Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
149 kB
Erstellt
25.12.14, 13:31
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 24/4 (1692)
Vorlage Nr. 20132825
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 10.10.2013,
TOP 35 6.14
Bezeichnung der Vorlage
Stiftstraße Langendreer
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
23.01.2014
Anlagen
Wortlaut
Die Stiftstraße in Bochum-Langendreer ist durch den angrenzenden Straßenbahnbau sehr
stark in Mitleidenschaft gezogen. Busse fahren hier durch, der LKW-Verkehr ist stark
angestiegen.
Da die Stiftstraße voller Schlaglöcher ist, müssen die Anwohner enorme Erschütterungen
hinnehmen. Häuser wackeln und Wände haben Risse. In der Stiftstraße hat sich bereits eine
Interessengemeinschaft gebildet.
Die Fraktion fragt an:
1.
Wie kann den Anwohnern kurzfristig geholfen werden?
2,
Besteht die Möglichkeit eine mobile Geschwindigkeitsanzeige einzurichten, um die
Autofahrer zu sensibilisieren?
3,
Wird nach Beendigung der Straßenbahnarbeiten die Straßendecke zügig erneuert?
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TOP/akt. Beratung
66 24/4 (1692)
Vorlage Nr. 20132825
1. Die Verwaltung sieht einzig in der vollständigen Abbindung der Stiftstraße von der
Hauptstraße ein zielführendes Mittel. Dieses ist aber nicht im Sinne der ordentlichen
Abwicklung des gesamten Verkehrsaufkommens südlich der Unterstraße.
Erfahrungen haben gezeigt, dass Anliegerstraßenregelungen, insbesondere im
Umfeld von großen Straßenbauvorhaben, nicht die von den Anwohner gewünschte
nachhaltige Wirkung zeigen, wenn deren Einhaltung nicht permanent überwacht
wird.
Im Fall der Stiftstraße erschwert zudem die Vielzahl von Anlaufstellen (Schule,
Gärtnerei, Friedhof, Baustelle Linie 310/Rampenstraße u. A.) den Kreis der Anlieger
„kontrollierbar“ und wirkungsvoll zu begrenzen.
Eine Ausschilderung der Tonnagebegrenzung im Kreuzungsbereich Haupt-/Baroper
Straße hat die Verwaltung zunächst in Erwägung gezogen. In Abstimmung mit der
Polizei hat man sich jedoch dagegen entschieden.
Die momentane Beschilderung im Kreuzungsbereich kündigt das Ende einer
Einbahnstraßenregelung in 400 m an. Daneben gibt es keinen Hinweis auf eine
etwaig bestehende Durchfahrtsmöglichkeit über die Stiftstraße oder die Straße Auf
dem Jäger. Die Ankündigung einer Tonnagebegrenzung kann somit auch als
Hinweis missverstanden werden, dass eine Durchfahrt für Fahrzeuge unterhalb der
Begrenzung möglich ist.
Polizei und Verwaltung sind sich einig, dass ein Wenden im Einmündungsbereich
Hauptstraße/Auf dem Jäger jederzeit möglich ist.
Im Übrigen scheitert die Einhaltung einer getroffenen Verkehrsregelung im
Wesentlichen nicht an der Tatsache einer angeblich unzureichenden Beschilderung,
sondern an dem blinden Vertrauen in die Vorgaben der Fahrzeugnavigationssysteme
und dem Bestreben vieler Fahrzeugführer, es „einfach besser zu wissen“.
2.
Die Polizei und das Straßenverkehrsamt führen auf der Stiftstraße kontinuierlich
Geschwindigkeitskontrollen durch. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden dabei
festgestellt und geahndet. Sie sind laut Auskunft der Polizei aber nicht als
repräsentativ zu bewerten.
Erkenntnisse darüber, dass die Polizei Ihren Aufgaben auf der Stiftstraße aus
personellen Gründen nicht nachkommen kann, liegen der Verwaltung nicht vor.
Neben der Geschwindigkeitskontrolle wird durch das Straßenverkehrsamt in
unregelmäßigen
Abständen
und
an
wechselnden
Standorten
eine
Geschwindigkeitsanzeigetafel aufgestellt. Im Stadtgebiet sind insgesamt vier solcher
Anzeigen im Einsatz.
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Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 24/4 (1692)
Vorlage Nr. 20132825
Die BOGESTRA hat Ihr Fahrpersonal mehrfach im Rahmen der
Mitarbeiterinformation auf die Geschwindigkeitsbegrenzung und die besonderen
Umstände auf der Stiftstraße hingewiesen. Geschwindigkeitsüberschreitungen haben
die Fahrerinnen und Fahrer persönlich zu verantworten.
3.
Es ist geplant, die Stiftstraße zwischen Hauptstraße und Rampenstraße, nach
Beendigung der Baumaßnahme in der Hauptstraße (Linie 310), im Rahmen des Umund Ausbaus von Straßen zu sanieren. Sie ist in der Liste für Um- und Ausbau von
Straßen aufgeführt und für 2014 vorgesehen.