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Anlage 2: Eingegangene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2: Eingegangene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
24.12.14, 19:58
Aktualisiert
27.01.18, 11:16

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 1 von 27 Bebauungsplan Nr. 926 - Werner Hellweg / Heroldstraße Übersicht über relevante Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauBG und im Rahmen der Beteiligung der von der Änderung bzw. Ergänzung des Bebauungsplanentwurfes berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung (§ 4 Abs. 2 BauGB) Nr. Stellungnahme von vom 1. LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe, 29.10.2013 Seite 2 In der Wüste 4, 57462 Olpe 2. Unitymedia NRW GmbH, Seite 3 - 12 Postfach 10 20 28, 34020 Kassel 3. Bezirksregierung Arnsberg, 25.2.(VT) Seite 13 Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg 4. GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, 01.11.2013 31.10.2013 06.11.2013 Seite 14 - 15 Flamingoweg 1, 44139 Dortmund 5. Stadtwerke Bochum Holding GmbH, 14.11.2013 Seite 16- 19 Ostring 28, 44787 Bochum 6. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, 21.11.2013 Seite 20 - 22 Goebenstraße 25, 44135 Dortmund 7. IHK Mittleres Ruhrgebiet, 06.12.2013 Seite 23 - 25 Ostring 30-32, 44787 Bochum Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der von der Änderung bzw. Ergänzung des Bebauungsplanentwurfes berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB 1. Stadtwerke Bochum Holding GmbH, Seite 26 - 27 Ostring 28, 44787 Bochum 20.12.2013 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 2 von 27 LWL-Archäologie für Westfalen Außenstelle Olpe Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr LWL-Archäologie für Westfalen - In der Wüste 4 - 57462 Olpe Ansprechpartnerin: Melanie Röring B.A. Stadt Bochum Technisches Rathaus Hans-Böckler-Straße 19 44777 Bochum Tel.: 02761 9375-42 Fax: 02761 937520 E-Mail: melanie.roering@lwl.org Az.: 1617rö13.eml Olpe, 29.10.2013 Bebauungsplan Nr. 926 -Werner Hellweg / HeroldstraßeIhr Schreiben vom 28.10.2013 / Ihr Zeichen 61 31 (25 48) Sehr geehrte Damen und Herren, für die Zusendung der o.g. Planunterlagen bedanken wir uns. Wie bereits in der Begründung unter Punkt 7.2.1 „Bergbau“ dargelegt wird, hat das Plangebiet bergbaulichen Einwirkungen unterlegen. Auch älterer Bergbau kann demnach nicht ausgeschlossen werden. Relikte des Bergbaus (Stollen, Schächte, usw.) sind auch von Interesse für die Bodendenkmalpflege und können mit archäologischen Methoden untersucht werden. Sollten bei den geplanten Bodeneingriffen Relikte des Bergbaus aufgedeckt werden, bitten wir um Benachrichtigung, damit diese dann von Mitarbeitern unseres Hauses besichtigt und entsprechend dokumentiert werden können. Zudem verweisen wir auf den von Ihnen im Bebauungsplan genannten Punkt Hinweise „Bodendenkmäler“. Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Im Auftrag gez. Prof. Dr. Michael Baales (Leiter der Außenstelle) In der Wüste 4, 57462 Olpe Telefon: 02761 9375-0 www.archaeologie-in-westfalen-lippe.de f. d. R. M. Röring B.A. Konto der LWL-Finanzabteilung Sparkasse Münsterland Ost, BLZ 400 501 50, Konto Nr. 409 706 IBAN DE53 4005 0150 0000 4097 06, BIC WELADED1MST Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 3 von 27 Unitymedia NRW GmbH | Postfach 10 20 28 | 34020 Kassel Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Werner Loges Hans-Böckler-Straße 19 44787 Bochum Datum 01.11.2013 Bearbeiter(in): Abteilung: Zentrale Planung Direktwahl: E-Mail: ZentralePlanungND@umkbw.de Vorgangsnummer: 99727 Seite 1/1 Bebauungsplan Nr. 926 - Werner Hellweg / Heroldstraße Sehr geehrter Herr Loges, vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Wir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbereich befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Bitte beachten Sie die beigefügte Kabelschutzanweisung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Freundliche Grüße Zentrale Planung Unitymedia Kabel BW Änderung der Adressdaten bei Unitymedia Kabel BW Bitte richten Sie Ihre Anfragen ab sofort an folgende Adressen: eMail: ZentralePlanungND@umkbw.de oder Postanschrift: Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel Unitymedia NRW GmbH Postanschrift: Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel Handelsregister: Amtsgericht Köln | HRB 55984 | Sitz der Gesellschaft: Köln | USt-ID DE 813 243 353 Geschäftsführer: Lutz Schüler (Vorsitzender) | Jon Garrison | Dr. Herbert Leifker | Frank Meywerk | Winfried Rapp www.unitymedia.de Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 4 von 27 Anweisung zum Schutze unterirdischer Anlagen bei Arbeiten Anderer (Kabelschutzanweisung) Diese Kabelschutzanweisung gilt für die Kabel BW GmbH sowie die Unternehmen der UnitymediaGruppe, nachfolgend „Betreiber“ genannt. „Telekommunikationslinien (TK-Linien)“ sind unter- oder oberirdisch geführte feste Übertragungswege (Telekommunikations-kabelanlagen) einschließlich deren Zubehör wie Schalt-, Verstärker- oder Verzweigungseinrichtungen, Masten und Unterstützungen, Kabelschächte und Rohre. In einigen Publikationen ist auch der Begriff „Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen)“ gebräuchlich. Dieser Begriff wird auch in dieser Kabelschutzanweisung genutzt. TK-Anlagen können bei Arbeiten jeder Art, die in Ihrer Nähe am oder im Erdreich durchgeführt werden, leicht beschädigt werden. Durch solche Beschädigungen wird der für die Öffentlichkeit wichtige Kommunikationsdienst des Betreibers erheblich gestört. Beschädigungen von Kommunikationsanlagen sind nach Maßgabe der §§316b und 317 StGB strafbar und zwar auch dann, wenn sie fahrlässig herbeigeführt werden. Außerdem ist derjenige, der für die Beschädigung verantwortlich ist, dem Betreiber zum Schadensersatz verpflichtet. Es liegt daher im Interesse aller, die solche Arbeiten durchführen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und insbesondere folgendes genau zu beachten, um Beschädigungen zu vermeiden: (1) Vor der Aufnahme von Arbeiten am oder im Erdreich ist es notwendig, bei der Planauskunft Unitymedia: www.unitymedia.de/geschaeftskunden/service/planauskunft.html oder Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage) Planauskunft Kabel BW: www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unternehmen/Geschaeftskunden/Service/Planauskunft/index.html oder Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage) die Bestandspläne abzufordern. (2) Vorsicht beim Aufgraben! Zuerst die Lage der TK-Anlagen feststellen! Ggf. Suchschachtung! (3) Kabel der Betreiber werden nicht nur im öffentlichen Grund, sondern auch im privaten Grund (z.B. Felder, Wiesen, Waldstücke) geführt. Die Kabel liegen gewöhnlich in einer Tiefe von 30 cm bis 100 cm. Eine abweichende Tiefenlage ist wegen Kreuzungen mit anderen Anlagen, infolge nachträglicher Veränderungen der Deckung durch Straßenumbauten und aus anderen Gründen möglich. Die Kabel können in Kunststoffrohre oder Betonformsteine eingezogen, mit Schutzeinrichtungen (z.B. Schutzhauben, Mauersteinen) abgedeckt und durch ein Trassenband gekennzeichnet oder frei im Erdreich verlegt sein. (4) Rohre, Formsteine, Abdeckungen und Trassenband schützen die Kabel nicht gegen mechanische Beschädigungen. Sie sollen die Aufgrabenden lediglich auf das Vorhandensein von Kabeln aufmerksam machen (Warnschutz). (5) Telekommunikationskabel, bei denen die Grenzwerte nach DIN VDE 0800,Teil 3 überschritten werden, ist bei Beschädigung eine Gefährdung der damit in Berührung kommenden Personen nicht auszuschließen. (6) Bei einer Beschädigung von Glasfaserkabel ist Vorsicht geboten. Hier kann es beim Hineinblicken in den Lichtwellenleiter zu einer Gefährdung des Auges kommen. Kabelschutzanweisung Seite 1 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 5 von 27 (7) Bei Erdarbeiten in der Nähe von TK-Anlagen dürfen spitze oder scharfe Werkzeuge (z.B. Bohrer, Spitzhacke, Spaten, Stoßeisen) als auch schlagende Werkzeuge (z.B. Krampen) nur so gehandhabt werden, dass Beschädigungen sicher ausgeschlossen sind. Für weiterführende Arbeiten sind nur stumpfe Geräte (z.B. Schaufeln) zu verwenden. Damit Abweichungen der Kabellage oder mit breiteren Kabelkanälen gerechnet werden muss, sind die gleichen Verhaltensmaßnahmen auch in einer Breite bis zu 50 cm links und rechts der bezeichneten Kabellage zu beachten. (8) Sprengungen in Schutzzonen von TK-Anlagen sind nur mit Wissen der regional zuständigen Service-Mitarbeiter und nach deren Angaben durchzuführen! Eine Beschädigung muss ausgeschlossen werden. (9) Müssen TK-Anlagen im Zuge von Arbeiten vorübergehend frei gelegt werden, so sind sie für die Dauer des Freiliegens wirksam vor Beschädigungen zu schützen. (10) In Gräben, in denen Kabel freigelegt worden sind, ist die vorherige Lage und der ursprünglich vorgefundene Zustand der TK-Anlage bestmöglich wieder herzustellen. Verrohrungen, Schutzabdeckungen und Trassenwarnband sind wieder herzustellen. Beim Schließen des Grabens ist die Erde zunächst nur bis in die Höhe des Kabelauflagers zu verfüllen und zu verdichten. Das Kabel ist auf einer 10 cm hohen, verdichteten, glatten Schicht aus loser, steinfreier Erde aufzubringen. Die neue Schicht über dem Kabel ist zunächst vorsichtig mit einem hölzernen Flachstampfer zu verdichten. Falls sich der Bodenaushub zum Wiedereinbau nicht eignet, ist gesiebter Sand zu verwenden. (11) Auf freiliegenden abzustellen. (12) Bei Erdarbeiten ist die ausführende Firma oder Person verpflichtet, alle gebotene Sorgfalt aufzuwenden, um einer Beschädigung von TK-Anlagen vorzubeugen. (13) Die Anwesenheit eines Beauftragten des Betreibers an der Aufgrabungsstelle hat keinen Einfluss auf die Verantwortlichkeit des Aufgrabenden. Der