Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
278 kB
Erstellt
24.12.14, 19:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr.: 20140031
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Auflösung der Fröbelschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
Sommerdellenstr. 23, 44866 Bochum, zum Schuljahresende 2013/2014
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
28.01.2014
11.02.2014
12.02.2014
20.02.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr.: 20140031
1. Ausgangslage
Die Schülerinnen- und Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt
Lernen sind in den zurückliegenden Jahren deutlich gesunken. Im Schuljahr 2005/06
besuchten in Bochum 984 Kinder an sieben Schulen diese Schulform. Fünf Jahre später
waren es nur noch 715 Schülerinnen und Schüler an sechs Schulen, im aktuellen Schuljahr
2013/14 sind es noch 451 Kinder an den vier verbliebenen Bochumer Förderschulen. Das
entspricht einem Rückgang bezogen auf das Schuljahr 2005/06 von 54,2 %.
Nach der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke
(MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 sind für die Fortführung einer Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt Lernen 144 Schülerinnen und Schüler, allein 112 in der Sekundarstufe I
erforderlich.
Die amtliche Schulstatistik vom 15.10.2013 weist für das Schuljahr 2013/14 folgende
Schülerinnen- und Schülerzahlen für die Bochumer Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen aus:
Förderschule
Förderschule Mitte
Cruismannstr. 2, 44807 Bochum
Peter-Petersen-Schule
Hegelstr. 6, 44805 Bochum
Fröbelschule
Sommerdellenstr. 23, 44866 Bochum
Jacob-Muth-Schule
Unterstr. 64, 44892 Bochum
Schülerzahlen
Klassen
166
15
116
8
66
5
103
8
Somit unterschreiten bis auf die Förderschule Mitte die drei anderen Schulen die
vorgegebene Mindestgröße. Die Schulträger müssen mit Wirkung spätestens zum
Schuljahresbeginn 2015/16 (01.08.2015) die erforderlichen schulorganisatorischen
Beschlüsse fassen.
2. Schulentwicklungsplanerischer Ansatz
Die Förderschule Mitte, die ab dem 01.08.2014 wieder den Namen Cruismannschule tragen
wird, liegt oberhalb der Mindestgrößenzahl, die Peter-Petersen-Schule und die Jacob-MuthSchule unterschreiten die Zahl 144. Im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung für die
Förderschulen wird die Schulverwaltung im laufenden Jahr in den Planungsprozess
einsteigen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr.: 20140031
Die Fröbelschule kann aus schulfachlicher Sicht über das Schuljahr 2013/14 nicht fortgeführt
werden, da ein geordneter Schulbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden kann (siehe
schulfachliche Stellungnahme unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage). Im Schuljahr 2014/15
würden voraussichtlich nur noch ca. 50 Schülerinnen und Schüler an der Fröbelschule
verbleiben.
Um für diese Kinder einen geordneten Schulbetrieb sicherzustellen, hat die Schulverwaltung
gemeinsam mit dem Schulamt für die Stadt Bochum verschiedene Alternativlösungen
geprüft.
Eine Fortführung der Fröbelschule auch als Teilstandort ist rechtlich nicht möglich, da hierfür
nach der MindestgrößenVO mindestens 72 Schülerinnen und Schüler erforderlich sind. Eine
auslaufende Schließung ist aufgrund der geringen Schülerinnen- und Schülerzahl und der
damit korrespondierenden schwierigen Sicherstellung der erforderlichen Lehrerinnen- und
Lehrerstunden nicht möglich.
Die Verlagerung der Fröbelschule an die nahegelegene Liselotte Rauner-Schule
(Hauptschule) oder an eine andere allgemeine Schule in zumutbarer Entfernung sind
aufgrund fehlender räumlicher Ressourcen nicht möglich.
Ein Wechsel der Schülerinnen und Schüler zur Förderschule Mitte ist aufgrund dort fehlender
räumlicher Ressourcen ebenfalls nicht möglich. Das Schulamt für die Stadt Bochum
empfiehlt in seiner schulfachlichen Stellungnahme einen Wechsel der Schülerinnen und
Schüler zur Peter-Petersen-Schule (siehe Punkt 3 dieser Beschlussvorlage). Die JacobMuth-Schule ist vom bisherigen Standort der Fröbelschule gleich weit entfernt wie die PeterPetersen-Schule, die jedoch deutlich besser an den ÖPNV angebunden ist als die Jacob
Muth-Schule (40 Minuten gegenüber 110 Minuten je Schulweg). Im Abwägungsprozess ist
deshalb der grundsätzlichen Möglichkeit einer weiteren Beschulung ab dem Schuljahr
2014/2015 für die Kinder der Fröbelschule an der Peter-Petersen-Schule der Vorrang
eingeräumt worden.
