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Anlage 2: Stellungnahmen der TÖB.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2: Stellungnahmen der TÖB.pdf
Größe
2,6 MB
Erstellt
24.12.14, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:05

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 1 von 25 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 916 - Markstraße / Laerheidestraße Übersicht über relevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauBG Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) Nr. Stellungnahme von vom 1. Umweltamt als gemeinsame Untere Umweltschutz- 30.03.2011 Seite 2 behörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen Hochstraße 74, 58095 Hagen 2. Stadtwerke Bochum GmbH Seite 3 - 6 Ostring 28, 44787 Bochum 3. E.ON AG Immobilien/Montan, Montan Seite 7 - 9 Bruchstraße 5 c, 45883 Gelsenkirchen 4. Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 53 Seite 10 Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg 08.04.2011 12.04.2011 19.04.2011 Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung (§ 4 Abs. 2 BauGB) Nr. Stellungnahme von vom 1. Ordnungsamt - Kampfmittelbeseitigung, Willy-Brandt-Platz 2 - 8, 22.07.2013 Seite 11 44787 Bochum 2. Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel 29.07.2013 E.ON SE Immobilien/Montan, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen 05.08.2013 Seite 12 - 21 3. Seite 22 - 25 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 2 von 25 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 3 von 25 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 4 von 25 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 5 von 25 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 6 von 25 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 7 von 25 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 8 von 25 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 9 von 25 (10.05.2011) 61-ToeB - Bebauungsplan Nr. 916 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 10 von 25 Von: An: Datum: Betreff: "Busche, Andrea" <andrea.busche@bezreg-arnsberg.nrw.de> "61-ToeB 61-ToeB" <61-ToeB@bochum.de> 19.04.2011 09:25 Bebauungsplan Nr. 916 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 916 - Markstraße / Laerheidestraße Ihr Schreiben vomm 18.03.2011 Sehr geehrter Herr Gesien, zu dem o.a Planvorhaben wird aus der Sicht des Immissionsschutzes bezüglich der Anlagen, für die eine abfall- oder immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt, folgende Stellungnahme abgegeben: Gegen das geplante Vorhaben bestehen grundsätzlich keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken. Im Rahmen des weiteren Verfahrens bitte ich um Übersendung des von Ihnen in der Begründung unter Ziffer 5 "Städtebauliches Konzept" aufgeführten Lärmgutachtens. Diese Stellungnahme erfolgt ausschließlich per Email. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (A. Busche) Andrea Busche <mailto:andrea.busche@bezreg-arnsberg.nrw.de> Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 53 Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg Telefon: +49 2931 82 2161 Telefax: +49 2931 82 2388 Seite 1 (23.07.2013) 61-ToeB - Antw: Wtrlt: Trägerbeteiligung der Stadt Bochum (916) Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 11 von 25 Von: An: Datum: Betreff: Werner Loges 61-ToeB 22.07.2013 14:26 Antw: Wtrlt: Trägerbeteiligung der Stadt Bochum (916) Sparen Sie pro Seite ca. 200ml Wasser, 2g CO2 und 2g Holz: