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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
335 kB
Erstellt
24.12.14, 19:58
Aktualisiert
27.01.18, 11:07

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Schulorganisatorische Maßnahmen Grundschulen hier: Änderung und auslaufende Auflösung von Schulen Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Bezirksvertretung Bochum-Ost Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Haupt- und Finanzausschuss Rat 28.01.2014 29.01.2014 11.02.2014 12.02.2014 20.02.2014 Anlagen Ursprüngliche_Beschlüsse_des_Rates_vom_08.11.2012. Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 1. Ausgangslage Auf der Basis der Grundschulentwicklungsplanung für die Jahre 2010 - 2015 hat der Rat in seiner Sitzung am 08.11.2012 beschlossen (siehe Anlage), den Schulstandort des Grundschulverbundes Leithe, Bertramstr. 6, 44866 Bochum zum Ende des Schuljahres 2012/2013 (31.07.2013) aufzulösen und die Grundschule nur noch am Schulstandort Schulstr. 7 fortzuführen (Beschlussvorlage-Nr. 20120640). In der gleichen Sitzung hat der Rat auf der Basis der Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2012 - 2017 u. a. beschlossen, den Schulstandort der Grundschule Eppendorf, Ruhrstr. 30, 44869 Bochum zum Ende des Schuljahres 2012/2013 (31.07.2013) auslaufend aufzulösen sowie die bislang organisatorisch selbstständige Schule an der Bömmerdelle, Hörder Str. 116, 44892 Bochum mit Ablauf des Schuljahres 2012/2013 (31.07.2013) aufzulösen und ab dem Schuljahr 2013/2014 (01.08.2013) als grundsätzlich einzügigen Teilstandort des neuen „Schulverbundes GGS Am Neggenborn“ zu errichten. Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses hat der Rat jeweils die Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beschlossen (Beschlussvorlage-Nr. 20121549). 2. Verwaltungsgerichtliches Streitverfahren Gegen die schulorganisatorischen Maßnahmen haben Eltern vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG) geklagt und Eilanträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Diese Eilanträge hat das Gericht mit Beschlüssen vom 21.03.2013 (Grundschule Leithe und Grundschule Eppendorf) sowie 23.05.2013 (Schulverbund Neggenborn) im sog. Eilverfahren abgelehnt. Die Kläger gegen die Auflösung des Schulstandortes Bertramstr. 6 in Bochum Wattenscheid haben im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen den Beschluss des VG Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) im Münster eingelegt. Diese Beschwerde hat das OVG mit Beschluss vom 11.07.2013 zurückgewiesen. Da die Kläger nach dem Beschluss des OVG sowie die Kläger in den beiden anderen Verfahren nach den Beschlüssen des VG ihre Klagen nicht zurückgezogen haben, wird das VG im sog. Hauptsacheverfahren voraussichtlicht im Frühjahr 2014 abschließend über die Klagen entscheiden. Daher muss sich der Rat vor den gerichtlichen Entscheidungen aus den nachfolgend genannten Gründen erneut mit der Angelegenheit befassen. 3. Anlass eines erneuten Ratsbeschluss Das OVG hat in seinem Beschluss vom 11.07.2013 ausgeführt, dass der Ratsbeschluss zur Auflösung des Schulstandortes Leithe vom 08.11.2012 im Wesentlichen rechtmäßig ist, jedoch unter einem behebbaren Abwägungsfehler leidet, da der Rat die vor Ort häufig angesprochene sozialräumliche Einbindung des Standortes Bertramstraße in den Stadtteil Leithe nicht in den Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 Abwägungsprozess der schulorganisatorischen Maßnahme einbezogen hat. Durch eine Ergänzung seiner Abwägungsentscheidung könne der Rat während des Hauptsacheverfahrens diesen Fehler jedoch beheben. Der Rat der Stadt Bochum hat sich bei seiner Entscheidungsfindung darauf berufen, dass die Berücksichtigung sozialräumlicher Aspekte aus rechtlichen Gründen nicht in den Abwägungsprozess einbezogen werden dürfe, da diese dem stetigen Wandel unterliegen und von der Rechtsprechung nicht anerkannt werden. Die Bedeutung der sozialräumlichen Einbindung eines Schulstandortes für einen Orts- oder Stadtteil ist für das OVG jedoch ein abwägungserheblicher Belang. Für die Zurückweisung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen blieb dieser Abwägungsfehler im Ergebnis ohne Erfolg, weil der Rat ihn in einer ergänzenden Abwägungsentscheidung entsprechend beheben kann. Der Abwägungsfehler berührt, so das OVG, nicht die Grundzüge der Planungsentscheidung. Der Rat kann seine Entscheidung zu Gunsten des Schulstandortes Schulstraße 7 bei Einbeziehung auch der sozialräumlichen Verankerung des Schulstandortes Bertramstraße 6 revidieren, ist hierzu aber nicht zwingend verpflichtet. Aus rechtlicher Sicht kann er seine Entscheidung vielmehr aufrecht erhalten, wenn er in seiner ergänzenden Abwägung diesen Belang zusätzlich berücksichtigt, ihn der Bedeutung des Schulstandortes Bertramstr. 6 für den Stadtteil entsprechend gewichtet und gleichwohl die Vorteile des Schulstandortes Schulstr. 7 höher bewertet. Letzteres hält das OVG auch für hinreichend wahrscheinlich. Nachfolgend werden die in die Entscheidungsfindung einzubeziehenden sozialräumlichen Aspekte im Hinblick auf die schulorganisatorischen Maßnahmen    Grundschule Leithe, Grundschule Eppendorf und Schulverbund Am Neggenborn für eine Ergänzung der zuvor erfolgten Abwägungsentscheidung des Rates beschrieben, gewichtet und gegen die als Basis für den Ratsbeschluss vom 08.11.2012 bereits beschriebenen Vorteile abgewogen. 4. Grundschule Leithe, Schulstr. 7, 44866 Bochum 4.1 Begründungsteil der Beschlussfassung des Rates vom 08.11.2012 (Die nachfolgenden Ausführungen 4.1.1 bis 4.1.7 sind (mit anderer Nummerierung) der Beschlussvorlage 20120640 entnommen.) 4.1.1 Entscheidungsgrundlagen Bei der Prüfung der Frage, welcher der beiden Schulstandorte zunächst als Hauptstandort, nach Auflösung des Schulverbundes später dann als eigenständiger Standort, langfristig beibehalten werden soll, waren für die Schulverwaltung besonders schulfachliche bzw. organisatorische Aspekte relevant, ohne jedoch die mit beiden Schulgebäuden zusammenhängenden Sanierungsnotwendigkeiten außer Acht zu lassen. Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 4.1.2 Gebäude Beim Schulgebäude an der Bertramstraße 6 in Leithe handelt es sich um einen Altbau, der vor mehr als 60 Jahren an dieser Stelle errichtet worden ist. Das Gebäude Schulstraße 7 wurde 1970 errichtet. Während an der Grundschule Leithe - abgesehen von einer teilweisen Erneuerung der Fenster zur Straßenfront vor 5 Jahren - keine grundsätzliche Gebäudesanierung stattgefunden hat, wurde die Grundschule Wattenscheid-West 2002 mit einem Kostenaufwand von mehr als 1 Mio. Euro vollständig PCB-saniert. Außerdem wurden aus Mitteln des Hochbausanierungsprogramms damals und in der Folgezeit einzelne Dächer erneuert. Für den Offenen Ganztag ist vor gut 6 Jahren an der Bertramstraße ein Nebengebäude errichtet worden. Die Betreuungsbedarfe an der Schulstraße sind durch umfassende Umbaumaßnahmen im Bestand sichergestellt worden. 