Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2: Stellungnahmen der TÖB.pdf
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2,6 MB
Erstellt
24.12.14, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:05
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
Seite 1 von 25
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 916
- Markstraße / Laerheidestraße Übersicht
über relevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen und
der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauBG
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Nr.
Stellungnahme von
vom
1.
Umweltamt als gemeinsame Untere Umweltschutz-
30.03.2011
Seite 2
behörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Hochstraße 74, 58095 Hagen
2.
Stadtwerke Bochum GmbH
Seite 3 - 6
Ostring 28, 44787 Bochum
3.
E.ON AG Immobilien/Montan, Montan
Seite 7 - 9
Bruchstraße 5 c, 45883 Gelsenkirchen
4.
Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 53
Seite 10
Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
08.04.2011
12.04.2011
19.04.2011
Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Nr.
Stellungnahme von
vom
1.
Ordnungsamt - Kampfmittelbeseitigung, Willy-Brandt-Platz 2 - 8, 22.07.2013
Seite 11
44787 Bochum
2.
Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel
29.07.2013
E.ON SE Immobilien/Montan, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen
05.08.2013
Seite 12 - 21
3.
Seite 22 - 25
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
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(10.05.2011) 61-ToeB - Bebauungsplan Nr. 916
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
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Von:
An:
Datum:
Betreff:
"Busche, Andrea" <andrea.busche@bezreg-arnsberg.nrw.de>
"61-ToeB 61-ToeB" <61-ToeB@bochum.de>
19.04.2011 09:25
Bebauungsplan Nr. 916
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 916 - Markstraße / Laerheidestraße
Ihr Schreiben vomm 18.03.2011
Sehr geehrter Herr Gesien,
zu dem o.a Planvorhaben wird aus der Sicht des Immissionsschutzes bezüglich
der Anlagen, für die eine abfall- oder immissionsschutzrechtliche
Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt, folgende Stellungnahme
abgegeben:
Gegen das geplante Vorhaben bestehen grundsätzlich keine
immissionsschutzrechtlichen Bedenken.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens bitte ich um Übersendung des von Ihnen in
der Begründung unter Ziffer 5 "Städtebauliches Konzept" aufgeführten
Lärmgutachtens.
Diese Stellungnahme erfolgt ausschließlich per Email.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(A. Busche)
Andrea Busche <mailto:andrea.busche@bezreg-arnsberg.nrw.de>
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 53
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Telefon: +49 2931 82 2161
Telefax: +49 2931 82 2388
Seite 1
(23.07.2013) 61-ToeB - Antw: Wtrlt: Trägerbeteiligung der Stadt Bochum (916)
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
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Von:
An:
Datum:
Betreff:
Werner Loges
61-ToeB
22.07.2013 14:26
Antw: Wtrlt: Trägerbeteiligung der Stadt Bochum (916)
Sparen Sie pro Seite ca. 200ml Wasser, 2g CO2 und 2g Holz: Danke, dass Sie erst an die Umwelt
denken, bevor Sie diese e-Mail ausdrucken.
>>> Christoph Heil Montag, 22. Juli 2013 14:25 >>>
Sehr geehrter Herr Loges,
der Bebauungsplan liegt in einem Bombenabwurfgebiet. Wird nachfolgend für ein Bauvorhaben der
Bauantrag gestellt, ist die Beantragung einer Luftbildauswertung beim Staatlichen
Kampmittelbeseitigungsdienst zwingend erforderlich. Im Rahmen des Antragverfahrens wird das
Ordnungsamt automatisch beteiligt und die Luftbildauswertung einholen.
Sollte das Ergebnis ggf. Entmunitionierungsmaßnahmen vorsehen, sind diese vor Beginn der
Baumaßnahme durchführen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christoph Heil
Stadt Bochum
-OrdnungsamtWilly-Brandt-Platz 2 - 8
44787 Bochum
Telefon: 02 34 9 10 - 1783
Telefax: 02 34 9 10 - 1351
Sparen Sie pro Seite ca. 200ml Wasser, 2g CO2 und 2g Holz: Danke, dass Sie erst an die Umwelt
denken, bevor Sie diese e-Mail ausdrucken.