Danke, dass Sie erst an die Umwelt denken, bevor Sie diese e-Mail ausdrucken. >>> Christoph Heil Montag, 22. Juli 2013 14:25 >>> Sehr geehrter Herr Loges, der Bebauungsplan liegt in einem Bombenabwurfgebiet. Wird nachfolgend für ein Bauvorhaben der Bauantrag gestellt, ist die Beantragung einer Luftbildauswertung beim Staatlichen Kampmittelbeseitigungsdienst zwingend erforderlich. Im Rahmen des Antragverfahrens wird das Ordnungsamt automatisch beteiligt und die Luftbildauswertung einholen. Sollte das Ergebnis ggf. Entmunitionierungsmaßnahmen vorsehen, sind diese vor Beginn der Baumaßnahme durchführen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christoph Heil Stadt Bochum -OrdnungsamtWilly-Brandt-Platz 2 - 8 44787 Bochum Telefon: 02 34 9 10 - 1783 Telefax: 02 34 9 10 - 1351 Sparen Sie pro Seite ca. 200ml Wasser, 2g CO2 und 2g Holz: Danke, dass Sie erst an die Umwelt denken, bevor Sie diese e-Mail ausdrucken. >>> Amt32 22.07.2013 12:13 >>> >>> 61-ToeB 22.7.13 12:13 >>> An Stadtamt: ZD 31; 32; 32 31; 34; 37; 40; 50; 51; 52; 53;61 2; 61 23; 61 4; 62 3; 62 4; 62 5; 66 2; 66 3; 66 4; 67 2; 67 3; 67 31; 80 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage sind die erforderlichen Unterlagen als pdf-Dateien beigefügt. Sie dienen vorrangig der allg. Information und sollen die Frage klären, ob eine Beteiligung erforderlich ist. Page 1 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 12 von 25 Unitymedia NRW GmbH | Postfach 10 20 28 | 34020 Kassel Bearbeiter(in): Abteilung: Zentrale Planung Stadtplanungs - und Bauordnungsamt Technisches Rathaus Hans-Böckler-Straße 19 44777 Bochum Direktwahl: Datum 29.07.2013 Seite 1/1 E-Mail: ZentralePlanungND@umkbw.de Vorgangsnummer: 92668 Ihr Zeichen: 61 31 (25 48) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 916 – Markstraße/Laerheidestraße - Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Wir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbereich befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Bitte beachten Sie die beigefügte Kabelschutzanweisung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Freundliche Grüße Zentrale Planung Unitymedia Kabel BW Änderung der Adressdaten bei Unitymedia Kabel BW Bitte richten Sie Ihre Anfragen ab sofort an folgende Adressen: eMail: ZentralePlanungND@umkbw.de oder Postanschrift: Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel Unitymedia NRW GmbH Postanschrift: Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel Handelsregister: Amtsgericht Köln | HRB 55984 | Sitz der Gesellschaft: Köln | USt-ID DE 813 243 353 Geschäftsführer: Lutz Schüler (Vorsitzender) | Dr. Herbert Leifker | Jens Müller | Jon Garrison www.unitymedia.de Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 13 von 25 Anweisung zum Schutze unterirdischer Anlagen bei Arbeiten Anderer (Kabelschutzanweisung) Diese Kabelschutzanweisung gilt für die Kabel BW GmbH sowie die Unternehmen der UnitymediaGruppe, nachfolgend „Betreiber“ genannt. „Telekommunikationslinien (TK-Linien)“ sind unter- oder oberirdisch geführte feste Übertragungswege (Telekommunikations-kabelanlagen) einschließlich deren Zubehör wie Schalt-, Verstärker- oder Verzweigungseinrichtungen, Masten und Unterstützungen, Kabelschächte und Rohre. In einigen Publikationen ist auch der Begriff „Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen)“ gebräuchlich. Dieser Begriff wird auch in dieser Kabelschutzanweisung genutzt. TK-Anlagen können bei Arbeiten jeder Art, die in Ihrer Nähe am oder im