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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr.: 20140051
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Schulorganisatorische Maßnahmen Grundschulen
hier: Änderung und auslaufende Auflösung von Schulen
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
28.01.2014
29.01.2014
11.02.2014
12.02.2014
20.02.2014
Anlagen
Ursprüngliche_Beschlüsse_des_Rates_vom_08.11.2012.
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
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Vorlage Nr.: 20140051
1.
Ausgangslage
Auf der Basis der Grundschulentwicklungsplanung für die Jahre 2010 - 2015 hat der Rat in seiner
Sitzung am 08.11.2012 beschlossen (siehe Anlage), den Schulstandort des Grundschulverbundes
Leithe, Bertramstr. 6, 44866 Bochum zum Ende des Schuljahres 2012/2013 (31.07.2013)
aufzulösen und die Grundschule nur noch am Schulstandort Schulstr. 7 fortzuführen
(Beschlussvorlage-Nr. 20120640).
In der gleichen Sitzung hat der Rat auf der Basis der Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2012
- 2017 u. a. beschlossen, den Schulstandort der Grundschule Eppendorf, Ruhrstr. 30, 44869
Bochum zum Ende des Schuljahres 2012/2013 (31.07.2013) auslaufend aufzulösen sowie die
bislang organisatorisch selbstständige Schule an der Bömmerdelle, Hörder Str. 116, 44892
Bochum mit Ablauf des Schuljahres 2012/2013 (31.07.2013) aufzulösen und ab dem Schuljahr
2013/2014 (01.08.2013) als grundsätzlich einzügigen Teilstandort des neuen „Schulverbundes
GGS Am Neggenborn“ zu errichten.
Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses hat der Rat jeweils die Anordnung der sofortigen
Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beschlossen
(Beschlussvorlage-Nr. 20121549).
2.
Verwaltungsgerichtliches Streitverfahren
Gegen die schulorganisatorischen Maßnahmen haben Eltern vor dem Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen (VG) geklagt und Eilanträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
gestellt. Diese Eilanträge hat das Gericht mit Beschlüssen vom 21.03.2013 (Grundschule Leithe
und Grundschule Eppendorf) sowie 23.05.2013 (Schulverbund Neggenborn) im sog. Eilverfahren
abgelehnt.
Die Kläger gegen die Auflösung des Schulstandortes Bertramstr. 6 in Bochum Wattenscheid
haben im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen den Beschluss des VG Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht (OVG) im Münster eingelegt. Diese Beschwerde hat das OVG mit
Beschluss vom 11.07.2013 zurückgewiesen.
Da die Kläger nach dem Beschluss des OVG sowie die Kläger in den beiden anderen Verfahren
nach den Beschlüssen des VG ihre Klagen nicht zurückgezogen haben, wird das VG im sog.
Hauptsacheverfahren voraussichtlicht im Frühjahr 2014 abschließend über die Klagen
entscheiden. Daher muss sich der Rat vor den gerichtlichen Entscheidungen aus den nachfolgend
genannten Gründen erneut mit der Angelegenheit befassen.
3.
Anlass eines erneuten Ratsbeschluss
Das OVG hat in seinem Beschluss vom 11.07.2013 ausgeführt, dass der Ratsbeschluss zur
Auflösung des Schulstandortes Leithe vom 08.11.2012 im Wesentlichen rechtmäßig ist, jedoch
unter einem behebbaren Abwägungsfehler leidet, da der Rat die vor Ort häufig angesprochene
sozialräumliche Einbindung des Standortes Bertramstraße in den Stadtteil Leithe nicht in den
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Abwägungsprozess der schulorganisatorischen Maßnahme einbezogen hat. Durch eine
Ergänzung seiner Abwägungsentscheidung könne der Rat während des Hauptsacheverfahrens
diesen Fehler jedoch beheben.
Der Rat der Stadt Bochum hat sich bei seiner Entscheidungsfindung darauf berufen, dass die
Berücksichtigung sozialräumlicher Aspekte aus rechtlichen Gründen nicht in den
Abwägungsprozess einbezogen werden dürfe, da diese dem stetigen Wandel unterliegen und von
der Rechtsprechung nicht anerkannt werden. Die Bedeutung der sozialräumlichen Einbindung
eines Schulstandortes für einen Orts- oder Stadtteil ist für das OVG jedoch ein
abwägungserheblicher Belang.
Für die Zurückweisung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts
Gelsenkirchen blieb dieser Abwägungsfehler im Ergebnis ohne Erfolg, weil der Rat ihn in einer
ergänzenden Abwägungsentscheidung entsprechend beheben kann. Der Abwägungsfehler
berührt, so das OVG, nicht die Grundzüge der Planungsentscheidung. Der Rat kann seine
Entscheidung zu Gunsten des Schulstandortes Schulstraße 7 bei Einbeziehung auch der
sozialräumlichen Verankerung des Schulstandortes Bertramstraße 6 revidieren, ist hierzu aber
nicht zwingend verpflichtet. Aus rechtlicher Sicht kann er seine Entscheidung vielmehr aufrecht
erhalten, wenn er in seiner ergänzenden Abwägung diesen Belang zusätzlich berücksichtigt, ihn
der Bedeutung des Schulstandortes Bertramstr. 6 für den Stadtteil entsprechend gewichtet und
gleichwohl die Vorteile des Schulstandortes Schulstr. 7 höher bewertet. Letzteres hält das OVG
auch für hinreichend wahrscheinlich.
Nachfolgend werden die in die Entscheidungsfindung einzubeziehenden sozialräumlichen Aspekte
im Hinblick auf die schulorganisatorischen Maßnahmen
Grundschule Leithe,
Grundschule Eppendorf und
Schulverbund Am Neggenborn
für eine Ergänzung der zuvor erfolgten Abwägungsentscheidung des Rates beschrieben, gewichtet
und gegen die als Basis für den Ratsbeschluss vom 08.11.2012 bereits beschriebenen Vorteile
abgewogen.
4.
Grundschule Leithe, Schulstr. 7, 44866 Bochum
4.1
Begründungsteil der Beschlussfassung des Rates vom 08.11.2012
(Die nachfolgenden Ausführungen 4.1.1 bis 4.1.7 sind (mit anderer Nummerierung) der Beschlussvorlage 20120640
entnommen.)
4.1.1
Entscheidungsgrundlagen
Bei der Prüfung der Frage, welcher der beiden Schulstandorte zunächst als Hauptstandort, nach
Auflösung des Schulverbundes später dann als eigenständiger Standort, langfristig beibehalten
werden soll, waren für die Schulverwaltung besonders schulfachliche bzw. organisatorische
Aspekte relevant, ohne jedoch die mit beiden Schulgebäuden zusammenhängenden
Sanierungsnotwendigkeiten außer Acht zu lassen.
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4.1.2
Gebäude
Beim Schulgebäude an der Bertramstraße 6 in Leithe handelt es sich um einen Altbau, der vor
mehr als 60 Jahren an dieser Stelle errichtet worden ist. Das Gebäude Schulstraße 7 wurde 1970
errichtet. Während an der Grundschule Leithe - abgesehen von einer teilweisen Erneuerung der
Fenster zur Straßenfront vor 5 Jahren - keine grundsätzliche Gebäudesanierung stattgefunden hat,
wurde die Grundschule Wattenscheid-West 2002 mit einem Kostenaufwand von mehr als 1 Mio.
Euro vollständig PCB-saniert. Außerdem wurden aus Mitteln des Hochbausanierungsprogramms
damals und in der Folgezeit einzelne Dächer erneuert.