Aufgrabende ist weiterhin voll verantwortlich. Der Beauftragte des Betreibers hat keine Anweisungsbefugnis gegenüber den Arbeitskräften der die Aufgrabungen durchführenden Firma. (14) Kennzeichnung und Vermarkungseinrichtungen (wie z.B. Kabelmerksteine, -pflöcke, -scheiben oder -pfähle und eingegrabene Elektronik-Marker) sind Bestandteile der TK-Anlagen. Sie sind wichtige Fixpunkte für die Vermessung und für das wieder Auffinden der TK-Anlagen im Störungsfall. Oberirdische Vermarkungselemente müssen ständig sichtbar und zugänglich gehalten werden. (15) Jede unbeabsichtigte Freilegung von TK-Anlagen des Betreibers ist unverzüglich und auf dem schnellsten Wege zu melden. Freigelegte Kabel sind zu sichern und vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Die Erdarbeiten sind an Stellen mit unbeabsichtigt freigelegten Kabeln bis zum Eintreffen des Beauftragten des Betreibers einzustellen. (16) Leitungsanlagen des Betreibers dürfen grundsätzlich nicht lotrechtlich überbaut werden. (Sollte eine Überbauung der Anlagen des Betreibers nicht vermeidbar sein, ist vor Ausführung der Arbeiten eine Abstimmung mit dem Beauftragten des Betreibers zu treffen und schriftlich festzuhalten). oder freigelegten Telekommunikationskabeln Kabelschutzanweisung ist grundsätzlich nichts Seite 2 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 6 von 27 Besonderheiten Unitymedia (1) Beim Vorhandensein von HDD-Bohrungen (Spülbohrungen) in den Betreiber-Plänen ist von Ihnen das entsprechende Bohrprotokoll bei der Planauskunft unter Angabe der Anfragenummer und der HDD- Kennung (SBW-Nr.) anzufordern, da Abweichungen von der Regelverlegetiefe vorliegen. (2) Die in den Plänen vermerkten Maße, (nicht die zeichnerische Darstellung der Trassen) geben einen Anhalt für die Lage der dargestellten Telekommunikationsanlagen. Alle Maße sind in Metern vermerkt. (3) Zu in den Plänen angegebenen Messpunkten können die Koordinatentabellen bei Unitymedia unter Angabe der Anfragenummer abgerufen werden. Meldung von Kabelschäden und anderen Vorkommnissen Kabel BW: Tel.: 01805 / 888-150* * 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, bis zu 42 Cent pro Minute für Anrufe aus dem Mobilfunknetz Unitymedia: Tel.: 02273 / 605-5626 Kontaktdaten Anschrift (nicht Planauskunft) Planauskunft Kabel BW Unitymedia Kabel BW GmbH Planauskunft Hedelfinger Str. 60 70327 Stuttgart Unitymedia NRW GmbH Planauskunft Michael-Schumacher-Str. 1 50170 Kerpen E-mail: Planauskunft@kabelbw.com E-mail: Planauskunft@unitymedia.de Tel.: 02273 / 605 – 2860 Fax: 02273 / 5947 - 0782 Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage) Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage) www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unternehm en/Geschaeftskunden/Service/Planauskunf t/index.html www.unitymedia.de/geschaeftskunden/serv ice/planauskunft.html Kabelschutzanweisung Seite 3 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 7 von 27 Symbolverzeichnis - Trassen Kabelschutzanweisung Seite 4 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 8 von 27 Symbolverzeichnis - Telekom Legenden Kabelschutzanweisung Seite 5 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 9 von 27 Abkürzungsverzeichnis - Oberflächenmerkmale Ackk Betk Bw Gy OT Tkst VP Wgw Wgk unreg Bdst Bmr Fbk Hy Rwg TP Wgrd unbest Wgk Ackerkante Betonkante Bahnwärterhaus Gully Ortstafel Tankstelle Vermessungspunkt Wegweiser unregelmäßige Wegkante Bordstein Baumreihe Fahrbahnkante Hydrant Radweg Trigonometrischer Punkt Wegrand Unbestimmte Wegkante Kabelschutzanweisung Seite 6 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 10 von 27 1 Nutzungsbedingungen des Planauskunft-Systems von Kabel BW und Unitymedia Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Kabel BW GmbH sowie die Unternehmen der Unitymedia-Gruppe, nachfolgend „Betreiber“ genannt. Die Planauskunft bietet ein Auskunftssystem für Trasseninformationen im öffentlichen Grund. Übersichtlich können Architekten, Tiefbaufirmen, Planungsbüros, Energielieferanten und öffentliche Träger feststellen, ob bei anstehenden Maßnahmen die Betreiber-Infrastruktur betroffen ist. Die Betreiber-Planauskunft wird als 1. kostenfreies Internet Angebot (Online-Planauskunft) und 2. kostenpflichtiges Faxabruf Angebot (Mehrwertdiensteangebot) betrieben. 1.1 Allgemeine Bestimmungen Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Erteilung von Planauskünften mit dem Zweck des Schutzes der Betreiber-Infrastruktur bei jeglichen Hoch- und Tiefbauarbeiten. Die Nutzungsbedingungen gelten auch für alle sonstigen stattfindenden und zukünftigen Maßnahmen, die zu einer Gefährdung, Beschädigung oder Störung einzelner oder mehrerer Telekommunikationslinien (§ 3 Nr. 26 TKG) und sonstigen Telekommunikationsanlagen (§ 3 Nr. 23 TKG) der Betreiber Einrichtungen führen könnten. Die Planauskunft ist kein Leitungskataster und erhebt daher keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die Angaben in den Lageplänen dienen den Betreibern ausschließlich zur Dokumentation ihrer Telekommunikationsanlagen. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für Folgeschäden. Der Verlauf unterirdisch verlegter Kabel oder Telekommunikationsanlagen kann aus verschiedenen Gründen von den Planangaben abweichen. Ein Mitverschulden aus dem abweichenden Verlauf von Leitungen zu den Plänen nach Lage oder Verlegetiefe kann aus den geschilderten Umständen gegenüber dem Betreiber nicht begründet bzw. behauptet und geltend gemacht werden. Aus den genannten Gründen und im Interesse der Versorgungssicherheit sowie der Sorgfaltspflicht des Bauunternehmens für Sachen, Leib und Leben sind Leitungen durch Suchschlitze zu orten und durch Handausschachtung freizulegen. Der Betreiber weist darauf hin, dass bei allen Maßnahmen, die zu einer Gefährdung, Störung oder Beschädigung einzelner oder mehrerer Telekommunikationslinien und sonstigen Telekommunikationseinrichtungen führen könnten, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz dieser Anlagen, die anerkannten Regeln der Technik sowie alle weiteren technischen Regelwerke zu beachten sind. Sollte die Leitung dennoch nicht auffindbar sein, so ist der Betreiber zu informieren. Nutzungsbedingungen Seite 1 von 3 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 11 von 27 1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Betreiber und der Anfragende sich darüber einig sind, dass mit Anerkennung dieser Nutzungsbedingung keinerlei Haftungserleichterung für den Anfragenden für die ihm obliegenden Pflichten im Rahmen seiner Maßnahme entstehen. Die Inhalte und Informationen dürfen nur zur Erreichung des vorgenannten Nutzungszwecks Verwendung finden. Eine Weitergabe an Dritte, auch nicht auszugsweise, ist, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Betreiber, strengstens untersagt. Dies schließt ebenfalls das Kopieren, Verwerten, Veröffentlichen, Vertreiben sowie eine sonstige Nutzung der Inhalte für eigene und fremde Zwecke mit ein d.h. der Anfragende verpflichtet sich, die vom Betreiber bereitgestellten Planunterlagen ausschließlich zur eigenen Verwendung und nur für die entsprechende Maßnahme zu verwenden. Er verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Verschwiegenheit gegenüber den Bestandsinformationen. Die Auskunft verliert ihre Gültigkeit nach spätestens 4 Wochen. Dann ist die Anfrage zu erneuern. Maßgebend ist das Ausgabedatum. Der Anfragende verpflichtet sich darüber hinaus, die vom Betreiber bereitgestellten Dokumente, z. B. die Kabelschutzanweisung, als Bestandteil dieser Vereinbarung anzuerkennen. 2 2.1 Besondere Regelungen für die Online-Planauskunft und das Mehrwertdiensteangebot Online-Planauskunft (1) Das für die Online-Planauskunft registrierte Unternehmen hat nach Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen per Internet Zugang auf Bestandsdaten der Telekommunikationsanlagen. (2) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr dafür, dass dieser angebotene Dienst jederzeit zur Verfügung steht. Der Betreiber weist ausdrücklich auf die weiteren Möglichkeiten zur Einholung von entsprechenden Bestandsdaten hin. (3) Die Einrichtung eines Hyperlinks von Webseiten auf eine zum Betreiber Angebot gehörenden Seite ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung untersagt. Dazu gehört auch, insbesondere Inhalte in einem Teilfenster (Frame) einzubinden und/oder darzustellen. (4) Der Betreiber schließt für Schäden aus einer unberechtigten bzw. unkorrekten Verwendung jegliche Haftung aus. (5) Der Anfragende versichert gegenüber Betreiber, dass alle von ihm im Rahmen dieser genutzten Anwendung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind. (6) Der Betreiber behält sich eine dauernde oder vorübergehende Nutzungsverweigerung ohne Angabe von Gründen vor. (7) Der Anfragende ist einverstanden mit der Speicherung seiner persönlichen Daten sowie der Mitschriften aller Zugriffe und deren Auswertung im Schadens- bzw. Missbrauchsfall. Er erteilt die Berechtigung, die zur Erfüllung dieser Vereinbarung erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieser Vereinbarung auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu speichern und zu verarbeiten. 2.2 Mehrwertdiensteangebot Zugang zur Betreiber -Planauskunft wird darüber hinaus durch einen kostenpflichtigen Faxabrufservice als Mehrwertdienst gewährt. Pro Faxabruf gewährt der Betreiber jeweils eine Planauskunft. 