Erdreich durchgeführt werden, leicht beschädigt werden. Durch solche Beschädigungen wird der für die Öffentlichkeit wichtige Kommunikationsdienst des Betreibers erheblich gestört. Beschädigungen von Kommunikationsanlagen sind nach Maßgabe der §§316b und 317 StGB strafbar und zwar auch dann, wenn sie fahrlässig herbeigeführt werden. Außerdem ist derjenige, der für die Beschädigung verantwortlich ist, dem Betreiber zum Schadensersatz verpflichtet. Es liegt daher im Interesse aller, die solche Arbeiten durchführen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und insbesondere folgendes genau zu beachten, um Beschädigungen zu vermeiden: (1) Vor der Aufnahme von Arbeiten am oder im Erdreich ist es notwendig, bei der Planauskunft Unitymedia: www.unitymedia.de/geschaeftskunden/service/planauskunft.html oder Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage) Planauskunft Kabel BW: www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unternehmen/Geschaeftskunden/Service/Planauskunft/index.html oder Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage) die Bestandspläne abzufordern. (2) Vorsicht beim Aufgraben! Zuerst die Lage der TK-Anlagen feststellen! Ggf. Suchschachtung! (3) Kabel der Betreiber werden nicht nur im öffentlichen Grund, sondern auch im privaten Grund (z.B. Felder, Wiesen, Waldstücke) geführt. Die Kabel liegen gewöhnlich in einer Tiefe von 30 cm bis 100 cm. Eine abweichende Tiefenlage ist wegen Kreuzungen mit anderen Anlagen, infolge nachträglicher Veränderungen der Deckung durch Straßenumbauten und aus anderen Gründen möglich. Die Kabel können in Kunststoffrohre oder Betonformsteine eingezogen, mit Schutzeinrichtungen (z.B. Schutzhauben, Mauersteinen) abgedeckt und durch ein Trassenband gekennzeichnet oder frei im Erdreich verlegt sein. (4) Rohre, Formsteine, Abdeckungen und Trassenband schützen die Kabel nicht gegen mechanische Beschädigungen. Sie sollen die Aufgrabenden lediglich auf das Vorhandensein von Kabeln aufmerksam machen (Warnschutz). (5) Telekommunikationskabel, bei denen die Grenzwerte nach DIN VDE 0800,Teil 3 überschritten werden, ist bei Beschädigung eine Gefährdung der damit in Berührung kommenden Personen nicht auszuschließen. (6) Bei einer Beschädigung von Glasfaserkabel ist Vorsicht geboten. Hier kann es beim Hineinblicken in den Lichtwellenleiter zu einer Gefährdung des Auges kommen. Kabelschutzanweisung Seite 1 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 14 von 25 (7) Bei Erdarbeiten in der Nähe von TK-Anlagen dürfen spitze oder scharfe Werkzeuge (z.B. Bohrer, Spitzhacke, Spaten, Stoßeisen) als auch schlagende Werkzeuge (z.B. Krampen) nur so gehandhabt werden, dass Beschädigungen sicher ausgeschlossen sind. Für weiterführende Arbeiten sind nur stumpfe Geräte (z.B. Schaufeln) zu verwenden. Damit Abweichungen der Kabellage oder mit breiteren Kabelkanälen gerechnet werden muss, sind die gleichen Verhaltensmaßnahmen auch in einer Breite bis zu 50 cm links und rechts der bezeichneten Kabellage zu beachten. (8) Sprengungen in Schutzzonen von TK-Anlagen sind nur mit Wissen der regional zuständigen Service-Mitarbeiter und nach deren Angaben durchzuführen! Eine Beschädigung muss ausgeschlossen werden. (9) Müssen TK-Anlagen im Zuge von Arbeiten vorübergehend frei gelegt werden, so sind sie für die Dauer des Freiliegens wirksam vor Beschädigungen zu schützen. (10) In Gräben, in denen Kabel freigelegt worden sind, ist die vorherige Lage und der ursprünglich vorgefundene Zustand der