Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage Schilderentwurf.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
24.12.14, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Park- und Grünanlage
Ümminger See
Park- und Grünanlagen dienen der Erholung aller Bürgerinnen und Bürger und
dürfen nicht beschädigt oder beschmutzt werden, damit sie dauerhaft erhalten
bleiben.
Beachten Sie daher folgende Regeln: Es ist nicht gestattet!
Feuer zu machen
die Anlage mit Kfz zu befahren
bzw. zu beparken
Pflanzen oder
Rasenflächen
zu beschädigen
zu zelten
Abfall oder Unrat
wegzuwerfen bzw.
zu hinterlassen
Das Grillen ist erlaubt, sofern beachtet wird, dass
• ein handelsübliches Standgrillgerät verwendet wird, das
einen ausreichenden Abstand zwischen Glut und Grasnarbe
gewährleistet
• trockene, naturbelassene Holzbrennstoffe wie Holzkohle,
Grillbriketts oder Scheitholz benutzt wird
• andere Personen nicht durch Flugasche, Rauch, Geruch
oder Lärm gefährdet oder gestört werden
• die Grünflächen nicht beschädigt werden
• der Abstand zu den Wohngebäuden mindestens 60 Meter
und der zu Bäumen und Sträuchern mindestens 40 Meter
beträgt
• das Grillgerät nur entzündet und unterhalten wird, wenn es
unter ständiger Beaufsichtigung volljähriger Personen steht
• nach dem Grillen die Glut restlos gelöscht und zusammen
mit dem Grillgerät wieder mitgenommen wird
• der Abfall wieder mitgenommen (insbesondere Essensreste)
bzw. ordnungsgemäß entsorgt wird
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