Für den Offenen Ganztag ist vor gut 6 Jahren an der Bertramstraße ein Nebengebäude errichtet
worden. Die Betreuungsbedarfe an der Schulstraße sind durch umfassende Umbaumaßnahmen
im Bestand sichergestellt worden.
4.1.3
Räume
Unter Berücksichtigung dieser Angaben ergeben sich deutlich unterschiedliche Raumprogramme:
Raumangebot
Klassenräume
Standort
Bertramstraße 6
Standort
Schulstraße 7
8
16
1 (44 m²)
4 (56 – 64 m²)
Ganztagsräume
3
5
Fachräume
1
(Englisch – mit Küchenzeile -)
3
(Englisch, Musik, PC)
Aula
0
1
Pausenhalle
0
1
1 (16 m²)
2 (65 + 75 m²)
1
2
Mehrzweckräume
Lehrerzimmer
Verwaltung
sonstige Räume
1 (Gymnastik - 60 m²)
2 (Gymnastik - 254 m² -,
Lehrküche und Essraum 147 m² -)
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Raumangebot
Summe der
Bruttogeschossfläche
4.1.4
Standort
Bertramstraße 6
1.810 qm
Standort
Schulstraße 7
6.445 qm
Infrastruktur
Unabhängig von der vorstehenden Auflistung der an beiden Standorten vorhandenen
Räumlichkeiten sind zu deren Bewertung aus Sicht der Verwaltung noch ergänzende
Anmerkungen zur Infrastruktur beider Schulgebäude notwendig:
Im Gebäude Schulstraße 7 sind seinerzeit bei der Sanierung alle Unterrichtsräume miteinander
datentechnisch vernetzt worden. An der Bertramstraße gilt dies bislang nur für die vier
Klassenzimmer des 1. Obergeschosses.
Die Sanitärausstattung beider Schulgebäude unterscheidet sich deutlich: So gibt es innerhalb des
Gebäudes der Grundschule Leithe nur ein Schüler-WC (2,2 m²) sowie ein einzelnes Lehrer-WC
(1,3 m²). Die eigentlichen Mädchen- und Jungen-Toiletten befinden sich in Anbauten, die nur über
den Pausenhof erreichbar sind.
Im Gebäude Schulstraße stehen den Schülerinnen und Schülern insgesamt vier sogenannte
Pausen-WC’s (je 1,8 m²) zur Verfügung. Darüber hinaus können die vor einigen Jahren vollständig
sanierten und modernisierten vier sogenannten Außen-WC’s genutzt werden. Den Lehrkräften
stehen im Gebäude insgesamt vier Toilettenanlagen mit insgesamt 25 m² zur Verfügung.
Die Schulleitung nutzt im Schulgebäude Bertramstraße gemeinsam mit ihrer Sekretärin ein
Rektorzimmer (19 m²). Darüber hinaus gibt es einen Lehrerarbeitsplatz (15 m²) im ersten
Obergeschoss und einen Raum für den Sozialarbeiter (18 m²) im Dachgeschoss.
An der Schulstraße steht der Leitung der Schule ein fast 74 m² großer Raum neben dem
Lehrerzimmer zur Verfügung, in dem auch das Sekretariat untergebracht ist. Darüber hinaus gibt
es im zurzeit von der Paul-Dohrmann-Schule genutzten Gebäudeteil weitere Räume für
Schulleitung, Sozialarbeit usw. in einer Gesamtgröße von rd. 120 m².
Die für eine weitere Nutzung beider Gebäude notwendigen Gesamt-Sanierungskosten wurden von
den Zentralen Diensten ermittelt.
Diese liegen an der Bertramstraße bei 1,123 Mio. Euro, an der Schulstraße bei 1,9 Mio. Euro. Bei
der Ermittlung dieser Summen wurden über allgemeine Sanierungsnotwendigkeiten hinaus auch
ergänzend notwendige Brandschutz- und energetische Maßnahmen berücksichtigt.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass sowohl Größe als auch Zustand der Pausenfläche an der
Schulstraße den Anforderungen entsprechen und Möglichkeiten zur Optimierung bieten, das
Außengelände an der Bertramstraße, vor allem wegen des neben dem Schulhof gelegenen
Spielgeländes, jedoch die derzeit bessere Ausstattung aufweist.
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4.1.5
Bewertung
Diese o. g. genannten Rahmenbedingungen sind aus Sicht der Verwaltung wesentliche Kriterien
für die Auswahl des endgültigen Standortes der Grundschule Leithe/Wattenscheid-West
hinsichtlich folgender Faktoren:
4.1.5.1 Zügigkeit
Am Standort Bertramstraße können je Jahrgang maximal zwei Klassen gebildet werden,
weswegen dort die zurzeit schon bestehende faktische Begrenzung auf eine Zweizügigkeit
unverändert bestehen bliebe. Nach Wegfall des Standorts Schulstraße wäre davon auszugehen,
dass bei zur Zeit 60 (2 x 30), zukünftig maximal 58 Aufnahmen (2 x 29), nicht alle aus dem
Stadtbezirk Wattenscheid dort berücksichtigt werden könnten (für das Schuljahr 2012/13 lagen der
Schule - ohne die Gelsenkirchener Aufnahmewünsche - 72 Anmeldungen vor, was zu einer
Ablehnung von 12 bzw. 14 „Wattenscheider Bewerbungen“ geführt hätte). Gelsenkirchener
Schülerinnen und Schüler könnten somit zukünftig an der Bertramstraße nicht mehr aufgenommen
werden.
Aufgrund des erheblich umfangreicheren Raumprogramms stellten sich am derzeitigen
Teilstandort diese Probleme nicht, zumal die Dependance der Paul-Dohrmann-Schule
(Förderschule mit dem Schwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“) nicht mehr in dieses
Schulgebäude zurück zieht, sondern am zukünftigen Standort Hiltroper Straße (ehemalige Schule
am Tippelsberg) verbleibt (siehe Beschlussvorlage Nr. 20120718). Dort könnten regelmäßig alle
Bochumer Lernanfängerinnen und -anfänger eingeschult werden. Darüber hinaus bliebe auch für
interessierte Gelsenkirchener Eltern diese Möglichkeit erhalten.
4.1.5.2 Aufnahmekapazitäten
Es ist aufgrund der einschlägigen schulrechtlichen Vorgaben davon auszugehen, dass am
Standort Bertramstraße auf absehbare Zeit große Klassen mit 29 Kindern die Regel würden, da
Ablehnungen schulrechtlich erst bei einer Überschreitung dieser Werte möglich wären.
Am derzeitigen Teilstandort ließen sich bei zukünftig 59 und mehr Anmeldungen, die in diesem Teil
Wattenscheids regelmäßig zu erwarten sind, auch drei bzw. - wie in diesem Schuljahr bereits - vier
kleinere - Klassen bilden.
4.1.5.3 Ganztagsangebot
Die wachsende Nachfrage nach Ganztagsplätzen stieße angesichts der räumlich begrenzten
Möglichkeiten am Standort Bertramstraße absehbar an ihre Grenzen. Über die zurzeit
bestehenden drei Gruppen mit etwa 75 Kindern hinaus dürfte angesichts der räumlichen
Beschränkungen ein Ausbau des Ganztags bzw. die Einrichtung weiterer Ganztagsgruppen mit
erheblichen Schwierigkeiten verbunden, wenn nicht gar unmöglich sein.