1 Im Sinne besserer Lesbarkeit haben wir uns in dieser Nutzungsvereinbarung für die männliche Sprachform entschieden. Die Ausführungen gelten selbstverständlich in gleichem Maße für die weibliche wie für die männliche Sprachform. Nutzungsbedingungen Seite 2 von 3 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 12 von 27 2.3 Erreichbarkeit der Planauskunft Kabel BW Fax.: E-mail: (nicht für Plananfragen): Anschrift (nicht für Plananfragen): 0900 / 1111 140 (10 Euro/Anfrage) Planauskunft@kabelbw.com Kabel BW GmbH, Planauskunft, Hedelfinger Str. 60, 70327 Stuttgart Unitymedia Fax.: E-mail: (nicht für Plananfragen): Anschrift (nicht für Plananfragen): 3 0900 / 1111 140 (10 Euro/Anfrage) Planauskunft@unitymedia.de Unitymedia NRW GmbH, Planauskunft, Michael-Schumacher-Str. 1, 50170 Kerpen Sonstige Regelungen Der Betreiber macht ausdrücklich auf die weiteren Möglichkeiten zur Einholung von entsprechenden Daten über Telekommunikationslinien, -anlagen und sonstigen Infrastrukturen aufmerksam. Diese bestehen bei den jeweiligen Straßen- und Wegebaulastträgern, Versorgungsunternehmen, Telekommunikations- und sonstigen Infrastrukturunternehmen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Diese werden durch eine wirksame Bestimmung, die dem Zweck der unwirksam gewordenen am nächsten kommt, ersetzt. Sitz der Unternehmen: Kabel BW GmbH Im Breitspiel 2-4 69126 Heidelberg Unitymedia NRW GmbH Aachener Str. 746-750 50933 Köln Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG Aachener Str. 746-750 50933 Köln Unitymedia Services GmbH Aachener Str. 746-750 50933 Köln Nutzungsbedingungen Seite 3 von 3 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 13 von 27 Bezirksregierung Arnsberg Bezirksregierung Arnsberg • Postfach' 59817 Arnsberg Datum: 31.10.2013 Seile 1 von 1 Bürgermeister der Stadt Bochum Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt Technisches Rathaus ~, Hans-Bäckler-Straße 19 44787 Bochum Aktenzeichen: 25.2.(VT) bei Antwort bitte angeben ~olt. NOV. 2013 ; 01 )1 L_ 1O 2 _ _ _,_3_.... Auskunft erteilt: Frau Roth helga .roth@bezregarnsberg.nrw.de Telefon: 02931/82·2718 Fax: 02931182·40292 Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg Bebauungsplan Nr. 926 - Werner Hellweg / Heroidstraße Ihr Zeichen und Tag: 61 31 (2548) vom 28.10.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, Zum o.g. Bebauungsplan nehme ich aus verkehrstechnischer Sicht wie folgt Stellung: Die geplanten Wohnbauflächen sollten aus Verkehrssicherheitsaspekten über eine gebündelte Zufahrt an die Heroidstraße angeschlossen werden. Die Erschließung des Lebensmittelmarkts soll über die Straße "Werner Hellweg" erfolgen. Die Zufahrt ist ausreichend breit für Begegnungsverkehr (mindestens Pkw/Lkw) auszubilden. Sichtflächen sind von jeglichen Sichtbehinderungen freizuhalten. Im Zuge des Werner Hellweg ist die Notwendigkeit einer Linksabbiegespur für die Einfahrt in das Gelände des Marktes zu prüfen. Da der Rangierverkehr der Zulieferer auf den Parkflächen stattfinden muss, ist die Bereitstellung von 89 Parkplätzen für Kunden als nicht gesichert anzusehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ~C-~ (Roth) Hauptsitz: Seibertzstr. 1,59821 Arnsberg Telefon: 02931 82-0 poslstelle@bra.nrw.de www.bra.nrw.de Servicezeilen: 08.30 -12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Freitags von 08:30 - 14.00 Uhr Konto der Landeskasse Düsselderf bei der Landesbank Hessen-Thüringen: 4008017 BLZ 30050000 IBAN: DE27 3005 0000 0004 008017 BIC: WELADEDD Umsatzsteuer ID: DE123878675 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 14 von 27 GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH GN Gesellschaft für Vermägensverwaltung mbH . Postfach 105056 . 44047 Dortmund Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnuogsamt Technisches Rathaus Hans-Böckler-Straße 19 44777 Bochum .,1Vi .201 Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Ihr Ansprechpartner: Telefon: Telefax: Datum: 61 31 (2548) 28.10.2013 Hermann Wissing 0231/438-2555 0231/438-2438 06,11.2013 E-Mail: hermann.wissing@rwe.com Bebauungsplan Nr. 926 - Werner Hellweg I Heroidstraße - Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung und Bitte um Stellungnahme Ihr Schreiben vom 28.10.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 28.10.2013 und nehmen zu dem von unserer Gesellschaft zu vertretenden ehemaligen Bergbau im Bereich des Bebauungsplanes 926 wie folgt Stellung: Bezüglich des Steinkohlenbergbaus befindet sich der o.g. Bebauungsplanbereich über dem auf Steinkohle verliehenen Grubenfeld "Neu-Iserlohn" der im Jahr 1968 stillgelegten Zeche Robert Müser. Die GN AG (ehem. Harpen AG) ist Bergwerksfeldeigentümerin. Ausweislich des Grubenbildes und unter Zugrundelegung der bestehenden technischen und tatsächlichen Rahmenbedingungen macht der von uns zu vertretende ehemalige Bergbau keine Anpassungs- und/oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Eine Wiederaufnahme des Bergbaus ist nicht vorgesehen. Das ausgewiesene Gebiet befindet sich nach unserer Kenntnis im Einflussbereich der durch die RAG AG betriebenen Zentralen VVasserhaltung. Inwieweit mögliche zukünftige Veränderungen der Wasserhaltung das Vorhaben beeinflussen können, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Diesbezüglich