>>> Amt32 22.07.2013 12:13 >>>
>>> 61-ToeB 22.7.13 12:13 >>>
An Stadtamt: ZD 31; 32; 32 31; 34; 37; 40; 50; 51; 52; 53;61 2; 61 23; 61 4; 62 3; 62 4; 62 5; 66 2; 66 3;
66 4; 67 2; 67 3; 67 31; 80
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage sind die erforderlichen Unterlagen als pdf-Dateien beigefügt. Sie dienen vorrangig der allg.
Information und sollen die Frage klären, ob eine Beteiligung erforderlich ist.
Page 1
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
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Unitymedia NRW GmbH | Postfach 10 20 28 | 34020 Kassel
Bearbeiter(in):
Abteilung: Zentrale Planung
Stadtplanungs - und Bauordnungsamt
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
Direktwahl:
Datum
29.07.2013
Seite 1/1
E-Mail: ZentralePlanungND@umkbw.de
Vorgangsnummer: 92668
Ihr Zeichen: 61 31 (25 48)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 916 – Markstraße/Laerheidestraße -
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Informationen.
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant.
Wir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbereich befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW
GmbH. Bitte beachten Sie die beigefügte Kabelschutzanweisung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende
Vorgangsnummer an.
Freundliche Grüße
Zentrale Planung Unitymedia Kabel BW
Änderung der Adressdaten bei Unitymedia Kabel BW
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ab sofort an folgende Adressen:
eMail:
ZentralePlanungND@umkbw.de
oder
Postanschrift:
Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel
Unitymedia NRW GmbH
Postanschrift: Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel
Handelsregister: Amtsgericht Köln | HRB 55984 | Sitz der Gesellschaft: Köln | USt-ID DE 813 243 353
Geschäftsführer: Lutz Schüler (Vorsitzender) | Dr. Herbert Leifker | Jens Müller | Jon Garrison
www.unitymedia.de
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
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Anweisung zum Schutze unterirdischer Anlagen bei Arbeiten Anderer
(Kabelschutzanweisung)
Diese Kabelschutzanweisung gilt für die Kabel BW GmbH sowie die Unternehmen der UnitymediaGruppe, nachfolgend „Betreiber“ genannt.
„Telekommunikationslinien (TK-Linien)“ sind unter- oder oberirdisch geführte feste Übertragungswege
(Telekommunikations-kabelanlagen) einschließlich deren Zubehör wie Schalt-, Verstärker- oder
Verzweigungseinrichtungen, Masten und Unterstützungen, Kabelschächte und Rohre. In einigen
Publikationen ist auch der Begriff „Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen)“ gebräuchlich. Dieser
Begriff wird auch in dieser Kabelschutzanweisung genutzt.
TK-Anlagen können bei Arbeiten jeder Art, die in Ihrer Nähe am oder im Erdreich durchgeführt werden,
leicht beschädigt werden. Durch solche Beschädigungen wird der für die Öffentlichkeit wichtige
Kommunikationsdienst des Betreibers erheblich gestört. Beschädigungen von Kommunikationsanlagen
sind nach Maßgabe der §§316b und 317 StGB strafbar und zwar auch dann, wenn sie fahrlässig
herbeigeführt werden. Außerdem ist derjenige, der für die Beschädigung verantwortlich ist, dem
Betreiber zum Schadensersatz verpflichtet. Es liegt daher im Interesse aller, die solche Arbeiten
durchführen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und insbesondere folgendes genau zu beachten, um
Beschädigungen zu vermeiden:
(1)
Vor der Aufnahme von Arbeiten am oder im Erdreich ist es notwendig, bei der
Planauskunft Unitymedia:
www.unitymedia.de/geschaeftskunden/service/planauskunft.html
oder Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage)
Planauskunft Kabel BW:
www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unternehmen/Geschaeftskunden/Service/Planauskunft/index.html
oder Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage)
die Bestandspläne abzufordern.
(2)
Vorsicht beim Aufgraben! Zuerst die Lage der TK-Anlagen feststellen! Ggf. Suchschachtung!