4.1.3 Räume Unter Berücksichtigung dieser Angaben ergeben sich deutlich unterschiedliche Raumprogramme: Raumangebot Klassenräume Standort Bertramstraße 6 Standort Schulstraße 7 8 16 1 (44 m²) 4 (56 – 64 m²) Ganztagsräume 3 5 Fachräume 1 (Englisch – mit Küchenzeile -) 3 (Englisch, Musik, PC) Aula 0 1 Pausenhalle 0 1 1 (16 m²) 2 (65 + 75 m²) 1 2 Mehrzweckräume Lehrerzimmer Verwaltung sonstige Räume 1 (Gymnastik - 60 m²) 2 (Gymnastik - 254 m² -, Lehrküche und Essraum 147 m² -) Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 Raumangebot Summe der Bruttogeschossfläche 4.1.4 Standort Bertramstraße 6 1.810 qm Standort Schulstraße 7 6.445 qm Infrastruktur Unabhängig von der vorstehenden Auflistung der an beiden Standorten vorhandenen Räumlichkeiten sind zu deren Bewertung aus Sicht der Verwaltung noch ergänzende Anmerkungen zur Infrastruktur beider Schulgebäude notwendig: Im Gebäude Schulstraße 7 sind seinerzeit bei der Sanierung alle Unterrichtsräume miteinander datentechnisch vernetzt worden. An der Bertramstraße gilt dies bislang nur für die vier Klassenzimmer des 1. Obergeschosses. Die Sanitärausstattung beider Schulgebäude unterscheidet sich deutlich: So gibt es innerhalb des Gebäudes der Grundschule Leithe nur ein Schüler-WC (2,2 m²) sowie ein einzelnes Lehrer-WC (1,3 m²). Die eigentlichen Mädchen- und Jungen-Toiletten befinden sich in Anbauten, die nur über den Pausenhof erreichbar sind. Im Gebäude Schulstraße stehen den Schülerinnen und Schülern insgesamt vier sogenannte Pausen-WC’s (je 1,8 m²) zur Verfügung. Darüber hinaus können die vor einigen Jahren vollständig sanierten und modernisierten vier sogenannten Außen-WC’s genutzt werden. Den Lehrkräften stehen im Gebäude insgesamt vier Toilettenanlagen mit insgesamt 25 m² zur Verfügung. Die Schulleitung nutzt im Schulgebäude Bertramstraße gemeinsam mit ihrer Sekretärin ein Rektorzimmer (19 m²). Darüber hinaus gibt es einen Lehrerarbeitsplatz (15 m²) im ersten Obergeschoss und einen Raum für den Sozialarbeiter (18 m²) im Dachgeschoss. An der Schulstraße steht der Leitung der Schule ein fast 74 m² großer Raum neben dem Lehrerzimmer zur Verfügung, in dem auch das Sekretariat untergebracht ist. Darüber hinaus gibt es im zurzeit von der Paul-Dohrmann-Schule genutzten Gebäudeteil weitere Räume für Schulleitung, Sozialarbeit usw. in einer Gesamtgröße von rd. 120 m². Die für eine weitere Nutzung beider Gebäude notwendigen Gesamt-Sanierungskosten wurden von den Zentralen Diensten ermittelt. Diese liegen an der Bertramstraße bei 1,123 Mio. Euro, an der Schulstraße bei 1,9 Mio. Euro. Bei der Ermittlung dieser Summen wurden über allgemeine Sanierungsnotwendigkeiten hinaus auch ergänzend notwendige Brandschutz- und energetische Maßnahmen berücksichtigt. Darüber hinaus ist anzumerken, dass sowohl Größe als auch Zustand der Pausenfläche an der Schulstraße den Anforderungen entsprechen und Möglichkeiten zur Optimierung bieten, das Außengelände an der Bertramstraße, vor allem wegen des neben dem Schulhof gelegenen Spielgeländes, jedoch die derzeit bessere Ausstattung aufweist. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 4.1.5 Bewertung Diese o. g. genannten Rahmenbedingungen sind aus Sicht der Verwaltung wesentliche Kriterien für die Auswahl des endgültigen Standortes der Grundschule Leithe/Wattenscheid-West hinsichtlich folgender Faktoren: 4.1.5.1 Zügigkeit Am Standort Bertramstraße können je Jahrgang maximal zwei Klassen gebildet werden, weswegen dort die zurzeit schon bestehende faktische Begrenzung auf eine Zweizügigkeit unverändert bestehen bliebe. Nach Wegfall des Standorts Schulstraße wäre davon auszugehen, dass bei zur Zeit 60 (2 x 30), zukünftig maximal 58 Aufnahmen (2 x 29), nicht alle aus dem Stadtbezirk Wattenscheid dort berücksichtigt werden könnten (für das Schuljahr 2012/13 lagen der Schule - ohne die Gelsenkirchener Aufnahmewünsche - 72 Anmeldungen vor, was zu einer Ablehnung von 12 bzw. 14 „Wattenscheider Bewerbungen“ geführt hätte). Gelsenkirchener Schülerinnen und Schüler könnten somit zukünftig an der Bertramstraße nicht mehr aufgenommen werden. Aufgrund des erheblich umfangreicheren Raumprogramms stellten sich am derzeitigen Teilstandort diese Probleme nicht, zumal die Dependance der Paul-Dohrmann-Schule (Förderschule mit dem Schwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“) nicht mehr in dieses Schulgebäude zurück zieht, sondern am zukünftigen Standort Hiltroper Straße (ehemalige Schule am Tippelsberg) verbleibt (siehe Beschlussvorlage Nr. 20120718). Dort könnten regelmäßig alle Bochumer Lernanfängerinnen und -anfänger eingeschult werden. Darüber hinaus bliebe auch für interessierte Gelsenkirchener Eltern diese Möglichkeit erhalten. 4.1.5.2 Aufnahmekapazitäten Es ist aufgrund der einschlägigen schulrechtlichen Vorgaben davon auszugehen, dass am Standort Bertramstraße auf absehbare Zeit große Klassen mit 29 Kindern die Regel würden, da Ablehnungen schulrechtlich erst bei einer Überschreitung dieser Werte möglich wären. Am derzeitigen Teilstandort ließen sich bei zukünftig 59 und mehr Anmeldungen, die in diesem Teil Wattenscheids regelmäßig zu erwarten sind, auch drei bzw. - wie in diesem Schuljahr bereits - vier kleinere - Klassen bilden. 4.1.5.3 Ganztagsangebot Die wachsende Nachfrage nach Ganztagsplätzen stieße angesichts der räumlich begrenzten Möglichkeiten am Standort Bertramstraße absehbar an ihre Grenzen. Über die zurzeit bestehenden drei Gruppen mit etwa 75 Kindern hinaus dürfte angesichts der räumlichen Beschränkungen ein Ausbau des Ganztags bzw. die Einrichtung weiterer Ganztagsgruppen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, wenn nicht gar unmöglich sein. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 Im Gegensatz dazu ließe sich das zurzeit auf zwei Gruppen mit etwa 50 Kindern begrenzte OGSAngebot am Standort Schulstraße durch Hinzunahme der für die Paul-Dohrmann-Schule eingerichteten OGS-Räume nicht nur problemlos verdoppeln - aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ließe dieser Standort bei entsprechenden Bedarf perspektivisch sogar die Option einer Umwandlung in eine „gebundene“ Ganztagsgrundschule für Wattenscheid zu. Angesichts der derzeit bestehenden Nachfrage nach Betreuungsangeboten im Kita-Bereich ist damit zu rechnen, dass der Bedarf an Ganztags-Betreuungsplätzen auch für Kinder im Grundschulalter in den nächsten Jahren eher ansteigen wird. 4.1.5.4 Inklusion Der angesichts der seitens der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UN-BehindertenrechtsKonvention absehbar zum individuellen Rechtsanspruch werdende gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern wird dazu führen, dass behinderte Kinder zukünftig an allen Grundschulstandorten - unabhängig von der Größe der jeweiligen Klassen - aufgenommen werden. Dies bedeutet für den Standort Bertramstraße, dass dort in absehbarer Zeit auch dieser gemeinsame Unterricht stattfände, was dort angesichts der gegenüber dem Standort Schulstraße deutlich begrenzteren Raumsituation zu Schwierigkeiten bei der notwendigen Binnendifferenzierung führen könnte. Am Standort Schulstraße ließen sich im Gegensatz dazu angesichts erwarteter kleinerer Klassengrößen und des umfangreichen Raumangebots optimale Inklusionsbedingungen schaffen. 4.1.5.5 Lehrerversorgung Bei einer zukünftigen Drei- (oder Vier-) Zügigkeit am Standort Schulstraße kann davon ausgegangen werden, dass die derzeitige Lehrerversorgung dieser Grundschule im Wesentlichen unverändert beibehalten wird. Bezogen auf die sich daraus ergebende Gesamtsituation in Bezug auf die Schüler-Lehrer-Relation wird auf die schulfachliche Beratung durch das Schulamt für die Stadt Bochum (siehe Punkt 4.1.7) verwiesen. Die räumlichen Gegebenheiten des Gebäudes an der Schulstraße stellen sich in Bezug auf die Arbeitsbedingungen der dort unterrichtenden Lehrkräfte (Lehrerzimmer, Sanitärräume) erheblich besser dar. 4.1.5.6 Sportunterricht Bezüglich des Sportunterrichts bietet der Standort Schulstraße deutliche Vorteile gegenüber der Bertramstraße. Abgesehen von dem größeren Gymnastikraum an der Schulstraße sind die Schüler der Grundschule Bertramstraße für den eigentlichen Sport- und Schwimmunterricht auf einen Bus-Transfer angewiesen, während sich die Sport- und Schwimmhallen an der Berliner Straße vom Teilstandort Schulstraße aus fußläufig in nur wenigen Minuten erreichen lassen, was insbesondere schulorganisatorisch deutliche Vorteile mit sich bringt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 4.1.5.7 Sonstige Angebote Außerunterrichtliche Angebote, wie beispielsweise “Jeki” („Jedem Kind ein Instrument“), sind aufgrund des vorhandenen Raumangebots am Standort Schulstraße ohne Beeinträchtigung des Schulbetriebs gut realisierbar. Der vorhandene Versammlungsraum (Aula) ermöglicht Begrüßungsfeiern der Lernanfänger, Verabschiedungsfeste, Theater- und Musikaufführungen. 4.1.6 Schulwege Die Frage der Schulwege ist für beide Standorte gleich zu bewerten, da eine Überprüfung der Schulverwaltung ergeben hat, dass die von den Kindern zurückzulegenden Entfernungen zu beiden Gebäuden maximal 1,5 Kilometer betragen und somit den einschlägigen Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung entsprechen. Sollten sich je nach Wohnort einzelner Kinder dennoch im Ausnahmefall Überschreitungen zumutbarer Entfernungen für den Standort Bertramstraße als auch den Standort Schulstraße ergeben, werden sie - wie an allen anderen Standorten unabhängig von der Richtung (zum jetzigen Haupt- oder Teilstandort) unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung gelöst. 4.1.7 Schulfachliche Beratung In seiner schulfachlichen Beratung hat das Schulamt für die Stadt Bochum deutlich für das Gebäude Schulstraße 7 als endgültigen Standort der Grundschule Leithe/Wattenscheid-West votiert. Einzelheiten können der nachfolgend abgedruckten Stellungnahme entnommen werden. “Schulfachliche Stellungnahme: Das Schulamt für die Stadt Bochum war von Beginn an in die inhaltlichen Überlegungen zur Feststellung des zukünftigen Schulstandortes in Leithe/ Wattenscheid-West aktiv mit einbezogen. Während des Prozesses erfolgte eine kontinuierliche Beratung des Schulträgers durch - Teilnahme an Arbeitsgruppen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften der Stadt Bochum sowie im Rahmen - von Gesprächen mit dem Schulverwaltungsamt und mit Elternvertretern - der Teilnahme an Konferenzen der Schule. Die Notwendigkeit der vom Schulträger vorgesehenen Maßnahmen, die auf der Grundlage von mit dem Schulamt abgestimmten Planungsüberlegungen erfolgen soll, ergibt sich aus schulfachlicher Sicht insbesondere aus der bisher nicht hinreichend gelungenen Integration des Teilstandortes Schulstraße in das Gesamtgefüge der Grundschule Leithe sowie aus den räumlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten, die vor allem die Notwendigkeit eines Teilstandortes nicht mehr gegeben erscheinen lassen. Die vom Schulträger vorgesehene Festlegung des Teilstandortes Schulstraße als zukünftiger Standort für die Grundschule Leithe erscheint aus schulfachlicher Sicht in der vorgesehenen Weise sinnvoll, notwendig und zielführend, um auch in Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 Zukunft eine angemessene und erfolgreiche Unterrichtsversorgung der Grundschule Leithe im Sinne des Schulgesetzes und der Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule sicher zu stellen. § 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) fordert “Schulen und Schulstandorte sind ... so zu planen, dass schulische Angebote ... unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können.” Es hat sich insbesondere im letzten Schuljahr gezeigt, dass dies bei den Standorten Bertramstraße und Schulstraße nicht der Fall ist. Das deutlich unterschiedliche Raumangebot der beiden Standorte - hier insbesondere die beengte Situation am Standort Bertramstraße - lässt eine Beschulung unter gleichen Bedingungen nicht zu. Besonderes Augenmerk ist hier u. a. auf den Ganztagsbereich zu legen. Die Weiterentwicklung der OGS zu einer rhythmisierten Ganztagsschule, wie sie von Eltern und auch von den Trägern des offenen Ganztags in Bochum angesichts eines absehbaren künftigen Platzmangels in der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen verlangt wird, ist am Standort Bertramstraße nicht möglich. Neben der geringeren Zahl an Ganztagsräumen ist hier auch die Größe des Lehrerzimmers zu beachten, die an der Bertramstraße bereits jetzt den Ansprüchen an eine moderne Schule mit Arbeitsmöglichkeiten für Lehrer nicht genügt. Solche Arbeitsmöglichkeiten sind jedoch bei der Ausweitung von Unterricht auf den Nachmittag unbedingt erforderlich und ihre Einrichtung ist an der Schulstraße bei zwei modernen Lehrerzimmern unproblematisch. Bei der Durchführung eines erfolgreichen Unterrichts nach AO-GS, unabdinglich aber bei der Einführung eines rhythmisierten Ganztagsunterrichts, sind Sport- und Bewegungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler zwingend notwendig. Hier sprechen die