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Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit in der offenen Seniorenarbeit der Seniorenbüros Bochum.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit in der offenen Seniorenarbeit der Seniorenbüros Bochum.pdf
Größe
398 kB
Erstellt
26.12.14, 01:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:07

Inhalt der Datei

Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit in der offenen Seniorenarbeit der „Seniorenbüros Bochum“ ab dem 01.01.2014 zwischen der Stadt Bochum, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Gustav-Heinemann-Platz 2-6, 44777 Bochum, und folgenden Trägern der Freien Wohlfahrtspflege - Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V. - Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V. - DER PARITÄTISCHE Bochum (für Psychosoziale Hilfen Bochum e.V. und für IFAK e.V. Bochum) - DRK Kreisverband Bochum e.V. - AWO Unterbezirk Ruhr Mitte Präambel Mit der Einrichtung der Seniorenbüros in den Stadtbezirken stellt sich die Stadt Bochum den Herausforderungen des demographischen Wandels. Von den 368.179 Personen, die am 31.12.2009 in Bochum lebten, waren bereits 100.056 Menschen 60 Jahre und älter, was einem Anteil von 27,2% entspricht. Dieses Verhältnis wird sich in den nächsten Jahren noch weiter verstärken. Durch die Seniorenbüros sollen die Rahmenbedingungen für eine entsprechend gestaltete offene Seniorenarbeit 2025 geschaffen werden. Die Basis der künftigen Arbeit bilden die fachlichen Leitlinien, die im Projekt „Bochumer Seniorenarbeit – Veränderungsprozesse als Herausforderung für eine zukunftsorientierte Seniorenarbeit in Bochum“ unter Einbindung aller relevanten Akteurinnen und Akteure aus Politik, Verwaltung und Wohlfahrtspflege entwickelt wurden. Sie wurden auf der Grundlage des Bedarfs mit Blick auf die Entwicklung der Bevölkerung in den Stadtbezirken und den erforderlichen Voraussetzungen für eine qualitätsbezogene Seniorenarbeit vereinbart. Die Umsetzung der Leitlinien und noch zu entwickelnder Konzepte für die Arbeit in den einzelnen Seniorenbüros wird ab dem 01.01.2014 dezentral in allen Bochumer Stadtbezirken durch jeweils ein Seniorenbüro erfolgen. Wohnortnahe Beratung, Hilfe und Unterstützung für ältere Menschen werden gestärkt und aufgebaut, Angebote werden gemacht, um die Teilhabe von älteren Bochumer Bürgerinnen und Bürgern am Leben in der Gemeinschaft und die Versorgung in alterspezifischen Bedarfslagen nachhaltig zu ermöglichen. Seite - 1 - von 8 Die Seniorenbüros in Bochum werden gemeinsam von der Stadt und den Verbänden getragen. Die Zusammenarbeit soll darauf gerichtet sein, dass sich die Arbeit der städtischen Altenhilfe und die Tätigkeit der freien Wohlfahrtspflege zum Wohle der älteren Menschen in Bochum wirksam ergänzen. Im Geiste dieser Grundsätze schließen die Stadt Bochum und die Verbände Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V., DER PARITÄTISCHE Bochum (für Psychosoziale Hilfen Bochum e.V. und für IFAK e.V. Bochum), DRK Kreisverband Bochum e.V. und AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte diese Rahmenvereinbarung über den Aufbau und die Durchführung gemeinschaftlich betriebener Seniorenbüros in den sechs Bochumer Stadtbezirken. Mit ihrer gemeinsamen Arbeit in den Seniorenbüros nehmen die Kooperationspartner/innen ihre sozialpolitische Verantwortung zum Wohle der älteren Menschen in Bochum wahr. §1 Ziele Die Seniorenbüros sind im Sinne der Leitlinien der Bochumer Seniorenarbeit 2025 neben den in § 3 genannten Aufgaben Impulsgeberinnen für eine kleinräumige Netzwerkarbeit. Mit dem Aufbau und der Fortentwicklung von Netzwerken durch die Seniorenbüros soll gemeinsam mit weiteren Akteurinnen und Akteuren des vorhandenen Dienstleistungs- und Versorgungsbereiches ein Verbundsystem entwickelt und unterhalten werden, um die Lebenssituation älterer Menschen und deren Angehöriger nachhaltig zu verbessern und ihnen bei Bedarf passgenaue Hilfen anzubieten. Die kleinräumige Netzwerkarbeit soll dazu dienen, die klienten/innenorientierte Zusammenarbeit aller an der