(3)
Kabel der Betreiber werden nicht nur im öffentlichen Grund, sondern auch im privaten Grund
(z.B. Felder, Wiesen, Waldstücke) geführt. Die Kabel liegen gewöhnlich in einer Tiefe von 30 cm
bis 100 cm. Eine abweichende Tiefenlage ist wegen Kreuzungen mit anderen Anlagen, infolge
nachträglicher Veränderungen der Deckung durch Straßenumbauten und aus anderen Gründen
möglich. Die Kabel können
in Kunststoffrohre oder Betonformsteine eingezogen,
mit
Schutzeinrichtungen (z.B. Schutzhauben, Mauersteinen) abgedeckt und durch ein Trassenband
gekennzeichnet oder frei im Erdreich verlegt sein.
(4)
Rohre, Formsteine, Abdeckungen und Trassenband schützen die Kabel nicht gegen
mechanische Beschädigungen. Sie sollen die Aufgrabenden lediglich auf das Vorhandensein von
Kabeln aufmerksam machen (Warnschutz).
(5)
Telekommunikationskabel, bei denen die Grenzwerte nach DIN VDE 0800,Teil 3 überschritten
werden, ist bei Beschädigung eine Gefährdung der damit in Berührung kommenden Personen
nicht auszuschließen.
(6)
Bei einer Beschädigung von Glasfaserkabel ist Vorsicht geboten. Hier kann es beim
Hineinblicken in den Lichtwellenleiter zu einer Gefährdung des Auges kommen.
Kabelschutzanweisung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
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(7)
Bei Erdarbeiten in der Nähe von TK-Anlagen dürfen spitze oder scharfe Werkzeuge (z.B. Bohrer,
Spitzhacke, Spaten, Stoßeisen) als auch schlagende Werkzeuge (z.B. Krampen) nur so
gehandhabt werden, dass Beschädigungen sicher ausgeschlossen sind. Für weiterführende
Arbeiten sind nur stumpfe Geräte (z.B. Schaufeln) zu verwenden. Damit Abweichungen der
Kabellage oder mit breiteren Kabelkanälen gerechnet werden muss, sind die gleichen
Verhaltensmaßnahmen auch in einer Breite bis zu 50 cm links und rechts der bezeichneten
Kabellage zu beachten.
(8)
Sprengungen in Schutzzonen von TK-Anlagen sind nur mit Wissen der regional zuständigen
Service-Mitarbeiter und nach deren Angaben durchzuführen! Eine Beschädigung muss
ausgeschlossen werden.
(9)
Müssen TK-Anlagen im Zuge von Arbeiten vorübergehend frei gelegt werden, so sind sie für die
Dauer des Freiliegens wirksam vor Beschädigungen zu schützen.
(10)
In Gräben, in denen Kabel freigelegt worden sind, ist die vorherige Lage und der ursprünglich
vorgefundene Zustand der TK-Anlage bestmöglich wieder herzustellen. Verrohrungen,
Schutzabdeckungen und Trassenwarnband sind wieder herzustellen. Beim Schließen des
Grabens ist die Erde zunächst nur bis in die Höhe des Kabelauflagers zu verfüllen und zu
verdichten. Das Kabel ist auf einer 10 cm hohen, verdichteten, glatten Schicht aus loser,
steinfreier Erde aufzubringen. Die neue Schicht über dem Kabel ist zunächst vorsichtig mit einem
hölzernen Flachstampfer zu verdichten. Falls sich der Bodenaushub zum Wiedereinbau nicht
eignet, ist gesiebter Sand zu verwenden.
(11)
Auf freiliegenden
abzustellen.
(12)
Bei Erdarbeiten ist die ausführende Firma oder Person verpflichtet, alle gebotene Sorgfalt aufzuwenden, um einer Beschädigung von TK-Anlagen vorzubeugen.
(13)
Die Anwesenheit eines Beauftragten des Betreibers an der Aufgrabungsstelle hat keinen Einfluss
auf die Verantwortlichkeit des Aufgrabenden. Der Aufgrabende ist weiterhin voll verantwortlich.
Der Beauftragte des Betreibers hat keine Anweisungsbefugnis gegenüber den Arbeitskräften der
die Aufgrabungen durchführenden Firma.
