Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
24.12.14, 19:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Gro
(1444)
Vorlage Nr. 20140062
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Wassertransportleitung von Witten-Heven nach Bochum-Stiepel; Planungsänderung
(Vorlage Nr. 20130497)
Beratungsfolge
Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Sitzungstermin
akt.
Beratung
28.01.2014
Anlagen
Übersicht_Planänderung
Wortlaut
Die Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr (WMR) plant seit Januar 2013 die Verlegung einer
Wassertransportleitung von Witten-Heven nach Bochum-Stiepel. Auf Bochumer Stadtgebiet
führte die bisherige Planung von Witten her kommend im Straßenkörper über Hevener
Straße / Straße ´Im Lottental´/ Grimbergstraße / Haarstraße / Kosterstraße
(Wasserhochbehälter).
Die Planung wurde in der Sitzung vom 19.03.2013 dem Landschaftsbeirat vorgestellt.
Anstelle der ursprünglich verfolgten Planung soll nun aufgrund der Nichtverfügbarkeit
einzelner Grundstücke im westlichen Trassenbereich der Verlauf geändert werden. Statt wie
bisher über die Grimbergstraße / Haarstraße soll die Leitung nun vom Restaurant Post´s
Hotel Lottental an weiter im Straßenraum der Straße ´Im Lottental ´nach Westen bis zur
Stiepeler Straße geführt und dort an das bestehende Leitungsnetz der Stadtwerke Bochum
angebunden werden.
Die Länge des Trassenabschnittes beträgt nach der alten Planung 1.625 m. Der neu
geplante Trassenabschnitt umfasst 550 m und ist damit etwa 1,1 km kürzer als der
ursprüngliche Verlauf. Die Gesamtlänge der Leitungstrasse verringert sich damit um rund
20 %.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Gro
(1444)
Vorlage Nr. 20140062
Diese Planung wurde erst kürzlich (2. KW 2014) seitens des Vorhabenträgers bekannt
gegeben. Eine erste überschlägige Einschätzung ergibt, dass aufgrund der Verkürzung des
Trassenverlaufs und der Lage im Straßenkörper keine zusätzlichen erheblichen Eingriffe in
Natur und Landschaft entstehen.