Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit in der offenen Seniorenarbeit der Seniorenbüros Bochum.pdf
Größe
398 kB
Erstellt
26.12.14, 01:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Rahmenvereinbarung
über die Zusammenarbeit in der offenen Seniorenarbeit
der „Seniorenbüros Bochum“
ab dem 01.01.2014
zwischen
der Stadt Bochum,
vertreten durch die Oberbürgermeisterin,
Gustav-Heinemann-Platz 2-6, 44777 Bochum,
und
folgenden Trägern der Freien Wohlfahrtspflege
- Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V.
- Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V.
- DER PARITÄTISCHE Bochum
(für Psychosoziale Hilfen Bochum e.V. und für IFAK e.V. Bochum)
-
DRK Kreisverband Bochum e.V.
- AWO Unterbezirk Ruhr Mitte
Präambel
Mit der Einrichtung der Seniorenbüros in den Stadtbezirken stellt sich die Stadt
Bochum den Herausforderungen des demographischen Wandels.
Von den 368.179 Personen, die am 31.12.2009 in Bochum lebten, waren bereits
100.056 Menschen 60 Jahre und älter, was einem Anteil von 27,2% entspricht.
Dieses Verhältnis wird sich in den nächsten Jahren noch weiter verstärken.
Durch die Seniorenbüros sollen die Rahmenbedingungen für eine entsprechend
gestaltete offene Seniorenarbeit 2025 geschaffen werden.
Die Basis der künftigen Arbeit bilden die fachlichen Leitlinien, die im Projekt
„Bochumer Seniorenarbeit – Veränderungsprozesse als Herausforderung für eine
zukunftsorientierte Seniorenarbeit in Bochum“ unter Einbindung aller relevanten
Akteurinnen und Akteure aus Politik, Verwaltung und Wohlfahrtspflege entwickelt
wurden.
Sie wurden auf der Grundlage des Bedarfs mit Blick auf die Entwicklung der
Bevölkerung in den Stadtbezirken und den erforderlichen Voraussetzungen für eine
qualitätsbezogene Seniorenarbeit vereinbart.
Die Umsetzung der Leitlinien und noch zu entwickelnder Konzepte für die Arbeit in
den einzelnen Seniorenbüros wird ab dem 01.01.2014 dezentral in allen Bochumer
Stadtbezirken durch jeweils ein Seniorenbüro erfolgen.
Wohnortnahe Beratung, Hilfe und Unterstützung für ältere Menschen werden
gestärkt und aufgebaut, Angebote werden gemacht, um die Teilhabe von älteren
Bochumer Bürgerinnen und Bürgern am Leben in der Gemeinschaft und die
Versorgung in alterspezifischen Bedarfslagen nachhaltig zu ermöglichen.
Seite - 1 - von 8
Die Seniorenbüros in Bochum werden gemeinsam von der Stadt und den
Verbänden getragen.
Die Zusammenarbeit soll darauf gerichtet sein, dass sich die Arbeit der städtischen
Altenhilfe und die Tätigkeit der freien Wohlfahrtspflege zum Wohle der älteren
Menschen in Bochum wirksam ergänzen.
Im Geiste dieser Grundsätze schließen die Stadt Bochum und die Verbände Innere
Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Caritasverband für Bochum und
Wattenscheid e.V., DER PARITÄTISCHE Bochum (für Psychosoziale Hilfen
Bochum e.V. und für IFAK e.V. Bochum), DRK Kreisverband Bochum e.V. und AWO
Unterbezirk Ruhr-Mitte diese Rahmenvereinbarung über den Aufbau und die
Durchführung gemeinschaftlich betriebener Seniorenbüros in den sechs Bochumer
Stadtbezirken.
Mit ihrer gemeinsamen Arbeit in den Seniorenbüros nehmen die
Kooperationspartner/innen ihre sozialpolitische Verantwortung zum Wohle der
älteren Menschen in Bochum wahr.
§1
Ziele
Die Seniorenbüros sind im Sinne der Leitlinien der Bochumer Seniorenarbeit 2025
neben den in § 3 genannten Aufgaben Impulsgeberinnen für eine kleinräumige
Netzwerkarbeit.
Mit dem Aufbau und der Fortentwicklung von Netzwerken durch die Seniorenbüros
soll gemeinsam mit weiteren Akteurinnen und Akteuren des vorhandenen
Dienstleistungs- und Versorgungsbereiches ein Verbundsystem entwickelt und
unterhalten werden, um die Lebenssituation älterer Menschen und deren
Angehöriger nachhaltig zu verbessern und ihnen bei Bedarf passgenaue Hilfen
anzubieten.
