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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
278 kB
Erstellt
24.12.14, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:07

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140031 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Auflösung der Fröbelschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sommerdellenstr. 23, 44866 Bochum, zum Schuljahresende 2013/2014 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Haupt- und Finanzausschuss Rat 28.01.2014 11.02.2014 12.02.2014 20.02.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140031 1. Ausgangslage Die Schülerinnen- und Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind in den zurückliegenden Jahren deutlich gesunken. Im Schuljahr 2005/06 besuchten in Bochum 984 Kinder an sieben Schulen diese Schulform. Fünf Jahre später waren es nur noch 715 Schülerinnen und Schüler an sechs Schulen, im aktuellen Schuljahr 2013/14 sind es noch 451 Kinder an den vier verbliebenen Bochumer Förderschulen. Das entspricht einem Rückgang bezogen auf das Schuljahr 2005/06 von 54,2 %. Nach der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 sind für die Fortführung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen 144 Schülerinnen und Schüler, allein 112 in der Sekundarstufe I erforderlich. Die amtliche Schulstatistik vom 15.10.2013 weist für das Schuljahr 2013/14 folgende Schülerinnen- und Schülerzahlen für die Bochumer Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen aus: Förderschule Förderschule Mitte Cruismannstr. 2, 44807 Bochum Peter-Petersen-Schule Hegelstr. 6, 44805 Bochum Fröbelschule Sommerdellenstr. 23, 44866 Bochum Jacob-Muth-Schule Unterstr. 64, 44892 Bochum Schülerzahlen Klassen 166 15 116 8 66 5 103 8 Somit unterschreiten bis auf die Förderschule Mitte die drei anderen Schulen die vorgegebene Mindestgröße. Die Schulträger müssen mit Wirkung spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/16 (01.08.2015) die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse fassen. 2. Schulentwicklungsplanerischer Ansatz Die Förderschule Mitte, die ab dem 01.08.2014 wieder den Namen Cruismannschule tragen wird, liegt oberhalb der Mindestgrößenzahl, die Peter-Petersen-Schule und die Jacob-MuthSchule unterschreiten die Zahl 144. Im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen wird die Schulverwaltung im laufenden Jahr in den Planungsprozess einsteigen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140031 Die Fröbelschule kann aus schulfachlicher Sicht über das Schuljahr 2013/14 nicht fortgeführt werden, da ein geordneter Schulbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden kann (siehe schulfachliche Stellungnahme unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage). Im Schuljahr 2014/15 würden voraussichtlich nur noch ca. 50 Schülerinnen und Schüler an der Fröbelschule verbleiben. Um für diese Kinder einen geordneten Schulbetrieb sicherzustellen, hat die Schulverwaltung gemeinsam mit dem Schulamt für die Stadt Bochum verschiedene Alternativlösungen geprüft. Eine Fortführung der Fröbelschule auch als Teilstandort ist rechtlich nicht möglich, da hierfür nach der MindestgrößenVO mindestens 72 Schülerinnen und Schüler erforderlich sind. Eine auslaufende Schließung ist aufgrund der geringen Schülerinnen- und Schülerzahl und der damit korrespondierenden schwierigen Sicherstellung der erforderlichen Lehrerinnen- und Lehrerstunden nicht möglich. Die Verlagerung der Fröbelschule an die nahegelegene Liselotte Rauner-Schule (Hauptschule) oder an eine andere allgemeine Schule in zumutbarer Entfernung sind aufgrund fehlender räumlicher Ressourcen nicht möglich. Ein Wechsel der Schülerinnen und Schüler zur Förderschule Mitte ist aufgrund dort fehlender räumlicher Ressourcen ebenfalls nicht möglich. Das Schulamt für die Stadt Bochum empfiehlt in seiner schulfachlichen Stellungnahme einen Wechsel der Schülerinnen und Schüler zur Peter-Petersen-Schule (siehe Punkt 3 dieser Beschlussvorlage). Die JacobMuth-Schule ist vom bisherigen Standort der Fröbelschule gleich weit entfernt wie die PeterPetersen-Schule, die jedoch deutlich besser an den ÖPNV angebunden ist als die Jacob Muth-Schule (40 Minuten gegenüber 110 Minuten je Schulweg). Im Abwägungsprozess ist deshalb der grundsätzlichen Möglichkeit einer