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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Vorlage Nr.: 20140149
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
I/R (2103) /62
(3800) /20 (2200)
/67 (2355)
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bochum Perspektive 2022
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
30.01.2014
Anlagen
Anlage 1: Gesellschaftsvertrag Bochum Perspektive 2022 GmbH
Anlage 2: Betrauungsakt Bochum Perspektive 2022 GmbH
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Vorlage Nr.: 20140149
1.
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
I/R (2103) /62
(3800) /20 (2200)
/67 (2355)
Einleitung
Die Bochum Perspektive 2022 steht für die gemeinschaftliche Initiative des
Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW), der Adam Opel AG und der Stadt Bochum
zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen für die Ansiedlung von neuen Unternehmen
und die damit verbundene Schaffung von neuen Arbeitsplätzen auf den von der Adam Opel AG
nicht mehr benötigten Werksflächen in Bochum.
Seit über einem Jahr gestalten die Partner in diversen Arbeitsbeziehungen sämtliche
erforderlichen Vorbereitungen, um eine Weiterentwicklung der Opelflächen zu ermöglichen. Hierzu
gehören Grundlagenermittlungen für die Flächenaufbereitung (Altlastenbegutachtung), die
Schaffung von Voraussetzungen für eine Flächenübertragung auf die zu gründende
Entwicklungsgesellschaft (Verkehrswertermittlung), Abstimmungen mit dem Land zu den
Fördervoraussetzungen und Förderantragsabwicklungen, sowie die Prüfung sämtlicher formaler
und inhaltlicher Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft Bochum Perspektive 2022
GmbH.
Die Verwaltung hat in Fortführung der Ratsvorlage aus Dezember 2012 (Vorlage Nr. 20122695) im
Juli vergangenen Jahres eine umfangreiche Vorlage (Vorlage Nr. 20131569) zum Sachstand der
Bochum Perspektive 2022 in den Rat eingebracht. Der Rat hat am 18.Juli 2013 die Verwaltung
beauftragt, mit der Adam Opel AG abschließende Verhandlungen zur Gründung der Gesellschaft
zu führen.
Die Verwaltung legt heute mit dieser Vorlage den Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Bochum
Perspektive 2022 GmbH als Tochtergesellschaft der Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum
GmbH (EGR) vor. Darüber hinaus wird umfassend über alle formalen und inhaltlichen
Voraussetzungen für die Gesellschaft informiert.
2.
Aktuelle Lage bei der Adam Opel AG in Bochum
Seit der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bochum im Juli 2013 ist noch vor dem
angekündigten Termin 31.12.2013 die Getriebefertigung im Werk II endgültig eingestellt worden.
An der Ankündigung der Adam Opel AG zur Verlagerung der Zafira-Fertigung nach Rüsselsheim
wird unverändert festgehalten, die Vorbereitungen im dortigen Automobilwerk sind in vollem
Gange. Die Verhandlungen über den angekündigten Sozialtarifvertrag laufen. Somit wird es bei
dem bisher vorgestellten Zeitplan bleiben, die Automobilfertigung im Opelwerk I in Bochum Laer
zum 31. 12. 2014 endgültig aufzugeben. Für den nachfolgenden Abbau der Produktionsanlagen
wird nach wie vor ein Zeitraum von etwa einem halben Jahr veranschlagt, so dass etwa zum 30. 6.
2015 dieses Werk endgültig geräumt sein könnte.
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Neu ist hingegen die Entwicklung um den Standort des Warenverteilzentrums im Werk III in
Bochum Langendreer. Noch im Jahr 2013 hatten sich die Geschäftsleitung der Adam Opel AG und
der Bochumer Betriebsrat auf Eckpunkte für einen Sozialtarifvertrag geeinigt. Einer dieser
Eckpunkte war die Vereinbarung, das Warenverteilzenrum auch zukünftig am Standort zu erhalten,
es also über den bestehenden Vertrag hinaus fortzuführen und es sogar zu erweitern. Hierfür
sollen 60 Mio Euro investiert werden. Die Erweiterung soll sich in einer erweiterten
Flächendimension von etwa 100 000 qm darstellen. Dafür werden nach Aussage der Adam Opel
AG auch Flächen des Werkes II in Anspruch genommen werden müssen. Die Belegschaft soll in
den nächsten Jahren um 265 auf 700 Mitarbeiter ausgeweitet werden. Betrieben wird das
Warenverteilzentrum derzeit durch den Logistikdienstleister Neovia.
Weitere Bestandteile der Vereinbarungen zum Sozialtarifvertrag sind:
-
Mindestens 200 Mitarbeitern wird der Wechsel in andere Opel-Standorte ermöglicht
Opel wird attraktive, individuelle Abfindungspakete anbieten – inklusive einer zweijährigen
Transfergesellschaft
Die Berufsausbildung wird fortgesetzt: 171 Auszubildende machen in den kommenden
Jahren ihren Abschluss. Weitere 40 Auszubildende starten 2014
Ein besonderer Schwerpunkt wird die Qualifizierung und die Vermittlung in andere
Tätigkeitsfelder in der Großregion Bochum sein
Grundsätzlich gehen die Partner von einer Entwicklung aller frei werdenden Opelflächen aus. Nach
derzeitigem Kenntnisstand wird für die Entwicklungsaufgabe der Bochum Perspektive 2022 GmbH
verbindlich nur die Fläche des Werks I (696.656 qm) voraussichtlich zum 01.07.2015 zur
Verfügung stehen und zu diesem Zeitpunkt in das Eigentum der Gesellschaft übertragen werden.
