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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
24.12.14, 19:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:14

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Nie (3685) Vorlage Nr. 20140034 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Gewerbepark Robertstraße Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 23.01.2014 Anlagen Lageplan Gewerbepark Robertstraße Wortlaut Die Verwaltung teilt Folgendes mit: Der Gewerbepark Robertstraße liegt im Stadtgebiet Hamme und bot in letzter Zeit häufiger Anlass zu Beschwerden. Dabei stehen im Zentrum der Beschwerden insbesondere zwei Sachverhalte: 1. In den im anliegenden Lageplan unter „1“ gekennzeichneten Lagerhallen verrichten Betriebe laute Nacht- und Wochenendarbeit. 2. Im Bereich der im anliegenden Lageplan unter „2“ gekennzeichneten Fläche werden Abfälle (Bauschutt, Sperrmüll, Elektroschrott, Altreifen und Restmüll) unbefugt abgelagert. Zu 1) a) Aufgrund von Nachbarbeschwerden haben am 07.11.2013 Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde in Kooperation mit der Polizei das Grundstück in den späten Abendstunden aufgesucht und die Anwesenden illegalen Betriebsinhaber aufgefordert die Arbeiten unmittelbar einzustellen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Nie (3685) Vorlage Nr. 20140034 b) Zum Jahresende 2013 wurden auf Intervention des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes alle Mieter der Lagerhalle die sich im Osten des Grundstückes an den Bahngleisen befindet vom Vermieter fristlos gekündigt. Die Kündigungen liegen der unteren Bauaufsichtsbehörde vor. Alle Nutzungen dieses Hallenbereiches sind baurechtlich illegal. c) Der Eigentümer des Grundstückes wird Ende Januar 2013 für die sich im Norden des Grundstückes befindlichen Hallenbereiche einen kompletten Neuantrag mit den darin befindlichen Nutzungen einschließlich des hierzu notwendigen Brandschutzkonzeptes einreichen. Zu 2) Aufgrund der auf dem Grundstück abgelagerten Abfälle wurde gegen die Eigentümerin ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet. In mehreren Ortsterminen, die teilweise unter Beteiligung der Eigentümerin erfolgten, konnte festgestellt werden, dass die Eigentümerin im vergangenen Sommer einen Teil der Abfälle manuell abgetragen, sortiert und in Containern entsorgt hat. Die entsprechenden Entsorgungsnachweise wurden von der Eigentümerin der Behörde vorgelegt. Da trotz intensiver Begleitung in mehreren Orts- und Kontrollterminen durch das Umweltund Grünflächenamt die Abfallablagerungen von der Eigentümerin nicht vollständig beseitigt wurden, wurden in den weiteren Verfahrensschritten zwei Ordnungsverfügungen mit einer Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung erlassen. Gegen die zuletzt erlassene Ordnungsverfügung hat die Eigentümerin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage erhoben. Der Ausgang des Klageverfahrens muss nun abgewartet werden. Das Areal wird in Ortsbegehungen durch das Umwelt- und Grünflächenamt weiterhin regelmäßig kontrolliert.