(14)
Kennzeichnung und Vermarkungseinrichtungen (wie z.B. Kabelmerksteine, -pflöcke, -scheiben
oder -pfähle und eingegrabene Elektronik-Marker) sind Bestandteile der TK-Anlagen. Sie sind
wichtige Fixpunkte für die Vermessung und für das wieder Auffinden der TK-Anlagen im
Störungsfall. Oberirdische Vermarkungselemente müssen ständig sichtbar und zugänglich
gehalten werden.
(15)
Jede unbeabsichtigte Freilegung von TK-Anlagen des Betreibers ist unverzüglich und auf dem
schnellsten Wege zu melden. Freigelegte Kabel sind zu sichern und vor Beschädigung und
Diebstahl zu schützen. Die Erdarbeiten sind an Stellen mit unbeabsichtigt freigelegten Kabeln bis
zum Eintreffen des Beauftragten des Betreibers einzustellen.
(16)
Leitungsanlagen des Betreibers dürfen grundsätzlich nicht lotrechtlich überbaut werden. (Sollte
eine Überbauung der Anlagen des Betreibers nicht vermeidbar sein, ist vor Ausführung der
Arbeiten eine Abstimmung mit dem Beauftragten des Betreibers zu treffen und schriftlich
festzuhalten).
oder
freigelegten
Telekommunikationskabeln
Kabelschutzanweisung
ist
grundsätzlich
nichts
Seite 2 von 6
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
Seite 15 von 25
Besonderheiten Unitymedia
(1)
Beim Vorhandensein von HDD-Bohrungen (Spülbohrungen) in den Betreiber-Plänen ist von
Ihnen das entsprechende Bohrprotokoll bei der Planauskunft unter Angabe der Anfragenummer
und der HDD- Kennung (SBW-Nr.) anzufordern, da Abweichungen von der Regelverlegetiefe
vorliegen.
(2)
Die in den Plänen vermerkten Maße, (nicht die zeichnerische Darstellung der Trassen) geben
einen Anhalt für die Lage der dargestellten Telekommunikationsanlagen. Alle Maße sind in
Metern vermerkt.
(3)
Zu in den Plänen angegebenen Messpunkten können die Koordinatentabellen bei Unitymedia
unter Angabe der Anfragenummer abgerufen werden.
Meldung von Kabelschäden und anderen Vorkommnissen
Kabel BW:
Tel.: 01805 / 888-150*
* 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, bis zu 42 Cent pro Minute für Anrufe aus dem Mobilfunknetz
Unitymedia:
Tel.: 02273 / 605-5626
Kontaktdaten
Anschrift
(nicht Planauskunft)
Planauskunft
Kabel BW
Unitymedia
Kabel BW GmbH
Planauskunft
Hedelfinger Str. 60
70327 Stuttgart
Unitymedia NRW GmbH
Planauskunft
Michael-Schumacher-Str. 1
50170 Kerpen
E-mail: Planauskunft@kabelbw.com
E-mail: Planauskunft@unitymedia.de
Tel.: 02273 / 605 – 2860
Fax: 02273 / 5947 - 0782
Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro
Anfrage)
Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro
Anfrage)
www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unternehm
en/Geschaeftskunden/Service/Planauskunf
t/index.html
www.unitymedia.de/geschaeftskunden/serv
ice/planauskunft.html
Kabelschutzanweisung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
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Symbolverzeichnis - Trassen
Kabelschutzanweisung
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Symbolverzeichnis - Telekom Legenden
Kabelschutzanweisung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
Seite 18 von 25
Abkürzungsverzeichnis - Oberflächenmerkmale
Ackk
Betk
Bw
Gy
OT
Tkst
VP
Wgw
Wgk unreg
Bdst
Bmr
Fbk
Hy
Rwg
TP
Wgrd
unbest Wgk
Ackerkante
Betonkante
Bahnwärterhaus
Gully
Ortstafel
Tankstelle
Vermessungspunkt
Wegweiser
unregelmäßige Wegkante
Bordstein
Baumreihe
Fahrbahnkante
Hydrant
Radweg
Trigonometrischer Punkt
Wegrand
Unbestimmte Wegkante
Kabelschutzanweisung
Seite 6 von 6
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
Seite 19 von 25
1
Nu
utzungsbedingungen des Plan
nauskunftt-Systems
s von Kabeel BW und
d
Un
nitymedia
Diese Nutzungsbedingunge
en gelten fü
ür die Kabe
el BW Gmb
bH sowie diie Unternehmen der
Unitymedia-Gru
uppe, nachfolgend „Betre
eiber“ genann
nt.