Die Adam Opel AG wird in den kommenden Wochen klären, wie die Erweiterung des
Warenverteilzentrums auf den bisherigen Standorten von Werk II und III konzipiert werden soll.
Hierzu werden Abstimmungen mit der Planungsbehörde erfolgen müssen. Darüber hinaus wird zu
prüfen sein, welche Flächen zu welchem Zeitpunkt dann nicht mehr von Opel benötigt werden und
wie diese ebenfalls in eine weitere Entwicklung einbezogen werden können.
3.
Voraussetzungen zur Gründung der Gesellschaft
In den vergangenen Monaten galt es insbesondere folgende Voraussetzungen für die Flächen–
und Standortentwicklung der bisher durch die Adam Opel AG genutzten Werksflächen zu
bearbeiten:
3.1
Sanierungsaufwand auf den Flächen (Altlasten)
Die Adam Opel AG (Opel) beauftragte am 11.10.2013 die URS Deutschland GmbH (URS) mit der
Durchführung einer orientierenden Umweltbewertung (Phase II Umweltbewertung) sowie einer
Bewertung des Rückbaus der Opel-Werke I bis III in Bochum und der Bergbaufolgeschäden in
diesen Bereichen. Die Auswertungen der Untersuchungsergebnisse beruhen auf der Annahme,
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dass die Örtlichkeiten und großräumigen Versiegelungen der aktuell vorhandenen Betriebsanlagen
ohne wesentliche Änderung weiterhin für eine zukünftige gewerbliche Nutzung genutzt werden.
Die Bewertung erfolgte also auf der Grundlage des während des Untersuchungszeitraums
angetroffenen Zustandes der untersuchten Örtlichkeiten oder Anlagen ohne Berücksichtigung
weiterer Untersuchungskosten auslösenden möglichen künftigen Entwicklung.
Für die Aufstellung der überschlägigen Kosten sind drei Kalkulationsszenarien zu Grunde gelegt
worden:
- "Base Case“ Szenario: praxisorientierte Prognose mit einer 50%igen Wahrscheinlichkeit, dass
die tatsächlich eintretenden Kosten nicht über den genannten Kosten liegen (=Konfidenzniveau
[Confidence Level] (CL) 50)
- "High Case“ Szenario: Im Vergleich zum "Base Case“ Szenario handelt es sich hier um eine
Prognose mit einer 95%igen Wahrscheinlichkeit (CL 95), dass die tatsächlich eintretenden Kosten
nicht über den genannten Kosten liegen.
- "Planning Case“ Szenario: Mit Hilfe eines statistischen Programms wurden aus einer
vorgegebenen Wahrscheinlichkeitsverteilung für jeden Kostenpunkt zufällig 1.000 Werte gewählt,
aus denen sich eine modellierte Verteilungskurve ergibt. Aus dieser Kurve wird der 80er
Perzentilwert als sog. Planning Case (CL 80; Überschreitungsrisiko von 20%) genutzt.
3.1.1
Aufgabenstellung (Untersuchungen)
Boden und Grundwasser
Für die drei Werksflächen wurde nach historisch-deskriptiver Erfassung, Auswertung vorhandener
Unterlagen und anschließender Begehung ein Untersuchungsprogramm für die Erkundung in
Phase II aufgestellt. So wurden im Rahmen einer ersten Gefährdungsabschätzung rd. 285
Rammkernsondierungen niedergebracht, 24 Grundwassermessstellen errichtet und zahlreiche
chemische Analysen von Boden, Bodenluft und Grundwasser durchgeführt. Anhand dieser
Ergebnisse ist eine überschlägige Kostenschätzung für weitere Untersuchungen und
Sanierungsmaßnahmen aufgestellt worden.
Bergbaufolgeschäden
Für diesen Themenkreis sind vorhandene Unterlagen ausgewertet, Grubenbildeinsichtnahmen
vorgenommen und ein Untersuchungskonzept mit einer ersten Kostenschätzung (Phase I) für
weitere Untersuchungen und Sicherungsmaßnahmen entwickelt worden. Durch ergänzende
Auswertungen des E.ON SE Archives in Phase II konnte das Risiko begrenzt und dadurch die
anfangs prognostizierten Kosten für die Sicherungsmaßnahmen entsprechend angepasst werden.
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Gebäudeschadstoffe
Im Hinblick auf den geplanten Rückbau ist, nachdem eine Gebäudeerkundung mit visueller
Aufnahme potentieller verdächtiger Materialien (Asbest, teerhaltige Baumaterialien, alte
Mineralwolle (KMF), Mineralöle etc.) in den Werken I bis III durchgeführt wurde (Phase I), ein
Untersuchungsprogramm mit einer ersten Kostenschätzung erstellt worden. Dieses
Untersuchungsprogramm wurde in Phase II umgesetzt. Die Kostenschätzung wurde
fortgeschrieben und ein Rückbaukonzept entwickelt.
Rückbau
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Gebäudeuntersuchung und des ermittelten
Rückbauvolumens (aufstehende Gebäude, versiegelte Außenflächen, Gleisanlagen) wurden für
die Werke I bis III entsprechende Kostenschätzungen für den Rückbau aufgestellt.
