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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
24.12.14, 19:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:15

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Gro (1444) Vorlage Nr. 20140062 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Wassertransportleitung von Witten-Heven nach Bochum-Stiepel; Planungsänderung (Vorlage Nr. 20130497) Beratungsfolge Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde Sitzungstermin akt. Beratung 28.01.2014 Anlagen Übersicht_Planänderung Wortlaut Die Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr (WMR) plant seit Januar 2013 die Verlegung einer Wassertransportleitung von Witten-Heven nach Bochum-Stiepel. Auf Bochumer Stadtgebiet führte die bisherige Planung von Witten her kommend im Straßenkörper über Hevener Straße / Straße ´Im Lottental´/ Grimbergstraße / Haarstraße / Kosterstraße (Wasserhochbehälter). Die Planung wurde in der Sitzung vom 19.03.2013 dem Landschaftsbeirat vorgestellt. Anstelle der ursprünglich verfolgten Planung soll nun aufgrund der Nichtverfügbarkeit einzelner Grundstücke im westlichen Trassenbereich der Verlauf geändert werden. Statt wie bisher über die Grimbergstraße / Haarstraße soll die Leitung nun vom Restaurant Post´s Hotel Lottental an weiter im Straßenraum der Straße ´Im Lottental ´nach Westen bis zur Stiepeler Straße geführt und dort an das bestehende Leitungsnetz der Stadtwerke Bochum angebunden werden. Die Länge des Trassenabschnittes beträgt nach der alten Planung 1.625 m. Der neu geplante Trassenabschnitt umfasst 550 m und ist damit etwa 1,1 km kürzer als der ursprüngliche Verlauf. Die Gesamtlänge der Leitungstrasse verringert sich damit um rund 20 %. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Gro (1444) Vorlage Nr. 20140062 Diese Planung wurde erst kürzlich (2. KW 2014) seitens des Vorhabenträgers bekannt gegeben. Eine erste überschlägige Einschätzung ergibt, dass aufgrund der Verkürzung des Trassenverlaufs und der Lage im Straßenkörper keine zusätzlichen erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft entstehen.