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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
405 kB
Erstellt
24.12.14, 19:59
Aktualisiert
27.01.18, 11:17

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Vorlage Nr.: 20140149 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bochum Perspektive 2022 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Rat 30.01.2014 Anlagen Anlage 1: Gesellschaftsvertrag Bochum Perspektive 2022 GmbH Anlage 2: Betrauungsakt Bochum Perspektive 2022 GmbH Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Vorlage Nr.: 20140149 1. Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) Einleitung Die Bochum Perspektive 2022 steht für die gemeinschaftliche Initiative des Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW), der Adam Opel AG und der Stadt Bochum zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen für die Ansiedlung von neuen Unternehmen und die damit verbundene Schaffung von neuen Arbeitsplätzen auf den von der Adam Opel AG nicht mehr benötigten Werksflächen in Bochum. Seit über einem Jahr gestalten die Partner in diversen Arbeitsbeziehungen sämtliche erforderlichen Vorbereitungen, um eine Weiterentwicklung der Opelflächen zu ermöglichen. Hierzu gehören Grundlagenermittlungen für die Flächenaufbereitung (Altlastenbegutachtung), die Schaffung von Voraussetzungen für eine Flächenübertragung auf die zu gründende Entwicklungsgesellschaft (Verkehrswertermittlung), Abstimmungen mit dem Land zu den Fördervoraussetzungen und Förderantragsabwicklungen, sowie die Prüfung sämtlicher formaler und inhaltlicher Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft Bochum Perspektive 2022 GmbH. Die Verwaltung hat in Fortführung der Ratsvorlage aus Dezember 2012 (Vorlage Nr. 20122695) im Juli vergangenen Jahres eine umfangreiche Vorlage (Vorlage Nr. 20131569) zum Sachstand der Bochum Perspektive 2022 in den Rat eingebracht. Der Rat hat am 18.Juli 2013 die Verwaltung beauftragt, mit der Adam Opel AG abschließende Verhandlungen zur Gründung der Gesellschaft zu führen. Die Verwaltung legt heute mit dieser Vorlage den Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Bochum Perspektive 2022 GmbH als Tochtergesellschaft der Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum GmbH (EGR) vor. Darüber hinaus wird umfassend über alle formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Gesellschaft informiert. 2. Aktuelle Lage bei der Adam Opel AG in Bochum Seit der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bochum im Juli 2013 ist noch vor dem angekündigten Termin 31.12.2013 die Getriebefertigung im Werk II endgültig eingestellt worden. An der Ankündigung der Adam Opel AG zur Verlagerung der Zafira-Fertigung nach Rüsselsheim wird unverändert festgehalten, die Vorbereitungen im dortigen Automobilwerk sind in vollem Gange. Die Verhandlungen über den angekündigten Sozialtarifvertrag laufen. Somit wird es bei dem bisher vorgestellten Zeitplan bleiben, die Automobilfertigung im Opelwerk I in Bochum Laer zum 31. 12. 2014 endgültig aufzugeben. Für den nachfolgenden Abbau der Produktionsanlagen wird nach wie vor ein Zeitraum von etwa einem halben Jahr veranschlagt, so dass etwa zum 30. 6. 2015 dieses Werk endgültig geräumt sein könnte. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Vorlage Nr.: 20140149 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) Neu ist hingegen die Entwicklung um den Standort des Warenverteilzentrums im Werk III in Bochum Langendreer. Noch im Jahr 2013 hatten sich die Geschäftsleitung der Adam Opel AG und der Bochumer Betriebsrat auf Eckpunkte für einen Sozialtarifvertrag geeinigt. Einer dieser Eckpunkte war die Vereinbarung, das Warenverteilzenrum auch zukünftig am Standort zu erhalten, es also über den bestehenden Vertrag hinaus fortzuführen und es sogar zu erweitern. Hierfür sollen 60 Mio