wäre eine Anfrage an die RAG in Herne zu richten. Der o.g. Bereich liegt zudem über dem auf Eisenstein verliehenen Grubenfeld "Kirchharpen " der GN AG (ehem. Harpen AG). Ein von uns zu vertretender Abbau von Eisenstein hat nicht stattgefunden. Wir weisen darauf hin, dass sich der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes gemäß der Karte der potenziellen Gasaustritte im Stadtgebiet Bochum in einem Bereich befindet, in dem Austritte als "sehr wahrscheinlich" eingestuft sind. Gesellschaft für Vermägensverwaltung mbH Flamingoweg 1 44139 Dortmund Telefon: + 49 231 438-2413 Telefax: + 49 231 438-2438 Geschäftsführer: Georg Petrich Dr, Ulrich Piepel Sitz der Gesellschaft: Dortmund Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund Handelsregister- Nr. HRB 23279 Finanzamt Dortmund Ost Steuer Nr.: 317/5954/0683 USl. -ldNr. DE 124906456 Bankverbindung: Deutsche Bank AG BLZ 440 700 50 Kto,-Nr. 143984300 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 15 von 27 2 Darüber hinaus gibt es Hinweise zu dem Verlauf eines Luftschutzstollens im südlichen Bereich des Bebauungsplangebietes. Weitere Informationen dazu liegen uns jedoch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 16 von 27 STADTWERKE BOCHUM ,'"'"") ) Stadtwerke Bochum Holding GmbH· Postfach 102250 • 44722 Bochum Sven Schlickewei E-Mail Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Technisches Rathaus Hans-Böckler-Str. 19 44777 Bochum Unser Zeichen 8 ',2m3 recht @stadtwerke-bochum.de 104 Sch Durchwahl 0234 960 - 1422 Telefax 0234 960 - 1409 Zimmer 802 Datum 14.11.2013 Bebauungsplan Nr. 926 - Werner Hellweg I Heroidstraße hier: Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung Sehr geehrte Damen und Herren, wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 28.10.2013. Innerhalb der Zuwegung zu dem vorhandenen Jugendheim liegen Hausanschlussleitungen Strom, Gas und Wasser. Insofern begrüßen wir, dass die Verkehrsfläche als Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB festgesetzt werden soll. Die Festsetzung hat die Stadtwerke Bochum Gruppe mit einzuschließen. Ebenso bitten wir die im beiliegenden Plan rot dargestellte Zuwegung zu den Wohnhäusern Nörrenbergkamp 32 und 34 auszuweisen (siehe Anlage 1). Für die Versorgung des als Sondergebiet ausgewiesenen Bereichs kann es erforderlich werden, eine 1OkV-Transformatorenstation auf dem Grundstück des Planträgers zu errichten. Der Planträger muss sich diesbezüglich frühzeitig mit der Stadtwerke Bochum Netz GmbH in Verbindung setzen. Dies ist in die Begründung zu dem Bebauungsplan (Ver- und Entsorgung) aufzunehmen. Firmenanschrift Stadtwerke Bochum Holding GmbH Ostring 28 44787 Bochum Telefon 0234 960 - 0 Telefax 0234 960 - 4000 E-Mail pr@stadtwerke-bochum.de http://www.stadtwerke-bochum.de Bankverbindung Sparkasse Bochum Konto Nr. 1 226711 BLZ 430 500 01 IBAN OE24 4305 0001 0001 2267 11 BIC WELAOE01BOC Vorsitzende des Aufsichtsrates Oberbürgermeisterin Or. Ottitle Scholz Geschäftsführer Dipl.-Ök. Bernhard Wilmert Dipl.-Ing. Oietmar Spohn Amtsgericht Bochum HRB 722 USl.-ldNr. OE812658174 Sl.-Nr. 5306 5705 0443 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 17 von 27 Seite 2 STADTWERKE BOCHUM Ggf. ist es sinnvoll die Stromversorgung aus der angrenzenden Transformatorenstation der Stadtwerke Bochum Netz GmbH aufzubauen. Insofern müssten Leitungen in der als AF1 ausgewiesenen Ausgleichsfläche gelegt werden. Dieser Bereich wäre von Überpflanzung freizuhalten. Zuletzt möchten wir darauf hinweisen, dass in Vorbereitung auf die Baumaßnahe Abrissarbeiten zur Baufeldfreimachung erfolgt sind. Insofern ist unser Betriebsgrundstück, welches in Teilbereichen durch eine Grenzbebauung eingefriedet war, zugänglich. Wir bitten den Planträger zu veranlassen, in Absprache mit der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, Herrn Wortmann oder Herrn Biome, eine angemessene Einfriedung vorzunehmen (Anlage 2). Weitere Anregungen/Anmerkungen bestehen nicht. Freundliche Grüße Stadtwerke Bochum Holding GmbH Service C ter Recht i. Anlagen Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 18 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 19 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 20 von 27 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW iWV. 2013 /61 j Bezirksregierung Arnsberg • Postfach' 44025 Dortmund Stadt Bochum Technisches Rathaus Hans-Bäckler-Straße 19 44777 Bochum Datum: 21. November 2013 Seite 1 von 3 Aktenzeichen: 65.52.1-2013-644 bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Herr Mennekes andreas.mennekes@bezregarnsberg.nrw.de Telefon: 02931/82-3665 Fax: 02931/82-3624 Goebenstraße 25 44135 Dortmund Bebauungsplan Nr. 926 - Werner Hellweg I Heroidstraße - Ihr Schreiben vom 28.10.2013 - 61 31 - (25 48)Mein Schreiben vom 15.11.2013 - 65.52.1-2013-644 Sehr geehrter Herr Gesien, meine zum o. a. Planvorhaben mit Schreiben vom 