Die Planauskun
nft bietet ein
n Auskunftsssystem für Trasseninfor
T
mationen im
m öffentlichen Grund.
Übe
ersichtlich können
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Arc
chitekten, T
Tiefbaufirmen
n, Planungs
sbüros, Eneergielieferanten und
öffe
entliche Träg
ger feststelllen, ob beii anstehend
den Maßnah
hmen die B
Betreiber-Infrrastruktur
betrroffen ist.
Die Betreiber-Planauskunft wird
w als
1. kostenfreies Interne
et Angebot (O
Online-Plana
auskunft) und
d
2. kostenp
pflichtiges Fa
axabruf Ange
ebot (Mehrwe
ertdiensteang
gebot)
betrrieben.
1.1
A
Allgemeine Bestimmungen
Geg
genstand die
eser Nutzung
gsbedingung
gen ist die Erteilung
E
von
n Planauskünnften mit dem Zweck
dess Schutzes der Betreiber-Infrastru
uktur bei je
eglichen Ho
och- und T
Tiefbauarbeiten. Die
Nuttzungsbeding
gungen gelten auch für alle sonstigen
s
stattfindende
s
en und zukünftigen
Maß
ßnahmen, die zu einer Gefährdung
g, Beschädig
gung oder Störung
S
einzzelner oder mehrerer
Tele
ekommunika
ationslinien (§
§ 3 Nr. 26 T
TKG) und sonstigen Tele
ekommunikattionsanlagen
n (§ 3 Nr.
23 T
TKG) der Be
etreiber Einric
chtungen füh
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n.
nft ist kein Leitungskata
L
aster und erh
hebt daher keinen Ansppruch auf Riichtigkeit,
Die Planauskun
u Aktualitä
ät.
Volllständigkeit und
Die Angaben in
n den Lageplänen dienen
n den Betreibern aussch
hließlich zur Dokumenta
ation ihrer
ekommunika
ationsanlagen
n.
Tele
ü
keine
k
Gewäh
hr für Folge
eschäden. Der Verlauf uunterirdisch verlegter
Derr Betreiber übernimmt
Kab
bel oder Tele
ekommunikattionsanlagen
n kann aus verschiedenen Gründen vvon den Plan
nangaben
abw
weichen. Ein Mitverschulden aus de
em abweiche
enden Verlau
uf von Leitu ngen zu den Plänen
nacch Lage oderr Verlegetieffe kann aus den geschild
derten Umsttänden gegeenüber dem Betreiber
nich
ht begründett bzw. behau
uptet und gelltend gemac
cht werden. Aus
A den gennannten Grün
nden und
im Interesse der Versorgu
ungssicherhe
eit sowie de
er Sorgfaltsp
pflicht des B
Bauunternehm
mens für
Sacchen, Leib und Lebe
en sind Le
eitungen durch Suchs
schlitze zu orten und durch
Han
ndausschach
htung freizule
egen.
Derr Betreiber weist
Gefährdung,, Störung
w
darauf hin, dass b
bei allen Maß
ßnahmen, die zu einer G
ode
er Beschädigung einzelner oder mehrerer Telekommunikationslinnien und sonstigen
s
Tele
ekommunika
ationseinrichttungen führe
en könnten, die gesetzlic
chen Bestim
mmungen zum
m Schutz
egeln der Technik so
diesser Anlagen
n, die anerrkannten Re
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chnischen
Reg
gelwerke zu beachten sind.
s
Sollte die Leitung
g dennoch nicht
n
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o ist der
Betreiber zu info
ormieren.