Euro investiert werden. Die Erweiterung soll sich in einer erweiterten Flächendimension von etwa 100 000 qm darstellen. Dafür werden nach Aussage der Adam Opel AG auch Flächen des Werkes II in Anspruch genommen werden müssen. Die Belegschaft soll in den nächsten Jahren um 265 auf 700 Mitarbeiter ausgeweitet werden. Betrieben wird das Warenverteilzentrum derzeit durch den Logistikdienstleister Neovia. Weitere Bestandteile der Vereinbarungen zum Sozialtarifvertrag sind: - Mindestens 200 Mitarbeitern wird der Wechsel in andere Opel-Standorte ermöglicht Opel wird attraktive, individuelle Abfindungspakete anbieten – inklusive einer zweijährigen Transfergesellschaft Die Berufsausbildung wird fortgesetzt: 171 Auszubildende machen in den kommenden Jahren ihren Abschluss. Weitere 40 Auszubildende starten 2014 Ein besonderer Schwerpunkt wird die Qualifizierung und die Vermittlung in andere Tätigkeitsfelder in der Großregion Bochum sein Grundsätzlich gehen die Partner von einer Entwicklung aller frei werdenden Opelflächen aus. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird für die Entwicklungsaufgabe der Bochum Perspektive 2022 GmbH verbindlich nur die Fläche des Werks I (696.656 qm) voraussichtlich zum 01.07.2015 zur Verfügung stehen und zu diesem Zeitpunkt in das Eigentum der Gesellschaft übertragen werden. Die Adam Opel AG wird in den kommenden Wochen klären, wie die Erweiterung des Warenverteilzentrums auf den bisherigen Standorten von Werk II und III konzipiert werden soll. Hierzu werden Abstimmungen mit der Planungsbehörde erfolgen müssen. Darüber hinaus wird zu prüfen sein, welche Flächen zu welchem Zeitpunkt dann nicht mehr von Opel benötigt werden und wie diese ebenfalls in eine weitere Entwicklung einbezogen werden können. 3. Voraussetzungen zur Gründung der Gesellschaft In den vergangenen Monaten galt es insbesondere folgende Voraussetzungen für die Flächen– und Standortentwicklung der bisher durch die Adam Opel AG genutzten Werksflächen zu bearbeiten: 3.1 Sanierungsaufwand auf den Flächen (Altlasten) Die Adam Opel AG (Opel) beauftragte am 11.10.2013 die URS Deutschland GmbH (URS) mit der Durchführung einer orientierenden Umweltbewertung (Phase II Umweltbewertung) sowie einer Bewertung des Rückbaus der Opel-Werke I bis III in Bochum und der Bergbaufolgeschäden in diesen Bereichen. Die Auswertungen der Untersuchungsergebnisse beruhen auf der Annahme, Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Vorlage Nr.: 20140149 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) dass die Örtlichkeiten und großräumigen Versiegelungen der aktuell vorhandenen Betriebsanlagen ohne wesentliche Änderung weiterhin für eine zukünftige gewerbliche Nutzung genutzt werden. Die Bewertung erfolgte also auf der Grundlage des während des Untersuchungszeitraums angetroffenen Zustandes der untersuchten Örtlichkeiten oder Anlagen ohne Berücksichtigung weiterer Untersuchungskosten auslösenden möglichen künftigen Entwicklung. Für die Aufstellung der überschlägigen Kosten sind drei Kalkulationsszenarien zu Grunde gelegt worden: - "Base Case“ Szenario: praxisorientierte Prognose mit einer 50%igen Wahrscheinlichkeit, dass die tatsächlich eintretenden Kosten nicht über den genannten Kosten liegen (=Konfidenzniveau [Confidence Level] (CL) 50) - "High Case“ Szenario: Im Vergleich zum "Base Case“ Szenario handelt es sich hier um eine Prognose mit einer 95%igen Wahrscheinlichkeit (CL 95), dass die tatsächlich eintretenden Kosten nicht über den genannten Kosten liegen. - "Planning Case“ Szenario: Mit Hilfe eines statistischen Programms wurden aus einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeitsverteilung für jeden Kostenpunkt zufällig 1.000 Werte gewählt, aus denen sich eine modellierte Verteilungskurve ergibt. Aus dieser Kurve wird der 80er Perzentilwert als sog. Planning Case (CL 80; Überschreitungsrisiko von 20%) genutzt. 