Möglichkeiten des Standortes Schulstraße (Gymnastikraum 254 m²) eindeutig gegen den Standort Bertramstraße (Gymnastikraum 60 m²). Durch die Einstellung von “Schulsozialarbeitern und -arbeiterinnen” im Rahmen des BUT-Pakets an den Grundschulen ergibt sich die Notwendigkeit von Räumen für deren Tätigkeit. Entsprechende Räumlichkeiten sind an der Schulstraße im Gebäudeteil der ehemaligen PaulDohrmann-Schule vorhanden. Fachräume sind an der Bertramstraße nur eingeschränkt, an der Schulstraße im Umfang von 3 Räumen vorhanden, was dort einen qualitativ besseren Unterricht und eine bessere Vorbereitung von Schülern auf den Umgang mit IT-Medien möglich macht. Abschließend ist festzustellen, dass angesichts voraussichtlich ständig großer Klassen am Standort Bertramstraße und angesichts von Überlegungen, dass große Klassen beim gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder stark hinderlich sind, für alle beteiligten Schülerinnen und Schüler - also auch die nicht behinderten - am Standort Bertramstraße langfristig erhebliche Belastungen für Schüler und Lehrer entstehen; die Durchführung eines inklusiven Unterrichts, wie ihn das zukünftige Schulgesetz fordert, also nicht oder nur sehr unbegrenzt möglich ist. Das Schulamt ist der Ansicht, dass nur eine Zusammenlegung beider Standorte im Gebäude an der Schulstraße die Qualität des Unterrichts- und Betreuungsangebotes der Grundschule Leithe im Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 9 TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 Sinne der Weiterentwicklung zu einer modernen, inklusiven Grundschule im Verbund mit qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Förderangeboten zukünftig sicherstellen kann.“ 4.2 Berücksichtigung der sozialräumliche Einbindung des Schulstandortes Bertramstraße 6 Der Ortsteil Leithe ist mit einer Fläche von knapp drei km2 und rund 7.400 Einwohnerinnen und Einwohnern nach Günnigfeld der zweitkleinste Ortsteil Wattenscheids. Laut dem aktuellen Bochumer Sozialbericht gehört Leithe zum Cluster 4, das mit Blick auf den Migrantenanteil sowie den Anteil der über 60-Jährigen im Bochumer Durchschnitt liegt, jedoch eine überdurchschnittlich hohe SGB II-Quote aufweist. Dieser Teil des Ortsteils Leithe verfügt über ein dörfliches Erscheinungsbild mit mehreren Geschäften und verschiedenen Institutionen. 4.2.1 Sozialräumliche Aspekte der Schulkonferenz und der Schulpflegschaft Die Schulkonferenz hat in ihrer Stellungnahme vom 17.09.2012 und die Schulpflegschaft hat in ihren Stellungnahmen vom 11.07.2010 und 21.09.2010 u. a. sozialräumliche Aspekte aufgeführt, die nachfolgend wiedergegeben werden. Im Einzelnen sind dies: 4.2.1.1 Die seit mehr als 100 Jahren im Ortskern Leithe verwurzelte Schule ist eine wesentliche Institution, mit der ein Großteil der Bevölkerung verbunden ist. 4.2.1.2 Der Erhalt des Schulstandortes sichert den Erhalt eines ausgeglichenen Generationsverhältnisses in Leithe und begründet die Attraktivität des Stadtteils für Familien durch sein ausgeglichenes Sozialgefüge und sein Potential gerade für junge Familien. 4.2.1.3 Das gesamte Schulleben wird von einer aktiven und intensiven Elternarbeit getragen, die in ihrer Grundlage auf einer funktionierenden Sozialstruktur im Stadtteil, dem „Dorf“Leithe, basiert. 4.2.1.4 Das Stadtteilleben in zusammenzubrechen. 4.2.1.5 Die soziale Gemeinschaft in Leithe funktioniert über die noch bestehenden Strukturen wie Kindergärten, Kirchengemeinden, Geschäfte und Sparkasse. 4.2.1.6 Es geht um den Erhalt einer gesunden Geborgenheit spendenden Sozialgemeinschaft Leithe, wie z. B. um nachbarschaftliche Hilfen, Kinderbetreuung, die Organisation der Abholung von Geschwisterkindern aus dem benachbarten Kindergarten oder der Schule. 4.2.1.7 Grundschule hat sich zu einem „Herzstück“ von Leithe Mittelpunkt des Ortskerns. Leithe ist durch die Schulverlagerung in Gefahr entwickelt und bildet den Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 10 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 4.2.1.8 Der größte Teil der Leither Bevölkerung ist hier selbst zur Schule gegangen und schickt seine Kinder, Enkel oder Urenkel dorthin. Dadurch besteht ein starkes, gewachsenes Vertrauensverhältnis. Das Engagement aller Leither Bürger für schulische Belange ist kontinuierlich hoch. 4.2.1.9 Die Schließung der Schulstandorte an der Bertramstraße und der Förderschule an der Fröbelstraße hat eine gewisse Verwaisung des Lebensraums zur Folge. 4.2.1.10 Die Schule ist in Leithe vertraut, heimelig und Heimat, Zentrum, Leben, Gewohnheit und auch Lebensunterhalt, z. B. für die ansässigen Geschäftsleute, die mit finanziellen Verlusten rechnen müssten. 4.2.1.11 Bündelung vieler Sozialgeflechte mit nachbarschaftlicher Hilfe und Kinderbetreuung. 4.2.1.12 Die gut funktionierende Integration ausländischer Kinder würde durch die Aufgabe des Standortes leiden. 4.2.1.13 Die Bündelung vieler Sozialgeflechte in der Grundschule mit nachbarschaftlicher Hilfe und Kindesbetreuung würde entfallen. 4.3 Gewichtung der sozialräumlichen Aspekte Die unter Punkt 4.2 genannten sozialräumlichen Aspekte werden in quantitativer und qualitativer Hinsicht von der Verwaltung für den Ortsteil als bedeutsam gewertet. Die Erfahrungen des Schulträgers mit anderen Schulstandorten im Stadtgebiet Bochum zeigen, dass die GGS Leithe im Vergleich zu einigen anderen Schulstandorten für die Bevölkerung in diesem Teil des Ortsteils Leithe einen hohen Identifikationswert in sozialräumlicher Hinsicht besitzt. Da dieser Teil des Ortsteils Leithe zudem sehr stark dörflich strukturiert ist, ist das Engagement der Bevölkerung im Hinblick auf das schulische Leben in seiner spezialräumlichen Vernetzung sehr stark. Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass das gesamte Stadtteilleben durch die Aufgabe des Schulstandortes zusammenbricht, da es weitere sozialräumliche Einbindungen anderer Institutionen in diesem Teil des Ortsteils gibt, wie z. B. der Kindergarten und die Kirchengemeinden. Es ist aber festzustellen, dass das Stadtteilleben mit den beschriebenen negativen Folgen für die Geschäfte und für die Attraktivität dieses Teils von Leithe nicht unerheblich durch die Aufgabe des Schulstandortes beeinträchtigt würde. Die beschriebenen sozialräumlichen Belange werden daher von der Verwaltung insgesamt als bedeutsam gewichtet. Die von der Schulkonferenz und der Schulpflegschaft vorgetragenen Argumente zur Qualität der pädagogischen Arbeit des Standortes Bertramstr. 