weiteren Beschulung ab dem Schuljahr 2014/2015 für die Kinder der Fröbelschule an der Peter-Petersen-Schule der Vorrang eingeräumt worden. Da der zumutbare Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Fröbelschule zu den verbleibenden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen jeweils mehr als 3,5 km beträgt, werden nach den Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung die Fahrkosten vom Schulträger übernommen. Unter Berücksichtigung der oben genannten schulfachlichen Stellungnahme haben sich die Schulverwaltung und das Schulamt für die Stadt Bochum darauf verständigt, den Eltern der im Schuljahr 2014/2015 verbleibenden ca. 50 Schülerinnen und Schüler der Fröbelschule das Angebot zu unterbreiten, mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 (01.08.2014) zur PeterPetersen-Schule, Hegelstr. 6, 44805 Bochum, wechseln zu können. Unabhängig davon können sich die Eltern im Einzelfall auch für eine andere Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen entscheiden. Zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2014) wird die Fröbelschule aufgelöst. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140031 Die Schulleitungen der Fröbelschule und der Peter-Petersen-Schule wurden im Vorfeld über die beabsichtigte schulorganisatorische Maßnahme informiert. 3. Schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes für die Stadt Bochum Mit Schreiben vom 20.12.2013 gibt das Schulamt zu o. a. schulorganisatorischer Maßnahme folgende schulfachliche Stellungnahme ab: Die Schülerzahlen der Fröbelschule stellen sich zum 01.08.2014 voraussichtlich wie folgt dar: Klasse 1 = 0 Schüler Klasse 2 = 0 Schüler Klasse 3 = 0 Schüler Klasse 4 = 0 Schüler Klasse 5 = 5 Schüler Klasse 6 = 3 Schüler Klasse 7 = 3 Schüler Klasse 8 = 7 Schüler Klasse 9 = 13 Schüler Klasse 10 = 19 Schüler Zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 werden somit nur noch 50 Schülerinnen und Schüler an der Fröbelschule beschult. Damit liegt die Fröbelschule deutlich unterhalb der Mindestgröße. Eine Weiterführung der Fröbelschule ist aus schulfachlicher Sicht nicht vertretbar, da mit 50 Schülerinnen und Schülern ein geordneter Schulbetrieb nicht aufrecht erhalten werden kann. Bei einer Schließung der Fröbelschule wird den Schülern der Klassen 9 und 10 angeboten, in ihrem vertrauten Klassenverband zu bleiben und an die Peter-Petersen- Schule zu wechseln. Somit wäre die Möglichkeit gegeben, kontinuierlich weiter den Übergang Schule-Beruf zu gestalten und mit dem vertrauten Lehrpersonal ggf. entsprechende Abschlüsse zu erwerben. An der Peter-Petersen-Schule sind die sächlichen Voraussetzungen für die unterrichtliche Gestaltung der Oberstufenarbeit im Förderschwerpunkt Lernen gegeben. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 können problemlos in bestehende Lerngruppen der Peter-Petersen-Schule aufgenommen werden. Somit wäre die PeterPetersen-Schule in die Lage versetzt, altershomogene Lerngruppen zu bilden und die z. Zt. bestehenden jahrgangsübergreifenden Lerngruppen aufzulösen. Die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler können ihre Kinder auch an den beiden anderen verbleibenden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen anmelden (Cruismannschule und Jakob Muth-Schule). Wünschen Eltern der Klassen 6 bis 8 für ihr Kind das Gemeinsame Lernen und nicht die Beschulung an einer Förderschule, wird diesen Eltern durch das Schulamt ein möglichst wohnortnahes Angebot in einer bereits bestehenden Integrativen Lerngruppe unterbreitet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140031 Darüber hinaus wird den Eltern der Schülerinnen und Schülern der Klasse 5 die Liselotte Rauner-Schule als Förderort empfohlen, sofern diese für ihr Kind das Gemeinsame Lernen wählen. 4. Beteiligungsverfahren 4.1 Beschluss der Schulkonferenz Nach § 76 Schulgesetz (SchulG) ist die Schule vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Über die Mitwirkung beim Schulträger entscheidet gemäß § 65 Abs. 2 Punkt 22 SchulG die Schulkonferenz der betroffenen Schule. Sofern die Schulkonferenz der Fröbelschule eine Stellungnahme abgeben wird, wird die Verwaltung hierüber in der Sitzung der Bezirksverwaltung Wattenscheid mündlich berichten. Im weiteren parlamentarischen Verfahren würde sie schriftlich nachgereicht. 