Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
318 kB
Erstellt
24.12.14, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 34)
Vorlage Nr.: 20132935
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Planung zur Umgestaltung der Teilknotenpunkte Markstraße/Nordrampe zur Universitätsstraße
und Markstraße/Laerheidestraße
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
28.01.2014
27.02.2014
Anlagen
Lageplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 34)
Vorlage Nr.: 20132935
Anlass
In Bochum ist der Neubau eines Lebensmittel-Discounter im Bereich der Markstraße und der
Laerheidestraße, geplant mit einer Gesamtverkaufsfläche von rund 920 qm geplant. Das derzeitige
Erschließungskonzept sieht eine Anbindung über die Laerheidestraße an die Markstraße vor.
Etwa 40 m nordwestlich der geplanten Anbindung befindet sich der signalgesteuerte Knotenpunkt
Markstraße / Nordrampe zur Universitätsstraße.
Für das Bauvorhaben wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan 916 aufgestellt.
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20132935
Für das Bauvorhaben muss der Teilknotenpunkt Markstraße / Nordrampe zur Universitätsstraße
und die Einmündung Markstraße / Laerheidestraße überplant werden.
Planung
Am Teilknotenpunkt Universitätsstraße / Markstraße entfällt der freie Rechtsabbieger in der
Rampenausfahrt. Dies ist erforderlich, damit eine Linksabbiegespur auf der Markstraße für die
Laerheidestraße vorgesehen werden kann. Dadurch wird die Neumarkierung des gesamten
Knotenpunktes erforderlich. Für die neuen Verkehrsführungen müssen die Fahrbahnränder und
die Inseln baulich angepasst werden. Der freie Rechtsabbieger von der Markstraße in Richtung
Universitätsstraße wird aus Sicherheitsgründen signalisiert.
Gleichzeitig wird im Planungsbereich eine Radverkehrsanlage berücksichtigt, die ein direktes
Linksabbiegen anbietet.
Bei der Linksabbiegespur auf der Markstraße, Fahrtrichtung Universitätsstraße, kann aus
Platzgründen nur ein Schutzstreifen mit einer schmalen Linksabbiegespur für den MIV markiert
werden. Das direkte Linksabbiegen konnte für Radfahrer auf der Markstraße für die südliche
Fahrtrichtung an der Einmündung zur Laerheidestraße aus Platzgründen nicht realisiert werden.
Hier wird der Radfahrer vor der neuen LSA in den Seitenraum geleitet und quert die Markstraße im
Schutz der Fußgängerfurt. Von dort kann er auf einem Zwei-Richtungs-Geh- und Radweg
entweder zur Laerheidestraße oder zum Verbindungsweg in Richtung Universitätsstraße weiter
fahren.
Das Rechtsabbiegen von der Markstraße in die Laerheidestraße wird für Last- und Sattelzüge
untersagt, da der Aufwand für die notwendige Aufweitung des Einmündungsbereichs wegen der zu
verlegenden Versorgungsleitungen sehr groß ist.
Da das einzige Ziel, das regelmäßig von derartigen Fahrzeugen angefahren werden muss, der neu
zu errichtende Discounter an der Laerheidestraße ist, ist diese Einschränkung vertretbar. Damit im
Regelfall der Markt aus Richtung Westen nicht angefahren wird, hat der Investor zugesichert,
dieses bei der Routenplanung für die Belieferung zu berücksichtigen. Beabsichtigen Last- oder
Sattelzüge aus Richtung Westen dennoch in die Laerheidestraße einzufahren, müssen diese bis
zum Kreisverkehrsplatz „Markstraße/Am Langen Seil“ weiterfahren und dort wenden, so dass sie
dann als Linksabbieger in die Laerheidestraße einbiegen können.
Teilweise muss die Fahrbahn im Vollausbau neu hergestellt werden. Dies erfolgt in der
Belastungsklasse 3.2 mit Splittmastix. Die übrige Aspaltdecke wird im Planungsabschnitt abgefräst
und mit einer neuen Deckschicht erneuert. In der Laerheidestraße wird ein 1.50 m breiter Gehweg
bis zur Aldizufahrt vorgesehen.
Die Gehwege erhalten graues und die Radwege rotes Betonsteinpflaster.
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TOP/akt. Beratung
66 21 (36 34)
Vorlage Nr.: 20132935
LSA
Die beiden Teilknotenpunkte werden mit einer neuen Lichtsignalanlage ausgestattet.
Beleuchtung
Im Zuge der Umgestaltung wird die Erneuerung der Beleuchtung erforderlich.
Versorgungsleitungen
Das Umlegen und Sichern von Stromleitungen ist im Zuge des Umbaus erforderlich.
Grünplanung
Sämtliche Eingriffe in den Grünbestand wurden im Bebauungsplanverfahren untersucht und
werden entsprechend kompensiert.
Im Zuge der Planung muss ein zusätzlicher Baum an der Böschung zur Universitätsstraße für den
Bau des Radweges entfernt werden, der nicht im Bebauungsplanverfahren untersucht wurde. Es
wird ein entsprechender Ersatzbaum gepflanzt.
Kosten
Die Kosten werden entsprechend den Flächen zwischen dem Investor und der Stadt Bochum
aufgeteilt.
Gesamtkosten ca. 597.000 €.
Die Kosten teilen sich wie folgt auf:
Investor
Straße
LSA
Beleuchtung
Versorgungsleitungen
Summe
199.000 €
84.000 €
5.500 €
4.500 €
293.000 €
Die Baudurchführung soll 2014 beginnen. Die einzelnen
Durchführungsvertrag und einer Bauvereinbarung geregelt.
Stadt Bochum
202.000 €
84.000 €
18.000 €
304.000 €
Details
werden
in
einem
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Vorlage Nr.: 20132935
Finanzierung:
ALDI wird die Maßnahme vorfinanzieren. Die Stadt Bochum wird die erforderlichen finanziellen
Mittel für den städtischen Anteil im Haushalt für 2015 berücksichtigen.
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
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TOP/akt. Beratung
66 21 (36 34)
Vorlage Nr.: 20132935
Bezeichnung der Vorlage
Planung zur Umgestaltung der Teilknotenpunkte Markstraße/Nordrampe zur Universitätsstraße
und Markstraße/Laerheidestraße
Der Planung zur Umgestaltung der Teilknotenpunkte Markstraße/Nordrampe
Universitätsstraße und Markstraße/Laerheidestraße wird zugestimmt.
zur