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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
24.12.14, 19:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:04

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - TOP/akt. Beratung 32 12 (36 74) Vorlage Nr. 20132893 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der UWG-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 28.11.2013 – Vorlage Nr. 20132844 Bezeichnung der Vorlage Stadt-Tauben; hier: Erfahrungsbericht der Verwaltung Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr akt. Beratung 23.01.2014 Anlagen Anlage 1: Rote Karte Anlage 2: Karte Tauben füttern Wortlaut Stadt-Tauben hier: Erfahrungsbericht der Verwaltung Noch im Jahre 2010 hat sich der Rat intensiv mit der Problematik städtischer Taubenpopulationen beschäftigt. Wir sehen daher die Zeit für einen Situationsbericht gekommen. Wir fragen daher an: Wie beurteilt die Verwaltung heute das Taubenproblem? Gibt es neuere Erkenntnisse, die eventuell zu einem Umdenken in der städtischen Taubenpolitik geführt haben? Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Das Thema “Stadttauben” wurde parlamentarischen Gremien behandelt. intensiv und wiederholt in verschiedenen Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 32 12 (36 74) Vorlage Nr. 20132893 Grundlage der Handlungsweise im Umgang mit Taubenpopulationen ist immer noch das Gutachten der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet -Herr Richard Köhler(„Wildlebende Stadttauben - Möglichkeiten zur Bestandsregulierung unter besonderer Berücksichtigung der Wirkung von Taubenhäusern“). Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Untersuchung wurden den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltschutz und öffentliche Einrichtungen in der Sitzung am 08.01.2009 vom Leiter der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet, Herrn Heuser, vorgestellt und erläutert. Fazit des umfangreichen (54-seitigen) Gutachtens ist, dass die Anwendung der Taubenschlag-Methode zur Bestandsverminderung der Stadttauben in Bochum nicht empfohlen werden konnte. Die Methode sei trotz langjähriger Anwendung in zahlreichen Städten bisher den Nachweis schuldig geblieben, dass sie zur Problemlösung beitragen kann. Erfolgsberichte seien meist anekdotisch und kaum nachprüfbar. Ein Erfolg der Methode aufgrund des von den Betreibern angegebenen Wirkungsmechanismus sei – trotz intuitiv einleuchtender und zunächst überzeugend klingender Argumentation – aufgrund gesicherten ökologischen und populationsbiologischen Fachwissens nahezu ausgeschlossen. Für eine Ausweitung der Anwendung – oder gar eine Deklaration zur Standardmethode – bestehe zurzeit keinerlei Anlass. Die weite Verbreitung, die die Taubenschlag-Methode in den vergangenen Jahren gefunden hat, beruhe nicht auf einer Erfolgsbilanz. Im Oktober 2013 erfolgte eine Abfrage bei den Ordnungsämtern der nordrhein-westfälischen Großstädte, um die unterschiedlichen Maßnahmen und Konzepte abzufragen. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass in erster Linie auf das Fütterungsverbot gesetzt wird. In verschiedenen Städten gibt es Taubenhäuser; diese werden allerdings überwiegend durch private Initiativen gebaut und ehrenamtlich betreut (Tierschutzvereine, Interessengruppen usw.). Kommunale finanzielle Unterstützung erfolgt nicht. Lediglich in Aachen war die Errichtung eines Schlages Bestandteil eines Gesamtkonzeptes zur Regulierung der Stadttaubenpopulation. Da der Verwaltung bis heute keine anderen (neuen) wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt geworden sind, schließt sie derzeit weiterhin die Anwendung der sog. Taubenschlag-Methode aus. Insoweit verbleibt ihr nur die Überwachung des aus § 20 Absatz 2 der Bochumer Sicherheitsverordnung bestehenden Fütterungsverbotes durch Ordnungsdienstmitarbeiter im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten und bei Verstößen ein Verwarnungsgeld von 35 Euro zu erheben. Bei gravierenden Verstößen (z. B. Auslegen von größeren Futtermengen aus Trolleys o. ä.) reagiert die Verwaltung mit ordnungsbehördlichen Mitteln und Maßnahmen (z. B. Erlass von mit der Androhung von Verwaltungszwang versehenen Ordnungsverfügungen; Sicherstellung von Taubenfutter im Wege des Sofortvollzuges). Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger durch Plakate, Info-Material („Rote Karte“, Aktion „Benehmen in Bochum - Karte Tauben füttern“) und durch das Internet auf das bestehende Fütterungsverbot und die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen aufmerksam gemacht.