Nuttzungsbedingun
ngen
Se
eite 1 von 3
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
Seite 20 von 25
Es w
wird ausdrüccklich darauff hingewiese n, dass Betrreiber und de
er Anfragendde1 sich darü
über einig
sind
d, dass mit Anerkennung
A
g dieser Nuttzungsbedingung keinerlei Haftungseerleichterung
g für den
Anffragenden fürr die ihm obliegenden Pfflichten im Ra
ahmen seine
er Maßnahmee entstehen.
d Information
nen dürfen nur zur Erre
eichung des
s vorgenann ten Nutzung
gszwecks
Die Inhalte und
nden. Eine Weitergabe
W
a
an Dritte, au
uch nicht au
uszugsweisee, ist, ohne vorherige
v
Verrwendung fin
schriftliche Zusttimmung durrch den Betrreiber, streng
gstens unterrsagt. Dies sschließt eben
nfalls das
pieren, Verw
werten, Veröfffentlichen, V
Vertreiben sowie
s
eine sonstige
s
Nuttzung der In
nhalte für
Kop
eige
ene und fremde Zwecke mit ein d .h. der Anfrragende verpflichtet sichh, die vom Betreiber
bere
eitgestellten Planunterrlagen aussschließlich zur
z
eigenen Verwendunng und nurr für die
entssprechende Maßnahme
e zu verw
wenden. Er verpflichtett auch seeine Mitarbe
eiter zur
Verrschwiegenhe
eit gegenübe
er den Besta
andsinformationen.
Die Auskunft ve
erliert ihre Gü
ültigkeit nach
h spätestens 4 Wochen. Dann
D
ist die A
Anfrage zu erneuern.
e
ßgebend ist das Ausgabe
edatum.
Maß
Derr Anfragende
e verpflichtett sich darübe
er hinaus, die vom Betre
eiber bereitgeestellten Dokumente,
z. B
B. die Kabelsschutzanweis
sung, als Besstandteil dies
ser Vereinbarung anzuerrkennen.
2
2.1
Besondere Regelunge
R
en für die Online-Planauskun
nft und dass
Me
ehrwertdie
ensteange
ebot
O
Online-Plana
auskunft
(1) Das für die
e Online-Planauskunft re
egistrierte Unternehmen
U
n hat nach Anerkennun
ng dieser
auf
Beestandsdaten
Nutzungsbed
dingungen
per
Internet
Zugang
n
der
T
Telekommun
nikationsanla
agen.
(2) Der Betreibe
er übernimm
mt keine Gew
währ dafür, dass
d
dieser angebotenee Dienst jede
erzeit zur
V
Verfügung steht.
s
Der Betreiber w
weist ausdrü
ücklich auf die weiterenn Möglichke
eiten zur
Einholung vo
on entsprech
henden Besta
andsdaten hin.
(3) Die Einrichtu
ung eines Hy
yperlinks von
n Webseiten auf eine zum
m Betreiber Angebot geh
hörenden
S
Seite ist ohn
ne vorherige, schriftliche Zustimmung
g untersagt. Dazu gehört
rt auch, insbe
esondere
Inhalte in ein
nem Teilfenster (Frame) e
einzubinden und/oder da
arzustellen.
(4) Der Betreibe
er schließt fü
ür Schäden aus einer unberechtigten bzw. unkoorrekten Verrwendung
jjegliche Hafttung aus.
(5) Der Anfrage
ende versich
hert gegenü
über Betreib
ber, dass alle von ihm im Rahme
en dieser
g
genutzten An
nwendung gemachten An
ngaben wahrheitsgemäß
ß und richtig ssind.
(6) Der Betreibe
er behält sic
ch eine daue
ernde oder vorübergehen
v
nde Nutzunggsverweigeru
ung ohne
A
Angabe von Gründen vor.
(7) Der Anfrage
ende ist einverstanden m
mit der Speic
cherung seiner persönlichhen Daten sowie
s
der
Mitschriften aller Zugriffe
e und deren A
Auswertung im Schadens- bzw. Misssbrauchsfall. Er erteilt
d
die Berechtigung, die zur
z Erfüllung
g dieser Ve
ereinbarung erhobenen personenbe
ezogenen
m Rahmen der Zweck
kbestimmung
g dieser Veereinbarung auf der
Daten aussschließlich im
G
Grundlage der gesetzlich
hen Bestimm
mungen zu sp
peichern und
d zu verarbeitten.