Die kleinräumige Netzwerkarbeit soll dazu dienen, die klienten/innenorientierte
Zusammenarbeit aller an der Versorgung und Betreuung älterer Menschen
beteiligten Institutionen zu fördern, Informationsdefizite abzubauen und insgesamt
noch besser auf die Bedürfnisse alter Menschen und ihrer Angehörigen
abzustimmen sowie die älteren Menschen selber an der Arbeit partizipieren zu
lassen.
Zielebenen der Netzwerkarbeit sind die verbindlich geregelte Kooperation und
Kommunikation. Die Beteiligten in der Netzwerkarbeit können themenspezifische
Schwerpunkte im Stadtteil benennen und bearbeiten.
Über qualifizierte Beratung bis hin zur Einzelfallhilfe in Koordination mit den
Akteurinnen und Akteuren im Stadtbezirk sowie weiteren relevanten Dienststellen
und Akteuren/innen sind die Möglichkeiten zu erkennen und zu nutzen, um die
selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung älterer Menschen zu
stabilisieren bzw. zu unterstützen.
Die Seniorenbüros verpflichten sich zur Neutralität gegenüber Kostenträgern und
Dienstleistungsanbietern im Bereich der Altenhilfe und Pflege. Die Beratung und
Seite - 2 - von 8
Unterstützung sowie die Netzwerkarbeit wird unabhängig von der Trägerbeteiligung
des jeweiligen Seniorenbüros erbracht.
„Diversity“ als handlungsleitendes Prinzip in allen Belangen ist Grundlage einer
integrativen, solidarischen, kultur- und generationenübergreifenden Arbeit. Dabei
werden auch die Leitlinien des Bochumer Integrationskonzeptes und die
dazugehörigen Maßnahmen berücksichtigt.
§2
Organisation
Die Grundlage der Umsetzung bildet der Beschluss des Ausschusses für Arbeit,
Gesundheit und Soziales der Stadt Bochum vom 13.06.2013.
In den sechs Bochumer Stadtbezirken werden zum 01.01.2014 die Seniorenbüros
Bochum eingerichtet. Die einzelnen Seniorenbüros werden jeweils gemeinsam von
der Stadt Bochum und einem Wohlfahrtsverband betrieben. Dazu werden
entsprechende Einzelverträge abgeschlossen. Auf § 9 dieser Vereinbarung wird
verwiesen.
(1) Die Zusammenarbeit in den Stadtbezirken ist wie nachfolgend festgelegt:
Stadtbezirk / Seniorenbüro
Wohlfahrtsverband
1. Seniorenbüro Mitte
Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V.
2. Seniorenbüro Wattenscheid
Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V.
3. Seniorenbüro Nord
DER PARITÄTISCHE Bochum
für Psychosoziale Hilfen Bochum e.V.
4. Seniorenbüro Ost
DRK Kreisverband Bochum e.V.
5. Seniorenbüro Süd
DER PARITÄTISCHE Bochum
für IFAK e.V.
6. Seniorenbüro Südwest
AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte
(2) Die Stadt Bochum und der jeweilige Wohlfahrtsverband stellen hauptberufliche
Fachkräfte aus dem Bereich Sozialarbeit bzw. mit gleichwertiger Qualifikation sowie
möglichst mit Erfahrungen aus dem Bereich der Altenhilfe wie nachfolgend für die
Arbeit in den Seniorenbüros zur Verfügung:
Seite - 3 - von 8
Stadtbezirk / Seniorenbüro
Stellenanteile
1. Seniorenbüro Mitte
3,5 Stellen (2,0 Stellen Stadt und 1,5 Stellen
Verband)
2. Seniorenbüro Wattenscheid
2,5 Stellen (1,5 Stellen Stadt und 1,0 Stellen
Verband)
3. Seniorenbüro Nord
1,5 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 0,5 Stellen
Verband)
4. Seniorenbüro Ost
2,0 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 1,0 Stellen
Verband)
5. Seniorenbüro Süd
1,5 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 0,5 Stellen
Verband)
6. Seniorenbüro Südwest
2,0 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 1,0 Stellen
Verband)
Die Bereitschaft zur spezifischen und regelmäßigen Fortbildung aller Beschäftigten
im Rahmen der Senioren/innenberatung wird vorausgesetzt.
Die Teilnahme der Fachkräfte an der von ZWAR Zentralstelle NRW im Auftrag der
Stadt Bochum durchgeführten Grundlagenqualifzierung im Zeitraum 2013 bis 2015,
in der neben der Vermittlung des Know-hows zur Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements und der Netzwerkarbeit ebenfalls auch Teamentwicklung sowie die
Entwicklung von stadtbezirksbezogenen Konzepten zur Umsetzung der Leitlinien für
die Arbeit der Seniorenbüros vorgenommen werden, ist verpflichtend.
Nachfolgenden neuen Mitarbeiter/innen wird eine Qualifizierung in diesem
Arbeitsfeld über die entsprechenden Finanzmittel der jeweiligen Seniorenbüros
ermöglicht.
