Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
24.12.14, 19:59
Aktualisiert
27.01.18, 11:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
6721 Ba
(1214)
Vorlage Nr. 20132972
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Fällung zweier Naturdenkmale im Schlosspark Weitmar, Edelkastanie ND 15 und
ND 17
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Anlagen
Wortlaut
Im Landschaftsplan Bochum-West sind zwei Edelkastanien als Naturdenkmale ND 15 und
ND 17 im Schlosspark Weitmar festgesetzt. Die Sicherstellung der beiden ca. 260 Jahre
alten Bäume erfolgte aufgrund ihrer Seltenheit und Schönheit.
Die Edelkastanien müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit kurzfristig gefällt werden.
Nach einem Starkastabbruch im August 2012 an einem der Bäume, wurden die beiden
Kastanien hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit durch einen öffentlich bestellten
Sachverständigen untersucht.
An beiden Bäumen sind große Teile der Krone abgestorben und ihre Vitalität als mangelhaft
bis ungenügend beschrieben worden.
Überdies besitzen beide einen Hohlstamm mit sekundären Fäuleschäden, die sich bis in
den Wurzelbereich erstrecken. Durch den großen Hohlstamm ist von einer geringen
Restwandstärke auszugehen. An mehreren Stellen sind Pilzfruchtkörper sichtbar.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
6721 Ba
(1214)
Vorlage Nr. 20132972
Der Gutachter bescheinigte beiden Bäumen fortgeschrittene Vitalitäts-, Bruch- und
Standsicherheitsdefizite.
Um die Bäume temporär zu erhalten musste ein Kronensicherungsschnitt im September
2012 durchgeführt werden.
Bei der Kontrolle im September 2013 war ein weiteres Absterben der Krone und mehrere
Pilzfruchtkörper sichtbar.
Das fortschreitende Absterben der Edelkastanien führt dazu, dass die Standsicherheit nicht
mehr gewährleistet ist.