Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
24.12.14, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 12 (8232)
Vorlage Nr. 20132817
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) der Frau Christa Wilke-Jacobi, Hustadtring 147, 44801 Bochum
hier: Autoverkehr auf der Ebene E im Uni-Center Bochum-Querenburg
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Anlagen
Bürgerbeschwerde nach § 24 GO NRW
Wortlaut
Die Fragen der Bürgerbeschwerde werden wie folgt beantwortet:
1. u. 2.
Der Bereich der Fußgängerzone Querenburger Höhe wird durch die
MitarbeiterInnen der Verkehrsüberwachung des Straßenverkehrsamtes und
der Polizei kontrolliert.
3.
Das Tiefbauamt hat die Zufahrtsbereiche abgeschrankt. Die geschlossenen
Schranken müssen mit handelsüblichen Dreikant-Schlüsseln zu öffnen sein
um der Feuerwehr im Notfall ein Befahren zu ermöglichen. Eine
Überwachung ob und ggf. wer die Pfosten unberechtigt öffnet ist nur
eingeschränkt möglich. Die MitarbeiterInnen des Tiefbauamtes schließen die
Schranken, wenn vor Ort festgestellt wird, dass sie geöffnet sind.
Durch das Straßenverkehrsamt und die Polizei werden Kontrollen
durchgeführt (siehe Punkte 1 u. 2)
4. u. 5.
Eine Aufschlüsselung kann nur nach Straßenbezeichnungen vorgenommen
werden. Innerhalb der Aufschlüsselung erscheinen nur Einsätze in
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 12 (8232)
Vorlage Nr. 20132817
Zusammenhang mit der Erteilung von Verwarnungen. Einsätze ohne
Verwarnung werden nicht erfasst. Im gesamten Verlauf der Querenburger
Höhe kommt es praktisch nie zu Einsätzen ohne Falschparker, so dass die
nachfolgend genannten Zeiten die Realität abbilden. Bei Kontrollen in einem
Teilabschnitt der Querenburger Höhe erfolgen immer auch Kontrollen der
Fußgängerzone Querenburger Höhe.
Im Zeitraum Mai - Oktober 2013 wurden bei 84 Kontrollen durch
MitarbeiterInnen des Straßenverkehrsamtes im gesamten Verlauf der
Querenburger Höhe 612 Verkehrsverstöße durch Verwarnungen geahndet.
Nach den Erfahrungen der AußendienstmitarbeiterInnen des
Straßenverkehrsamtes konzentrieren sich die überwiegende Anzahl der
Verstöße auf die Umfahrung des Parkhauses. Vereinzelt parken Fahrzeuge
auch in der Fußgängerzone. Bei zahlreichen Kontrollen der Fußgängerzone
sind allerdings keine Falschparker feststellbar.
6.
Die Falschparker werden durch die Bußgeldabteilung des Rechtsamtes zur
Zahlung eines Verwarnungsgeldes herangezogen.
7.
Siehe Antworten zu 1., 2. u. 3.
Die Straßenverkehrsordnung wurde zum 01.04.2013 geändert. Eine
Änderung beinhaltet Sonderrechte für Unternehmen, die
Universaldienstleistungen nach §11 Postgesetz in Verbindung mit § 1
Nummer 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung erbringen.
Fahrzeuge solcher Unternehmen dürfen in Fußgängerzonen einfahren, um
Briefkästen zu leeren und (Post-) Niederlassungen zu beliefern. Derzeit ist die
Deutsche Post das einzige Unternehmen, das Universaldienstleistungen
erbringt.
8.
Die rechtlichen Möglichkeiten sind unter den Punkten 1, 2 u. 3 beantwortet.