Da der zumutbare Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Fröbelschule zu den
verbleibenden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen jeweils mehr als 3,5 km
beträgt, werden nach den Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung die Fahrkosten vom
Schulträger übernommen.
Unter Berücksichtigung der oben genannten schulfachlichen Stellungnahme haben sich die
Schulverwaltung und das Schulamt für die Stadt Bochum darauf verständigt, den Eltern der
im Schuljahr 2014/2015 verbleibenden ca. 50 Schülerinnen und Schüler der Fröbelschule
das Angebot zu unterbreiten, mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 (01.08.2014) zur PeterPetersen-Schule, Hegelstr. 6, 44805 Bochum, wechseln zu können. Unabhängig davon
können sich die Eltern im Einzelfall auch für eine andere Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt Lernen entscheiden.
Zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2014) wird die Fröbelschule aufgelöst.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr.: 20140031
Die Schulleitungen der Fröbelschule und der Peter-Petersen-Schule wurden im Vorfeld über
die beabsichtigte schulorganisatorische Maßnahme informiert.
3. Schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes für die Stadt Bochum
Mit Schreiben vom 20.12.2013 gibt das Schulamt zu o. a. schulorganisatorischer Maßnahme
folgende schulfachliche Stellungnahme ab:
Die Schülerzahlen der Fröbelschule stellen sich zum 01.08.2014 voraussichtlich wie folgt dar:
Klasse 1 = 0 Schüler
Klasse 2 = 0 Schüler
Klasse 3 = 0 Schüler
Klasse 4 = 0 Schüler
Klasse 5 = 5 Schüler
Klasse 6 = 3 Schüler
Klasse 7 = 3 Schüler
Klasse 8 = 7 Schüler
Klasse 9 = 13 Schüler
Klasse 10 = 19 Schüler
Zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 werden somit nur noch 50 Schülerinnen und Schüler
an der Fröbelschule beschult. Damit liegt die Fröbelschule deutlich unterhalb der
Mindestgröße. Eine Weiterführung der Fröbelschule ist aus schulfachlicher Sicht nicht
vertretbar, da mit 50 Schülerinnen und Schülern ein geordneter Schulbetrieb nicht aufrecht
erhalten werden kann.
Bei einer Schließung der Fröbelschule wird den Schülern der Klassen 9 und 10 angeboten, in
ihrem vertrauten Klassenverband zu bleiben und an die Peter-Petersen- Schule zu wechseln.
Somit wäre die Möglichkeit gegeben, kontinuierlich weiter den Übergang Schule-Beruf zu
gestalten und mit dem vertrauten Lehrpersonal ggf. entsprechende Abschlüsse zu erwerben.
An der Peter-Petersen-Schule sind die sächlichen Voraussetzungen für die unterrichtliche
Gestaltung der Oberstufenarbeit im Förderschwerpunkt Lernen gegeben.
Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 können problemlos in bestehende
Lerngruppen der Peter-Petersen-Schule aufgenommen werden. Somit wäre die PeterPetersen-Schule in die Lage versetzt, altershomogene Lerngruppen zu bilden und die z. Zt.
bestehenden jahrgangsübergreifenden Lerngruppen aufzulösen. Die Eltern der betroffenen
Schülerinnen und Schüler können ihre Kinder auch an den beiden anderen verbleibenden
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen anmelden (Cruismannschule und Jakob
Muth-Schule).
Wünschen Eltern der Klassen 6 bis 8 für ihr Kind das Gemeinsame Lernen und nicht die
Beschulung an einer Förderschule, wird diesen Eltern durch das Schulamt ein möglichst
wohnortnahes Angebot in einer bereits bestehenden Integrativen Lerngruppe unterbreitet.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 4
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr.: 20140031
Darüber hinaus wird den Eltern der Schülerinnen und Schülern der Klasse 5 die Liselotte
Rauner-Schule als Förderort empfohlen, sofern diese für ihr Kind das Gemeinsame Lernen
wählen.
4. Beteiligungsverfahren
4.1 Beschluss der Schulkonferenz
Nach § 76 Schulgesetz (SchulG) ist die Schule vom Schulträger in den für sie bedeutsamen
Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Über die Mitwirkung beim Schulträger entscheidet
gemäß § 65 Abs. 2 Punkt 22 SchulG die Schulkonferenz der betroffenen Schule. Sofern die
Schulkonferenz der Fröbelschule eine Stellungnahme abgeben wird, wird die Verwaltung
hierüber in der Sitzung der Bezirksverwaltung Wattenscheid mündlich berichten. Im weiteren
parlamentarischen Verfahren würde sie schriftlich nachgereicht.
