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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
141 kB
Erstellt
24.12.14, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:07

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 34) Vorlage Nr. 20132908 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 19.11.2013, TOP 41 6.5 Bezeichnung der Vorlage Gehwegsituation Am Varenholt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Sitzungstermin akt. Beratung 28.01.2014 Anlagen Wortlaut 1. Ist für die Straße Am Varenholt ein Gehweg geplant? Ein Gehweg ist für die Straße zurzeit nicht geplant. Eine Planung existiert nicht. Der vorhandene Querschnitt liegt abschnittsweise zwischen 6.80 m bis 10 m. Die Straße ist beidseitig mit Wohngebäuden bebaut. Aus diesem Grund sollten auch grundsätzlich beidseitig breite Gehwege angelegt werden. Der vorhandene Querschnitt lässt die Anlage von zwei Gehwegen jedoch nicht über die gesamte Länge zu. Zusätzlich herrscht in der Straße ein hoher Parkdruck. Der Fahrbahnquerschnitt muss dementsprechend so aufgeteilt werden, dass Fahrzeuge noch am Fahrbahnrand parken können. Unabhängig von der Querschnittsaufteilung, muss diese Straße im Vollausbau erneuert werden. Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - TOP/akt. Beratung 66 21 (36 34) Vorlage Nr. 20132908 2. Wenn ja, auf welcher Straßenseite? Die Überlegungen stehen noch am Anfang. Aus Sicherheitsgründen sollten beidseitig Gehweg angelegt werden. 3. Wenn ja, für wann ist der Baubeginn geplant? Ein Baubeginn ist noch nicht geplant. 4. Mussten dazu Flächen von Grundstückseigentümern erworben werden? Teilweise liegen private Flächen innerhalb des vorhandenen Straßenkörpers. Diese müssen erworben werden. Teilweise liegen private Böschungen, die Gebäude abfangen, ebenfalls im Straßenkörper, die aufwändig mit Stützwänden umgeplant werden müssten. Ob zusätzlicher Grunderwerb erforderlich wird, um einen sicheren Querschnitt planen zu können, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Aufgrund der Hanglage der privaten Grundstücke, wäre ein Eingriff nur mit sehr aufwändigen Anpassungsarbeiten zu leisten. 5. Ist dieses bereits in ausreichendem Umfang gelungen? Die Grunderwerbverhandlungen aussagekräftige Planung vorliegt. wurden noch nicht begonnen, da noch keine