3.1.2
Kostenschätzungen
Die
vorstehend
angesprochenen
Kostenschätzungen
basieren
auf
den
o.g.
Untersuchungsergebnissen der URS (Phase II) und stellen sich wie folgt dar: (Weitere Details sind
der Vorlage Nr. zu entnehmen):
Leistungen
Werk I
Base Case
High Case
Planning Case
[Mio. €, netto]
[Mio. €, netto]
[Mio. €, netto]
Boden-Grundwasser
2,4
9,2
5,6
Bergbaufolgeschäden
12,0
12,0
12,0
Rückbau (inkl.
36,9
59,4
46,7
51,3
80,6
64,3
Boden-Grundwasser
0,7
2,4
1,55
Bergbaufolgeschäden
3,7
3,7
3,7
16,3
26,4
21,8
20,7
32,5
27,05
Boden-Grundwasser
4,2
8,2
5,8
Bergbaufolgeschäden
0,7
0,7
0,7
Rückbau (inkl.
9,1
14,5
11,8
14,0
23,4
18,3
86,0
136,5
Behandlung
Gebäudeschadstoffe)
Summe (Werk I)
Werk II
Rückbau (inkl.
Behandlung
Gebäudeschadstoffe)
Summe (Werk II)
Werk III
Behandlung
Gebäudeschadstoffe)
Summe (Werk III)
Summen (Werk I bis III)
109,65
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3.1.3
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Fazit zur Umweltbewertung
Die Gutachten zu den Opel-Werksflächen I bis III wurden im Dezember 2013 im Entwurf vorgelegt
(vgl. auch Ausführungen in der weiteren Vorlage der Sondersitzung). Nach Durchsicht und
Bewertung der Unterlagen durch die Fachverwaltung ist im Hinblick auf die Größenordnung der
erforderlichen Maßnahmen und den sich hieraus ergebenden Kostenaufwand - nach derzeitigem
Kenntnisstand - eine Plausibilität in den Proportionen zu konstatieren.
Grundsätzlich besteht gleichwohl weiterhin das Risiko einer Kostensteigerung insbesondere vor
dem Hintergrund, dass die Untersuchungen noch nicht gänzlich abgeschlossen sind. Ergänzender
Untersuchungs- und weiterer Handlungsbedarf ist nicht auszuschließen.
Darüber hinaus wird eine enge Abstimmung von Geländefreimachung mit der Folgenutzung zur
relevanten Kostenreduzierung beitragen.
3.2
Verkehrswertermittlung zur Übertragung der Flächen
In Abstimmung mit der Stadt Bochum hat die Adam Opel AG die Firma KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Ermittlung der Verkehrswerte für die Liegenschaften der
Opel-Werke beauftragt. Nach der Entscheidung, dass das Warenverteilzentrum von Opel in
Bochum verbleibt, beschränkt sich der Auftrag an die Firma KPMG nun auf die Liegenschaften der
Opel-Werke I und II. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann nur für die Flächen des Opel-Werkes I
ein Übertragungszeitpunkt an die Bochum Perspektive 2022 GmbH angegeben werden; dies wird
voraussichtlich der 01.07.2015 sein.
Eine Ermittlung des Verkehrswertes zum Übertragungsstichtag kann nicht im Vorhinein erfolgen.
Daher hat die Firma KPMG zunächst eine Wertindikation vorgelegt, die nur eine Projektion auf den
zukünftigen Stichtag unter Berücksichtigung heutiger Wertverhältnisse sowie bisher bekannter
wertrelevanter Informationen darstellt. Zum Übertragungszeitpunkt sind aus rechtlichen Gründen
alle Angaben zu prüfen und zu aktualisieren, um in das endgültige Gutachten über den
Verkehrswert einfließen zu können.
Grundlage dieser Wertindikation bildet das als Ergebnis eines Werkstattprozesses zwischen der
Firma Opel, der Stadt Bochum und NRW.Urban erstellte Nutzungsszenario. Danach sind die zu
bewertenden Liegenschaften jeweils zu einem Gewerbegebiet zu entwickeln.
Des Weiteren lagen Kostenschätzungen der von Opel beauftragten Firma URS (Altlasten,
Rückbaukosten, Bergschadenrisiko, Einschätzung des Baugrundes) vor. Eine grobe
Kostenabschätzung zur verkehrs- und medientechnischen Erschließung sowie weiteren Angaben
zu Kostenschätzungen erfolgten auf Grund der gängigen Fachliteratur und Erfahrungswerten.
Die Bewertung der KPMG erfolgte auf der Grundlage des Vergleichswertverfahrens und unter
Beachtung einer deduktiven Bodenwertableitung. Diese Vorgehensweise entspricht den
gesetzlichen Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in Verbindung mit
§ 194 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der gängigen Bewertungspraxis.
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Hierbei wurde zunächst der lastenfreie Bodenwert für eine gewerbliche Nutzung anhand von
Bodenrichtwerten und Vergleichspreisen aus Bochum und dem Kernruhrgebiet (Dortmund,
Recklinghausen, Herne, Gelsenkirchen, Essen und Mülheim an der Ruhr) abgeleitet. Diese
Ableitung
wurde unterstützt
durch Angaben der
örtlichen Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses in der Stadt Bochum und der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse in
den zuvor genannten Städten.
