Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
142 kB
Erstellt
24.12.14, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 22 (34 41)
Vorlage Nr. 20140081
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 04.09.2013, Vorlage Nr. 20132039
Bezeichnung der Vorlage
Wiemelhauser Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.03.2014
Anlagen
Lageplan
Wortlaut
Die Bezirksvertretung fragt an:
Das Grundstück Wiemelhauser Straße 423 ehemals „Haus Seier“ ist seit längerer Zeit
verkauft. Anfang des Jahres fanden dort Probebohrungen statt.
Wie ist der aktuelle Stand zu diesem Grundstück?
Soll dort neue bebaut werden?
(Wenn ja, bitte ausführliche Informationen)
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 22 (34 41)
Vorlage Nr. 20140081
Antwort:
Dem Grundstück Wiemelhauser Str. 423 wurde zwischenzeitlich die postalische Adresse
Brenscheder Str. 88 zugeordnet.
Auf dem Grundstück soll ein barrierefreies und seniorengerechtes Mehrfamilienhaus mit
Gewerbeeinheit errichtet werden.
In diesem geplanten dreigeschossigen Gebäude mit einem so genannten Staffelgeschoss
sind insgesamt 26 Wohnungen und eine ca. 150 m² große gewerbliche Nutzungseinheit
geplant. Die Nutzung der gewerblichen Nutzungseinheit steht noch nicht fest.
Die notwendigen Stellplätze werden weitgehend in der geplanten Tiefgarage untergebracht.
Das Antragsgrundstück liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. Wi 58 mit der
Festsetzung von Fluchtlinien. Die Beurteilung erfolgte im Übrigen nach § 34 Abs. 1
Baugesetzbauch (BauGB).
Das Vorhaben überschreitet diese Fluchtlinien zur Wiemelhauser Straße hin. Da gegen
diese Überschreitung aus stadtgestalterischer und stadtplanerischer Sicht keine Bedenken
bestehen und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wurde die Befreiung erteilt.
Ansonsten fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des §
34 BauGB ein.
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 29.11.2013 erteilt.