(3) Die jeweiligen Verbände unterhalten in den Stadtbezirken für die Seniorenbüros
ausreichende Räumlichkeiten auf der Basis des Interessenbekundungsverfahrens
2013.
(4) Die Seniorenbüros bieten verbindliche Ansprech- und Öffnungszeiten an. Zudem
finden Sprechstunden nach Vereinbarung und bei Bedarf auch im Quartier statt. Die
Mitarbeiter/innen der Seniorenbüros auch Hausbesuche zur Klärung der Lebenslage
durch.
Seite - 4 - von 8
Näheres dazu regeln die Einzelverträge zwischen Stadt und den jeweiligen
verbandlichen Trägern der Seniorenbüros. Auf § 9 dieser Vereinbarung wird
verwiesen.
§3
Aufgaben
Die Seniorenbüros übernehmen im Hilfesystem der Altenarbeit eine wichtige
Lotsenfunktion, um passgenaue Hilfen organisieren zu können. Dabei spielt der
Stadtteilbezug eine besondere Rolle, da dort vorhandene Ressourcen wie zum
Beispiel Nachbarschaftshilfen, Ehrenamtlichkeit und andere vorhandene
niedrigschwellige Hilfen genutzt, vernetzt und ausgebaut werden sollen.
(1) Um diese Ziele zu erreichen, verpflichten sich die Kooperationspartner zur
Bearbeitung folgender Kernaufgaben in den Seniorenbüros:
Informationssammlung und -aufbereitung (z. B. über
Begegnungsmöglichkeiten, Besuchs- und Begleitdienste, zu Wohnformen im
Alter als auch zu ambulanten und stationären Diensten u. a.)
umfassende Beratung zu Hilfen im Alltag und in der eigenen Wohnung, für
pflegende Angehörige und zu sozialhilferechtlichen Fragen
Einzelfallhilfe durch Aufzeigen von Hilfen,
Angelegenheiten und zur Erstellung von
(Fallmanagement)
zur Klärung finanzieller
individuellen Hilfeplänen
Aufbau und Optimierung von Strukturen eines am Stadtbezirk und den
jeweiligen Quartieren orientierten bürgerschaftlichen Engagements
Partizipative Entwicklung und Durchführung von Angeboten für Seniorinnen
und Senioren.
(2) Dabei unterscheiden sich die Schwerpunkte der Aufgaben der städtischen und
der Verbandsmitarbeiter/innen wie folgt:
Seniorenfachberatung gem. § 71 SGB XII
Fallmanagement/ Einzelfallhilfe
Seniorenfachberatung gem. § 71 SGB XII
prophylaktische Angebote/Veranstaltungen
Aufgabe der Fachkräfte
Aufbau kleinräumiger Netzwerkarbeit im Stadtbezirk der Verbände
Förderung des bürgerschaftlichen Engagement
Aufgabe der kommunalen
Mitarbeiter/-innen
gemeinsame Aufgabe
(3) Nähere Ausführungen zu den oben genannten Kernaufgaben der Seniorenbüros
unter Berücksichtigung der Schwerpunktverantwortlichkeiten der jeweiligen
Kooperationspartner/innen werden in die künftigen Konzepte für die einzelnen
Seniorenbüros aufgenommen.
Seite - 5 - von 8
Notwendige
praxisorientierte
Anpassungen
der
Aufgabenbeschreibungen
orientieren sich an der Logik dieser Vereinbarung und werden in Abstimmung der
Kooperationspartner/innen vorgenommen.
§4
Zentrale Informations- und Beratungsstelle für Senioren/innen
Neben den Seniorenbüros wird es weiterhin eine Zentrale städtische Informationsund Beratungsstelle für Senioren/innen geben. Hier ist das
kommunale
Seniorentelefon angesiedelt, Wohn- und Pflegeberatung wird vorgenommen, und
schwierige Fälle des kommunalen Fallmanagements werden durch die Fachkräfte
der Zentralen Informations- und Beratungsstelle für Senioren/innen wahrgenommen.
§5
Koordination
(1) Eine städtische Fachkraft des Amtes für Soziales und Wohnen wird die
grundsätzliche Koordination der Arbeit der Seniorenbüros und der Zentralen
Informations- und Beratungsstelle für Senioren/innen wahrnehmen.
(2) Die/der Koordinator/in unterstützt die Arbeit der Seniorenbüros in fachlicher und
organisatorischer Hinsicht.
