Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
24.12.14, 19:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Nie
(3685)
Vorlage Nr. 20140034
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Gewerbepark Robertstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
23.01.2014
Anlagen
Lageplan Gewerbepark Robertstraße
Wortlaut
Die Verwaltung teilt Folgendes mit:
Der Gewerbepark Robertstraße liegt im Stadtgebiet Hamme und bot in letzter Zeit häufiger
Anlass zu Beschwerden. Dabei stehen im Zentrum der Beschwerden insbesondere zwei
Sachverhalte:
1. In den im anliegenden Lageplan unter „1“ gekennzeichneten Lagerhallen verrichten
Betriebe laute Nacht- und Wochenendarbeit.
2. Im Bereich der im anliegenden Lageplan unter „2“ gekennzeichneten Fläche werden
Abfälle (Bauschutt, Sperrmüll, Elektroschrott, Altreifen und Restmüll) unbefugt
abgelagert.
Zu 1)
a) Aufgrund von Nachbarbeschwerden haben am 07.11.2013 Mitarbeiter der unteren
Bauaufsichtsbehörde in Kooperation mit der Polizei das Grundstück in den späten
Abendstunden aufgesucht und die Anwesenden illegalen Betriebsinhaber aufgefordert die
Arbeiten unmittelbar einzustellen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Nie
(3685)
Vorlage Nr. 20140034
b) Zum Jahresende 2013 wurden auf Intervention des Stadtplanungs- und
Bauordnungsamtes alle Mieter der Lagerhalle die sich im Osten des Grundstückes an den
Bahngleisen befindet vom Vermieter fristlos gekündigt. Die Kündigungen liegen der unteren
Bauaufsichtsbehörde vor. Alle Nutzungen dieses Hallenbereiches sind baurechtlich illegal.
c) Der Eigentümer des Grundstückes wird Ende Januar 2013 für die sich im Norden des
Grundstückes befindlichen Hallenbereiche einen kompletten Neuantrag mit den darin
befindlichen Nutzungen einschließlich des hierzu notwendigen Brandschutzkonzeptes
einreichen.
Zu 2)
Aufgrund der auf dem Grundstück abgelagerten Abfälle wurde gegen die Eigentümerin ein
ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet.
In mehreren Ortsterminen, die teilweise unter Beteiligung der Eigentümerin erfolgten, konnte
festgestellt werden, dass die Eigentümerin im vergangenen Sommer einen Teil der Abfälle
manuell abgetragen, sortiert und in Containern entsorgt hat. Die entsprechenden
Entsorgungsnachweise wurden von der Eigentümerin der Behörde vorgelegt.
Da trotz intensiver Begleitung in mehreren Orts- und Kontrollterminen durch das Umweltund Grünflächenamt die Abfallablagerungen von der Eigentümerin nicht vollständig beseitigt
wurden, wurden in den weiteren Verfahrensschritten zwei Ordnungsverfügungen mit einer
Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung erlassen.
Gegen die zuletzt erlassene Ordnungsverfügung hat die Eigentümerin vor dem
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage erhoben. Der Ausgang des Klageverfahrens muss
nun abgewartet werden.
Das Areal wird in Ortsbegehungen durch das Umwelt- und Grünflächenamt weiterhin
regelmäßig kontrolliert.