4.2 Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Die Bezirksvertretung ist gemäß § 37 der Gemeindeordnung NRW anzuhören. Über das
Ergebnis wird die Verwaltung im weiteren parlamentarischen Verfahren berichten.
5. Parlamentarische Beschlussfassung
Über die Beschlussvorlage wird der Ausschuss für Bildung und Wissenschaften am
11.02.2014, der Haupt- und Finanzausschuss am 12.02.2014 und der Rat abschließend am
20.02.2014 beschließen.
Anschließend ist der Ratsbeschluss über die Auflösung der Fröbelschule gemäß § 81 Abs. 3
SchulG der oberen Schulaufsicht (Bezirksregierung Arnsberg) zur Genehmigung vorzulegen.
6. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Der Beschluss § 81 Abs. 3 SchulG zur Auflösung der Fröbelschule zum Ende des
Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) stellt einen vom Rat der Stadt erlassenen Verwaltungsakt
dar, nach dessen Bekanntgabe gemäß ' 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO eine Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung hat. Diese entfällt allerdings nach ' 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO in den
Fällen, in denen die sofortige Vollziehung besonders angeordnet wird. Allerdings muss dafür
ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen, das gemäß ' 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unter
Punkt 7. dieser Vorlage schriftlich begründet wird.
Die Schulverwaltung schlägt vor, einen solchen Beschluss über die Anordnung der sofortigen
Vollziehung gemäß ' 80 VwGO zu fassen, um allen Betroffenen (Eltern, Schule,
Schulaufsicht, Träger des offenen Ganztagsangebotes und Schulverwaltung) zum
frühestmöglichen Zeitpunkt Planungssicherheit zu verschaffen.
7. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 5
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr.: 20140031
Die Schulleitung der Peter-Petersen-Schule benötigt Rechtssicherheit, da sie möglichst bald
mit der Planung des Schuljahrs 2014/15 beginnen muss. Durch die Möglichkeit einer
Anfechtungsklage würde für alle Beteiligten (Kinder, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer) eine
anhaltende Unsicherheit und darüber hinaus fehlende Planungssicherheit für das kommende
Schuljahr bestehen. Die Integration der Schülerinnen und Schüler der Fröbelschule in die
Schulorganisation und das Schulleben der Peter-Petersen-Schule könnte, sowohl vom
Schulträger als auch von der Schule selbst, nicht ordnungsgemäß organisiert werden.
Neben den Eltern und den Schulen braucht aber auch das für die Lehrerversorgung
zuständige Schulamt für die Stadt Bochum möglichst bald Planungssicherheit. Die
Ausstattung mit Lehrpersonal hängt von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler am
Schulstandort und den sich daraus ergebenden Klassenbildungen ab.
Der bisherige Träger des Offenen Ganztags an der Fröbelschule, das Ev. Kinder- und
Jugendhaus Centrumplatz, hat die Trägerschaft zum 31.07.2014 bereits gekündigt. Der
OGS-Träger der Peter-Petersen-Schule, die Caritas, braucht ebenfalls zeitnah
Planungssicherheit, um personelle Ressourcen und das pädagogische Konzept für das
Schuljahr 2014/15 planen zu können.
Die Eltern und Kinder werden in ihren Rechten nicht unzumutbar beeinträchtigt, da die im
Begründungsteil aufgeführten alternativen Beschulungsmöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung bestehen und die schulische Ausbildung daher nicht beeinträchtigt wird.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr.: 20140031
Bezeichnung der Vorlage
Auflösung der Fröbelschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
Sommerdellenstr. 23, 44866 Bochum, zum Schuljahresende 2013/2014
1. Auflösung der Fröbelschule, Sommerdellenstr. 23, 44866 Bochum zum Ende des
Schuljahres 2013/14 (31.07.2014)
Die Fröbelschule wird zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) aufgelöst. Die ab
dem Schuljahr 2014/15 verbleibenden Schülerinnen und Schüler wechseln zum 01.08.2014
zur Peter-Petersen-Schule, Hegelstr. 6, 44805 Bochum, sofern sich die Eltern im Einzelfall
nicht anders entscheiden.
2. Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Aufgrund des – unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage beschriebenen - bestehenden
besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 4
VwGO für die Auflösung der Fröbelschule gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 SchulG für das NW
(Schulgesetz NRW - SchulG vom 15.02.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom
13.11.2012), beschlossen.