Zu den Unterstützungsleistungen gehören insbesondere:
Organisation des fachlichen Austausches
Sicherung und Begleitung regelmäßiger Teambesprechungen der einzelnen
Seniorenbüros
Durchführung von Vollversammlungen aller Seniorenbüros
Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit der Seniorenbüros und entsprechende
Abstimmung dazu mit den freien Trägern
Abstimmung und Weiterentwicklung der Konzepte der einzelnen
Seniorenbüros
übergeordnete und ergänzende Informationssammlung und –aufbereitung
(3) Die Koordinationsfachkraft wird in der Zentralen städtischen Informations- und
Beratungsstelle für Senioren/innen angesiedelt.
§6
Beirat der Seniorenbüros
(1) Vertreter/innen der Stadt und der Verbände bilden den Beirat der Seniorenbüros.
Einzelheiten zur Zusammensetzung des Beirats der Seniorenbüros und zu seinen
Aufgaben werden in der Geschäftsordnung des Beirats der Seniorenbüros geregelt.
Die Vertreter/innen der freien Träger (Verbände) werden
Arbeitsgemeinschaft der Bochumer Wohlfahrtsverbände benannt.
über
die
(2) Die Grundsätze und Prinzipien der weiteren Arbeit der Seniorenbüros werden
einmal jährlich zwischen der/dem städtischen Sozialdezernten/in, der/dem Leiter/in
des städtischen Amtes für Soziales und Wohnen und den Geschäftsführungen der
Verbände in Absprache mit dem Beirat der Seniorenbüros festgelegt.
.
Seite - 6 - von 8
§7
Finanzierung
Auf der Basis der unterschiedlichen Größen der Stadtbezirke und der
unterschiedlichen Anzahl der dort wohnenden alten Menschen (siehe dazu auch
Sozialbericht 2012) erfolgt ebenso wie bei der Bemessung der Personalanteile eine
Festbetragsfinanzierung1 der Seniorenbüros gestaffelt je nach Stadtteil.
Die Zuwendungshöhe ist bei begründeten Kostensteigerungen aufgrund von
tariflichen Personalkostenerhöhungen, Mietkosten-, Betriebskosten- und/oder
Sachkostenerhöhungen neu zu verhandeln. Auf § 8 dieser Vereinbarung wird
verwiesen.
Einzelheiten zur Finanzierung der Seniorenbüros und zu den Pflichten der
Kooperationspartner/innen regeln die Einzelverträge mit den jeweiligen Verbänden.
Auf § 9 dieser Vereinbarung wird verwiesen.
§ 8 Nebenabreden
Rechtswirksame Nebenabreden, die diese Vereinbarung betreffen, können nur
durch schriftliche Ergänzung dieser Vereinbarung getroffen werden.
§9
Verträge zu den Seniorenbüros in den Stadtbezirken
Einzelheiten zur Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den Verbänden in den
Seniorenbüros der Stadtbezirke und zu den Besonderheiten, Pflichten und
finanziellen Absprachen der Kooperationspartner/innen regeln die Einzelverträge mit
den jeweiligen Verbänden.
§ 10 Inkrafttreten und Laufzeit, Kündigung
Diese Vereinbarung tritt zum 01.01.2014 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2016. Als
Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung jeweils um ein Jahr.
Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch die Kooperationspartner/innen muss mit
einer Frist von einem halben Jahr vorher erfolgen (frühestens bis zum 30.06.2016
zum 31.12.2016). Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Entscheidend ist das
Eingangsdatum.
Jeder Verband ist jeweils für sich rechtlicher Vertragspartner. Die Kündigung eines
Verbandes hat keine Kündigungskonsequenzen für die anderen Verbände.
Änderungen und Kündigungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
1
Diese beinhaltet keine städtischen Personalkosten, sondern umfasst die jährlichen Bedarfe für
Personalkosten der Verbände, für Miet- und Betriebskosten sowie für Sachkosten für das jeweilige
Seniorenbüro.
Seite - 7 - von 8
§ 11 Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder die
Vereinbarung Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige
als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung
entspricht.Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem
entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Vereinbarung vernünftiger Weise
vereinbart worden wäre, wäre die Angelegenheit von vornherein bedacht worden.
Bochum, den
.09.2013
Für die Stadt Bochum
Die Oberbürgermeisterin
In Vertretung
Für den Innere Mission - Diakonisches
Werk Bochum e.V.
______________________________
Britta Anger
___________________________________________
Ursula Borchert
Für den Caritasverband für Bochum
und Wattenscheid e. V.
DER PARTÄTISCHE Bochum
für die Psychosozialen Hilfen Bochum
_______________________________
Ulrich Kemner
____________________________________________
Holger Schelte / Gabriele Schumann / Holger Rüsberg
Für den DRK Kreisverband Bochum e. V.
DER PARITÄTISCHE Bochum
für die IFAK e.V.
_______________________________
Carl Gerhard Rohm / Stefan Arnold
__________________________________________
Holger Schelte / Ulrich Pieper / Dr. Kemal Bozay
Für den AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte
______________________________
Ernst Steinbach
Seite - 8 - von 8