Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20132923/1
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH
- Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW Beschlussvorschriften
§ 41 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
30.01.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20132923/1
Die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) ist gemeinsam mit der Stadtwerke Holding GmbH
(SWB) mittelbare Mehrheitsaktionärin der GELSENWASSER AG.
Die GELSENWASSER AG gründet gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel eine `Stadtwerke
Castrop-Rauxel GmbHA zum 01. Januar 2014, die Aufgaben der Energieversorgung,
insbesondere die Lieferung von Gas und Strom an Endverbraucher in Castrop-Rauxel mit
nachhaltigen und fairen Produkten, übernehmen soll. Dazu gehört auch die Gewinnung, die
Förderung und die Nutzung regenerativer Energien sowie die effiziente Energie- und
Wärmeversorgung. Die Gründung der gemeinsamen Gesellschaft soll erfolgen, indem 50,1 %
einer bisher als leerer `GesellschaftsmantelA vorgehaltenen 100%-Tochtergesellschaft der
GELSENWASSER AG an die Stadt Castrop-Rauxel verkauft werden. In diesem Zuge soll dann
u.a. ein neuer Gesellschaftsvertrag geschlossen werden. Vorsorglich ist der `GesellschaftsmantelA
GELSENWASSER 2. Beteiligungs-GmbHA bereits in `Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbHA
umfirmiert worden.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 einen entsprechenden
Beschluss zur Gesellschaftsgründung gefasst. Vorausgegangen war ein langer Entscheidungsprozess, der durch das bevorstehende Auslaufen der Konzessionsverträge für die Strom- und
Gasversorgung im Stadtgebiet Castrop-Rauxel ausgelöst wurde. Am Ende erwies sich die
Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der GELSENWASSER AG als beste Lösung.
Die Stadt Castrop-Rauxel hat ihre Beteiligung an der Gesellschaft dem Kreis Recklinghausen gem.
' 115 GO NRW angezeigt. Der Kreis Recklinghausen hat sich an das Ministerium für Inneres und
Kommunales des Landes NRW gewandt und nachgefragt, welche Aufsichtsbehörde für das
Anzeigeverfahren zuständig ist. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW
hat zur zuständigen Aufsichtsbehörde die Bezirksregierung Arnsberg erklärt.
Die Stadt Dortmund hat eine entsprechende Vorlage vorbereitet.
Begründung der Dringlichkeit
Diese Ratsbeschlüsse und das nachfolgende Anzeigeverfahren bei der zuständigen
Bezirksregierung in Arnsberg waren nach Absprache mit der Stadt Dortmund und der
Gelsenwasser AG für Februar 2014 vorgesehen.
Die Stadt Castrop Rauxel hat am 17.12.2013 telefonisch darauf hingewiesen, dass, abweichend
von der sonst üblichen Vorgehensweise, im Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag
aufschiebende Bedingungen formuliert wurde (§6). Insbesondere wird die Veräußerung/ der
Erwerb unter den Vorbehalt eines positiv abgeschlossenen Anzeigeverfahrens nach §115 GO
NRW gestellt. Dies hat nach Abstimmung mit der Rechtsabteilung der Gelsenwasser AG zur
Folge, dass eine notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung erst nach vorheriger Zustimmung
aller beteiligten Räte erfolgen kann.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20132923/1
Aus diesem Grunde ist eine Beschlussfassung auch des Bochumer Rates über die
Anteilsübertragung an die Stadt Castrop Rauxel noch vor Ende des Jahres 2013 erforderlich.
Eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Castrop-Rauxel unter dieser Firma kann
andernfalls, trotz bereits abgeschlossener Strom- und Gaslieferverträge, zum 01.01.2014 nicht
erfolgen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20132923/1
Bezeichnung der Vorlage
GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH
- Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW Der Rat genehmigt nachstehende Dringlichkeitsentscheidung, die Frau Oberbürgermeisterin Dr.
Ottilie Scholz gemeinsam mit dem Ratsmitglied Klaus Franz am 23. Dezember 2013 gefasst hat:
„Der Rat stimmt der Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel und der Beteiligung der
GELSENWASSER AG an dieser Gesellschaft mit 49,9 % der Geschäftsanteile zu. Die
Zustimmung umfasst den zur Gründung der Gesellschaft nötigen Verkauf von 50,1 % der
GELSENWASSER 2. Beteilungsgesellschaft als Voraussetzung für die Gründung der Stadtwerke
Castrop-Rauxel.“