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Im Gegensatz dazu ließe sich das zurzeit auf zwei Gruppen mit etwa 50 Kindern begrenzte OGSAngebot am Standort Schulstraße durch Hinzunahme der für die Paul-Dohrmann-Schule
eingerichteten OGS-Räume nicht nur problemlos verdoppeln - aufgrund der räumlichen
Gegebenheiten ließe dieser Standort bei entsprechenden Bedarf perspektivisch sogar die Option
einer Umwandlung in eine „gebundene“ Ganztagsgrundschule für Wattenscheid zu. Angesichts der
derzeit bestehenden Nachfrage nach Betreuungsangeboten im Kita-Bereich ist damit zu rechnen,
dass der Bedarf an Ganztags-Betreuungsplätzen auch für Kinder im Grundschulalter in den
nächsten Jahren eher ansteigen wird.
4.1.5.4 Inklusion
Der angesichts der seitens der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UN-BehindertenrechtsKonvention absehbar zum individuellen Rechtsanspruch werdende gemeinsame Unterricht von
behinderten und nicht behinderten Kindern wird dazu führen, dass behinderte Kinder zukünftig an
allen Grundschulstandorten - unabhängig von der Größe der jeweiligen Klassen - aufgenommen
werden. Dies bedeutet für den Standort Bertramstraße, dass dort in absehbarer Zeit auch dieser
gemeinsame Unterricht stattfände, was dort angesichts der gegenüber dem Standort Schulstraße
deutlich
begrenzteren
Raumsituation
zu
Schwierigkeiten
bei
der
notwendigen
Binnendifferenzierung führen könnte.
Am Standort Schulstraße ließen sich im Gegensatz dazu angesichts erwarteter kleinerer
Klassengrößen und des umfangreichen Raumangebots optimale Inklusionsbedingungen schaffen.
4.1.5.5 Lehrerversorgung
Bei einer zukünftigen Drei- (oder Vier-) Zügigkeit am Standort Schulstraße kann davon
ausgegangen werden, dass die derzeitige Lehrerversorgung dieser Grundschule im Wesentlichen
unverändert beibehalten wird. Bezogen auf die sich daraus ergebende Gesamtsituation in Bezug
auf die Schüler-Lehrer-Relation wird auf die schulfachliche Beratung durch das Schulamt für die
Stadt Bochum (siehe Punkt 4.1.7) verwiesen.
Die räumlichen Gegebenheiten des Gebäudes an der Schulstraße stellen sich in Bezug auf die
Arbeitsbedingungen der dort unterrichtenden Lehrkräfte (Lehrerzimmer, Sanitärräume) erheblich
besser dar.
4.1.5.6 Sportunterricht
Bezüglich des Sportunterrichts bietet der Standort Schulstraße deutliche Vorteile gegenüber der
Bertramstraße. Abgesehen von dem größeren Gymnastikraum an der Schulstraße sind die
Schüler der Grundschule Bertramstraße für den eigentlichen Sport- und Schwimmunterricht auf
einen Bus-Transfer angewiesen, während sich die Sport- und Schwimmhallen an der Berliner
Straße vom Teilstandort Schulstraße aus fußläufig in nur wenigen Minuten erreichen lassen, was
insbesondere schulorganisatorisch deutliche Vorteile mit sich bringt.
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4.1.5.7 Sonstige Angebote
Außerunterrichtliche Angebote, wie beispielsweise “Jeki” („Jedem Kind ein Instrument“), sind
aufgrund des vorhandenen Raumangebots am Standort Schulstraße ohne Beeinträchtigung des
Schulbetriebs gut realisierbar. Der vorhandene Versammlungsraum (Aula) ermöglicht
Begrüßungsfeiern der Lernanfänger, Verabschiedungsfeste, Theater- und Musikaufführungen.
4.1.6 Schulwege
Die Frage der Schulwege ist für beide Standorte gleich zu bewerten, da eine Überprüfung der
Schulverwaltung ergeben hat, dass die von den Kindern zurückzulegenden Entfernungen zu
beiden Gebäuden maximal 1,5 Kilometer betragen und somit den einschlägigen Vorschriften der
Schülerfahrkostenverordnung entsprechen. Sollten sich je nach Wohnort einzelner Kinder dennoch
im Ausnahmefall Überschreitungen zumutbarer Entfernungen für den Standort Bertramstraße als
auch den Standort Schulstraße ergeben, werden sie - wie an allen anderen Standorten unabhängig von der Richtung (zum jetzigen Haupt- oder Teilstandort) unter Berücksichtigung der
entsprechenden Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung gelöst.
4.1.7
Schulfachliche Beratung
In seiner schulfachlichen Beratung hat das Schulamt für die Stadt Bochum deutlich für das
Gebäude Schulstraße 7 als endgültigen Standort der Grundschule Leithe/Wattenscheid-West
votiert. Einzelheiten können der nachfolgend abgedruckten Stellungnahme entnommen werden.
“Schulfachliche Stellungnahme:
Das Schulamt für die Stadt Bochum war von Beginn an in die inhaltlichen Überlegungen zur
Feststellung des zukünftigen Schulstandortes in Leithe/ Wattenscheid-West aktiv mit einbezogen.
Während des Prozesses erfolgte eine kontinuierliche Beratung des Schulträgers durch
- Teilnahme an Arbeitsgruppen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften der
Stadt Bochum sowie im Rahmen
- von Gesprächen mit dem Schulverwaltungsamt und mit Elternvertretern
- der Teilnahme an Konferenzen der Schule.
Die Notwendigkeit der vom Schulträger vorgesehenen Maßnahmen, die auf der Grundlage von mit
dem Schulamt abgestimmten Planungsüberlegungen erfolgen soll, ergibt sich aus schulfachlicher
Sicht insbesondere aus der bisher nicht hinreichend gelungenen Integration des Teilstandortes
Schulstraße in das Gesamtgefüge der Grundschule Leithe sowie aus den räumlichen
Notwendigkeiten und Möglichkeiten, die vor allem die Notwendigkeit eines Teilstandortes nicht
mehr gegeben erscheinen lassen. Die vom Schulträger vorgesehene Festlegung des
Teilstandortes Schulstraße als zukünftiger Standort für die Grundschule Leithe erscheint aus
schulfachlicher Sicht in der vorgesehenen Weise sinnvoll, notwendig und zielführend, um auch in
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Zukunft eine angemessene und erfolgreiche Unterrichtsversorgung der Grundschule Leithe im
Sinne des Schulgesetzes und der Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule sicher zu stellen.
§ 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) fordert “Schulen und Schulstandorte sind ... so zu planen,
dass schulische Angebote ... unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden
können.” Es hat sich insbesondere im letzten Schuljahr gezeigt, dass dies bei den Standorten
Bertramstraße und Schulstraße nicht der Fall ist. Das deutlich unterschiedliche Raumangebot der
beiden Standorte - hier insbesondere die beengte Situation am Standort Bertramstraße - lässt eine
Beschulung unter gleichen Bedingungen nicht zu.
Besonderes Augenmerk ist hier u. a. auf den Ganztagsbereich zu legen. Die Weiterentwicklung
der OGS zu einer rhythmisierten Ganztagsschule, wie sie von Eltern und auch von den Trägern
des offenen Ganztags in Bochum angesichts eines absehbaren künftigen Platzmangels in der
Ganztagsbetreuung an den Grundschulen verlangt wird, ist am Standort Bertramstraße nicht
möglich. Neben der geringeren Zahl an Ganztagsräumen ist hier auch die Größe des
Lehrerzimmers zu beachten, die an der Bertramstraße bereits jetzt den Ansprüchen an eine
moderne Schule mit Arbeitsmöglichkeiten für Lehrer nicht genügt. Solche Arbeitsmöglichkeiten
sind jedoch bei der Ausweitung von Unterricht auf den Nachmittag unbedingt erforderlich und ihre
Einrichtung ist an der Schulstraße bei zwei modernen Lehrerzimmern unproblematisch.