3.1.1 Aufgabenstellung (Untersuchungen) Boden und Grundwasser Für die drei Werksflächen wurde nach historisch-deskriptiver Erfassung, Auswertung vorhandener Unterlagen und anschließender Begehung ein Untersuchungsprogramm für die Erkundung in Phase II aufgestellt. So wurden im Rahmen einer ersten Gefährdungsabschätzung rd. 285 Rammkernsondierungen niedergebracht, 24 Grundwassermessstellen errichtet und zahlreiche chemische Analysen von Boden, Bodenluft und Grundwasser durchgeführt. Anhand dieser Ergebnisse ist eine überschlägige Kostenschätzung für weitere Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen aufgestellt worden. Bergbaufolgeschäden Für diesen Themenkreis sind vorhandene Unterlagen ausgewertet, Grubenbildeinsichtnahmen vorgenommen und ein Untersuchungskonzept mit einer ersten Kostenschätzung (Phase I) für weitere Untersuchungen und Sicherungsmaßnahmen entwickelt worden. Durch ergänzende Auswertungen des E.ON SE Archives in Phase II konnte das Risiko begrenzt und dadurch die anfangs prognostizierten Kosten für die Sicherungsmaßnahmen entsprechend angepasst werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Vorlage Nr.: 20140149 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) Gebäudeschadstoffe Im Hinblick auf den geplanten Rückbau ist, nachdem eine Gebäudeerkundung mit visueller Aufnahme potentieller verdächtiger Materialien (Asbest, teerhaltige Baumaterialien, alte Mineralwolle (KMF), Mineralöle etc.) in den Werken I bis III durchgeführt wurde (Phase I), ein Untersuchungsprogramm mit einer ersten Kostenschätzung erstellt worden. Dieses Untersuchungsprogramm wurde in Phase II umgesetzt. Die Kostenschätzung wurde fortgeschrieben und ein Rückbaukonzept entwickelt. Rückbau Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Gebäudeuntersuchung und des ermittelten Rückbauvolumens (aufstehende Gebäude, versiegelte Außenflächen, Gleisanlagen) wurden für die Werke I bis III entsprechende Kostenschätzungen für den Rückbau aufgestellt. 3.1.2 Kostenschätzungen Die vorstehend angesprochenen Kostenschätzungen basieren auf den o.g. Untersuchungsergebnissen der URS (Phase II) und stellen sich wie folgt dar: (Weitere Details sind der Vorlage Nr. zu entnehmen): Leistungen Werk I Base Case High Case Planning Case [Mio. €, netto] [Mio. €, netto] [Mio. €, netto] Boden-Grundwasser 2,4 9,2 5,6 Bergbaufolgeschäden 12,0 12,0 12,0 Rückbau (inkl. 36,9 59,4 46,7 51,3 80,6 64,3 Boden-Grundwasser 0,7 2,4 1,55 Bergbaufolgeschäden 3,7 3,7 3,7 16,3 26,4 21,8 20,7 32,5 27,05 Boden-Grundwasser 4,2 8,2 5,8 Bergbaufolgeschäden 0,7 0,7 0,7 Rückbau (inkl. 9,1 14,5 11,8 14,0 23,4 18,3 86,0 136,5 Behandlung Gebäudeschadstoffe) Summe (Werk I) Werk II Rückbau (inkl. Behandlung Gebäudeschadstoffe) Summe (Werk II) Werk III Behandlung Gebäudeschadstoffe) Summe (Werk III) Summen (Werk I bis III) 109,65 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Vorlage Nr.: 20140149 3.1.3 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) Fazit zur Umweltbewertung Die Gutachten zu den Opel-Werksflächen I bis III wurden im Dezember 2013 im Entwurf vorgelegt (vgl. auch Ausführungen in der weiteren Vorlage der Sondersitzung). Nach Durchsicht und Bewertung der Unterlagen durch die Fachverwaltung ist im Hinblick auf die Größenordnung der erforderlichen Maßnahmen und den sich hieraus ergebenden Kostenaufwand - nach derzeitigem Kenntnisstand - eine Plausibilität in den Proportionen zu konstatieren. Grundsätzlich besteht gleichwohl weiterhin das Risiko einer Kostensteigerung insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Untersuchungen noch nicht gänzlich abgeschlossen sind. Ergänzender Untersuchungs- und weiterer Handlungsbedarf ist nicht auszuschließen. Darüber hinaus wird eine enge Abstimmung von Geländefreimachung mit der Folgenutzung zur relevanten Kostenreduzierung beitragen. 