TK-Anlage bestmöglich wieder herzustellen. Verrohrungen, Schutzabdeckungen und Trassenwarnband sind wieder herzustellen. Beim Schließen des Grabens ist die Erde zunächst nur bis in die Höhe des Kabelauflagers zu verfüllen und zu verdichten. Das Kabel ist auf einer 10 cm hohen, verdichteten, glatten Schicht aus loser, steinfreier Erde aufzubringen. Die neue Schicht über dem Kabel ist zunächst vorsichtig mit einem hölzernen Flachstampfer zu verdichten. Falls sich der Bodenaushub zum Wiedereinbau nicht eignet, ist gesiebter Sand zu verwenden. (11) Auf freiliegenden abzustellen. (12) Bei Erdarbeiten ist die ausführende Firma oder Person verpflichtet, alle gebotene Sorgfalt aufzuwenden, um einer Beschädigung von TK-Anlagen vorzubeugen. (13) Die Anwesenheit eines Beauftragten des Betreibers an der Aufgrabungsstelle hat keinen Einfluss auf die Verantwortlichkeit des Aufgrabenden. Der Aufgrabende ist weiterhin voll verantwortlich. Der Beauftragte des Betreibers hat keine Anweisungsbefugnis gegenüber den Arbeitskräften der die Aufgrabungen durchführenden Firma. (14) Kennzeichnung und Vermarkungseinrichtungen (wie z.B. Kabelmerksteine, -pflöcke, -scheiben oder -pfähle und eingegrabene Elektronik-Marker) sind Bestandteile der TK-Anlagen. Sie sind wichtige Fixpunkte für die Vermessung und für das wieder Auffinden der TK-Anlagen im Störungsfall. Oberirdische Vermarkungselemente müssen ständig sichtbar und zugänglich gehalten werden. (15) Jede unbeabsichtigte Freilegung von TK-Anlagen des Betreibers ist unverzüglich und auf dem schnellsten Wege zu melden. Freigelegte Kabel sind zu sichern und vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Die Erdarbeiten sind an Stellen mit unbeabsichtigt freigelegten Kabeln bis zum Eintreffen des Beauftragten des Betreibers einzustellen. (16) Leitungsanlagen des Betreibers dürfen grundsätzlich nicht lotrechtlich überbaut werden. (Sollte eine Überbauung der Anlagen des Betreibers nicht vermeidbar sein, ist vor Ausführung der Arbeiten eine Abstimmung mit dem Beauftragten des Betreibers zu treffen und schriftlich festzuhalten). oder freigelegten Telekommunikationskabeln Kabelschutzanweisung ist grundsätzlich nichts Seite 2 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 15 von 25 Besonderheiten Unitymedia (1) Beim Vorhandensein von HDD-Bohrungen (Spülbohrungen) in den Betreiber-Plänen ist von Ihnen das entsprechende Bohrprotokoll bei der Planauskunft unter Angabe der Anfragenummer und der HDD- Kennung (SBW-Nr.) anzufordern, da Abweichungen von der Regelverlegetiefe vorliegen. (2) Die in den Plänen vermerkten Maße, (nicht die zeichnerische Darstellung der Trassen) geben einen Anhalt für die Lage der dargestellten Telekommunikationsanlagen. Alle Maße sind in Metern vermerkt. (3) Zu in den Plänen angegebenen Messpunkten können die Koordinatentabellen bei Unitymedia unter Angabe der Anfragenummer abgerufen werden. Meldung von Kabelschäden und anderen Vorkommnissen Kabel BW: Tel.: 01805 / 888-150* * 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, bis zu 42 Cent pro Minute für Anrufe aus dem Mobilfunknetz Unitymedia: Tel.: 02273 / 605-5626 Kontaktdaten Anschrift (nicht Planauskunft) Planauskunft Kabel BW Unitymedia Kabel BW GmbH Planauskunft Hedelfinger Str. 60 70327 Stuttgart Unitymedia NRW GmbH Planauskunft Michael-Schumacher-Str. 1 50170 Kerpen E-mail: Planauskunft@kabelbw.com E-mail: Planauskunft@unitymedia.de Tel.: 02273 / 605 – 2860 Fax: 02273 / 5947 - 0782 Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage) Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage) www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unternehm en/Geschaeftskunden/Service/Planauskunf t/index.html www.unitymedia.de/geschaeftskunden/serv ice/planauskunft.html Kabelschutzanweisung Seite 3 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 16 von 25 Symbolverzeichnis - Trassen Kabelschutzanweisung Seite 4 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 17 von 25 Symbolverzeichnis - Telekom Legenden Kabelschutzanweisung Seite 5 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 18 von 25 Abkürzungsverzeichnis - Oberflächenmerkmale Ackk Betk Bw Gy OT Tkst VP Wgw Wgk unreg Bdst Bmr Fbk Hy Rwg TP Wgrd unbest Wgk Ackerkante Betonkante Bahnwärterhaus Gully Ortstafel Tankstelle Vermessungspunkt Wegweiser unregelmäßige Wegkante Bordstein Baumreihe Fahrbahnkante Hydrant Radweg Trigonometrischer Punkt Wegrand Unbestimmte Wegkante Kabelschutzanweisung Seite 6 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 19 von 25 1 Nu utzungsbedingungen des Plan nauskunftt-Systems s von Kabeel BW und d Un nitymedia Diese Nutzungsbedingunge en gelten fü ür die Kabe el BW Gmb bH sowie diie Unternehmen der Unitymedia-Gru uppe, nachfolgend „Betre eiber“ genann nt. Die Planauskun nft bietet ein n Auskunftsssystem für Trasseninfor T mationen im m öffentlichen Grund. Übe ersichtlich können k Arc chitekten, T Tiefbaufirmen n, Planungs sbüros, Eneergielieferanten und öffe entliche Träg ger feststelllen, ob beii anstehend den Maßnah hmen die B Betreiber-Infrrastruktur betrroffen ist. Die Betreiber-Planauskunft wird w als 1. kostenfreies Interne et Angebot (O Online-Plana auskunft) und d 2. kostenp pflichtiges Fa axabruf Ange ebot (Mehrwe ertdiensteang gebot) betrrieben. 1.1 A Allgemeine Bestimmungen Geg genstand die eser Nutzung gsbedingung gen ist die Erteilung E von n Planauskünnften mit dem Zweck dess Schutzes der Betreiber-Infrastru uktur bei je eglichen Ho och- und T Tiefbauarbeiten. Die Nuttzungsbeding gungen gelten auch für alle sonstigen s stattfindende s en und zukünftigen Maß ßnahmen, die zu einer Gefährdung g, Beschädig gung oder Störung S einzzelner oder mehrerer Tele ekommunika ationslinien (§ § 3 Nr. 26 T TKG) und sonstigen Tele ekommunikattionsanlagen n (§ 3 Nr. 23 T TKG) der Be etreiber Einric chtungen füh hren könnten n. nft ist kein Leitungskata L aster und erh hebt daher keinen Ansppruch auf Riichtigkeit, Die Planauskun u Aktualitä ät. Volllständigkeit und Die Angaben in n den Lageplänen dienen n den Betreibern aussch hließlich zur Dokumenta ation ihrer ekommunika ationsanlagen n. Tele ü keine k Gewäh hr für Folge eschäden. Der Verlauf uunterirdisch verlegter Derr Betreiber übernimmt Kab bel oder Tele ekommunikattionsanlagen n kann aus verschiedenen Gründen vvon den Plan nangaben abw weichen. Ein Mitverschulden aus de em abweiche enden Verlau uf von Leitu ngen zu den Plänen nacch Lage oderr Verlegetieffe kann aus den geschild derten Umsttänden gegeenüber dem Betreiber nich ht begründett bzw. behau uptet und gelltend gemac cht werden. Aus A den gennannten Grün nden und im Interesse der Versorgu ungssicherhe eit sowie de er Sorgfaltsp pflicht des B Bauunternehm mens für Sacchen, Leib und Lebe en sind Le eitungen durch Suchs schlitze zu orten und durch Han ndausschach htung freizule egen. Derr Betreiber weist Gefährdung,, Störung w darauf hin, dass b bei allen Maß ßnahmen, die zu einer G ode er Beschädigung einzelner oder mehrerer