Bei der Durchführung eines erfolgreichen Unterrichts nach AO-GS, unabdinglich aber bei der
Einführung eines rhythmisierten Ganztagsunterrichts, sind Sport- und Bewegungsmöglichkeiten für
Schülerinnen und Schüler zwingend notwendig. Hier sprechen die Möglichkeiten des Standortes
Schulstraße (Gymnastikraum 254 m²) eindeutig gegen den Standort Bertramstraße
(Gymnastikraum 60 m²).
Durch die Einstellung von “Schulsozialarbeitern und -arbeiterinnen” im Rahmen des BUT-Pakets
an den Grundschulen ergibt sich die Notwendigkeit von Räumen für deren Tätigkeit.
Entsprechende Räumlichkeiten sind an der Schulstraße im Gebäudeteil der ehemaligen PaulDohrmann-Schule vorhanden.
Fachräume sind an der Bertramstraße nur eingeschränkt, an der Schulstraße im Umfang von 3
Räumen vorhanden, was dort einen qualitativ besseren Unterricht und eine bessere Vorbereitung
von Schülern auf den Umgang mit IT-Medien möglich macht.
Abschließend ist festzustellen, dass angesichts voraussichtlich ständig großer Klassen am
Standort Bertramstraße und angesichts von Überlegungen, dass große Klassen beim
gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder stark hinderlich sind, für alle
beteiligten Schülerinnen und Schüler - also auch die nicht behinderten - am Standort
Bertramstraße langfristig erhebliche Belastungen für Schüler und Lehrer entstehen; die
Durchführung eines inklusiven Unterrichts, wie ihn das zukünftige Schulgesetz fordert, also nicht
oder nur sehr unbegrenzt möglich ist.
Das Schulamt ist der Ansicht, dass nur eine Zusammenlegung beider Standorte im Gebäude an
der Schulstraße die Qualität des Unterrichts- und Betreuungsangebotes der Grundschule Leithe im
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Sinne der Weiterentwicklung zu einer modernen, inklusiven Grundschule im Verbund mit qualitativ
hochwertigen Betreuungs- und Förderangeboten zukünftig sicherstellen kann.“
4.2
Berücksichtigung der sozialräumliche Einbindung des Schulstandortes Bertramstraße 6
Der Ortsteil Leithe ist mit einer Fläche von knapp drei km2 und rund 7.400 Einwohnerinnen und
Einwohnern nach Günnigfeld der zweitkleinste Ortsteil Wattenscheids. Laut dem aktuellen
Bochumer Sozialbericht gehört Leithe zum Cluster 4, das mit Blick auf den Migrantenanteil sowie
den Anteil der über 60-Jährigen im Bochumer Durchschnitt liegt, jedoch eine überdurchschnittlich
hohe SGB II-Quote aufweist. Dieser Teil des Ortsteils Leithe verfügt über ein dörfliches
Erscheinungsbild mit mehreren Geschäften und verschiedenen Institutionen.
4.2.1
Sozialräumliche Aspekte der Schulkonferenz und der Schulpflegschaft
Die Schulkonferenz hat in ihrer Stellungnahme vom 17.09.2012 und die Schulpflegschaft hat in
ihren Stellungnahmen vom 11.07.2010 und 21.09.2010 u. a. sozialräumliche Aspekte aufgeführt,
die nachfolgend wiedergegeben werden.
Im Einzelnen sind dies:
4.2.1.1
Die seit mehr als 100 Jahren im Ortskern Leithe verwurzelte Schule ist eine wesentliche
Institution, mit der ein Großteil der Bevölkerung verbunden ist.
4.2.1.2
Der Erhalt des Schulstandortes sichert den Erhalt eines ausgeglichenen
Generationsverhältnisses in Leithe und begründet die Attraktivität des Stadtteils für
Familien durch sein ausgeglichenes Sozialgefüge und sein Potential gerade für junge
Familien.
4.2.1.3
Das gesamte Schulleben wird von einer aktiven und intensiven Elternarbeit getragen,
die in ihrer Grundlage auf einer funktionierenden Sozialstruktur im Stadtteil, dem „Dorf“Leithe, basiert.
4.2.1.4
Das Stadtteilleben in
zusammenzubrechen.
4.2.1.5
Die soziale Gemeinschaft in Leithe funktioniert über die noch bestehenden Strukturen
wie Kindergärten, Kirchengemeinden, Geschäfte und Sparkasse.
4.2.1.6
Es geht um den Erhalt einer gesunden Geborgenheit spendenden Sozialgemeinschaft
Leithe, wie z. B. um nachbarschaftliche Hilfen, Kinderbetreuung, die Organisation der
Abholung von Geschwisterkindern aus dem benachbarten Kindergarten oder der
Schule.
4.2.1.7
Grundschule hat sich zu einem „Herzstück“ von Leithe
Mittelpunkt des Ortskerns.
Leithe
ist
durch
die
Schulverlagerung
in
Gefahr
entwickelt und bildet den
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4.2.1.8
Der größte Teil der Leither Bevölkerung ist hier selbst zur Schule gegangen und schickt
seine Kinder, Enkel oder Urenkel dorthin. Dadurch besteht ein starkes, gewachsenes
Vertrauensverhältnis. Das Engagement aller Leither Bürger für schulische Belange ist
kontinuierlich hoch.
4.2.1.9
Die Schließung der Schulstandorte an der Bertramstraße und der Förderschule an der
Fröbelstraße hat eine gewisse Verwaisung des Lebensraums zur Folge.
4.2.1.10
Die Schule ist in Leithe vertraut, heimelig und Heimat, Zentrum, Leben, Gewohnheit und
auch Lebensunterhalt, z. B. für die ansässigen Geschäftsleute, die mit finanziellen
Verlusten rechnen müssten.
4.2.1.11
Bündelung vieler Sozialgeflechte mit nachbarschaftlicher Hilfe und Kinderbetreuung.
4.2.1.12
Die gut funktionierende Integration ausländischer Kinder würde durch die Aufgabe des
Standortes leiden.
4.2.1.13
Die Bündelung vieler Sozialgeflechte in der Grundschule mit nachbarschaftlicher Hilfe
und Kindesbetreuung würde entfallen.
4.3
Gewichtung der sozialräumlichen Aspekte
Die unter Punkt 4.2 genannten sozialräumlichen Aspekte werden in quantitativer und qualitativer
Hinsicht von der Verwaltung für den Ortsteil als bedeutsam gewertet. Die Erfahrungen des
Schulträgers mit anderen Schulstandorten im Stadtgebiet Bochum zeigen, dass die GGS Leithe im
Vergleich zu einigen anderen Schulstandorten für die Bevölkerung in diesem Teil des Ortsteils
Leithe einen hohen Identifikationswert in sozialräumlicher Hinsicht besitzt. Da dieser Teil des
Ortsteils Leithe zudem sehr stark dörflich strukturiert ist, ist das Engagement der Bevölkerung im
Hinblick auf das schulische Leben in seiner spezialräumlichen Vernetzung sehr stark. Es ist zwar
nicht davon auszugehen, dass das gesamte Stadtteilleben durch die Aufgabe des Schulstandortes
zusammenbricht, da es weitere sozialräumliche Einbindungen anderer Institutionen in diesem Teil
des Ortsteils gibt, wie z. B. der Kindergarten und die Kirchengemeinden. Es ist aber festzustellen,
dass das Stadtteilleben mit den beschriebenen negativen Folgen für die Geschäfte und für die
Attraktivität dieses Teils von Leithe nicht unerheblich durch die Aufgabe des Schulstandortes
beeinträchtigt würde.
Die beschriebenen sozialräumlichen Belange werden daher von der Verwaltung insgesamt als
bedeutsam gewichtet.