6 aus der ausgeprägten Kooperation mit Kindergärten, Kirchengemeinden und der Jugendabteilung des örtlichen Sportvereins u. a. sind für die Abwägung als unbeachtlich zu beurteilen, weil sie nach der Rechtssprechung des OVG in dem genannten Beschluss entscheidend von dem Engagement der beteiligten Personen geprägt sind und nicht maßgeblich vom bisherigen Standort abhängen. Die Qualität der pädagogischen Arbeit kann daher auch an der Schulstraße fortgesetzt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 11 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 4.4 Erneute Abwägungsentscheidung Aus Sicht der Schulverwaltung ergibt sich auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Aspekte allerdings keine veränderte Gesamtbewertung. Der Standort Schulstraße 7 verfügt über das eindeutig bessere Raumangebot als der Standort Bertramstr. 6. Auf die detaillierte Beschreibung und Bewertung unter Punkt 4.1 dieser Beschlussvorlage wird verwiesen. Insbesondere für die Umsetzung der sog. Binnendifferenzierung und der Inklusion ist der Schulstandort an der Schulstraße 7 aufgrund seines größeren Raumangebots besser geeignet. Die höheren absoluten Sanierungskosten für den Standort Schulstraße 7 relativieren sich zudem dadurch, dass dort eine Zusammenführung beider Standorte bereits im Sommer 2013 und eine Einsparung der Unterhalts- und Betriebskosten des Schulgebäudes bzw. -geländes an der Bertramstraße in Höhe von rd. 230.000,-- Euro p. a. schon ab diesem Zeitpunkt realisiert werden konnte. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Sanierungskosten auf den Quadratmeter bezogen am Standort Schulstraße im Vergleich zum Standort Bertramstraße niedriger ausfallen. Das Schulamt für die Stadt Bochum hat sich in seiner Stellungnahme für eine Zusammenlegung der beiden Standorte an der Schulstraße ausgesprochen, weil nur dort eine „Weiterentwicklung zu einer modernen, inklusiven Grundschule im Verbund mit qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Förderangeboten zukünftig sichergestellt werden kann.“ Trotz der höheren absoluten Sanierungskosten an der Schulstraße 7 und der besseren Ausstattung des Außengeländes an der Bertramstraße 6 wird in Abwägung aller Entscheidungsfaktoren - vor allem jedoch aus schulfachlicher Sicht - vorgeschlagen, den Standort Schulstraße 7 als zukünftigen endgültigen Unterrichtsort der Grundschule Leithe / WattenscheidWest vorzusehen. Eine Entscheidung für den Standort Bertramstraße 6 hätte zur Folge, dass die Klassen am Teilstandort Schulstraße 7 wegen fehlender Unterbringungsmöglichkeiten am Standort Leithe bis zum Sommer 2016 auslaufen müssten, so dass die am Teilstandort bis dahin anfallenden Betriebskosten trotz erheblicher Raumleerstände für den Etat der Stadt drei Jahre länger anfielen. Aus den gleichen Gründen kommt unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte eine auslaufende Auflösung des Teilstandortes an der Schulstraße nicht in Betracht. Eine sofortige Auflösung des Schulstandortes ist nicht möglich, da das in der Vorlage erläuterte Schulraumangebot im Gebäude Bertramstraße 6 nicht zur gleichzeitigen Aufnahme aller zu diesem Zeitpunkt vom Teilstandort zu verlagernden Klassen verfügt. Die als bedeutsam zu bewertenden sozialräumlichen Aspekte des Standortes Bertramstr. 6 treten im Abwägungsprozess hinter die Vorteile des größeren und besseren Schulraumangebots des Schulstandortes Schulstraße 7 zurück, da aufgrund des größeren und besseren Raumangebots die Erfordernisse der Inklusion und der allgemeinen Binnendifferenzierung an der Schulstraße 7 sehr viel besser umgesetzt werden können. Die Vorteile des neuen Schulstandortes an der Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 12 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 Schulstraße 7 sind insoweit als überragend zu bewerten, so dass die sozialräumlichen Belange hinter diesen Vorteilen des neues Standortes zurücktreten. Die aufgeführten Abwägungsfaktoren für die Standortentscheidung in Verbindung mit der schulfachlichen Stellungnahme der Schulaufsicht sprechen in der Summe damit deutlich für eine Entscheidung zugunsten des Standortes Schulstraße. Aufgrund des ergänzenden Abwägungsprozesses schlägt die Verwaltung vor, den ursprünglichen Beschluss des Rates vom 08.11.2012 aufrecht zu erhalten. 5. Grundschule Eppendorf, Ruhrstraße 30, 44869 Bochum 5.1 Begründungsteil der Beschlussfassung des Rates vom 08.11.12 (Die nachfolgenden Ausführungen unter 5.1.1 und 5.1.2 stammen noch aus der alten Vorlage - sind der Beschlussvorlage 20121549 entnommen.) 5.1.1 Begründung Die Grundschule Eppendorf wurde im Schuljahr 2011/2012 von 166 Schülerinnen und Schülern in 7 Klassen besucht, im aktuellen Schuljahr 2012/2013 werden es voraussichtlich 190 Kinder in 8 Klassen sein (Anmerkung Januar 2014: Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 08.11.2012 war das Schuljahr 2012/13 das aktuelle Schuljahr, aktuell ist es das Schuljahr 2013/2014, in dem 135 Kinder in 6 Klassen die Schule besuchen). Die Schule erreicht somit nach Jahren erstmals wieder die in den Planungsmaximen geforderte Mindestgröße und durchgängige Zweizügigkeit. In den Schuljahren 2007/2008 bis 2011/2012 waren es lediglich zwischen 135 und 168 Schülerinnen und Schüler, in den letzten 5 Jahren wurde außerdem jeweils mindestens ein Jahrgang nur einzügig geführt. Die Grundschule Eppendorf liegt im gleichnamigen Wattenscheider Ortsteil, in dem auch die Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Ruhrstr. 150 (1,0 km) liegt. Weitere Grundschulen im näheren Umfeld sind die Sonnenschule, Lange Malterse 18 (2,1 km) und die Köllerholzschule, Köllerholzweg 61 (2,3 km). Die Entfernungsangaben beziehen sich auch hier auf einen fiktiven Schulweg (unter Beachtung der Vorgaben der Schülerfahrtkostenverordnung) von der Grundschule Eppendorf zur genannten Nachbarschule. Im Ortsteil Eppendorf wird – nach Auswertung der Einwohnerdaten – im Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2016/2017 nur das Bedürfnis zur Bildung von 2 max. 3 Eingangsklassen bestehen. Die in einem Kilometer Entfernung liegende Dietrich-Bonhoeffer-Schule verfügt nach der vom Rat am 22.06.2011 beschlossenen Auflösung des Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache, Brüder-Grimm-Schule, zukünftig über ausreichenden Schulraum, um die Kinder aus dem gesamten Ortsteil zu beschulen. Angesichts der in nur 1 km Entfernung liegenden benachbarten Dietrich-Bonhoeffer-Schule vorhandenen Raumkapazitäten, die zukünftig alle im Stadtteil Eppendorf notwendigerweise zu bildenden Eingangsklassen aufnehmen kann, wird die Fortführung des Schulstandorts Ruhrstr. 