Versorgung und Betreuung älterer Menschen beteiligten Institutionen zu fördern, Informationsdefizite abzubauen und insgesamt noch besser auf die Bedürfnisse alter Menschen und ihrer Angehörigen abzustimmen sowie die älteren Menschen selber an der Arbeit partizipieren zu lassen. Zielebenen der Netzwerkarbeit sind die verbindlich geregelte Kooperation und Kommunikation. Die Beteiligten in der Netzwerkarbeit können themenspezifische Schwerpunkte im Stadtteil benennen und bearbeiten. Über qualifizierte Beratung bis hin zur Einzelfallhilfe in Koordination mit den Akteurinnen und Akteuren im Stadtbezirk sowie weiteren relevanten Dienststellen und Akteuren/innen sind die Möglichkeiten zu erkennen und zu nutzen, um die selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung älterer Menschen zu stabilisieren bzw. zu unterstützen. Die Seniorenbüros verpflichten sich zur Neutralität gegenüber Kostenträgern und Dienstleistungsanbietern im Bereich der Altenhilfe und Pflege. Die Beratung und Seite - 2 - von 8 Unterstützung sowie die Netzwerkarbeit wird unabhängig von der Trägerbeteiligung des jeweiligen Seniorenbüros erbracht. „Diversity“ als handlungsleitendes Prinzip in allen Belangen ist Grundlage einer integrativen, solidarischen, kultur- und generationenübergreifenden Arbeit. Dabei werden auch die Leitlinien des Bochumer Integrationskonzeptes und die dazugehörigen Maßnahmen berücksichtigt. §2 Organisation Die Grundlage der Umsetzung bildet der Beschluss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Stadt Bochum vom 13.06.2013. In den sechs Bochumer Stadtbezirken werden zum 01.01.2014 die Seniorenbüros Bochum eingerichtet. Die einzelnen Seniorenbüros werden jeweils gemeinsam von der Stadt Bochum und einem Wohlfahrtsverband betrieben. Dazu werden entsprechende Einzelverträge abgeschlossen. Auf § 9 dieser Vereinbarung wird verwiesen. (1) Die Zusammenarbeit in den Stadtbezirken ist wie nachfolgend festgelegt: Stadtbezirk / Seniorenbüro Wohlfahrtsverband 1. Seniorenbüro Mitte Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V. 2. Seniorenbüro Wattenscheid Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V. 3. Seniorenbüro Nord DER PARITÄTISCHE Bochum für Psychosoziale Hilfen Bochum e.V. 4. Seniorenbüro Ost DRK Kreisverband Bochum e.V. 5. Seniorenbüro Süd DER PARITÄTISCHE Bochum für IFAK e.V. 6. Seniorenbüro Südwest AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte (2) Die Stadt Bochum und der jeweilige Wohlfahrtsverband stellen hauptberufliche Fachkräfte aus dem Bereich Sozialarbeit bzw. mit gleichwertiger Qualifikation sowie möglichst mit Erfahrungen aus dem Bereich der Altenhilfe wie nachfolgend für die Arbeit in den Seniorenbüros zur Verfügung: Seite - 3 - von 8 Stadtbezirk / Seniorenbüro Stellenanteile 1. Seniorenbüro Mitte 3,5 Stellen (2,0 Stellen Stadt und 1,5 Stellen Verband) 2. Seniorenbüro Wattenscheid 2,5 Stellen (1,5 Stellen Stadt und 1,0 Stellen Verband) 3. Seniorenbüro Nord 1,5 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 0,5 Stellen Verband) 4. Seniorenbüro Ost 2,0 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 1,0 Stellen Verband) 5. Seniorenbüro Süd 1,5 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 0,5 Stellen Verband) 6. Seniorenbüro Südwest 2,0 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 1,0 Stellen Verband) Die Bereitschaft zur spezifischen und regelmäßigen Fortbildung aller Beschäftigten im Rahmen der Senioren/innenberatung wird vorausgesetzt. Die Teilnahme der Fachkräfte an der von ZWAR Zentralstelle NRW im Auftrag der Stadt Bochum durchgeführten Grundlagenqualifzierung im Zeitraum 2013 bis 2015, in der neben der Vermittlung des Know-hows zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Netzwerkarbeit ebenfalls auch Teamentwicklung sowie die Entwicklung von stadtbezirksbezogenen Konzepten zur Umsetzung der Leitlinien für die Arbeit der Seniorenbüros vorgenommen werden, ist verpflichtend. Nachfolgenden neuen Mitarbeiter/innen wird eine Qualifizierung in diesem Arbeitsfeld über die entsprechenden Finanzmittel der jeweiligen Seniorenbüros ermöglicht. (3) Die