Die von der Schulkonferenz und der Schulpflegschaft vorgetragenen Argumente zur Qualität der
pädagogischen Arbeit des Standortes Bertramstr. 6 aus der ausgeprägten Kooperation mit
Kindergärten, Kirchengemeinden und der Jugendabteilung des örtlichen Sportvereins u. a. sind für
die Abwägung als unbeachtlich zu beurteilen, weil sie nach der Rechtssprechung des OVG in dem
genannten Beschluss entscheidend von dem Engagement der beteiligten Personen geprägt sind
und nicht maßgeblich vom bisherigen Standort abhängen. Die Qualität der pädagogischen Arbeit
kann daher auch an der Schulstraße fortgesetzt werden.
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4.4
Erneute Abwägungsentscheidung
Aus Sicht der Schulverwaltung ergibt sich auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen
Aspekte allerdings keine veränderte Gesamtbewertung.
Der Standort Schulstraße 7 verfügt über das eindeutig bessere Raumangebot als der Standort
Bertramstr. 6. Auf die detaillierte Beschreibung und Bewertung unter Punkt 4.1 dieser
Beschlussvorlage wird verwiesen. Insbesondere für die Umsetzung der sog. Binnendifferenzierung
und der Inklusion ist der Schulstandort an der Schulstraße 7 aufgrund seines größeren
Raumangebots besser geeignet.
Die höheren absoluten Sanierungskosten für den Standort Schulstraße 7 relativieren sich zudem
dadurch, dass dort eine Zusammenführung beider Standorte bereits im Sommer 2013 und eine
Einsparung der Unterhalts- und Betriebskosten des Schulgebäudes bzw. -geländes an der
Bertramstraße in Höhe von rd. 230.000,-- Euro p. a. schon ab diesem Zeitpunkt realisiert werden
konnte. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Sanierungskosten auf den Quadratmeter
bezogen am Standort Schulstraße im Vergleich zum Standort Bertramstraße niedriger ausfallen.
Das Schulamt für die Stadt Bochum hat sich in seiner Stellungnahme für eine Zusammenlegung
der beiden Standorte an der Schulstraße ausgesprochen, weil nur dort eine „Weiterentwicklung zu
einer modernen, inklusiven Grundschule im Verbund mit qualitativ hochwertigen Betreuungs- und
Förderangeboten zukünftig sichergestellt werden kann.“
Trotz der höheren absoluten Sanierungskosten an der Schulstraße 7 und der besseren
Ausstattung des Außengeländes an der Bertramstraße 6 wird in Abwägung aller
Entscheidungsfaktoren - vor allem jedoch aus schulfachlicher Sicht - vorgeschlagen, den Standort
Schulstraße 7 als zukünftigen endgültigen Unterrichtsort der Grundschule Leithe / WattenscheidWest vorzusehen.
Eine Entscheidung für den Standort Bertramstraße 6 hätte zur Folge, dass die Klassen am
Teilstandort Schulstraße 7 wegen fehlender Unterbringungsmöglichkeiten am Standort Leithe bis
zum Sommer 2016 auslaufen müssten, so dass die am Teilstandort bis dahin anfallenden
Betriebskosten trotz erheblicher Raumleerstände für den Etat der Stadt drei Jahre länger anfielen.
Aus den gleichen Gründen kommt unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte eine
auslaufende Auflösung des Teilstandortes an der Schulstraße nicht in Betracht. Eine sofortige
Auflösung des Schulstandortes ist nicht möglich, da das in der Vorlage erläuterte
Schulraumangebot im Gebäude Bertramstraße 6 nicht zur gleichzeitigen Aufnahme aller zu
diesem Zeitpunkt vom Teilstandort zu verlagernden Klassen verfügt.
Die als bedeutsam zu bewertenden sozialräumlichen Aspekte des Standortes Bertramstr. 6 treten
im Abwägungsprozess hinter die Vorteile des größeren und besseren Schulraumangebots des
Schulstandortes Schulstraße 7 zurück, da aufgrund des größeren und besseren Raumangebots
die Erfordernisse der Inklusion und der allgemeinen Binnendifferenzierung an der Schulstraße 7
sehr viel besser umgesetzt werden können. Die Vorteile des neuen Schulstandortes an der
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Schulstraße 7 sind insoweit als überragend zu bewerten, so dass die sozialräumlichen Belange
hinter diesen Vorteilen des neues Standortes zurücktreten.
Die aufgeführten Abwägungsfaktoren für die Standortentscheidung in Verbindung mit der
schulfachlichen Stellungnahme der Schulaufsicht sprechen in der Summe damit deutlich für eine
Entscheidung zugunsten des Standortes Schulstraße.
Aufgrund des ergänzenden Abwägungsprozesses schlägt die Verwaltung vor, den ursprünglichen
Beschluss des Rates vom 08.11.2012 aufrecht zu erhalten.
5.
Grundschule Eppendorf, Ruhrstraße 30, 44869 Bochum
5.1
Begründungsteil der Beschlussfassung des Rates vom 08.11.12
(Die nachfolgenden Ausführungen unter 5.1.1 und 5.1.2 stammen noch aus der alten Vorlage - sind der Beschlussvorlage
20121549 entnommen.)
5.1.1
Begründung
Die Grundschule Eppendorf wurde im Schuljahr 2011/2012 von 166 Schülerinnen und Schülern in
7 Klassen besucht, im aktuellen Schuljahr 2012/2013 werden es voraussichtlich 190 Kinder in 8
Klassen sein (Anmerkung Januar 2014: Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 08.11.2012 war
das Schuljahr 2012/13 das aktuelle Schuljahr, aktuell ist es das Schuljahr 2013/2014, in dem 135
Kinder in 6 Klassen die Schule besuchen). Die Schule erreicht somit nach Jahren erstmals wieder
die in den Planungsmaximen geforderte Mindestgröße und durchgängige Zweizügigkeit. In den
Schuljahren 2007/2008 bis 2011/2012 waren es lediglich zwischen 135 und 168 Schülerinnen und
Schüler, in den letzten 5 Jahren wurde außerdem jeweils mindestens ein Jahrgang nur einzügig
geführt.
Die Grundschule Eppendorf liegt im gleichnamigen Wattenscheider Ortsteil, in dem auch die
Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Ruhrstr. 150 (1,0 km) liegt. Weitere Grundschulen im näheren Umfeld
sind die Sonnenschule, Lange Malterse 18 (2,1 km) und die Köllerholzschule, Köllerholzweg 61
(2,3 km). Die Entfernungsangaben beziehen sich auch hier auf einen fiktiven Schulweg (unter
Beachtung der Vorgaben der Schülerfahrtkostenverordnung) von der Grundschule Eppendorf zur
genannten Nachbarschule.
Im Ortsteil Eppendorf wird – nach Auswertung der Einwohnerdaten – im Prognosezeitraum bis
zum Schuljahr 2016/2017 nur das Bedürfnis zur Bildung von 2 max. 3 Eingangsklassen bestehen.
Die in einem Kilometer Entfernung liegende Dietrich-Bonhoeffer-Schule verfügt nach der vom Rat
am 22.06.2011 beschlossenen Auflösung des Teilstandortes der Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt Sprache, Brüder-Grimm-Schule, zukünftig über ausreichenden Schulraum, um
die Kinder aus dem gesamten Ortsteil zu beschulen.