Die Ableitung der lastenfreien Bodenwerte entspricht der gängigen Bewertungspraxis und wird von
hieraus als nachvollziehbar angesehen.
Unter Beachtung der lastenfreien Bodenwerte sowie der oben aufgeführten Kostenschätzungen,
die wertmindernd zu berücksichtigen sind, ergibt sich für die Liegenschaften Opelwerk I und II
jeweils ein negativer rechnerischer Wert (Unwert). Es ist also davon auszugehen, dass sich im
vorliegenden Fall finanzielle Verpflichtungen ergeben, denen bei rein wirtschaftlicher
Betrachtungsweise auf Dauer keine gleichwertigen Vermögensvorteile gegenüber stehen. Dies
bedeutet, dass die Umsetzung der geplanten Maßnahmen (Rückbau, Altlasten, etc.) und somit die
Entwicklung der Liegenschaften zu neuen Gewerbegebieten im Sinne der Verkehrswertermittlung
wirtschaftlich nicht sinnvoll sind.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Stadt Bochum teilt die Auffassung, dass es
sich im vorliegenden Fall um grobe bzw. vorsichtige Kostenschätzungen (u.a. Base-Case) handelt
und die tatsächlichen Aufwendungen höher liegen können. Es ist allerdings nachvollziehbar, dass
für den Sanierungsaufwand auf den Flächen (Rückbau, Altlasten) im Rahmen der
Verkehrswertindikation nur der „Base Case“ (als praxisorientierte Prognose mit einer
vorgegebenen 50%igen Wahrscheinlichkeit, dass die tatsächlich eintretenden Kosten nicht über
den genannten Kosten liegen) und nicht der „Planning Case“ unterstellt wurde. Dies entspricht
einem Interessens- bzw. Risikoausgleich zwischen Verkäufer und Käufer im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr, bietet aber keine ausreichende Sicherheit für eine Finanzierungsplanung.
Auf Grund der vorliegenden Aufwendungen bzw. Belastungen kann kein positiver Verkehrswert
(Marktwert) gemäß § 194 BauGB für die Liegenschaften ermittelt bzw. festgestellt werden. Ohne
vollständige Berücksichtigung der besonderen finanziellen Verpflichtungen besteht jedoch für die
zu betrachtenden Grundstücke kein gewöhnlicher Geschäftsverkehr. Ein Verkehrswert (Marktwert)
kann somit nicht angegeben werden.
Für derartig belastete Grundstücke, bei denen sich rechnerisch ein negativer Wert (Unwert) ergibt,
können z.B. vertragliche Regelungen über die besonderen finanziellen Verpflichtungen vereinbart
werden. Außerdem können solche Grundstücke verschenkt oder zu einem symbolischen
Anerkennungsbetrag übertragen werden.
Bei den in der Wertindikation von KPMG überschlägig geschätzten Werten in Höhe von jeweils
1,00 Euro handelt es sich nach Auffassung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der
Stadt Bochum nur um einen Anerkennungsbetrag (symbolisch).
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3.3
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Machbarkeitsstudie der NRW Urban GmbH & Co KG
Seit Herbst 2013 wird das sogenannte Werkstattverfahren im Auftrag des Wirtschaftsministeriums
durch die NRW Urban GmbH & Co KG durchgeführt. Ziel ist die Vorlage einer Machbarkeitsstudie,
die ein grobes Nutzungs- und Strukturkonzept beinhaltet. Darauf aufbauend sollen alle weiteren
Planungs– und Umsetzungsschritte erfolgen können. Das Verfahren wurde mit der zweiten
Werkstatt am 17.01.2014 zu einem vorläufigen Abschluss gebracht. Die Verwaltung legt in dieser
Sitzung mit einer gesonderten Vorlage die Ergebnisse des Werkstattverfahrens vor. Die
Ergebnisse des Werkstattverfahrens bilden nach entsprechender Beschlussfassung des Rates die
Grundlage für die weitere Planung des Geländes des Opelwerks I, bis hin zum erforderlichen
Bebauungsplan.
4.
Grundlagen der Gesellschaft Bochum Perspektive 2022 GmbH
4.1
Gesellschaftsvertrag
Mit der Adam Opel AG wurde ein Gesellschaftsvertrag, der die Grundvoraussetzungen für die
Gesellschaft Bochum Perspektive 2022 GmbH regelt verhandelt (Anlage 1). Der
Gesellschaftszweck ist die Sanierung, Entwicklung und Vermarktung der von Opel künftig nicht
mehr benötigten Flächen.
Die Bochum Perspektive 2022 GmbH wird als Tochtergesellschaft der Entwicklungsgesellschaft
Ruhr Bochum GmbH (EGR) gegründet und wird damit in die neue Holdingstruktur der
Wirtschaftsförderung Bochum eingebunden. Das Stammkapital der Gesellschaft wird 25.000 €
betragen und zu 51 % (12.750 Geschäftsanteile) von der EGR und zu 49% (12.250
Geschäftsanteile) von der Adam Opel AG übernommen werden.
Die Gesellschaft wird zwei Geschäftsführer haben. Die Adam Opel AG hat hierzu bereits Herrn
Enno Fuchs benannt. Die Stadt Bochum hat im Rahmen der Festlegung der neuen Holdingstruktur
entschieden, dass die Geschäftsführung der EGR auch die Geschäftsführung der Bochum
Perspektive 2022 GmbH übernehmen soll. Bis zur Berufung der Nachfolge ist dies für die Stadt
Bochum der Interimsgeschäftsführer Herr Paul Aschenbrenner. Beide Akteure sind bereits in den
vergangenen Monaten aktiv in die vorbereitenden Arbeiten eingebunden und haben die
Verhandlungen wesentlich mit gestaltet.
