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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
190 kB
Erstellt
25.12.14, 13:31
Aktualisiert
27.01.18, 11:04

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Ka (1791) Vorlage Nr. 20140019 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der UWG-Fraktion aus der Sitzung vom 10.10.2013, Vorlage Nr. 20132332 Bezeichnung der Vorlage Forsteinrichtung im Stadtwald Bochum hier: Ermittlung der Wald- und Parkflächen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 23.01.2014 Anlagen Wortlaut In der o.g. Sitzung wurde wie folgt angefragt: In der Verwaltungsmitteilung 20131926 teilt die Verwaltung mit, wie die gesetzlichen Grundlagen für ein Forsteinrichtungswerk sind, wie umfänglich der städtische Baumbestand ist und welche Bedeutung das Werk als Steuerungsinstrument zur Sicherung der naturalen und monetären Nachhaltigkeit eines kommunalen Forstbetriebes hat. Die UWG-Fraktion fragt an: 1. Welchen Einfluss hat die Stadt Bochum auf die Erstellung des Forsteinrichtungswerks? 2. Welche Rollen spielen dabei die Parkanlagen? 3. Warum gibt es in Wattenscheid Grünanlagen, die sowohl Park- wie Forstflächen ausweisen (z. B. Südpark in Höntrop oder der Kruppwald in Günnigfeld)? 4. Warum diese Mischung? Zu 1. Wie in der o.g. Vorlage bereits erläutert, ist die Erstellung eines Forsteinrichtungswerks für den öffentlichen Waldbesitz und den Gemeindewald in Nordrhein-Westfalen gesetzlich Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Ka (1791) Vorlage Nr. 20140019 vorgeschrieben. Die Erstellung geschieht in Zusammenarbeit mit dem Regionalforstamt Gelsenkirchen. Hier werden die Flächen, die die Kriterien des Waldes im Sinne des Gesetzes erfüllen angereicht, geprüft und in das Forsteinrichtungswerk übernommen. Der Stadt Bochum werden keine Flächen diktiert. Zu 2. Park- und Grünanlagen spielen hierbei keine Rolle. Zu. 3 Die Flächen des Kruppwaldes und des Südparks sind komplett mit in das Forsteinrichtungswerk aufgenommen worden. Die Verwaltung hat aus reinen Unterhaltungsgründen hier eine weitere Differenzierung bestimmter Flächen und Wege vorgenommen. Die bewaldeten Flächen dienen ausschließlich der forstlichen Bewirtschaftung. Die Wege und einige Rasenflächen werden nach den Kriterien der Grünflächenpflege (Parks und Grünanlagen) unterhalten. Hier sind die Instandhaltungs- und Pflegedurchgänge kürzer gefasst als bei Durchforstungsarbeiten von bewaldeten Flächen. Zu. 4 Die Wege in diesen Anlagen sind für die Naherholung entsprechend befestigt und ausgebaut. Diese Kriterien sind für Waldwege nicht vorgesehen.