Angesichts der in nur 1 km Entfernung liegenden benachbarten Dietrich-Bonhoeffer-Schule
vorhandenen Raumkapazitäten, die zukünftig alle im Stadtteil Eppendorf notwendigerweise zu
bildenden Eingangsklassen aufnehmen kann, wird die Fortführung des Schulstandorts Ruhrstr. 30
bzw. die Bildung eines Teilstandortes an dieser Stelle für nicht erforderlich gehalten. Nach
Auffassung der Schulverwaltung sprechen dafür – gerade im Stadtteil Eppendorf – auch
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finanzwirtschaftliche Überlegungen: die angesichts der finanziellen Situation der Stadt Bochum
notwendige und mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg verabredete
Haushaltskonsolidierung lässt nach Meinung der Schulverwaltung einen Weiterbetrieb des
Standortes Ruhrstr. 30 bei gleichzeitig erheblichen Raumleerständen im Schulgebäude Ruhrstr.
150 nicht zu.
Durch die Aufgabe der Grundschule Eppendorf werden für die Schülerinnen und Schüler im
Ortsteil sowie aus dem Stadtteil Engelsburg keine unzumutbaren neuen Schulwege entstehen, da
– wie oben ausgeführt - sich in unmittelbarer Nähe die Dietrich-Bonhoeffer-Schule befindet. Beide
Grundschulen sind durch die Buslinie 345 direkt miteinander verbunden, die von den aus dem
Bereich Engelsburg stammenden Schülerinnen und Schülern überwiegend auch derzeit schon für
den Weg zur Schule genutzt wird.
An der Grundschule Eppendorf wurden im Schuljahr 2011/2012 insgesamt 70 Kinder im Offenen
Ganztag betreut. Durch die auflösende Schließung der Grundschule behalten alle Kinder, die dort
eingeschult und einen Betreuungsplatz in Anspruch genommen haben, ihren „OGS-Platz“. Die
Schülerinnen und Schüler, denen keine Aufnahme mehr an der Grundschule Eppendorf ermöglicht
werden kann und die einen Betreuungsplatz benötigen, können – vor allem – auf das
Betreuungsangebot der Dietrich-Bonhoeffer-Schule zurückgreifen, wo dann ausreichende
räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Bei der Entscheidungsfindung, die Grundschule Eppendorf auflösend zu schließen, wurde auch
die Dietrich-Bonhoeffer-Schule in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess mit einbezogen. Da
das Gebäude Ruhrstr. 150 jedoch über ein deutlich größeres Raumangebot und eine erheblich
bessere Infrastruktur (Sporthalle, Lehrschwimmbecken und Außenanlagen) verfügt und im
Gegensatz zur Ruhrstr. 30 an dieser Stelle nicht nur ein Ausbau des Offenen Ganztages, sondern
bei Bedarf sogar eine Weiterentwicklung zu einer (teil-)gebundenen Ganztagsschule möglich ist,
wurde eine Entscheidung zu Gunsten des Erhalts der Dietrich-Bonhoeffer-Schule getroffen.
5.1.2
Schulfachliche Beratung
Das Schulamt für die Stadt Bochum war von Beginn an in die inhaltlichen Arbeiten zur Erstellung
eines neuen Schulentwicklungsplans aktiv mit einbezogen.
Während des Prozesses erfolgte eine kontinuierliche Beratung des Schulträgers durch
-
Teilnahme an Arbeitsgruppen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften
Gespräche mit dem Schulverwaltungsamt.
Die Notwendigkeit der vom Schulträger vorgesehenen Maßnahmen, die auf der Grundlage von
u.a. mit dem Schulamt abgestimmten Planungsmaximen erfolgen sollen, ergibt sich bei allen
betroffenen Schulen aus deutlich gesunkenen und in Zukunft voraussichtlich weiterhin sinkenden
Schülerzahlen. Alle vom Schulträger vorgesehenen Maßnahmen erscheinen aus schulfachlicher
Sicht sinnvoll, notwendig und zielführend, um auch in Zukunft eine angemessene
Lehrerversorgung der Grundschulen der Stadt Bochum sicher zu stellen. Insbesondere erscheint
die angestrebte Sicherstellung grundsätzlich mindestens zweizügiger Grundschulen notwendig,
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um die Abdeckung des fächerspezifischen Lehrerbedarfs sowie die Wahrnehmung besonderer
Aufgaben – z.B. Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder (GU),
Maßnahmen zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, individuelle Förderung etc. –
zu garantieren. Aus schulrechtlicher Sicht entsprechen die vorgesehenen Maßnahmen den
Vorgaben des Schulgesetzes. Dies gilt auch für die Wahl des jeweiligen Hauptstandortes bei den
vorgeschlagenen Schulverbünden.
Das Schulamt für die Stadt Bochum empfiehlt dem Schulträger zur besonderen Weiterentwicklung
der Grundschulen
5.2
-
auslaufende Schulen nur so lange bestehen zu lassen, wie mindestens noch zwei
Klassen an einem Standort vorhanden sind,
-
in einem zeitlich begrenzten Schulversuch mindestens eine Grundschule zu einer
inklusiven Grundschule als Modell für die Ausweitung in der Fläche fort zu entwickeln.
Hierbei sollten vor allem die an der GS Graf-von-der-Recke-Schule auf Grund von
deren langjähriger und umfangreicher Erfahrung mit vorbildlichem GU vorhandenen
Kompetenzen genutzt werden. Deshalb empfiehlt das Schulamt deren
Zusammenlegung mit einer anderen Schule, damit die vorhandenen Kompetenzen
nicht verloren gehen
-
in einem Schulversuch mindestens eine Grundschule je Stadtbezirk zu einer
Ganztagsgrundschule weiter zu entwickeln, wobei hier eine Grundschule mit zwei
Standorten von Vorteil wäre, weil dann – bei Notwendigkeit – an beiden Standorten
unterschiedlich (Halbtagsbetrieb/Ganztagsbetrieb) gearbeitet werden könnte.
Berücksichtigung der sozialräumliche Einbindung des Schulstandortes Ruhrstraße 30
Der Ortsteil Eppendorf ist mit einer Fläche von etwas mehr als drei km 2 und gut 9.600 Einwohnern
der drittkleinste Ortsteil Wattenscheids. Eppendorf zählt zu den privilegierten Ortsteilen Bochums
und gehört zum Cluster 1, das sich durch eine deutlich unterdurchschnittliche SGB II-Quote sowie
einen unterdurchschnittlichen Anteil an Personen mit Migrationshintergrund auszeichnet. Der
Anteil der über 60-Jährigen liegt hier über dem Bochumer Durchschnitt. Das Zentrum befindet sich
im Ortskern Eppendorfs. Es verfügt über ein eher dörfliches Erscheinungsbild mit mehreren
Geschäften, Kindergärten, Seniorenheime, zwei Kirchengemeinden, einer Apotheke und einer
Sparkasse.
5.2.1
Sozialräumliche Aspekte der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz hat in ihrer Stellungnahme zur Beschlussvorlage 20121549 vom 17.09.2012
sozialräumliche und schulpolitische Aspekte angeführt, die nachfolgend wiedergegeben werden.
5.2.1.1
Die GGS Eppendorf mit ihrem alten Schulgebäude (Grundsteinlegung 1887) hat einen
historischen Wert und ist fester Bestandteil des Eppendorfer Dorfkerns.
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5.2.1.2
Durch die Schließung der GGS Eppendorf ist für den Dorfkern zu befürchten, dass als
nächstes Kindertageseinrichtungen, Kirchengemeinden und weitere öffentliche
Institutionen „heruntergefahren“ werden und Eppendorf somit mittelfristig zu einer
Anhäufung von Wohngebäuden an einer stark befahrenen Durchgangsstraße ohne
Ortsteilcharakter verkommt.
