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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
24.12.14, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:06

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 12 (8232) Vorlage Nr. 20132817 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) der Frau Christa Wilke-Jacobi, Hustadtring 147, 44801 Bochum hier: Autoverkehr auf der Ebene E im Uni-Center Bochum-Querenburg Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Süd Anlagen Bürgerbeschwerde nach § 24 GO NRW Wortlaut Die Fragen der Bürgerbeschwerde werden wie folgt beantwortet: 1. u. 2. Der Bereich der Fußgängerzone Querenburger Höhe wird durch die MitarbeiterInnen der Verkehrsüberwachung des Straßenverkehrsamtes und der Polizei kontrolliert. 3. Das Tiefbauamt hat die Zufahrtsbereiche abgeschrankt. Die geschlossenen Schranken müssen mit handelsüblichen Dreikant-Schlüsseln zu öffnen sein um der Feuerwehr im Notfall ein Befahren zu ermöglichen. Eine Überwachung ob und ggf. wer die Pfosten unberechtigt öffnet ist nur eingeschränkt möglich. Die MitarbeiterInnen des Tiefbauamtes schließen die Schranken, wenn vor Ort festgestellt wird, dass sie geöffnet sind. Durch das Straßenverkehrsamt und die Polizei werden Kontrollen durchgeführt (siehe Punkte 1 u. 2) 4. u. 5. Eine Aufschlüsselung kann nur nach Straßenbezeichnungen vorgenommen werden. Innerhalb der Aufschlüsselung erscheinen nur Einsätze in Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 12 (8232) Vorlage Nr. 20132817 Zusammenhang mit der Erteilung von Verwarnungen. Einsätze ohne Verwarnung werden nicht erfasst. Im gesamten Verlauf der Querenburger Höhe kommt es praktisch nie zu Einsätzen ohne Falschparker, so dass die nachfolgend genannten Zeiten die Realität abbilden. Bei Kontrollen in einem Teilabschnitt der Querenburger Höhe erfolgen immer auch Kontrollen der Fußgängerzone Querenburger Höhe. Im Zeitraum Mai - Oktober 2013 wurden bei 84 Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Straßenverkehrsamtes im gesamten Verlauf der Querenburger Höhe 612 Verkehrsverstöße durch Verwarnungen geahndet. Nach den Erfahrungen der AußendienstmitarbeiterInnen des Straßenverkehrsamtes konzentrieren sich die überwiegende Anzahl der Verstöße auf die Umfahrung des Parkhauses. Vereinzelt parken Fahrzeuge auch in der Fußgängerzone. Bei zahlreichen Kontrollen der Fußgängerzone sind allerdings keine Falschparker feststellbar. 6. Die Falschparker werden durch die Bußgeldabteilung des Rechtsamtes zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes herangezogen. 7. Siehe Antworten zu 1., 2. u. 3. Die Straßenverkehrsordnung wurde zum 01.04.2013 geändert. Eine Änderung beinhaltet Sonderrechte für Unternehmen, die Universaldienstleistungen nach §11 Postgesetz in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung erbringen. Fahrzeuge solcher Unternehmen dürfen in Fußgängerzonen einfahren, um Briefkästen zu leeren und (Post-) Niederlassungen zu beliefern. Derzeit ist die Deutsche Post das einzige Unternehmen, das Universaldienstleistungen erbringt. 8. Die rechtlichen Möglichkeiten sind unter den Punkten 1, 2 u. 3 beantwortet.