30 bzw. die Bildung eines Teilstandortes an dieser Stelle für nicht erforderlich gehalten. Nach Auffassung der Schulverwaltung sprechen dafür – gerade im Stadtteil Eppendorf – auch Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 13 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 finanzwirtschaftliche Überlegungen: die angesichts der finanziellen Situation der Stadt Bochum notwendige und mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg verabredete Haushaltskonsolidierung lässt nach Meinung der Schulverwaltung einen Weiterbetrieb des Standortes Ruhrstr. 30 bei gleichzeitig erheblichen Raumleerständen im Schulgebäude Ruhrstr. 150 nicht zu. Durch die Aufgabe der Grundschule Eppendorf werden für die Schülerinnen und Schüler im Ortsteil sowie aus dem Stadtteil Engelsburg keine unzumutbaren neuen Schulwege entstehen, da – wie oben ausgeführt - sich in unmittelbarer Nähe die Dietrich-Bonhoeffer-Schule befindet. Beide Grundschulen sind durch die Buslinie 345 direkt miteinander verbunden, die von den aus dem Bereich Engelsburg stammenden Schülerinnen und Schülern überwiegend auch derzeit schon für den Weg zur Schule genutzt wird. An der Grundschule Eppendorf wurden im Schuljahr 2011/2012 insgesamt 70 Kinder im Offenen Ganztag betreut. Durch die auflösende Schließung der Grundschule behalten alle Kinder, die dort eingeschult und einen Betreuungsplatz in Anspruch genommen haben, ihren „OGS-Platz“. Die Schülerinnen und Schüler, denen keine Aufnahme mehr an der Grundschule Eppendorf ermöglicht werden kann und die einen Betreuungsplatz benötigen, können – vor allem – auf das Betreuungsangebot der Dietrich-Bonhoeffer-Schule zurückgreifen, wo dann ausreichende räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen. Bei der Entscheidungsfindung, die Grundschule Eppendorf auflösend zu schließen, wurde auch die Dietrich-Bonhoeffer-Schule in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess mit einbezogen. Da das Gebäude Ruhrstr. 150 jedoch über ein deutlich größeres Raumangebot und eine erheblich bessere Infrastruktur (Sporthalle, Lehrschwimmbecken und Außenanlagen) verfügt und im Gegensatz zur Ruhrstr. 30 an dieser Stelle nicht nur ein Ausbau des Offenen Ganztages, sondern bei Bedarf sogar eine Weiterentwicklung zu einer (teil-)gebundenen Ganztagsschule möglich ist, wurde eine Entscheidung zu Gunsten des Erhalts der Dietrich-Bonhoeffer-Schule getroffen. 5.1.2 Schulfachliche Beratung Das Schulamt für die Stadt Bochum war von Beginn an in die inhaltlichen Arbeiten zur Erstellung eines neuen Schulentwicklungsplans aktiv mit einbezogen. Während des Prozesses erfolgte eine kontinuierliche Beratung des Schulträgers durch - Teilnahme an Arbeitsgruppen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften Gespräche mit dem Schulverwaltungsamt. Die Notwendigkeit der vom Schulträger vorgesehenen Maßnahmen, die auf der Grundlage von u.a. mit dem Schulamt abgestimmten Planungsmaximen erfolgen sollen, ergibt sich bei allen betroffenen Schulen aus deutlich gesunkenen und in Zukunft voraussichtlich weiterhin sinkenden Schülerzahlen. Alle vom Schulträger vorgesehenen Maßnahmen erscheinen aus schulfachlicher Sicht sinnvoll, notwendig und zielführend, um auch in Zukunft eine angemessene Lehrerversorgung der Grundschulen der Stadt Bochum sicher zu stellen. Insbesondere erscheint die angestrebte Sicherstellung grundsätzlich mindestens zweizügiger Grundschulen notwendig, Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 14 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 um die Abdeckung des fächerspezifischen Lehrerbedarfs sowie die Wahrnehmung besonderer Aufgaben – z.B. Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder (GU), Maßnahmen zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, individuelle Förderung etc. – zu garantieren. Aus schulrechtlicher Sicht entsprechen die vorgesehenen Maßnahmen den Vorgaben des Schulgesetzes. Dies gilt auch für die Wahl des jeweiligen Hauptstandortes bei den vorgeschlagenen Schulverbünden. Das Schulamt für die Stadt Bochum empfiehlt dem Schulträger zur besonderen Weiterentwicklung der Grundschulen 5.2 - auslaufende Schulen nur so lange bestehen zu lassen, wie mindestens noch zwei Klassen an einem Standort vorhanden sind, - in einem zeitlich begrenzten Schulversuch mindestens eine Grundschule zu einer inklusiven Grundschule als Modell für die Ausweitung in der Fläche fort zu entwickeln. Hierbei sollten vor allem die an der GS Graf-von-der-Recke-Schule auf Grund von deren langjähriger und umfangreicher Erfahrung mit vorbildlichem GU vorhandenen Kompetenzen genutzt werden. Deshalb empfiehlt das Schulamt deren Zusammenlegung mit einer anderen Schule, damit die vorhandenen Kompetenzen nicht verloren gehen - in einem Schulversuch mindestens eine Grundschule je Stadtbezirk zu einer Ganztagsgrundschule weiter zu entwickeln, wobei hier eine Grundschule mit zwei Standorten von Vorteil wäre, weil dann – bei Notwendigkeit – an beiden Standorten unterschiedlich (Halbtagsbetrieb/Ganztagsbetrieb) gearbeitet werden könnte. Berücksichtigung der sozialräumliche Einbindung des Schulstandortes Ruhrstraße 30 Der Ortsteil Eppendorf ist mit einer Fläche von etwas mehr als drei km 2 und gut 9.600 Einwohnern der drittkleinste Ortsteil Wattenscheids. Eppendorf zählt zu den privilegierten Ortsteilen Bochums und gehört zum Cluster 1, das sich durch eine deutlich unterdurchschnittliche SGB II-Quote sowie einen unterdurchschnittlichen Anteil an Personen mit Migrationshintergrund auszeichnet. Der Anteil der über 60-Jährigen liegt hier über dem Bochumer Durchschnitt. Das Zentrum befindet sich im Ortskern Eppendorfs. Es verfügt über ein eher dörfliches Erscheinungsbild mit mehreren Geschäften, Kindergärten, Seniorenheime, zwei Kirchengemeinden, einer Apotheke und einer Sparkasse. 5.2.1 Sozialräumliche Aspekte der Schulkonferenz Die Schulkonferenz hat in ihrer Stellungnahme zur Beschlussvorlage 20121549 vom 17.09.2012 sozialräumliche und schulpolitische Aspekte angeführt, die nachfolgend wiedergegeben werden. 5.2.1.1 Die GGS Eppendorf mit ihrem alten Schulgebäude (Grundsteinlegung 1887) hat einen historischen Wert und ist fester Bestandteil des Eppendorfer Dorfkerns. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 15 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 5.2.1.2 Durch die Schließung der GGS Eppendorf ist für den Dorfkern zu befürchten, dass als nächstes Kindertageseinrichtungen, Kirchengemeinden und weitere öffentliche Institutionen „heruntergefahren“ werden und Eppendorf somit mittelfristig zu einer Anhäufung von Wohngebäuden an einer stark befahrenen Durchgangsstraße ohne Ortsteilcharakter verkommt. 5.2.1.3 Die Schließung der Schule impliziert auch negative Auswirkungen auf die dörfliche Geschäftswelt, da die Eltern nicht mehr das Bringen und Abholen ihrer Kinder mit einem Einkauf, Imbiss, Eis essen, Bummel, Arztbesuch, Sparkassengang etc. verbinden würden. Dies wäre sicherlich ein Widerspruch zum „Masterplan Einzelhandel“, den die Stadt Bochum seit Jahren im Interesse der Stadtteilzentren verfolgt. 