Telekommunikationslinnien und sonstigen s Tele ekommunika ationseinrichttungen führe en könnten, die gesetzlic chen Bestim mmungen zum m Schutz egeln der Technik so diesser Anlagen n, die anerrkannten Re owie alle w weiteren tec chnischen Reg gelwerke zu beachten sind. s Sollte die Leitung g dennoch nicht n auffinddbar sein, so o ist der Betreiber zu info ormieren. Nuttzungsbedingun ngen Se eite 1 von 3 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 20 von 25 Es w wird ausdrüccklich darauff hingewiese n, dass Betrreiber und de er Anfragendde1 sich darü über einig sind d, dass mit Anerkennung A g dieser Nuttzungsbedingung keinerlei Haftungseerleichterung g für den Anffragenden fürr die ihm obliegenden Pfflichten im Ra ahmen seine er Maßnahmee entstehen. d Information nen dürfen nur zur Erre eichung des s vorgenann ten Nutzung gszwecks Die Inhalte und nden. Eine Weitergabe W a an Dritte, au uch nicht au uszugsweisee, ist, ohne vorherige v Verrwendung fin schriftliche Zusttimmung durrch den Betrreiber, streng gstens unterrsagt. Dies sschließt eben nfalls das pieren, Verw werten, Veröfffentlichen, V Vertreiben sowie s eine sonstige s Nuttzung der In nhalte für Kop eige ene und fremde Zwecke mit ein d .h. der Anfrragende verpflichtet sichh, die vom Betreiber bere eitgestellten Planunterrlagen aussschließlich zur z eigenen Verwendunng und nurr für die entssprechende Maßnahme e zu verw wenden. Er verpflichtett auch seeine Mitarbe eiter zur Verrschwiegenhe eit gegenübe er den Besta andsinformationen. Die Auskunft ve erliert ihre Gü ültigkeit nach h spätestens 4 Wochen. Dann D ist die A Anfrage zu erneuern. e ßgebend ist das Ausgabe edatum. Maß Derr Anfragende e verpflichtett sich darübe er hinaus, die vom Betre eiber bereitgeestellten Dokumente, z. B B. die Kabelsschutzanweis sung, als Besstandteil dies ser Vereinbarung anzuerrkennen. 2 2.1 Besondere Regelunge R en für die Online-Planauskun nft und dass Me ehrwertdie ensteange ebot O Online-Plana auskunft (1) Das für die e Online-Planauskunft re egistrierte Unternehmen U n hat nach Anerkennun ng dieser auf Beestandsdaten Nutzungsbed dingungen per Internet Zugang n der T Telekommun nikationsanla agen. (2) Der Betreibe er übernimm mt keine Gew währ dafür, dass d dieser angebotenee Dienst jede erzeit zur V Verfügung steht. s Der Betreiber w weist ausdrü ücklich auf die weiterenn Möglichke eiten zur Einholung vo on entsprech henden Besta andsdaten hin. (3) Die Einrichtu ung eines Hy yperlinks von n Webseiten auf eine zum m Betreiber Angebot geh hörenden S Seite ist ohn ne vorherige, schriftliche Zustimmung g untersagt. Dazu gehört rt auch, insbe esondere Inhalte in ein nem Teilfenster (Frame) e einzubinden und/oder da arzustellen. (4) Der Betreibe er schließt fü ür Schäden aus einer unberechtigten bzw. unkoorrekten Verrwendung jjegliche Hafttung aus. (5) Der Anfrage ende versich hert gegenü über Betreib ber, dass alle von ihm im Rahme en dieser g genutzten An nwendung gemachten An ngaben wahrheitsgemäß ß und richtig ssind. (6) Der Betreibe er behält sic ch eine daue ernde oder vorübergehen v nde Nutzunggsverweigeru ung ohne A Angabe von Gründen vor. (7) Der Anfrage ende ist einverstanden m mit der Speic cherung seiner persönlichhen Daten sowie s der Mitschriften aller Zugriffe e und deren A Auswertung im Schadens- bzw. Misssbrauchsfall. Er erteilt d die Berechtigung, die zur z Erfüllung g dieser Ve ereinbarung erhobenen personenbe ezogenen m Rahmen der Zweck kbestimmung g dieser Veereinbarung auf der Daten aussschließlich im G Grundlage der gesetzlich hen Bestimm mungen zu sp peichern und d zu verarbeitten. 