5.2.1.3
Die Schließung der Schule impliziert auch negative Auswirkungen auf die dörfliche
Geschäftswelt, da die Eltern nicht mehr das Bringen und Abholen ihrer Kinder mit
einem Einkauf, Imbiss, Eis essen, Bummel, Arztbesuch, Sparkassengang etc.
verbinden würden. Dies wäre sicherlich ein Widerspruch zum „Masterplan
Einzelhandel“, den die Stadt Bochum seit Jahren im Interesse der Stadtteilzentren
verfolgt.
5.2.1.4
Hinzu kommt die – auf die Zukunft ausgerichtete – städtebauliche Entwicklung des
Ortskerns. Im Gespräch sind auch weiterhin größere Neubaumaßnahmen im Bereich
des Altenheimes neben der Schule und auf der schräg gegenüberliegenden Seite hin
zur Schleiermacherstraße.
5.2.1.5
Eppendorf weist z. Z. einen hohen Anteil von Menschen über 60 Jahren auf. Es ist
mittelfristig davon auszugehen, dass wieder junge Familien mit Kindern die Wohnungen
und Häuser dieser Altersgruppe übernehmen werden. Hier ist die Frage zu stellen,
inwieweit derartige Planungen mit der Schulentwicklungsplanung vernetzt sind.
5.2.1.6
Eppendorf ist nach wie vor ein sehr gefragter Stand- und Wohnort für junge Familien.
Dies sollte eine auf die Zukunft ausgerichtete Schulentwicklungsplanung
berücksichtigen und fördern und dem nicht entgegenwirken.
5.3
Gewichtung der sozialräumlichen Aspekte
Die sozialräumliche Einbindung dieses Teils des Ortsteils Eppendorf wird ebenfalls in Vergleich mit
anderen Schulstandorten im Stadtgebiet Bochums in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht
von der Verwaltung als bedeutsam angesehen. Auch die Grundschule Eppendorf hat für die
Bevölkerung in diesem Teil Eppendorfs in sozialräumlicher Hinsicht eine große Bedeutung. Die
Schule bündelt einen wesentlichen Teil der Sozialgeflechte in der Grundschule. Da auch dieser
Teil von Eppendorf dörflich strukturiert ist, wird die sozialräumliche Einbindung der Grundschule
Eppendorf in der Bevölkerung verstärkt. Es ist auch hier davon auszugehen, dass das
Stadtteilleben mit den von der Schulkonferenz beschriebenen Folgen für die Geschäftswelt und die
Attraktivität dieses Teils von Eppendorf insoweit nicht unerheblich beeinträchtigt werden würde,
wenn der Schulstandort aufgegeben würde.
Die sozialräumliche Einbindung der Schule in diesen Teil des Ortsteils Eppendorf wird daher von
der Verwaltung als bedeutsam gewichtet.
Die von der Schulkonferenz im Übrigen vorgetragenen Argumente, die sich auf
Kooperationsbeziehungen mit Kirchengemeinden, dem Heimatverein, Pfadfindern, der Feuerwehr,
Sportvereinen ect. beziehen, sind für die Abwägung als unbeachtlich zu beurteilen, weil sie, so das
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OVG in dem beschriebenen Beschluss, entscheidend von dem Engagement der beteiligten
Personen geprägt sind und nicht maßgeblich vom bisherigen Standort abhängen.
5.4
Erneute Abwägungsentscheidung
Aus Sicht der Schulverwaltung ergibt sich auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen
Aspekte allerdings keine veränderte Gesamtbewertung.
Bei der Entscheidungsfindung wurde die Dietrich-Bonhoeffer-Schule in den Abwägungs- und
Entscheidungsprozess mit einbezogen. Da das Gebäude Ruhrstr. 150 jedoch über ein deutlich
größeres Raumangebot und eine erheblich bessere Infrastruktur (Sporthalle, Lehrschwimmbecken
und Außenanlagen) verfügt und im Gegensatz zur Ruhrstr. 30 an dieser Stelle nicht nur ein
Ausbau des Offenen Ganztages, sondern bei Bedarf sogar eine Weiterentwicklung zu einer (teil-)
gebundenen Ganztagsschule möglich ist, wurde eine Entscheidung zu Gunsten des Erhalts der
Dietrich-Bonhoeffer-Schule getroffen. Die mit in den Abwägungsprozess einzubeziehenden
sozialräumlichen Aspekte revidieren nicht die Gesamteinschätzung, sodass die Verwaltung einen
unveränderten Beschlussvorschlag formuliert. Die als bedeutsam zu bewertenden
sozialräumlichen Aspekte des Standortes Ruhrstraße 30 treten im Abwägungsprozess hinter das
zuvor beschriebene größere Raumangebot und der sich hieraus ergebenden besseren
Binnendifferenzierung und inklusiven Beschulungsmöglichkeiten sowie die bessere Infrastruktur
des Standortes Ruhrstraße 150 zurück. Die Vorteile des größeren Raumangebots sind insoweit als
überragend zu bewerten, da die Erfordernisse der Inklusion und Binnendifferenzierung sehr viel
besser umgesetzt werden können.
Aufgrund des ergänzenden Abwägungsprozesses schlägt die Verwaltung vor, den ursprünglichen
Beschluss des Rates vom 08.11.2012 aufrecht zu erhalten.
6.
Schule an der Bömmerdelle, Hörder Str. 116, 44892 Bochum,
(jetzt Schulverbund Am Neggenborn 75, 44892 Bochum)
6.1
Begründungsteil der Beschlussfassung des Rates vom 08.11.12
(Die nachfolgenden Ausführungen sind der Beschlussvorlage 20121549 wörtlich entnommen)
6.1.1
Begründung
Die Schule an der Bömmerdelle wurde im Schuljahr 2011/2012 von 182 Schülerinnen und
Schülern in 8 Klassen besucht. Im aktuellen Schuljahr 2012/2013 werden es voraussichtlich 178
Kinder sein (Anmerkung Januar 2014: Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 08.11.2012 war
das Schuljahr 2012/2013 das aktuelle Schuljahr, aktuell ist es das Schuljahr 2013/2014, in dem
183 Kinder in 8 Klassen den Teilstandort besuchen). Die Schule erreicht somit die in
Planungsmaximen geforderte Mindestgröße von 184 Kindern auch im aktuellen Schuljahr nicht.
Sie wird zudem regelmäßig von zahlreichen Kindern (2012/2013: 12 von 42) besucht, die ihren
Wohnsitz in der Nachbarstadt Witten haben.
Da in Nordrhein-Westfalen für den Primarbereich das sogenannte “Schulträgerprinzip”
(Rechtsanspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule seiner Gemeinde) gilt, das zur
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Sicherstellung der Zweizügigkeit in diesem Schulgebäude notwendige Raumangebot nur mit
erheblichen Investitionen (mindestens 2,3 Mio. €) sichergestellt werden kann und für die Erfüllung
des vorstehend zitierten Rechtsanspruchs der Bochumer Kinder eine Eingangsklasse je Jahrgang
ausreichend ist, wird unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Stadt eine Reduzierung
der Zügigkeit der Grundschule an der Bömmerdelle vorgeschlagen.
Die Schule liegt in einer Randlage des Ortsteils Langendreer. Eine Auflösung des
Grundschulstandortes wird wegen der ansonsten derzeit nicht sicherzustellenden
Schulraumversorgung im Stadtteil nicht vorgeschlagen.
An der GGS Am Neggenborn wurden im Schuljahr 2011/2012 246 Schülerinnen und Schüler in 10
Klassen unterrichtet. Die Schule liegt ebenfalls im Ortsteil Langendreer. Sie wird seit Jahren
überwiegend dreizügig geführt. Im Planungszeitraum dieses Schulentwicklungsplanes wird von
einem Fortbestand der Dreizügigkeit ausgegangen. Im aktuellen Schuljahr 2012/2013 werden
voraussichtlich 222 Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen.
