Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
149 kB
Erstellt
25.12.14, 13:31
Aktualisiert
27.01.18, 11:04

öffnen download melden Dateigröße: 149 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 24/4 (1692) Vorlage Nr. 20132825 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 10.10.2013, TOP 35 6.14 Bezeichnung der Vorlage Stiftstraße Langendreer Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 23.01.2014 Anlagen Wortlaut Die Stiftstraße in Bochum-Langendreer ist durch den angrenzenden Straßenbahnbau sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Busse fahren hier durch, der LKW-Verkehr ist stark angestiegen. Da die Stiftstraße voller Schlaglöcher ist, müssen die Anwohner enorme Erschütterungen hinnehmen. Häuser wackeln und Wände haben Risse. In der Stiftstraße hat sich bereits eine Interessengemeinschaft gebildet. Die Fraktion fragt an: 1. Wie kann den Anwohnern kurzfristig geholfen werden? 2, Besteht die Möglichkeit eine mobile Geschwindigkeitsanzeige einzurichten, um die Autofahrer zu sensibilisieren? 3, Wird nach Beendigung der Straßenbahnarbeiten die Straßendecke zügig erneuert? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 24/4 (1692) Vorlage Nr. 20132825 1. Die Verwaltung sieht einzig in der vollständigen Abbindung der Stiftstraße von der Hauptstraße ein zielführendes Mittel. Dieses ist aber nicht im Sinne der ordentlichen Abwicklung des gesamten Verkehrsaufkommens südlich der Unterstraße. Erfahrungen haben gezeigt, dass Anliegerstraßenregelungen, insbesondere im Umfeld von großen Straßenbauvorhaben, nicht die von den Anwohner gewünschte nachhaltige Wirkung zeigen, wenn deren Einhaltung nicht permanent überwacht wird. Im Fall der Stiftstraße erschwert zudem die Vielzahl von Anlaufstellen (Schule, Gärtnerei, Friedhof, Baustelle Linie 310/Rampenstraße u. A.) den Kreis der Anlieger „kontrollierbar“ und wirkungsvoll zu begrenzen. Eine Ausschilderung der Tonnagebegrenzung im Kreuzungsbereich Haupt-/Baroper Straße hat die Verwaltung zunächst in Erwägung gezogen. In Abstimmung mit der Polizei hat man sich jedoch dagegen entschieden. Die momentane Beschilderung im Kreuzungsbereich kündigt das Ende einer Einbahnstraßenregelung in 400 m an. Daneben gibt es keinen Hinweis auf eine etwaig bestehende Durchfahrtsmöglichkeit über die Stiftstraße oder die Straße Auf dem Jäger. Die Ankündigung einer Tonnagebegrenzung kann somit auch als Hinweis missverstanden werden, dass eine Durchfahrt für Fahrzeuge unterhalb der Begrenzung möglich ist. Polizei und Verwaltung sind sich einig, dass ein Wenden im Einmündungsbereich Hauptstraße/Auf dem Jäger jederzeit möglich ist. Im Übrigen scheitert die Einhaltung einer getroffenen Verkehrsregelung im Wesentlichen nicht an der Tatsache einer angeblich unzureichenden Beschilderung, sondern an dem blinden Vertrauen in die Vorgaben der Fahrzeugnavigationssysteme und dem Bestreben vieler Fahrzeugführer, es „einfach besser zu wissen“. 2. Die Polizei und das Straßenverkehrsamt führen auf der Stiftstraße kontinuierlich Geschwindigkeitskontrollen durch. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden dabei festgestellt und geahndet. Sie sind laut Auskunft der Polizei aber nicht als repräsentativ zu bewerten. Erkenntnisse darüber, dass die Polizei Ihren Aufgaben auf der Stiftstraße aus personellen Gründen nicht nachkommen kann, liegen der Verwaltung nicht vor. Neben der Geschwindigkeitskontrolle wird durch das Straßenverkehrsamt in unregelmäßigen Abständen und an wechselnden Standorten eine Geschwindigkeitsanzeigetafel aufgestellt. Im Stadtgebiet sind insgesamt vier solcher Anzeigen im Einsatz. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 24/4 (1692) Vorlage Nr. 20132825 Die BOGESTRA hat Ihr Fahrpersonal mehrfach im Rahmen der Mitarbeiterinformation auf die Geschwindigkeitsbegrenzung und die besonderen Umstände auf der Stiftstraße hingewiesen. Geschwindigkeitsüberschreitungen haben die Fahrerinnen und Fahrer persönlich zu verantworten. 3. Es ist geplant, die Stiftstraße zwischen Hauptstraße und Rampenstraße, nach Beendigung der Baumaßnahme in der Hauptstraße (Linie 310), im Rahmen des Umund Ausbaus von Straßen zu sanieren. Sie ist in der Liste für Um- und Ausbau von Straßen aufgeführt und für 2014 vorgesehen.