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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:08

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20132923/1 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage GELSENWASSER AG hier: Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH - Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW Beschlussvorschriften § 41 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Rat 30.01.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20132923/1 Die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) ist gemeinsam mit der Stadtwerke Holding GmbH (SWB) mittelbare Mehrheitsaktionärin der GELSENWASSER AG. Die GELSENWASSER AG gründet gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel eine `Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbHA zum 01. Januar 2014, die Aufgaben der Energieversorgung, insbesondere die Lieferung von Gas und Strom an Endverbraucher in Castrop-Rauxel mit nachhaltigen und fairen Produkten, übernehmen soll. Dazu gehört auch die Gewinnung, die Förderung und die Nutzung regenerativer Energien sowie die effiziente Energie- und Wärmeversorgung. Die Gründung der gemeinsamen Gesellschaft soll erfolgen, indem 50,1 % einer bisher als leerer `GesellschaftsmantelA vorgehaltenen 100%-Tochtergesellschaft der GELSENWASSER AG an die Stadt Castrop-Rauxel verkauft werden. In diesem Zuge soll dann u.a. ein neuer Gesellschaftsvertrag geschlossen werden. Vorsorglich ist der `GesellschaftsmantelA GELSENWASSER 2. Beteiligungs-GmbHA bereits in `Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbHA umfirmiert worden. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 einen entsprechenden Beschluss zur Gesellschaftsgründung gefasst. Vorausgegangen war ein langer Entscheidungsprozess, der durch das bevorstehende Auslaufen der Konzessionsverträge für die Strom- und Gasversorgung im Stadtgebiet Castrop-Rauxel ausgelöst wurde. Am Ende erwies sich die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der GELSENWASSER AG als beste Lösung. Die Stadt Castrop-Rauxel hat ihre Beteiligung an der Gesellschaft dem Kreis Recklinghausen gem. ' 115 GO NRW angezeigt. Der Kreis Recklinghausen hat sich an das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW gewandt und nachgefragt, welche Aufsichtsbehörde für das Anzeigeverfahren zuständig ist. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat zur zuständigen Aufsichtsbehörde die Bezirksregierung Arnsberg erklärt. Die Stadt Dortmund hat eine entsprechende Vorlage vorbereitet. Begründung der Dringlichkeit Diese Ratsbeschlüsse und das nachfolgende Anzeigeverfahren bei der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg waren nach Absprache mit der Stadt Dortmund und der Gelsenwasser AG für Februar 2014 vorgesehen. Die Stadt Castrop Rauxel hat am 17.12.2013 telefonisch darauf hingewiesen, dass, abweichend von der sonst üblichen Vorgehensweise, im Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag aufschiebende Bedingungen formuliert wurde (§6). Insbesondere wird die Veräußerung/ der Erwerb unter den Vorbehalt eines positiv abgeschlossenen Anzeigeverfahrens nach §115 GO NRW gestellt. Dies hat nach Abstimmung mit der Rechtsabteilung der Gelsenwasser AG zur Folge, dass eine notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung erst nach vorheriger Zustimmung aller beteiligten Räte erfolgen kann. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20132923/1 Aus diesem Grunde ist eine Beschlussfassung auch des Bochumer Rates über die Anteilsübertragung an die Stadt Castrop Rauxel noch vor Ende des Jahres 2013 erforderlich. Eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Castrop-Rauxel unter dieser Firma kann andernfalls, trotz bereits abgeschlossener Strom- und Gaslieferverträge, zum 01.01.2014 nicht erfolgen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20132923/1 Bezeichnung der Vorlage GELSENWASSER AG hier: Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH - Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW Der Rat genehmigt nachstehende Dringlichkeitsentscheidung, die Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz gemeinsam mit dem Ratsmitglied Klaus Franz am 23. Dezember 2013 gefasst hat: „Der Rat stimmt der Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel und der Beteiligung der GELSENWASSER AG an dieser Gesellschaft mit 49,9 % der Geschäftsanteile zu. Die Zustimmung umfasst den zur Gründung der Gesellschaft nötigen Verkauf von 50,1 % der GELSENWASSER 2. Beteilungsgesellschaft als Voraussetzung für die Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel.“