Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
190 kB
Erstellt
25.12.14, 13:31
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Ka
(1791)
Vorlage Nr. 20140019
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der UWG-Fraktion aus der Sitzung vom 10.10.2013, Vorlage Nr. 20132332
Bezeichnung der Vorlage
Forsteinrichtung im Stadtwald Bochum
hier: Ermittlung der Wald- und Parkflächen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
23.01.2014
Anlagen
Wortlaut
In der o.g. Sitzung wurde wie folgt angefragt:
In der Verwaltungsmitteilung 20131926 teilt die Verwaltung mit, wie die gesetzlichen
Grundlagen für ein Forsteinrichtungswerk sind, wie umfänglich der städtische Baumbestand
ist und welche Bedeutung das Werk als Steuerungsinstrument zur Sicherung der naturalen
und monetären Nachhaltigkeit eines kommunalen Forstbetriebes hat.
Die UWG-Fraktion fragt an:
1. Welchen Einfluss hat die Stadt Bochum auf die Erstellung des Forsteinrichtungswerks?
2. Welche Rollen spielen dabei die Parkanlagen?
3. Warum gibt es in Wattenscheid Grünanlagen, die sowohl Park- wie Forstflächen
ausweisen (z. B. Südpark in Höntrop oder der Kruppwald in Günnigfeld)?
4. Warum diese Mischung?
Zu 1.
Wie in der o.g. Vorlage bereits erläutert, ist die Erstellung eines Forsteinrichtungswerks für
den öffentlichen Waldbesitz und den Gemeindewald in Nordrhein-Westfalen gesetzlich
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Ka
(1791)
Vorlage Nr. 20140019
vorgeschrieben. Die Erstellung geschieht in Zusammenarbeit mit dem Regionalforstamt
Gelsenkirchen. Hier werden die Flächen, die die Kriterien des Waldes im Sinne des
Gesetzes erfüllen angereicht, geprüft und in das Forsteinrichtungswerk übernommen.
Der Stadt Bochum werden keine Flächen diktiert.
Zu 2.
Park- und Grünanlagen spielen hierbei keine Rolle.
Zu. 3
Die Flächen des Kruppwaldes und des Südparks sind komplett mit in das
Forsteinrichtungswerk aufgenommen worden. Die Verwaltung hat aus reinen
Unterhaltungsgründen hier eine weitere Differenzierung bestimmter Flächen und Wege
vorgenommen. Die bewaldeten Flächen dienen ausschließlich der
forstlichen
Bewirtschaftung.
Die Wege und einige Rasenflächen werden nach den Kriterien der Grünflächenpflege (Parks
und Grünanlagen) unterhalten. Hier sind die Instandhaltungs- und Pflegedurchgänge kürzer
gefasst als bei Durchforstungsarbeiten von bewaldeten Flächen.
Zu. 4
Die Wege in diesen Anlagen sind für die Naherholung entsprechend befestigt und
ausgebaut. Diese Kriterien sind für Waldwege nicht vorgesehen.