5.2.1.4 Hinzu kommt die – auf die Zukunft ausgerichtete – städtebauliche Entwicklung des Ortskerns. Im Gespräch sind auch weiterhin größere Neubaumaßnahmen im Bereich des Altenheimes neben der Schule und auf der schräg gegenüberliegenden Seite hin zur Schleiermacherstraße. 5.2.1.5 Eppendorf weist z. Z. einen hohen Anteil von Menschen über 60 Jahren auf. Es ist mittelfristig davon auszugehen, dass wieder junge Familien mit Kindern die Wohnungen und Häuser dieser Altersgruppe übernehmen werden. Hier ist die Frage zu stellen, inwieweit derartige Planungen mit der Schulentwicklungsplanung vernetzt sind. 5.2.1.6 Eppendorf ist nach wie vor ein sehr gefragter Stand- und Wohnort für junge Familien. Dies sollte eine auf die Zukunft ausgerichtete Schulentwicklungsplanung berücksichtigen und fördern und dem nicht entgegenwirken. 5.3 Gewichtung der sozialräumlichen Aspekte Die sozialräumliche Einbindung dieses Teils des Ortsteils Eppendorf wird ebenfalls in Vergleich mit anderen Schulstandorten im Stadtgebiet Bochums in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht von der Verwaltung als bedeutsam angesehen. Auch die Grundschule Eppendorf hat für die Bevölkerung in diesem Teil Eppendorfs in sozialräumlicher Hinsicht eine große Bedeutung. Die Schule bündelt einen wesentlichen Teil der Sozialgeflechte in der Grundschule. Da auch dieser Teil von Eppendorf dörflich strukturiert ist, wird die sozialräumliche Einbindung der Grundschule Eppendorf in der Bevölkerung verstärkt. Es ist auch hier davon auszugehen, dass das Stadtteilleben mit den von der Schulkonferenz beschriebenen Folgen für die Geschäftswelt und die Attraktivität dieses Teils von Eppendorf insoweit nicht unerheblich beeinträchtigt werden würde, wenn der Schulstandort aufgegeben würde. Die sozialräumliche Einbindung der Schule in diesen Teil des Ortsteils Eppendorf wird daher von der Verwaltung als bedeutsam gewichtet. Die von der Schulkonferenz im Übrigen vorgetragenen Argumente, die sich auf Kooperationsbeziehungen mit Kirchengemeinden, dem Heimatverein, Pfadfindern, der Feuerwehr, Sportvereinen ect. beziehen, sind für die Abwägung als unbeachtlich zu beurteilen, weil sie, so das Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 16 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 OVG in dem beschriebenen Beschluss, entscheidend von dem Engagement der beteiligten Personen geprägt sind und nicht maßgeblich vom bisherigen Standort abhängen. 5.4 Erneute Abwägungsentscheidung Aus Sicht der Schulverwaltung ergibt sich auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Aspekte allerdings keine veränderte Gesamtbewertung. Bei der Entscheidungsfindung wurde die Dietrich-Bonhoeffer-Schule in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess mit einbezogen. Da das Gebäude Ruhrstr. 150 jedoch über ein deutlich größeres Raumangebot und eine erheblich bessere Infrastruktur (Sporthalle, Lehrschwimmbecken und Außenanlagen) verfügt und im Gegensatz zur Ruhrstr. 30 an dieser Stelle nicht nur ein Ausbau des Offenen Ganztages, sondern bei Bedarf sogar eine Weiterentwicklung zu einer (teil-) gebundenen Ganztagsschule möglich ist, wurde eine Entscheidung zu Gunsten des Erhalts der Dietrich-Bonhoeffer-Schule getroffen. Die mit in den Abwägungsprozess einzubeziehenden sozialräumlichen Aspekte revidieren nicht die Gesamteinschätzung, sodass die Verwaltung einen unveränderten Beschlussvorschlag formuliert. Die als bedeutsam zu bewertenden sozialräumlichen Aspekte des Standortes Ruhrstraße 30 treten im Abwägungsprozess hinter das zuvor beschriebene größere Raumangebot und der sich hieraus ergebenden besseren Binnendifferenzierung und inklusiven Beschulungsmöglichkeiten sowie die bessere Infrastruktur des Standortes Ruhrstraße 150 zurück. Die Vorteile des größeren Raumangebots sind insoweit als überragend zu bewerten, da die Erfordernisse der Inklusion und Binnendifferenzierung sehr viel besser umgesetzt werden können. Aufgrund des ergänzenden Abwägungsprozesses schlägt die Verwaltung vor, den ursprünglichen Beschluss des Rates vom 08.11.2012 aufrecht zu erhalten. 6. Schule an der Bömmerdelle, Hörder Str. 116, 44892 Bochum, (jetzt Schulverbund Am Neggenborn 75, 44892 Bochum) 6.1 Begründungsteil der Beschlussfassung des Rates vom 08.11.12 (Die nachfolgenden Ausführungen sind der Beschlussvorlage 20121549 wörtlich entnommen) 6.1.1 Begründung Die Schule an der Bömmerdelle wurde im Schuljahr 2011/2012 von 182 Schülerinnen und Schülern in 8 Klassen besucht. Im aktuellen Schuljahr 2012/2013 werden es voraussichtlich 178 Kinder sein (Anmerkung Januar 2014: Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 08.11.2012 war das Schuljahr 2012/2013 das aktuelle Schuljahr, aktuell ist es das Schuljahr 2013/2014, in dem 183 Kinder in 8 Klassen den Teilstandort besuchen). Die Schule erreicht somit die in Planungsmaximen geforderte Mindestgröße von 184 Kindern auch im aktuellen Schuljahr nicht. Sie wird zudem regelmäßig von zahlreichen Kindern (2012/2013: 12 von 42) besucht, die ihren Wohnsitz in der Nachbarstadt Witten haben. Da in Nordrhein-Westfalen für den Primarbereich das sogenannte “Schulträgerprinzip” (Rechtsanspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule seiner Gemeinde) gilt, das zur Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 17 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 Sicherstellung der Zweizügigkeit in diesem Schulgebäude notwendige Raumangebot nur mit erheblichen Investitionen (mindestens 2,3 Mio. €) sichergestellt werden kann und für die Erfüllung des vorstehend zitierten Rechtsanspruchs der Bochumer Kinder eine Eingangsklasse je Jahrgang ausreichend ist, wird unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Stadt eine Reduzierung der Zügigkeit der Grundschule an der Bömmerdelle vorgeschlagen. Die Schule liegt in einer Randlage des Ortsteils Langendreer. Eine Auflösung des Grundschulstandortes wird wegen der ansonsten derzeit nicht sicherzustellenden Schulraumversorgung im Stadtteil nicht vorgeschlagen. An der GGS Am Neggenborn wurden im Schuljahr 2011/2012 246 Schülerinnen und Schüler in 10 Klassen unterrichtet. Die Schule liegt ebenfalls im Ortsteil Langendreer. Sie wird seit Jahren überwiegend dreizügig geführt. Im Planungszeitraum dieses Schulentwicklungsplanes wird von einem Fortbestand der Dreizügigkeit ausgegangen. Im aktuellen Schuljahr 2012/2013 werden voraussichtlich 222 Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen. Durch den Verbund der beiden Grundschulen, deren Standorte 3,2 km auseinander liegen, wird eine ortsnahe Versorgung mit Schulraum sowie eine angemessene Klassengröße und eine ausreichende Lehrerversorgung (siehe schulfachliche Stellungnahme) sichergestellt. 