2.2
M
Mehrwertdie
ensteangeb
bot
gang zur Betreiber
B
-P
Planauskunft wird darüber hinaus durch einnen kostenp
pflichtigen
Zug
Faxxabrufservice
e als Mehrw
wertdienst ge
ewährt. Pro Faxabruf ge
ewährt der B
Betreiber jew
weils eine
Planauskunft.
1
Im Sinne besserer Lesba
arkeit haben wirr uns in dieser N
Nutzungsvereinbarung für die männliche
m
Spracchform entschie
eden. Die
Ausführung
gen gelten selb
bstverständlich in gleichem Maß
ße für die weibliche wie für die männliche Spraachform.
Nuttzungsbedingun
ngen
Se
eite 2 von 3
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
Seite 21 von 25
2.3
Erreichbarke
eit der Plan
nauskunft
Kab
bel BW
Faxx.:
E-m
mail: (nicht für Plananfrag
gen):
Ansschrift (nicht für Plananfra
agen):
0900 / 11
111 140 (10 Euro/Anfragee)
Planausk
kunft@kabelb
bw.com
Kabel BW
W GmbH, Pla
anauskunft,
Hedelfing
ger Str. 60, 70327
7
Stuttgaart
Uniitymedia
Faxx.:
E-m
mail: (nicht für Plananfrag
gen):
Ansschrift (nicht für Plananfra
agen):
0900 / 11
111 140 (10 Euro/Anfragee)
Planausk
kunft@unitym
media.de
Unitymed
dia NRW Gm
mbH, Planausskunft,
Michael-S
Schumacherr-Str. 1, 501770 Kerpen
3
Sonstige Re
egelungen
eiteren Mög
glichkeiten zur Einholu
ung von
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Aachene
er Str. 746-75
50
50933 Kö
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Unitymedia Hesssen GmbH & Co. KG
Aacchener Str. 746-750
7
509
933 Köln
Unitymed
dia Services GmbH
Aachene
er Str. 746-75
50
50933 Kö
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Nuttzungsbedingun
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
Seite 22 von 25
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~07. AUG. 2013
Ibl
3
E.ON SE . Brusseler Platz 1 . 45131 Essen
E.ON SE
Immobilien/Montan
Stadt Bochum
Stadtplanungsamt- und Bauordnungsamt
Städtebau und Mobilität
Staat Boch:.lm
Technisches Rathaus
Hans-Bäekler-Straße 19
44777 Boehum
I-IUY·
Montan
Brüsseler Platz 1
45131 Essen
www.eon.com
Armin 5chucht
T 02 01·1 84-62 45
F 02 01-1 84-39 05
armin.schucht@eon.com
5. August 2013
Aktenzeichen: BO 916
Vorhaben bezogener Bebauungsplan N,,, 916 -Markstraße 1Laerheidestraßehier: Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung mit der Bitte um StelInngnahme
Ihr Schreiben vom 22.07.2013
Ihr Zeichen: 61 31 - Ge
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihr o.a. Schreiben nebst der uns übersandten Unterlagen.
Wir
stellen
fest,
dass
unsere
Gesellschaft
bereits
bei
der
Aufstellung
des
Bebauungsplanes Nr.916,.Markstraße 1 Laerheidestraße" am Bauleitplanverfahren mit
Ihrem Schreiben vom 18.03.2011 beteiligt wurde.
Wir stellen fest, dass sich der räumliche Geltungsbereich des o.a. Bebauungsplanes zur
ursprünglichen Aufstellung vergräßert hat. Dies hat allerdings keine Relevanz auf
unsere bereits abgegebene Stellungnahme.
Unsere
diesbezügliche
Stellungnahme
Vorsitzender des
Aufsichtsrats:
Werner Wenning
vom
12.04.2011
zur
Aufstellung
des
Vorstand:
Dr. Johannes Teyssen
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, die wir diesem Schreiben m Kopie als Anlage
beifligen, ist daher unverändert gültig, und zu beachten.
