Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
24.12.14, 19:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Stadtamt
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
TOP/akt. Beratung
32 12 (36 74)
Vorlage Nr. 20132893
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der UWG-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung,
Sicherheit und Verkehr am 28.11.2013 – Vorlage Nr. 20132844
Bezeichnung der Vorlage
Stadt-Tauben; hier: Erfahrungsbericht der Verwaltung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
akt.
Beratung
23.01.2014
Anlagen
Anlage 1: Rote Karte
Anlage 2: Karte Tauben füttern
Wortlaut
Stadt-Tauben
hier: Erfahrungsbericht der Verwaltung
Noch im Jahre 2010 hat sich der Rat intensiv mit der Problematik städtischer
Taubenpopulationen beschäftigt. Wir sehen daher die Zeit für einen Situationsbericht
gekommen.
Wir fragen daher an:
Wie beurteilt die Verwaltung heute das Taubenproblem?
Gibt es neuere Erkenntnisse, die eventuell zu einem Umdenken in der städtischen
Taubenpolitik geführt haben?
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Das Thema “Stadttauben” wurde
parlamentarischen Gremien behandelt.
intensiv
und
wiederholt
in
verschiedenen
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
32 12 (36 74)
Vorlage Nr. 20132893
Grundlage der Handlungsweise im Umgang mit Taubenpopulationen ist immer noch das
Gutachten der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet -Herr Richard Köhler(„Wildlebende Stadttauben - Möglichkeiten zur Bestandsregulierung unter besonderer
Berücksichtigung der Wirkung von Taubenhäusern“).
Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Untersuchung wurden den Mitgliedern des
Ausschusses für Umweltschutz und öffentliche Einrichtungen in der Sitzung am 08.01.2009
vom Leiter der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet, Herrn Heuser, vorgestellt und
erläutert.
Fazit des umfangreichen (54-seitigen) Gutachtens ist, dass die Anwendung der
Taubenschlag-Methode zur Bestandsverminderung der Stadttauben in Bochum nicht
empfohlen werden konnte. Die Methode sei trotz langjähriger Anwendung in zahlreichen
Städten bisher den Nachweis schuldig geblieben, dass sie zur Problemlösung beitragen
kann. Erfolgsberichte seien meist anekdotisch und kaum nachprüfbar. Ein Erfolg der
Methode aufgrund des von den Betreibern angegebenen Wirkungsmechanismus sei – trotz
intuitiv einleuchtender und zunächst überzeugend klingender Argumentation – aufgrund
gesicherten
ökologischen
und
populationsbiologischen
Fachwissens
nahezu
ausgeschlossen. Für eine Ausweitung der Anwendung – oder gar eine Deklaration zur
Standardmethode – bestehe zurzeit keinerlei Anlass. Die weite Verbreitung, die die
Taubenschlag-Methode in den vergangenen Jahren gefunden hat, beruhe nicht auf einer
Erfolgsbilanz.
Im Oktober 2013 erfolgte eine Abfrage bei den Ordnungsämtern der nordrhein-westfälischen
Großstädte, um die unterschiedlichen Maßnahmen und Konzepte abzufragen. Als Ergebnis
bleibt festzuhalten, dass in erster Linie auf das Fütterungsverbot gesetzt wird. In
verschiedenen Städten gibt es Taubenhäuser; diese werden allerdings überwiegend durch
private Initiativen gebaut und ehrenamtlich betreut (Tierschutzvereine, Interessengruppen
usw.). Kommunale finanzielle Unterstützung erfolgt nicht. Lediglich in Aachen war die
Errichtung eines Schlages Bestandteil eines Gesamtkonzeptes zur Regulierung der
Stadttaubenpopulation.
Da der Verwaltung bis heute keine anderen (neuen) wissenschaftlichen Erkenntnisse
bekannt geworden sind, schließt sie derzeit weiterhin die Anwendung der sog.
Taubenschlag-Methode aus. Insoweit verbleibt ihr nur die Überwachung des aus § 20
Absatz 2 der Bochumer Sicherheitsverordnung bestehenden Fütterungsverbotes durch
Ordnungsdienstmitarbeiter im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten und bei Verstößen
ein Verwarnungsgeld von 35 Euro zu erheben. Bei gravierenden Verstößen (z. B. Auslegen
von größeren Futtermengen aus Trolleys o. ä.) reagiert die Verwaltung mit
ordnungsbehördlichen Mitteln und Maßnahmen (z. B. Erlass von mit der Androhung von
Verwaltungszwang versehenen Ordnungsverfügungen; Sicherstellung von Taubenfutter im
Wege des Sofortvollzuges). Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger durch
Plakate, Info-Material („Rote Karte“, Aktion „Benehmen in Bochum - Karte Tauben füttern“)
und durch das Internet auf das bestehende Fütterungsverbot und die Konsequenzen bei
Zuwiderhandlungen aufmerksam gemacht.