6.1.2 Schulfachliche Beratung Das Schulamt für die Stadt Bochum war von Beginn an in die inhaltlichen Arbeiten zur Erstellung eines neuen Schulentwicklungsplans aktiv mit einbezogen. Während des Prozesses erfolgte eine kontinuierliche Beratung des Schulträgers durch - Teilnahme an Arbeitsgruppen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften Gespräche mit dem Schulverwaltungsamt. Die Notwendigkeit der vom Schulträger vorgesehenen Maßnahmen, die auf der Grundlage von u.a. mit dem Schulamt abgestimmten Planungsmaximen erfolgen sollen, ergibt sich bei allen betroffenen Schulen aus deutlich gesunkenen und in Zukunft voraussichtlich weiterhin sinkenden Schülerzahlen. Alle vom Schulträger vorgesehenen Maßnahmen erscheinen aus schulfachlicher Sicht sinnvoll, notwendig und zielführend, um auch in Zukunft eine angemessene Lehrerversorgung der Grundschulen der Stadt Bochum sicher zu stellen. Insbesondere erscheint die angestrebte Sicherstellung grundsätzlich mindestens zweizügiger Grundschulen notwendig, um die Abdeckung des fächerspezifischen Lehrerbedarfs sowie die Wahrnehmung besonderer Aufgaben – z.B. Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder (GU), Maßnahmen zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, individuelle Förderung etc. – zu garantieren. Aus schulrechtlicher Sicht entsprechen die vorgesehenen Maßnahmen den Vorgaben des Schulgesetzes. Dies gilt auch für die Wahl des jeweiligen Hauptstandortes bei den vorgeschlagenen Schulverbünden. Das Schulamt für die Stadt Bochum empfiehlt dem Schulträger zur besonderen Weiterentwicklung der Grundschulen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 18 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 6.2 - auslaufende Schulen nur so lange bestehen zu lassen, wie mindestens noch zwei Klassen an einem Standort vorhanden sind, - in einem zeitlich begrenzten Schulversuch mindestens eine Grundschule zu einer inklusiven Grundschule als Modell für die Ausweitung in der Fläche fort zu entwickeln. Hierbei sollten vor allem die an der GS Graf-von-der-Recke-Schule auf Grund von deren langjähriger und umfangreicher Erfahrung mit vorbildlichem GU vorhandenen Kompetenzen genutzt werden. Deshalb empfiehlt das Schulamt deren Zusammenlegung mit einer anderen Schule, damit die vorhandenen Kompetenzen nicht verloren gehen - in einem Schulversuch mindestens eine Grundschule je Stadtbezirk zu einer Ganztagsgrundschule weiter zu entwickeln, wobei hier eine Grundschule mit zwei Standorten von Vorteil wäre, weil dann – bei Notwendigkeit – an beiden Standorten unterschiedlich (Halbtagsbetrieb/Ganztagsbetrieb) gearbeitet werden könnte. Berücksichtigung der sozialräumliche Einbindung des Schulstandortes Hörderstr. 116 Der Ortsteil Langendreer ist mit rund 11,5 km2 und mehr als 25.000 Einwohnern der bei weitem größte Ortsteil im Stadtbezirk Ost. Laut Bochumer Sozialbericht zählt Langendreer zum Cluster 3, dessen Kennzahlen zwar allesamt leicht unter dem Durchschnitt liegen, aber insgesamt noch als durchschnittlich betrachtet werden können. Die Schule an der Bömmerdelle liegt im äußersten Osten des Stadtgebietes in unmittelbarer Nähe der Stadtgrenze zu Witten und der Autobahn A 44. Das Ortszentrum Langendreer ist ca. 1,8 km-Luftlinie von der Schule entfernt. Die Schule an der Bömmerdelle liegt ein einem Gebiet von Langendreer, welches kein dörfliches Erscheinungsbild aufweist. Es gibt bis auf den Hort keine Geschäfte oder sonstige Institutionen in der unmittelbaren Nähe der Schule. Die Räume der Grundschule werden außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten nicht genutzt. Die ehemals selbstständige Schule an der Bömmerdelle war als einzige Bochumer Grundschule keine Offene Ganztagsschule. Die Betreuung am Nachmittag erfolgte im städtischen Kinderhort an der Stockumer Straße. Im Klageverfahren wurde seitens der Kläger die Befürchtung formuliert, dass der Hort durch die Fortführung der Grundschule als Teilstandort in seiner Existenz gefährdet wäre. 6.3 Gewichtung des sozialräumlichen Belangs Die sozialräumliche Einbindung ist im Vergleich zu anderen Schulstandorten im Stadtgebiet als gering einzustufen, da dieser Teil von Langendreer nicht dörflich strukturiert ist und es mangels Bestehen von Geschäften nicht zu negativen Folgen für die Geschäftswelt oder sonstigen Institutionen kommt. Auch die Attraktivität dieses Teils von Langendreer wird durch die Bildung des Teilstandortes nicht wesentlich beeinträchtigt Die Existenz des Hortes ist allerdings als hoch einzustufen, da dieser aber erhalten bleibt, wird dieser sozialräumliche Aspekt durch die Bildung eines Teilstandortes nicht beeinträchtigt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 19 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 Die sozialräumliche Einbindung der Schule in diesen Teil von Langendreer wird von der Verwaltung daher als gering gewichtet. 6.4 Erneute Abwägungsentscheidung: Aus Sicht der Schulverwaltung ergibt sich auch unter Berücksichtung des sozialräumlichen Belangs keine veränderte Gesamtbewertung für ein Bedürfnis zum Erhalt der Schule an der Bömmerdelle als eigenständigen Grundschulstandort. Wie bereits ausgeführt ist die sozialräumliche Einbindung der Schule als gering zu bewerten; hinzutritt der Umstand, dass der sozialräumliche Belang „Bestehen des Hortes“ nicht beeinträchtigt wird. Der Aspekt der sozialräumlichen Einbindung tritt daher hinter den Belang, dass für diese Schule kein Bedürfnis als eigenständige Schule mehr besteht, zurück. Aufgrund des ergänzenden Abwägungsprozesses schlägt die Verwaltung vor, den ursprünglichen Beschluss des Rates vom 08.11.2012 aufrecht zu erhalten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr.: 20140051 Bezeichnung der Vorlage Schulorganisatorische Maßnahmen Grundschulen hier: Änderung und auslaufende Auflösung von Schulen 1. Der Rat hält seine Entscheidung vom 08.11.2012 auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Belange im Hinblick auf die schulorganisatorische Maßnahme „Grundschule Leithe“ aufrecht. 2. Der Rat hält seine Entscheidung vom 08.11.2012 auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Belange im Hinblick auf die schulorganisatorische Maßnahme „Grundschule Eppendorf“ aufrecht. 3. Der Rat hält seine Entscheidung vom 08.11.2012 auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Belange im Hinblick auf die schulorganisatorische Maßnahme „Grundschulverbund Neggenborn“ aufrecht.