(Vorsitzender)
Dr.-lng. Leonhard Birnbaum
j0rgen Kildahl
Dr. Bernhard Reutersberg
Dr. Marcus Schenck
Mike Winkel
Sitz: Düsseldorf
Amtsgericht Düsseldorf
1/2
HRB 69043
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
Seite 23 von 25
e·on
Die in der Begründung des o.a. Bebauungsplanes unter 7.2 Kennzeichnungen, Pkt.
7.2.1. Bergbau aufgeführte Stellungnahme können wir nachvollziehen und bestätigen.
Wir stellen fest, dass in der Plandarstellung unter Legende auf die Kennzeichnungen
Bergbau nach § 9 Abs. 5 BauGB hingewiesen wird, im Plan allerdings nicht für den
gesamten Gellungsbereich dargestellt wurde. Wir empfehlen, diese Kennzeichnung
xxx in den Bebauungsplan zu übernehmen.
Freundliche Grüße
E.ON SE
1P1/V1-r/
Andreas Langer
Anlage
2/2
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
Seite 24 von 25
E.ON AG
E.ON AG . Bruchstraße 5c . 45883 Gelsenkirchen
Stadt Bochum
Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt
Städtebau
Technisches Rathaus
Ifans-Bäckler-Straße 19
44777 Ilochum
(
12. April 201 1
Immobilien/Montan
Montan
Bruchstraße 5c
45883 GeJsenkirchen
www.eon.com
Stadt Bochum
--_
_-..
- 7 Aug. 2013
Armin Schucht
T 02 09·3 89 54-41
F 02 09·3 89 5'1-50
armin.schucht@eon.com
'A (,
Aktenzeichen: BO ~
1
Vorhabcnbezogener Bebannngs(ll"n Nr. 9)16 "Markst.... ße I Laerheide"
hier: frühzeitige Beteilignng der Behörden nnd Träger öffentlicher Belange
Ihr Schreiben vom 18.03.2011
Ihr Zeichen: 61-31-Ge
Sehr geel1l1e Damen und Iierren.
wir nehmen Bezug auf Ihr O.a. Schreiben nebst der uns übersandten Unterlagen.
Unsere Stellungnahme zur bergbau lichen Situation im Bereich des O.a. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes NI'. 906 lautet wie folgt:
Der o.a. Planbereieh liegt über dem stillgelegten Bergwerkseigentum der E.ON AG.
Im gesamten Bereich des o.a. Beballllngsplanes entnehmen wir den ArehivlInterlagcn
Ilinweise auf tages nahen Bergbau, der geplante Bauvorhaben gel1ihrden kann.
Vorsitzender des
Aufsichtsrats:
Ulrich Hartmann
Vorstand:
Dr. Johannes Teyssen
(Vorsitzender)
10rgen Kildahl
Prof. Dr. Klaus-Dieter Mi:iubach
Dr. Bernhard Reutersberg
Dr. Marcus Schenck
Regine Stachel haus
Silz: Düsseldorf
1/2
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Amtsgericht Oüssetdorf
HRß 22315
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646
Seite 25 von 25
t!J-on
Wir haben daher den gesamten Geltungsbereich in dem als Anlage zurückgehenden
Lageplan
(Übersicht
zum
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
Nr.
gekennzeichnet als:
Umgrenzung von Flächen, bei deren Bebauung
besondere Vorkehrungen gegen Einwirkungen
des früheren Bergbaus erforderlich werden
können (§ 9 Abs. 5 BauGS).
(
Diese Kcnnzeichnung ist in den Bebauungsplan zu übernehmen.
Wir empfehlen durch einen anerkannten Sachverständigen fiir Markschcidcwesen
nnd Bergschadcnskunde rechtzeitig vor Baubeginn eine Einsichtnahme in das amtlichc Grubenbild bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 "Bergbau und Energie
in NR W", Goebenstraße 25, 44135 Dortlllund, durchzufiihren.
Kopie diescs Schreibens nebst Plankennzeichnung erhält die l3ezirksregierung
Al'I1sberg, Abt.6 in Dortmund zur Kenntnisnahme.
Freundlichc Grüße
E.ON AG
I!l __ L Ilennann Mühlenbeek
Anlage
2/2
916)