Die Gesellschaft wird einen Aufsichtsrat mit insgesamt neun Mitgliedern haben. Hiervon wird der
Rat insgesamt fünf Personen entsenden. Zusätzlich hat die Gesellschaft einen Beirat, der die
Entwicklungsarbeit der Gesellschaft unterstützt.
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4.2
Finanzierung und Förderung
4.2.1
Finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Bochum
Der Haushaltsplan 2014 und die mittelfristige Finanzplanung sehen für die städtische Beteiligung
(über die EGR) an der Bochum Perspektive 2022 GmbH in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils 1,2
Mio. € (insgesamt 4,8 Mio. € = 51 %) für Kapitaleinzahlungen vor.
Der vorgesehene entsprechende Anteil der Adam Opel AG beträgt mit Gründung der Gesellschaft
4,6 Mio. € = 49 %. Die Bochum Perspektive 2022 GmbH wird bis zum geplanten Flächenübergang
zum 01.07.2015 bzw. bis zu einem ersten möglichen Fördermittelzufluss in 2015 erhebliche
vorhergehende Aufwendungen im Bereich der Vorplanung/Gutachten und für erforderliche
Beratungen zu den noch zu klärenden Rechts- und Sachfragen insbesondere in Bezug auf die
Komplexe Beihilferecht, Steuerrecht und Grundstückswertermittlung tätigen müssen. Aus diesen
Gründen sind die geplanten Kapitaleinlagen in die Bochum Perspektive 2022 GmbH zu leisten.
4.2.2
Entwurfsstand der Finanzierungsplanung (2014 bis 2022)
Nach der vorgesehenen Gesellschaftervereinbarung stehen der Bochum Perspektive 2022 GmbH
finanzielle Mittel in Höhe von 9,4 Mio. € (4,8 Mio. € EGR, 4,6 Mio. € Adam Opel AG) zur
Verfügung. Darüber hinaus werden der Bochum Perspektive 2022 GmbH in den Jahren 2014 bis
2022 geldwerte Personal- und Sachleistungen in Höhe 12,2 Mio. € (6,2 Mio. € EGR, 6,0 Mio. €
Adam Opel AG) zur Verfügung gestellt. Der Ausgleich dieser geldwerten Personal- und
Sachdienstleistungen für die EGR ist im Innenverhältnis Stadt Bochum ./. EGR zu klären.
Auf der Grundlage einer orientierenden Umweltbewertung, einer Schätzung der Rückbaukosten
und einer Schätzung der Erschließungskosten für das Opel Werk I hat die Verwaltung für die
Altlastensanierung, Brachflächenaufbereitung, Erschließung, Zwischenfinanzierung, Vermarktung
etc. pp. der Flächen des Werkes I (auf Grundlage des bisherigen Planungsstandes) eine
Spannbreite der Gesamtaufwendungen zwischen 100 und 130 Mio. € ermittelt. Genauere
Kalkulationen sind erst mit einer Konkretisierung der Planungen möglich.
Die auf dieser Grundlage zu finanzierenden Eigenanteile liegen dann – je nach Annahmen,
insbesondere
über
Landesförderung,
Anteil
der
vermarktbaren
Flächen
und
Vermarktungsgeschwindigkeit – in einer Größenordnung (ohne Personalgestellung) von 10 – 20
Mio. € für die Stadt Bochum; davon sind 4,8 Mio. € in die Haushalte 2014-2017 eingestellt.
Die zugrunde gelegte Förderquote beträgt 90% der förderfähigen Aufwendungen. Sollten sich im
Planungsprozess – und in der Folge im Abstimmungsprozess mit dem Land – herausstellen, dass
Aufwendungen ggf. nicht förderfähig sind, erhöhen sich die Kapitaleinlagen der Gesellschafter
anteilig (abschließende Klärungen müssen im Zusammenhang mit der Gesellschaftervereinbarung
erfolgen).
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Der aktuelle Entwurf einer Finanzierungsplanung für den Zeitraum 2014 bis 2022 erwartet deshalb
für die Jahre 2017-2022 weitere Einlagen der Gesellschafter. Die derzeitigen Annahmen des
Finanzierungsplanes gründen auf einer kaufmännischen Risikoabschätzung mit Anpassungen
durch die Beteiligten Opel, EGR und Stadt Bochum. Sie gründen sich auf folgenden Annahmen:
4.3
Vermarktung der Flächen bis 2022
Förderquote 90 % der unrentierlichen Kosten
(gesamter Aufwand abzüglich Vermarktungserlöse)
Förderzweck-verträgliche Verkäufe
(Erfüllung aller Förderkriterien, Beihilfe-Konformität)
Brutto-Fläche 70 ha (davon Grünfläche ca. 16,8 ha und Erschließung 7,6 ha)
Nettobauland 45,2 ha (GE/GI Fläche)
Gesellschaftervereinbarung
Es ist beabsichtigt, zwischen der Adam Opel AG und der EGR in Abstimmung mit der Stadt
Bochum zeitnah eine Gesellschaftervereinbarung abzuschließen, die insbesondere die
abschließende Abstimmung zwischen den Gesellschaftern der Bochum Perspektive 2022 GmbH
über die Grundstücksübertragung und den Finanzierungsplan (einschl. der Eigenanteile der
Gesellschafter) regelt. Abhängig von den fortschreitenden Erkenntnissen über die
Rahmenbedingungen ist der Finanzierungsplan in den Folgejahren fortzuschreiben und die Höhe
der Einzahlungen in die Kapitalrücklage zu überprüfen. Die Gesellschaftervereinbarung ist dem
Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
4.4
Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung
Die Gesellschaft wird die Entwicklungen der Opelflächen umfassend operativ verantworten und
gestalten. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit den Gesellschaften der
Wirtschaftsförderung und den Fachbereichen der Stadtverwaltung zu definieren sein. Gemeinsam
wird hierzu eine Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Dezernates der Oberbürgermeisterin
eingerichtet.
