Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
141 kB
Erstellt
24.12.14, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 34)
Vorlage Nr. 20132908
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 19.11.2013, TOP 41 6.5
Bezeichnung der Vorlage
Gehwegsituation Am Varenholt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
28.01.2014
Anlagen
Wortlaut
1. Ist für die Straße Am Varenholt ein Gehweg geplant?
Ein Gehweg ist für die Straße zurzeit nicht geplant. Eine Planung existiert nicht.
Der vorhandene Querschnitt liegt abschnittsweise zwischen 6.80 m bis 10 m.
Die Straße ist beidseitig mit Wohngebäuden bebaut. Aus diesem Grund sollten auch
grundsätzlich beidseitig breite Gehwege angelegt werden.
Der vorhandene Querschnitt lässt die Anlage von zwei Gehwegen jedoch nicht über die
gesamte Länge zu. Zusätzlich herrscht in der Straße ein hoher Parkdruck. Der
Fahrbahnquerschnitt muss dementsprechend so aufgeteilt werden, dass Fahrzeuge noch
am Fahrbahnrand parken können.
Unabhängig von der Querschnittsaufteilung, muss diese Straße im Vollausbau erneuert
werden.
Stadt Bochum
Stadtamt
Mitteilung der Verwaltung
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TOP/akt. Beratung
66 21 (36 34)
Vorlage Nr. 20132908
2. Wenn ja, auf welcher Straßenseite?
Die Überlegungen stehen noch am Anfang. Aus Sicherheitsgründen sollten beidseitig
Gehweg angelegt werden.
3. Wenn ja, für wann ist der Baubeginn geplant?
Ein Baubeginn ist noch nicht geplant.
4. Mussten dazu Flächen von Grundstückseigentümern erworben werden?
Teilweise liegen private Flächen innerhalb des vorhandenen Straßenkörpers. Diese müssen
erworben werden.
Teilweise liegen private Böschungen, die Gebäude abfangen, ebenfalls im Straßenkörper,
die aufwändig mit Stützwänden umgeplant werden müssten.
Ob zusätzlicher Grunderwerb erforderlich wird, um einen sicheren Querschnitt planen zu
können, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Aufgrund der Hanglage der
privaten Grundstücke, wäre ein Eingriff nur mit sehr aufwändigen Anpassungsarbeiten zu
leisten.
5. Ist dieses bereits in ausreichendem Umfang gelungen?
Die Grunderwerbverhandlungen
aussagekräftige Planung vorliegt.
wurden
noch
nicht
begonnen,
da
noch
keine