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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
142 kB
Erstellt
24.12.14, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:15

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 22 (34 41) Vorlage Nr. 20140081 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 04.09.2013, Vorlage Nr. 20132039 Bezeichnung der Vorlage Wiemelhauser Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Sitzungstermin akt. Beratung 04.03.2014 Anlagen Lageplan Wortlaut Die Bezirksvertretung fragt an: Das Grundstück Wiemelhauser Straße 423 ehemals „Haus Seier“ ist seit längerer Zeit verkauft. Anfang des Jahres fanden dort Probebohrungen statt. Wie ist der aktuelle Stand zu diesem Grundstück? Soll dort neue bebaut werden? (Wenn ja, bitte ausführliche Informationen) Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 22 (34 41) Vorlage Nr. 20140081 Antwort: Dem Grundstück Wiemelhauser Str. 423 wurde zwischenzeitlich die postalische Adresse Brenscheder Str. 88 zugeordnet. Auf dem Grundstück soll ein barrierefreies und seniorengerechtes Mehrfamilienhaus mit Gewerbeeinheit errichtet werden. In diesem geplanten dreigeschossigen Gebäude mit einem so genannten Staffelgeschoss sind insgesamt 26 Wohnungen und eine ca. 150 m² große gewerbliche Nutzungseinheit geplant. Die Nutzung der gewerblichen Nutzungseinheit steht noch nicht fest. Die notwendigen Stellplätze werden weitgehend in der geplanten Tiefgarage untergebracht. Das Antragsgrundstück liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. Wi 58 mit der Festsetzung von Fluchtlinien. Die Beurteilung erfolgte im Übrigen nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbauch (BauGB). Das Vorhaben überschreitet diese Fluchtlinien zur Wiemelhauser Straße hin. Da gegen diese Überschreitung aus stadtgestalterischer und stadtplanerischer Sicht keine Bedenken bestehen und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wurde die Befreiung erteilt. Ansonsten fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB ein. Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 29.11.2013 erteilt.