Die
Verantwortlichen
der
Bochum
Perspektive
2022
GmbH,
der
Wirtschaftsförderungsgesellschaften und der Stadtverwaltung (i.B. Dezernat I, II und VI) werden in
der Arbeitsgemeinschaft sämtliche Planungs- und Umsetzungsschritte miteinander abstimmen und
an der Sache orientiert kooperativ gestalten.
4.5
Regionale Zusammenarbeit
Mit den Nachbarkommunen wurden in den vergangenen Wochen Fragen der regionalen
Zusammenarbeit beraten. Sowohl in Gesprächen auf Einladung der Oberbürgermeisterin, wie
auch in weiteren Arbeitsgesprächen mit den Wirtschaftsförderungen wurde das Interesse an einer
engen Abstimmung und Zusammenarbeit festgehalten. Die Wirtschaftsförderung metropoleruhr
GmbH wird nach Abschluss des Werkstattverfahrens in Abstimmung mit der Stadt Bochum und
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der Wirtschaftsförderung Bochum GmbH die Moderation zur Entwicklung eines regionalen
Konsenses für den weiteren Entwicklungsprozess in der Bochum Perspektive 2022 übernehmen.
4.6
Beihilferechtliche Aspekte
Zur Sicherstellung der Beihilferechtskonformität sind bei der beabsichtigten Vorgehensweise die
aktuellen Vorgaben des Europäischen Beihilfe- und Wettbewerbsrechtes (EU-Recht) zu beachten.
Hierbei ist Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu
berücksichtigen. Danach sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich
welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den
Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar,
soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
Im Zusammenhang mit der Bochum Perspektive 2022 GmbH ergeben sich drei beihilferechtlich
relevante Bereiche:
1. Grundsätzliche finanzielle Ausstattung der Gesellschaft durch die Stadt Bochum (über die
EGR), sowie die unentgeltliche Personal- und Sachgestellung
2. Förderkulisse durch das Land NRW
3. Grundstücksübertragung von der Adam Opel AG auf die Bochum Perspektive 2022 GmbH
4.6.1
um Bereich 1: „grundsätzliche finanzielle Ausstattung der Gesellschaft durch die
Stadt Bochum (über die EGR), sowie die unentgeltliche Personal- und
Sachgestellung“
Nach Maßgabe des Freistellungsbeschlusses 2012/21/EU der EU-Kommission könnte die
Finanzierung der Bochum Perspektive 2022 beihilferechtskonform ausgestaltet werden, wenn
die Ausgleichszahlungen an die begünstigten Tochtergesellschaften für die Erbringung von
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) den Betrag von
15.000.000,00 € pro Jahr nicht übersteigt,
es sich bei den von der Bochum Perspektive 2022 zu erledigenden Aufgaben/zu
erbringenden Leistungen um DAWI handelt
und
die Bochum Perspektive 2022 als Empfänger der Ausgleichszahlung von EGR als Zuwendungsgeber gemäß Art. 4 des Freistellungsbeschlusses förmlich mit der Erfüllung der
DAWI durch einen entsprechenden Betrauungsakt (BA) betraut worden ist.
Diese beihilferechtliche Problematik wurde eingehend geprüft. Das Gutachten kommt zu dem
Ergebnis, dass die hier in Rede stehende Strukturentwicklungsaufgabe der Bochum Perspektive
2022 hinsichtlich der Opel-Werksflächen I als DAWI subsumiert werden kann, woraus folgt, dass
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die grundsätzliche finanzielle Ausstattung der Gesellschaft durch die Stadt und auch die
unentgeltliche Personal- und Sachgestellung durch die EGR als durch den DAWIFreistellungsbeschluss abgedeckt anzusehen sind.
Hierfür ist es erforderlich, dass die Stadt Bochum die Bochum Perspektive 2022 GmbH mit diesen
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut. Dies erfolgt durch den als
Anlage beigefügten Betrauungsakt, der durch den Rat der Stadt Bochum zu beschließen ist.
4.6.2
zu den Bereichen Nr. 2 und 3: „Förderkulisse durch das Land NRW“ /
Grundstücksübertragung von der Adam Opel AG auf die Bochum Perspektive 2022
GmbH
Nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob und wie die Förderung der Bochum Perspektive 2022
GmbH durch das Land NRW aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ – Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW (RWP) –
Infrastrukturrichtlinie – beihilferechtskonform erfolgen könnte.