15.11.2013 verfasste Stellungnahme enthielt leider eine unzutreffende Aussage (im 2. Abs. auf Seite 2). Ich bitte Sie daher, die vg. Stellungnahme als gegenstandslos zu betrachten und durch folgende Neufassung zu ersetzen: Das angezeigte Plangebiet befindet sich über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld "Neu-Iserlohn" und über dem auf Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld "Kirchharpen". Ebenso liegt das Plangebiet über Hauptsitz: der auf Kohlenwasserstoff erteilten Bewilligung "Mansfeld Gas" und der Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg auf Kohlenwasserstoff erteilten Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwe- Telefon: 02931 82-0 cken "CBM-RWTH". poststelle@bra.nrw.de www.bra.nrw.de Eigentümerin der Bergwerksfelder "Neu-Iserlohn" und "Kirchharpen" ist Servicezeiten: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Freitags von 08:30 - 14.00 Uhr die GN Gesellschaft für Vermägensverwaltung mbH, Flamingoweg 1 in 44139 Dortmund. Inhaberin der Bewilligung "Mansfeld Gas" ist die Minegas GmbH, Rüttenscheider Straße 1-3 in 45128 Essen. Inhaberin der Konto der Landeskasse Düsseldorf bei der Landesbank Hessen-Thüringen: 4008017 BLZ 30050000 IBAN: DE27 3005 0000 0004 008017 Ble: WELADEDD Umsatzsteuer ID: Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 21 von 27 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Erlaubnis "CBM-RWTH" ist die Rheinisch-Westfälisch Technische Hochschule Aachen, Wüllnerstraße 2 in 52062 Aachen. Eine Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes "Kohlenwasserstoffe" innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter dem "Aufsuchen" versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken kann auch neben einer auf denselben Bodenschatz erteilten Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken bestehen. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, so dass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, er- laubt, die ganz konkret das "Ob" und "Wie" regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange - insbesondere aus die des Gewässerschutzes - geprüft, gegebenenfalls in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich des Plangebiets kein heute noch einwirkuhgsrelevanter Bergbau verzeichnet. Ich rege an, in den Erläuterungen zur Bergbau-Kennzeichnung die Ausführungen zum tages- und oberflächennahen Bergbau zu streichen. Das grundsätzliche Erfordernis einer Grubenbildeinsichtnahme kann m. E. eben- Seite 2 von 3 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 22 von 27 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW falls entfallen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. Bergwerkseigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Den Ausführungen zu Abschnitt 7.2.2 der Begründung "Ausgasungen aus dem Karbongebirge" ist von hier aus nichts hinzu zu fügen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen und Glückauf Im/~~ ~ndreas Mennekes) ~ ~;e;" Seite 3 von 3 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 23 von 27 11!1!1 Mittleres Ruhrgebiet ....... Vier Städte. Ein Plus. Für Bochum, Herne, Willen und Hallingen. IHK Mittleres Ruhrgebiet Ostring 30-32 44787 Bochum Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Städtebau und Mobilität Technisches Rathaus Hans-Bäckler-Straße 19 44777 Bochum Patrick Voss Sachgebietsleiter Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung Geschäftsbereich Handel, Stadtentwicklung, Gesundheitswirtschaft, Demografie Telefon: Telefax: 0234/9113-128 0234/9113-328 E-Mail: Internet: voss@bochum.ihk.de www.bochum.ihk.de Datum: 6. Dezember 2013 Ihr Zeichen 61 31 (2548) Bebauungsplan Nr. 926 - Werner Hellweg I Heroidstraße hier: Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, die Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet ist als Träger äffentlicher Belange von Ihnen über die Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit der Bitte um Stellungnahme zu o.g. Bebauungsplan informiert worden. Ziele des Bebauungsplans Nr. 926 - Werner Hellweg I Heroidstraße - sind die Stärkung des Stadtteilzentrums Werne durch die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes. sowie eine Ausweisung von Wohnbauflächen in dessen Umgebung unter Beachtung der Belange des Immissionsschutzes. Aus Sicht der Wirtschaft ist es grundsätzlich notwendig den Einzelhandelsstandort Bochum in Gänze zu stärken, allerdings dabei auf keinen Fall die zentralen Bereiche nachhaltig zu schwächen. Dabei müssen grundsätzlich die Regelungen im Konto-Nr. 13 10 994 Sparkasse Bochum BLZ 430 500 01 IBAN: DE03430500010001310994 SWIFT-BIC: WELADED1BOC Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 24 von 27 2. Seite des Briefes vom 6. Dezember 2013 Bebauungsplan den Zielen der Landesplanung sowie denen des kommunalen Masterplanes Einzelhandel entsprechen. Der vorgesehene Neubau des großflächigen