2.2 M Mehrwertdie ensteangeb bot gang zur Betreiber B -P Planauskunft wird darüber hinaus durch einnen kostenp pflichtigen Zug Faxxabrufservice e als Mehrw wertdienst ge ewährt. Pro Faxabruf ge ewährt der B Betreiber jew weils eine Planauskunft. 1 Im Sinne besserer Lesba arkeit haben wirr uns in dieser N Nutzungsvereinbarung für die männliche m Spracchform entschie eden. Die Ausführung gen gelten selb bstverständlich in gleichem Maß ße für die weibliche wie für die männliche Spraachform. Nuttzungsbedingun ngen Se eite 2 von 3 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 21 von 25 2.3 Erreichbarke eit der Plan nauskunft Kab bel BW Faxx.: E-m mail: (nicht für Plananfrag gen): Ansschrift (nicht für Plananfra agen): 0900 / 11 111 140 (10 Euro/Anfragee) Planausk kunft@kabelb bw.com Kabel BW W GmbH, Pla anauskunft, Hedelfing ger Str. 60, 70327 7 Stuttgaart Uniitymedia Faxx.: E-m mail: (nicht für Plananfrag gen): Ansschrift (nicht für Plananfra agen): 0900 / 11 111 140 (10 Euro/Anfragee) Planausk kunft@unitym media.de Unitymed dia NRW Gm mbH, Planausskunft, Michael-S Schumacherr-Str. 1, 501770 Kerpen 3 Sonstige Re egelungen eiteren Mög glichkeiten zur Einholu ung von Derr Betreiber macht ausdrücklich auf die we entssprechenden n Daten übe er Telekomm munikationslin nien, -anlage en und sonsstigen Infras strukturen aufm merksam. Diiese bestehe en bei den jew weiligen Stra aßen- und Wegebaulastt W trägern, Vers sorgungsunte ernehmen, Telekommun T ikations- und d sonstigen Infrastrukturu unternehmenn. Solllten einzelne e Bestimmun ngen dieser V ng ganz oderr teilweise unnwirksam we erden, so Vereinbarun bleiben die an nderen Bestimmungen d davon unbe erührt. Diese e werden ddurch eine wirksame w ck der unwirkksam geword denen am nächsten komm mt, ersetzt. Besstimmung, die dem Zwec Sitzz der Untern nehmen: Kab bel BW GmbH Im B Breitspiel 2-4 4 69126 Heidelbe erg Unitymed dia NRW Gm mbH Aachene er Str. 746-75 50 50933 Kö öln Unitymedia Hesssen GmbH & Co. KG Aacchener Str. 746-750 7 509 933 Köln Unitymed dia Services GmbH Aachene er Str. 746-75 50 50933 Kö öln Nuttzungsbedingun ngen Se eite 3 von 3 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 22 von 25 e·on ~07. AUG. 2013 Ibl 3 E.ON SE . Brusseler Platz 1 . 45131 Essen E.ON SE Immobilien/Montan Stadt Bochum Stadtplanungsamt- und Bauordnungsamt Städtebau und Mobilität Staat Boch:.lm Technisches Rathaus Hans-Bäekler-Straße 19 44777 Boehum I-IUY· Montan Brüsseler Platz 1 45131 Essen www.eon.com Armin 5chucht T 02 01·1 84-62 45 F 02 01-1 84-39 05 armin.schucht@eon.com 5. August 2013 Aktenzeichen: BO 916 Vorhaben bezogener Bebauungsplan N,,, 916 -Markstraße 1Laerheidestraßehier: Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung mit der Bitte um StelInngnahme Ihr Schreiben vom 22.07.2013 Ihr Zeichen: 61 31 - Ge Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihr o.a. Schreiben nebst der uns übersandten Unterlagen. Wir stellen fest, dass unsere Gesellschaft bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.916,.Markstraße 1 Laerheidestraße" am Bauleitplanverfahren mit Ihrem Schreiben vom 18.03.2011 beteiligt wurde. Wir stellen fest, dass sich der räumliche Geltungsbereich des o.a. Bebauungsplanes zur ursprünglichen Aufstellung vergräßert hat. Dies hat allerdings keine Relevanz auf unsere bereits abgegebene Stellungnahme. Unsere diesbezügliche Stellungnahme Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Wenning vom 12.04.2011 zur Aufstellung des Vorstand: Dr. Johannes Teyssen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, die wir diesem Schreiben m Kopie als Anlage beifligen, ist daher unverändert gültig, und zu beachten. (Vorsitzender) Dr.