Die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen wurden mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen erörtert. Wegen der
derzeitigen Haltung der EU-Kommission zur Infrastrukturförderung (sie wird zunehmend als
unzulässige Beihilfe gewertet) wurde der Stadt Bochum eine Einzelfall-Notifizierung dringend
empfohlen.
Zur Einzelfall-Notifizierung führten die Vertreter des Ministeriums aus, dass für eine positive
Kommissionsentscheidung u. a. folgende Gesichtspunkte bearbeitet werden müssen:
Mit dem Projekt müssen Ziele von allgemeinem europäischem Interesse verbunden sein.
Da es sich bei der Beihilfe um staatliche Mittel handelt, muss genau beschrieben werden, wer
welchen Vorteil hiervon hat.
Ebenso muss der Anreizeffekt der Beihilfe beschrieben und bewertet werden.
Bezogen auf die Entwicklungsfläche muss ein (europaweites) Marktversagen nachgewiesen
werden.
Die Beihilfeintensität aller staatlichen Beihilfen (einschl. kommunaler Eigenanteile) insgesamt
sollte nicht wesentlich über 50% liegen.
Die positiven Effekte zur Stadtentwicklung können -anders als bei anderen eher regional
ausgeprägten Förderwegen – unter die EU 2020-Strategie subsummiert werden und damit
ebenfalls Grundlage eines entsprechenden Antrags sein.
Vor diesem Hintergrund prüft die EU-Kommission nicht nur materielle, sondern inzwischen
vermehrt auch immaterielle Vorteile, z.B. die Frage ob die Durchführung der Maßnahme das
Stadt Bochum
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Image der Adam Opel AG verbessert und hieraus ein wirtschaftlicher Vorteil generiert wird. Zur
Prüfung eventueller materieller Vorteile wird die Untersuchung gehören, ob die Adam Opel AG als
Marktteilnehmer im europäischen Markt begünstigt wird, wenn sie die Grundstücke an die Bochum
Perspektive 2022 GmbH zu einem Preis von jeweils 1,00 € verkauft, obwohl die für einen späteren
Verkauf notwendige Aufbereitung zunächst Beträge im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich
verbraucht. Auch die Frage der Unabhängigkeit der mit der Bewertung der Grundstücke
beauftragten Gutachter muss berücksichtigt werden.
Die in diesem Zusammenhang angesprochene Frage der mindestens notwendigen
Stillstandskosten führt dem Grunde nach zu dem gleichen negativen Ergebnis. Das Ministerium
wies außerdem darauf hin, dass durch das Projekt und eine Förderung die Adam Opel AG nicht
von Verpflichtungen nach nationalem Recht befreit werden darf und auch in bestimmten
Kostenbereichen das Verursacherprinzip zu Lasten der Adam Opel AG betrachtet und bewertet
werden muss.
4.6.3
Verfahren zur Feststellung der beihilferechtlichen Zulässigkeit durch eine EinzelfallNotifizierung
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Anmeldung der Beihilfen Aufgabe des Bundes. Sie wird
vor allem durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wahrgenommen. Dorthin
versenden die zuständigen Landesbehörden die erforderlichen Unterlagen. Diese werden danach
über die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union an das
Generalsekretariat der Kommission übermittelt. Später vollzieht sich der Kontakt direkt mit der
Generaldirektion Wettbewerb.
Eine Einzelfall-Notifizierung ist von der Bochum Perspektive 2022 GmbH nach Ihrer Gründung
vorzubereiten. Die weiteren notwendigen Schritte sind durch die Bochum Perspektive 2022 GmbH
dann über das Land und den Bund einzuleiten.
Das Prüfverfahren gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil, dem vorläufigen Prüfverfahren,
entscheidet die Kommission innerhalb von zwei Monaten, ob überhaupt ein förmliches
Prüfverfahren eingeleitet wird. Im zweiten Teil, dem eigentlichen förmlichen Prüfverfahren, soll die
Kommission innerhalb von 18 Monaten entscheiden, ob die beabsichtigte Beihilfe, ggf. bedingt,
zulässig ist.
Bei der Einzelfall-Notifizierung handelt es sich um ein umfangreiches und ggf. langwieriges
Verfahren, das mit Kosten, z.B. durch externe Berater verbunden ist. Zudem verhindert das
Beihilfeverbot die Gewährung der betroffenen Beihilfen vor erfolgter Notifizierung. Betroffen
hiervon sind die Bereiche Landesförderung und Grundstücksübertragung, nicht jedoch die
grundsätzliche finanzielle Ausstattung der Gesellschaft durch die Stadt Bochum (über die EGR),
sowie die unentgeltliche Personal- und Sachgestellung, da diese durch den Betrauungsakt
legitimiert werden können.
Um eine lückenlose
Finanzierung der von der Bochum Perspektive 2022 GmbH
durchzuführenden Sanierungs-, Aufbereitungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit ergänzenden
Stadt Bochum
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Mitteln aus dem Kapitalmarkt sicherzustellen, ist davon auszugehen, dass auch gegenüber den
finanzierenden Banken der Nachweis einer rückforderungssicheren Förderung erbracht werden
muss.