Lebensmittelmarktes - innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches des Stadtteilzentrums Werne gelegen - entspricht der Zielsetzung des durch den Rat der Stadt Bochum am 14. Februar 2013 als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen Masterplans Einzelhandel der Stadt Bochum - Fortschreibung 2012. Bedenken werden zu der Ansiedlung resp. Verlagerung und Vergrößerung des Lebensmittelmarktes von der IHK aus gesamtwirtschaftlicher Sicht nicht vorgetragen. Vielmehr wird die Verlagerung im Sinne der längerfristigen Standortsicherung und die damit verbundene Stärkung des bislang schwächeren, östlichen Teilbereiches des Stadtteilzentrums Werne begrüßt. Wie im Masterplan Einzelhandel der Stadt Bochum empfohlen, wurde das Vorhaben (mehrfach) im Konsultationskreis Einzelhandel der Stadt Bochum erörtert. Die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Konsultationskreises hat sich im Rahmen der Evaluierung der Wirkungsweise des Masterplans Einzelhandel 2006 als gut funktionierendes und anerkanntes Gremium herausgestellt. Die Vertreter des Konsultationskreises beurteilen auf Basis der Zielaussagen und Grundsätze des Masterplans Einzelhandel Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben und geben als Empfehlung an den Rat der Stadt Bochum ein Votum ab. Die mit der Aufstellung des o.g. Bebauungsplans verfolgte Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes wurde zuletzt in der 79. Sitzung des Konsultationskreises am 4. Dezember 2013 beraten, in der man zu folgender Empfehlung kommt: "Die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes wird vom Konsultationskreis grundsätzlich begrüßt. Er liegt innerhalb der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs des Masterplanes 2012 und entspricht auch seinen weiteren Zielsetzungen. Der Konsultationskreis hält jedoch an seiner Beurteilung vom 05.09.2012 fest, wonach die Positionierung des Lebensmittelmarktes im rückwärtigen Grundstücksteil Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 25 von 27 3. Seite des Briefes vom 6. Dezember 2013 abgelehnt wird. Aus städtebaulichen Gründen sollte an der Positionierung des Marktes am Werner Hellweg festgehalten werden. Die Darstellung der Empfehlung des Konsultationskreises in der Begründung zum Bebauungsplan 926 ist entsprechend zu korrigieren." Die Industrie- und Handelskammer plädiert daher aus den vg. städtebaulichen Gründen für eine Berücksichtigung der getroffenen Empfehlung des Konsultationskreises im Bauleitplanverfahren. Darüber hinausgehende Anregungen oder Bedenken werden aus gesamtwirtschaftlicher Sicht jedoch nicht vorgetragen. Die uns überlassenen Unterlagen haben Einverständnisses zu unseren Akten genommen. Mit freundlichen Grüßen wir In der Annahme Ihres (02.01.2014) Ralf Gesien - Bebauungsplan Nr 926 - Werner Hellweg / Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 26 von 27 Von: <Sven.Schlickewei@Stadtwerke-Bochum.de> An: <rgesien@bochum.de> CC: <Joerg.Petersohn@stadtwerke-bochum.de>, <Heike.Vogt@stadtwerke-bochum.de> Datum: 20.12.2013 13:39 Betreff: Bebauungsplan Nr 926 - Werner Hellweg / Heroldstraße - hier Erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Hallo Herr Gesien, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 16. Dezember teilen wir mit, dass unsererseits keine Bedenken gegen die Änderung des B-Plan Entwurfes bestehen. Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass der von uns geforderten Ausweisung von GFL im vorliegenden Planentwurf nicht entsprochen wurden. Insofern bitten wir darum, dies zu überarbeiten. Es handelt sich um Versorgungsnetzleitungen die auch öffentlich-rechtlich abzusichern sind. Vielen Dank und Frohe Weihnachten! Ein frohes Fest voller Energie Stadtwerke Bochum Holding GmbH Service-Center Recht Sven Schlickewei Postfach 10 22 50 D-44722 Bochum Tel. +49 234 960-1422 Fax +49 234 960-1409 mailto:Sven.Schlickewei@stadtwerke-bochum.de http://www.stadtwerke-bochum.de Besuchen Sie uns auch auf Facebook: http://www.facebook.com/stadtwerkebochum Vorsitzende des Aufsichtsrates Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Geschäftsführer Dipl.-Ök. Bernhard Wilmert Dipl.-Ing. Dietmar Spohn Amtsgericht Bochum HRB 722 Der Inhalt dieser E-Mail ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder dessen Vertreter sind, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail ohne ausdrückliche Genehmigung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH unzulässig ist. Wir bitten Sie in diesem Fall, sich mit dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass die Kommunikation per E-Mail über das Internet unsicher ist, da für unberechtigte Dritte grundsätzlich die Möglichkeit Page 1 (02.01.2014) Ralf Gesien - Bebauungsplan Nr 926 - Werner Hellweg / Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20132896 Seite 27 von 27 der Kenntnisnahme und Manipulation besteht. Page 2