4.2 Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Die Bezirksvertretung ist gemäß § 37 der Gemeindeordnung NRW anzuhören. Über das Ergebnis wird die Verwaltung im weiteren parlamentarischen Verfahren berichten. 5. Parlamentarische Beschlussfassung Über die Beschlussvorlage wird der Ausschuss für Bildung und Wissenschaften am 11.02.2014, der Haupt- und Finanzausschuss am 12.02.2014 und der Rat abschließend am 20.02.2014 beschließen. Anschließend ist der Ratsbeschluss über die Auflösung der Fröbelschule gemäß § 81 Abs. 3 SchulG der oberen Schulaufsicht (Bezirksregierung Arnsberg) zur Genehmigung vorzulegen. 6. Anordnung der sofortigen Vollziehung Der Beschluss § 81 Abs. 3 SchulG zur Auflösung der Fröbelschule zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) stellt einen vom Rat der Stadt erlassenen Verwaltungsakt dar, nach dessen Bekanntgabe gemäß ' 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO eine Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung hat. Diese entfällt allerdings nach ' 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung besonders angeordnet wird. Allerdings muss dafür ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen, das gemäß ' 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unter Punkt 7. dieser Vorlage schriftlich begründet wird. Die Schulverwaltung schlägt vor, einen solchen Beschluss über die Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß ' 80 VwGO zu fassen, um allen Betroffenen (Eltern, Schule, Schulaufsicht, Träger des offenen Ganztagsangebotes und Schulverwaltung) zum frühestmöglichen Zeitpunkt Planungssicherheit zu verschaffen. 7. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140031 Die Schulleitung der Peter-Petersen-Schule benötigt Rechtssicherheit, da sie möglichst bald mit der Planung des Schuljahrs 2014/15 beginnen muss. Durch die Möglichkeit einer Anfechtungsklage würde für alle Beteiligten (Kinder, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer) eine anhaltende Unsicherheit und darüber hinaus fehlende Planungssicherheit für das kommende Schuljahr bestehen. Die Integration der Schülerinnen und Schüler der Fröbelschule in die Schulorganisation und das Schulleben der Peter-Petersen-Schule könnte, sowohl vom Schulträger als auch von der Schule selbst, nicht ordnungsgemäß organisiert werden. Neben den Eltern und den Schulen braucht aber auch das für die Lehrerversorgung zuständige Schulamt für die Stadt Bochum möglichst bald Planungssicherheit. Die Ausstattung mit Lehrpersonal hängt von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler am Schulstandort und den sich daraus ergebenden Klassenbildungen ab. Der bisherige Träger des Offenen Ganztags an der Fröbelschule, das Ev. Kinder- und Jugendhaus Centrumplatz, hat die Trägerschaft zum 31.07.2014 bereits gekündigt. Der OGS-Träger der Peter-Petersen-Schule, die Caritas, braucht ebenfalls zeitnah Planungssicherheit, um personelle Ressourcen und das pädagogische Konzept für das Schuljahr 2014/15 planen zu können. Die Eltern und Kinder werden in ihren Rechten nicht unzumutbar beeinträchtigt, da die im Begründungsteil aufgeführten alternativen Beschulungsmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung bestehen und die schulische Ausbildung daher nicht beeinträchtigt wird. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140031 Bezeichnung der Vorlage Auflösung der Fröbelschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sommerdellenstr. 23, 44866 Bochum, zum Schuljahresende 2013/2014 1. Auflösung der Fröbelschule, Sommerdellenstr. 23, 44866 Bochum zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) Die Fröbelschule wird zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) aufgelöst. Die ab dem Schuljahr 2014/15 verbleibenden Schülerinnen und Schüler wechseln zum 01.08.2014 zur Peter-Petersen-Schule, Hegelstr. 6, 44805 Bochum, sofern sich die Eltern im Einzelfall nicht anders entscheiden. 2. Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Aufgrund des – unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage beschriebenen - bestehenden besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 4 VwGO für die Auflösung der Fröbelschule gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 SchulG für das NW (Schulgesetz NRW - SchulG vom 15.02.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.11.2012), beschlossen.