4.7
Steuerrechtliche Aspekte
Durch die Übernahme der gesellschaftsvertraglich vereinbarten Maßnahmen im Bereich der
Sanierung, Entwicklung und Vermarktung der Opelflächen fallen bei der Gesellschaft
Aufwendungen an, die - zumindest in den ersten Jahren - nicht durch entsprechende Erträge
gedeckt sind. Die Gesellschaft ist somit auf finanzielle Unterstützung durch die Gesellschafter und
Dritte (insb. das Land Nordrhein-Westfalen als Zuwendungsgeber) angewiesen, um allein ihren
gesellschaftsvertraglichen Zweck zu erfüllen, da ansonsten eine Insolvenzantragspflicht aufgrund
von Zahlungsunfähigkeit bestehen würde.
Diese Unterstützung erbringen die Gesellschafter gegenüber der Bochum Perspektive 2022 GmbH
durch finanzielle Gesellschafterbeiträge (Einzahlungen in die Kapitalrücklage) und durch
unentgeltliche Leistungen (Personal- und Sachdienstleistungen). Bei der Erfüllung von Aufgaben
einer juristischen Person des öffentlichen Rechts durch einen Unternehmer, der in diesem
Zusammenhang finanzielle Ausgleichszahlungen erhält, beurteilt sich die Steuerbarkeit der
Leistungen nach den getroffenen Vereinbarungen.
Im vorliegenden Fall stattet die EGR die Gesellschaft aus Gründen, die durch das
Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, mit dem notwendigen Kapital aus und erbringt Sach- und
Dienstleistungen unentgeltlich, um der Gesellschaft die weitere Tätigkeit überhaupt erst zu
ermöglichen. In diesem Falle liegen echte, nicht steuerbare Gesellschafterbeiträge vor.
Zur Absicherung der vorgenannten Rechtsauffassung ist ein entsprechender Antrag auf Erteilung
einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abgabenordnung (AO) beim Finanzamt Bochum-Mitte
gestellt werden.
Stadt Bochum
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Bezeichnung der Vorlage
Bochum Perspektive 2022
1.
Der Rat der Stadt Bochum stimmt der beabsichtigten Gründung der Bochum Perspektive
2022 GmbH sowie dem Gesellschaftsvertrag - Anlage 1 - zu.
2.
Als Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der Bochum Perspektive
2022 GmbH wird benannt:
Herr Dr. Busch
3.
Der Rat beschließt die Gründung der Gesellschaft mit einem Stammkapital von 25.000 €
(Anteil Stadt 12.750 €, Anteil Opel 12.250 €) durch die Entwicklungsgesellschaft RuhrBochum mbH.
Die Verwaltung und die Geschäftsführung der Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH
werden beauftragt, sämtliche mit der Errichtung der Gesellschaft erforderlichen
Maßnahmen zu veranlassen, sobald die Verbindliche Auskunft des Finanzamtes wie
beantragt ausfällt.
Für den Fall, dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die
Aufsichtsbehörde
oder
das
Registergericht
redaktionelle
Änderungen
am
Gesellschaftsvertrag ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen
vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Ratsbeschlusses nicht
beeinträchtigt wird.
4.
Der Rat betraut die Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH der Bochum Perspektive
2022 GmbH in den Jahren 2014 bis 2022 geldwerte Personal- und Sachleistungen in Höhe
von 6,2 Mio. € zur Verfügung zu stellen.
5.
Der Rat beauftragt die EGR in Abstimmung mit der Stadt Bochum
a) eine Gesellschaftervereinbarung mit der Adam Opel AG zu verhandeln und zeitnah dem
Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
In dieser Gesellschaftervereinbarung werden die Einzahlungen der Gesellschafter in die
Kapitalrücklage, die unentgeltliche Erbringung von Personal- und Sachleistungen und
die
Nachschusspflichten
geregelt.
Als
Anlage
hierzu
ist
auch
eine
Finanzierungsplanung zu erarbeiten. Es werden die von der Adam Opel AG nicht mehr
benötigten Teilflächen abschließend definiert und Übergangszeiträume für die
Übertragung des Eigentums auf die Gesellschaft festgelegt.
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Des Weiteren wird die Bochum Perspektive 2022 GmbH beauftragt,
b)
c)
die notwendigen Fördermittel zu beantragen.
die Flächen des Opelwerkes I zu erwerben.
Vorab sind alle beihilfe- und steuerrechtlichen Fragestellungen rechtssicher zu klären
(insbesondere die Verbindliche Auskunft und das Einzelfall-Notifizierungsverfahren).
Sollten aufgrund der weiteren Prüf- und Planungsschritte organisatorische,
aufgabenbezogene oder gesellschaftsrechtliche Weiterentwicklungen der Bochum
Perspektive 2022 GmbH erforderlich werden, sind diese dem Rat mitzuteilen.
6.
Für den Aufsichtsrat werden benannt:
1.
_______________________ (Vorschlag OB)
2.
_______________________
3.
_______________________
4.
_______________________
5.
_______________________
7.
Der Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der
Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH wird angewiesen, entsprechende Beschlüsse
zu fassen.
8.
Der Rat der Stadt Bochum beauftragt die Bochum Perspektive 2022 GmbH gemäß
vorliegendem Betrauungsakt – Anlage 2 - mit der Erbringung von Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Form der Wirtschaftsförderung /
Strukturentwicklung ehemaliger Opel-Flächen und aller damit im Zusammenhang
stehenden Leistungen, die der Wirtschaftsförderung / Strukturentwicklung ehemaliger OpelFlächen im Raum Bochum dienen.