Durch den Verbund der beiden Grundschulen, deren Standorte 3,2 km auseinander liegen, wird
eine ortsnahe Versorgung mit Schulraum sowie eine angemessene Klassengröße und eine
ausreichende Lehrerversorgung (siehe schulfachliche Stellungnahme) sichergestellt.
6.1.2
Schulfachliche Beratung
Das Schulamt für die Stadt Bochum war von Beginn an in die inhaltlichen Arbeiten zur Erstellung
eines neuen Schulentwicklungsplans aktiv mit einbezogen.
Während des Prozesses erfolgte eine kontinuierliche Beratung des Schulträgers durch
-
Teilnahme an Arbeitsgruppen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften
Gespräche mit dem Schulverwaltungsamt.
Die Notwendigkeit der vom Schulträger vorgesehenen Maßnahmen, die auf der Grundlage von
u.a. mit dem Schulamt abgestimmten Planungsmaximen erfolgen sollen, ergibt sich bei allen
betroffenen Schulen aus deutlich gesunkenen und in Zukunft voraussichtlich weiterhin sinkenden
Schülerzahlen. Alle vom Schulträger vorgesehenen Maßnahmen erscheinen aus schulfachlicher
Sicht sinnvoll, notwendig und zielführend, um auch in Zukunft eine angemessene
Lehrerversorgung der Grundschulen der Stadt Bochum sicher zu stellen. Insbesondere erscheint
die angestrebte Sicherstellung grundsätzlich mindestens zweizügiger Grundschulen notwendig,
um die Abdeckung des fächerspezifischen Lehrerbedarfs sowie die Wahrnehmung besonderer
Aufgaben – z.B. Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder (GU),
Maßnahmen zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, individuelle Förderung etc. –
zu garantieren. Aus schulrechtlicher Sicht entsprechen die vorgesehenen Maßnahmen den
Vorgaben des Schulgesetzes. Dies gilt auch für die Wahl des jeweiligen Hauptstandortes bei den
vorgeschlagenen Schulverbünden.
Das Schulamt für die Stadt Bochum empfiehlt dem Schulträger zur besonderen Weiterentwicklung
der Grundschulen
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6.2
-
auslaufende Schulen nur so lange bestehen zu lassen, wie mindestens noch zwei
Klassen an einem Standort vorhanden sind,
-
in einem zeitlich begrenzten Schulversuch mindestens eine Grundschule zu einer
inklusiven Grundschule als Modell für die Ausweitung in der Fläche fort zu entwickeln.
Hierbei sollten vor allem die an der GS Graf-von-der-Recke-Schule auf Grund von
deren langjähriger und umfangreicher Erfahrung mit vorbildlichem GU vorhandenen
Kompetenzen genutzt werden. Deshalb empfiehlt das Schulamt deren
Zusammenlegung mit einer anderen Schule, damit die vorhandenen Kompetenzen
nicht verloren gehen
-
in einem Schulversuch mindestens eine Grundschule je Stadtbezirk zu einer
Ganztagsgrundschule weiter zu entwickeln, wobei hier eine Grundschule mit zwei
Standorten von Vorteil wäre, weil dann – bei Notwendigkeit – an beiden Standorten
unterschiedlich (Halbtagsbetrieb/Ganztagsbetrieb) gearbeitet werden könnte.
Berücksichtigung der sozialräumliche Einbindung des Schulstandortes Hörderstr. 116
Der Ortsteil Langendreer ist mit rund 11,5 km2 und mehr als 25.000 Einwohnern der bei weitem
größte Ortsteil im Stadtbezirk Ost. Laut Bochumer Sozialbericht zählt Langendreer zum Cluster 3,
dessen Kennzahlen zwar allesamt leicht unter dem Durchschnitt liegen, aber insgesamt noch als
durchschnittlich betrachtet werden können. Die Schule an der Bömmerdelle liegt im äußersten
Osten des Stadtgebietes in unmittelbarer Nähe der Stadtgrenze zu Witten und der Autobahn A 44.
Das Ortszentrum Langendreer ist ca. 1,8 km-Luftlinie von der Schule entfernt. Die Schule an der
Bömmerdelle liegt ein einem Gebiet von Langendreer, welches kein dörfliches Erscheinungsbild
aufweist. Es gibt bis auf den Hort keine Geschäfte oder sonstige Institutionen in der unmittelbaren
Nähe der Schule. Die Räume der Grundschule werden außerhalb der Unterrichts- und
Betreuungszeiten nicht genutzt.
Die ehemals selbstständige Schule an der Bömmerdelle war als einzige Bochumer Grundschule
keine Offene Ganztagsschule. Die Betreuung am Nachmittag erfolgte im städtischen Kinderhort an
der Stockumer Straße. Im Klageverfahren wurde seitens der Kläger die Befürchtung formuliert,
dass der Hort durch die Fortführung der Grundschule als Teilstandort in seiner Existenz gefährdet
wäre.
6.3
Gewichtung des sozialräumlichen Belangs
Die sozialräumliche Einbindung ist im Vergleich zu anderen Schulstandorten im Stadtgebiet als
gering einzustufen, da dieser Teil von Langendreer nicht dörflich strukturiert ist und es mangels
Bestehen von Geschäften nicht zu negativen Folgen für die Geschäftswelt oder sonstigen
Institutionen kommt. Auch die Attraktivität dieses Teils von Langendreer wird durch die Bildung des
Teilstandortes nicht wesentlich beeinträchtigt Die Existenz des Hortes ist allerdings als hoch
einzustufen, da dieser aber erhalten bleibt, wird dieser sozialräumliche Aspekt durch die Bildung
eines Teilstandortes nicht beeinträchtigt.
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Die sozialräumliche Einbindung der Schule in diesen Teil von Langendreer wird von der
Verwaltung daher als gering gewichtet.
6.4 Erneute Abwägungsentscheidung:
Aus Sicht der Schulverwaltung ergibt sich auch unter Berücksichtung des sozialräumlichen
Belangs keine veränderte Gesamtbewertung für ein Bedürfnis zum Erhalt der Schule an der
Bömmerdelle als eigenständigen Grundschulstandort. Wie bereits ausgeführt ist die
sozialräumliche Einbindung der Schule als gering zu bewerten; hinzutritt der Umstand, dass der
sozialräumliche Belang „Bestehen des Hortes“ nicht beeinträchtigt wird. Der Aspekt der
sozialräumlichen Einbindung tritt daher hinter den Belang, dass für diese Schule kein Bedürfnis als
eigenständige Schule mehr besteht, zurück.
Aufgrund des ergänzenden Abwägungsprozesses schlägt die Verwaltung vor, den ursprünglichen
Beschluss des Rates vom 08.11.2012 aufrecht zu erhalten.
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
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Vorlage Nr.: 20140051
Bezeichnung der Vorlage
Schulorganisatorische Maßnahmen Grundschulen
hier: Änderung und auslaufende Auflösung von Schulen
1.
Der Rat hält seine Entscheidung vom 08.11.2012 auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Belange im Hinblick auf die schulorganisatorische Maßnahme „Grundschule
Leithe“ aufrecht.
2.
Der Rat hält seine Entscheidung vom 08.11.2012 auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Belange im Hinblick auf die schulorganisatorische Maßnahme „Grundschule
Eppendorf“ aufrecht.
3.
Der Rat hält seine Entscheidung vom 08.11.2012 auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Belange im Hinblick auf die schulorganisatorische Maßnahme „Grundschulverbund Neggenborn“ aufrecht.