jeweiligen Verbände unterhalten in den Stadtbezirken für die Seniorenbüros ausreichende Räumlichkeiten auf der Basis des Interessenbekundungsverfahrens 2013. (4) Die Seniorenbüros bieten verbindliche Ansprech- und Öffnungszeiten an. Zudem finden Sprechstunden nach Vereinbarung und bei Bedarf auch im Quartier statt. Die Mitarbeiter/innen der Seniorenbüros auch Hausbesuche zur Klärung der Lebenslage durch. Seite - 4 - von 8 Näheres dazu regeln die Einzelverträge zwischen Stadt und den jeweiligen verbandlichen Trägern der Seniorenbüros. Auf § 9 dieser Vereinbarung wird verwiesen. §3 Aufgaben Die Seniorenbüros übernehmen im Hilfesystem der Altenarbeit eine wichtige Lotsenfunktion, um passgenaue Hilfen organisieren zu können. Dabei spielt der Stadtteilbezug eine besondere Rolle, da dort vorhandene Ressourcen wie zum Beispiel Nachbarschaftshilfen, Ehrenamtlichkeit und andere vorhandene niedrigschwellige Hilfen genutzt, vernetzt und ausgebaut werden sollen. (1) Um diese Ziele zu erreichen, verpflichten sich die Kooperationspartner zur Bearbeitung folgender Kernaufgaben in den Seniorenbüros:  Informationssammlung und -aufbereitung (z. B. über Begegnungsmöglichkeiten, Besuchs- und Begleitdienste, zu Wohnformen im Alter als auch zu ambulanten und stationären Diensten u. a.)  umfassende Beratung zu Hilfen im Alltag und in der eigenen Wohnung, für pflegende Angehörige und zu sozialhilferechtlichen Fragen  Einzelfallhilfe durch Aufzeigen von Hilfen, Angelegenheiten und zur Erstellung von (Fallmanagement) zur Klärung finanzieller individuellen Hilfeplänen  Aufbau und Optimierung von Strukturen eines am Stadtbezirk und den jeweiligen Quartieren orientierten bürgerschaftlichen Engagements  Partizipative Entwicklung und Durchführung von Angeboten für Seniorinnen und Senioren. (2) Dabei unterscheiden sich die Schwerpunkte der Aufgaben der städtischen und der Verbandsmitarbeiter/innen wie folgt:  Seniorenfachberatung gem. § 71 SGB XII Fallmanagement/ Einzelfallhilfe    Seniorenfachberatung gem. § 71 SGB XII prophylaktische Angebote/Veranstaltungen Aufgabe der Fachkräfte Aufbau kleinräumiger Netzwerkarbeit im Stadtbezirk der Verbände  Förderung des bürgerschaftlichen Engagement Aufgabe der kommunalen Mitarbeiter/-innen gemeinsame Aufgabe (3) Nähere Ausführungen zu den oben genannten Kernaufgaben der Seniorenbüros unter Berücksichtigung der Schwerpunktverantwortlichkeiten der jeweiligen Kooperationspartner/innen werden in die künftigen Konzepte für die einzelnen Seniorenbüros aufgenommen. Seite - 5 - von 8 Notwendige praxisorientierte Anpassungen der Aufgabenbeschreibungen orientieren sich an der Logik dieser Vereinbarung und werden in Abstimmung der Kooperationspartner/innen vorgenommen. §4 Zentrale Informations- und Beratungsstelle für Senioren/innen Neben den Seniorenbüros wird es weiterhin eine Zentrale städtische Informationsund Beratungsstelle für Senioren/innen geben. Hier ist das kommunale Seniorentelefon angesiedelt, Wohn- und Pflegeberatung wird vorgenommen, und schwierige Fälle des kommunalen Fallmanagements werden durch die Fachkräfte der Zentralen Informations- und Beratungsstelle für Senioren/innen wahrgenommen. §5 Koordination (1) Eine städtische Fachkraft des Amtes für Soziales und Wohnen wird die grundsätzliche Koordination der Arbeit der Seniorenbüros und der Zentralen Informations- und Beratungsstelle für Senioren/innen wahrnehmen. (2) Die/der Koordinator/in unterstützt die Arbeit der Seniorenbüros in fachlicher und organisatorischer Hinsicht. Zu den Unterstützungsleistungen gehören insbesondere:       Organisation des fachlichen Austausches Sicherung und Begleitung regelmäßiger Teambesprechungen der einzelnen Seniorenbüros Durchführung von Vollversammlungen aller Seniorenbüros Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit der Seniorenbüros und entsprechende Abstimmung dazu mit den freien Trägern Abstimmung und Weiterentwicklung der Konzepte der einzelnen Seniorenbüros übergeordnete und ergänzende Informationssammlung und –aufbereitung (3) Die Koordinationsfachkraft wird in der Zentralen städtischen