-lng. Leonhard Birnbaum j0rgen Kildahl Dr. Bernhard Reutersberg Dr. Marcus Schenck Mike Winkel Sitz: Düsseldorf Amtsgericht Düsseldorf 1/2 HRB 69043 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 23 von 25 e·on Die in der Begründung des o.a. Bebauungsplanes unter 7.2 Kennzeichnungen, Pkt. 7.2.1. Bergbau aufgeführte Stellungnahme können wir nachvollziehen und bestätigen. Wir stellen fest, dass in der Plandarstellung unter Legende auf die Kennzeichnungen Bergbau nach § 9 Abs. 5 BauGB hingewiesen wird, im Plan allerdings nicht für den gesamten Gellungsbereich dargestellt wurde. Wir empfehlen, diese Kennzeichnung xxx in den Bebauungsplan zu übernehmen. Freundliche Grüße E.ON SE 1P1/V1-r/ Andreas Langer Anlage 2/2 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 24 von 25 E.ON AG E.ON AG . Bruchstraße 5c . 45883 Gelsenkirchen Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Städtebau Technisches Rathaus Ifans-Bäckler-Straße 19 44777 Ilochum ( 12. April 201 1 Immobilien/Montan Montan Bruchstraße 5c 45883 GeJsenkirchen www.eon.com Stadt Bochum --_ _-.. - 7 Aug. 2013 Armin Schucht T 02 09·3 89 54-41 F 02 09·3 89 5'1-50 armin.schucht@eon.com 'A (, Aktenzeichen: BO ~ 1 Vorhabcnbezogener Bebannngs(ll"n Nr. 9)16 "Markst.... ße I Laerheide" hier: frühzeitige Beteilignng der Behörden nnd Träger öffentlicher Belange Ihr Schreiben vom 18.03.2011 Ihr Zeichen: 61-31-Ge Sehr geel1l1e Damen und Iierren. wir nehmen Bezug auf Ihr O.a. Schreiben nebst der uns übersandten Unterlagen. Unsere Stellungnahme zur bergbau lichen Situation im Bereich des O.a. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes NI'. 906 lautet wie folgt: Der o.a. Planbereieh liegt über dem stillgelegten Bergwerkseigentum der E.ON AG. Im gesamten Bereich des o.a. Beballllngsplanes entnehmen wir den ArehivlInterlagcn Ilinweise auf tages nahen Bergbau, der geplante Bauvorhaben gel1ihrden kann. Vorsitzender des Aufsichtsrats: Ulrich Hartmann Vorstand: Dr. Johannes Teyssen (Vorsitzender) 10rgen Kildahl Prof. Dr. Klaus-Dieter Mi:iubach Dr. Bernhard Reutersberg Dr. Marcus Schenck Regine Stachel haus Silz: Düsseldorf 1/2 Zu ,.· .. n .... 'l",; ...• ... fU~.Hfh '-ten a'- Amtsgericht Oüssetdorf HRß 22315 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132646 Seite 25 von 25 t!J-on Wir haben daher den gesamten Geltungsbereich in dem als Anlage zurückgehenden Lageplan (Übersicht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. gekennzeichnet als: Umgrenzung von Flächen, bei deren Bebauung besondere Vorkehrungen gegen Einwirkungen des früheren Bergbaus erforderlich werden können (§ 9 Abs. 5 BauGS). ( Diese Kcnnzeichnung ist in den Bebauungsplan zu übernehmen. Wir empfehlen durch einen anerkannten Sachverständigen fiir Markschcidcwesen nnd Bergschadcnskunde rechtzeitig vor Baubeginn eine Einsichtnahme in das amtlichc Grubenbild bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 "Bergbau und Energie in NR W", Goebenstraße 25, 44135 Dortlllund, durchzufiihren. Kopie diescs Schreibens nebst Plankennzeichnung erhält die l3ezirksregierung Al'I1sberg, Abt.6 in Dortmund zur Kenntnisnahme. Freundlichc Grüße E.ON AG I!l __ L Ilennann Mühlenbeek Anlage 2/2 916)