Informations- und Beratungsstelle für Senioren/innen angesiedelt. §6 Beirat der Seniorenbüros (1) Vertreter/innen der Stadt und der Verbände bilden den Beirat der Seniorenbüros. Einzelheiten zur Zusammensetzung des Beirats der Seniorenbüros und zu seinen Aufgaben werden in der Geschäftsordnung des Beirats der Seniorenbüros geregelt. Die Vertreter/innen der freien Träger (Verbände) werden Arbeitsgemeinschaft der Bochumer Wohlfahrtsverbände benannt. über die (2) Die Grundsätze und Prinzipien der weiteren Arbeit der Seniorenbüros werden einmal jährlich zwischen der/dem städtischen Sozialdezernten/in, der/dem Leiter/in des städtischen Amtes für Soziales und Wohnen und den Geschäftsführungen der Verbände in Absprache mit dem Beirat der Seniorenbüros festgelegt. . Seite - 6 - von 8 §7 Finanzierung Auf der Basis der unterschiedlichen Größen der Stadtbezirke und der unterschiedlichen Anzahl der dort wohnenden alten Menschen (siehe dazu auch Sozialbericht 2012) erfolgt ebenso wie bei der Bemessung der Personalanteile eine Festbetragsfinanzierung1 der Seniorenbüros gestaffelt je nach Stadtteil. Die Zuwendungshöhe ist bei begründeten Kostensteigerungen aufgrund von tariflichen Personalkostenerhöhungen, Mietkosten-, Betriebskosten- und/oder Sachkostenerhöhungen neu zu verhandeln. Auf § 8 dieser Vereinbarung wird verwiesen. Einzelheiten zur Finanzierung der Seniorenbüros und zu den Pflichten der Kooperationspartner/innen regeln die Einzelverträge mit den jeweiligen Verbänden. Auf § 9 dieser Vereinbarung wird verwiesen. § 8 Nebenabreden Rechtswirksame Nebenabreden, die diese Vereinbarung betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung dieser Vereinbarung getroffen werden. §9 Verträge zu den Seniorenbüros in den Stadtbezirken Einzelheiten zur Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den Verbänden in den Seniorenbüros der Stadtbezirke und zu den Besonderheiten, Pflichten und finanziellen Absprachen der Kooperationspartner/innen regeln die Einzelverträge mit den jeweiligen Verbänden. § 10 Inkrafttreten und Laufzeit, Kündigung Diese Vereinbarung tritt zum 01.01.2014 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2016. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung jeweils um ein Jahr. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch die Kooperationspartner/innen muss mit einer Frist von einem halben Jahr vorher erfolgen (frühestens bis zum 30.06.2016 zum 31.12.2016). Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum. Jeder Verband ist jeweils für sich rechtlicher Vertragspartner. Die Kündigung eines Verbandes hat keine Kündigungskonsequenzen für die anderen Verbände. Änderungen und Kündigungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. 1 Diese beinhaltet keine städtischen Personalkosten, sondern umfasst die jährlichen Bedarfe für Personalkosten der Verbände, für Miet- und Betriebskosten sowie für Sachkosten für das jeweilige Seniorenbüro. Seite - 7 - von 8 § 11 Salvatorische Klausel Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder die Vereinbarung Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Vereinbarung vernünftiger Weise vereinbart worden wäre, wäre die Angelegenheit von vornherein bedacht worden. Bochum, den .09.2013 Für die Stadt Bochum Die Oberbürgermeisterin In Vertretung Für den Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V. ______________________________ Britta Anger ___________________________________________ Ursula Borchert Für den Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e. V. DER PARTÄTISCHE Bochum für die Psychosozialen Hilfen Bochum _______________________________ Ulrich Kemner ____________________________________________ Holger Schelte / Gabriele Schumann / Holger Rüsberg Für den DRK Kreisverband Bochum e. V. DER PARITÄTISCHE Bochum für die IFAK e.V. _______________________________ Carl Gerhard Rohm / Stefan Arnold __________________________________________ Holger Schelte / Ulrich Pieper / Dr. Kemal Bozay Für den AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte ______________________________ Ernst Steinbach Seite - 8 - von 8