3.2 Verkehrswertermittlung zur Übertragung der Flächen In Abstimmung mit der Stadt Bochum hat die Adam Opel AG die Firma KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Ermittlung der Verkehrswerte für die Liegenschaften der Opel-Werke beauftragt. Nach der Entscheidung, dass das Warenverteilzentrum von Opel in Bochum verbleibt, beschränkt sich der Auftrag an die Firma KPMG nun auf die Liegenschaften der Opel-Werke I und II. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann nur für die Flächen des Opel-Werkes I ein Übertragungszeitpunkt an die Bochum Perspektive 2022 GmbH angegeben werden; dies wird voraussichtlich der 01.07.2015 sein. Eine Ermittlung des Verkehrswertes zum Übertragungsstichtag kann nicht im Vorhinein erfolgen. Daher hat die Firma KPMG zunächst eine Wertindikation vorgelegt, die nur eine Projektion auf den zukünftigen Stichtag unter Berücksichtigung heutiger Wertverhältnisse sowie bisher bekannter wertrelevanter Informationen darstellt. Zum Übertragungszeitpunkt sind aus rechtlichen Gründen alle Angaben zu prüfen und zu aktualisieren, um in das endgültige Gutachten über den Verkehrswert einfließen zu können. Grundlage dieser Wertindikation bildet das als Ergebnis eines Werkstattprozesses zwischen der Firma Opel, der Stadt Bochum und NRW.Urban erstellte Nutzungsszenario. Danach sind die zu bewertenden Liegenschaften jeweils zu einem Gewerbegebiet zu entwickeln. Des Weiteren lagen Kostenschätzungen der von Opel beauftragten Firma URS (Altlasten, Rückbaukosten, Bergschadenrisiko, Einschätzung des Baugrundes) vor. Eine grobe Kostenabschätzung zur verkehrs- und medientechnischen Erschließung sowie weiteren Angaben zu Kostenschätzungen erfolgten auf Grund der gängigen Fachliteratur und Erfahrungswerten. Die Bewertung der KPMG erfolgte auf der Grundlage des Vergleichswertverfahrens und unter Beachtung einer deduktiven Bodenwertableitung. Diese Vorgehensweise entspricht den gesetzlichen Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in Verbindung mit § 194 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der gängigen Bewertungspraxis. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Vorlage Nr.: 20140149 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) Hierbei wurde zunächst der lastenfreie Bodenwert für eine gewerbliche Nutzung anhand von Bodenrichtwerten und Vergleichspreisen aus Bochum und dem Kernruhrgebiet (Dortmund, Recklinghausen, Herne, Gelsenkirchen, Essen und Mülheim an der Ruhr) abgeleitet. Diese Ableitung wurde unterstützt durch Angaben der örtlichen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Stadt Bochum und der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse in den zuvor genannten Städten. Die Ableitung der lastenfreien Bodenwerte entspricht der gängigen Bewertungspraxis und wird von hieraus als nachvollziehbar angesehen. Unter Beachtung der lastenfreien Bodenwerte sowie der oben aufgeführten Kostenschätzungen, die wertmindernd zu berücksichtigen sind, ergibt sich für die Liegenschaften Opelwerk I und II jeweils ein negativer rechnerischer Wert (Unwert). Es ist also davon auszugehen, dass sich im vorliegenden Fall finanzielle Verpflichtungen ergeben, denen bei rein wirtschaftlicher Betrachtungsweise auf Dauer keine gleichwertigen Vermögensvorteile gegenüber stehen. Dies bedeutet, dass die Umsetzung der geplanten Maßnahmen (Rückbau, Altlasten, etc.) und somit die Entwicklung der Liegenschaften zu neuen Gewerbegebieten im Sinne der Verkehrswertermittlung wirtschaftlich nicht sinnvoll sind. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Stadt Bochum teilt die Auffassung, dass es sich im vorliegenden Fall um grobe bzw. vorsichtige Kostenschätzungen (u.a. Base-Case) handelt und die tatsächlichen Aufwendungen höher liegen können. Es ist allerdings nachvollziehbar, dass für den Sanierungsaufwand auf den Flächen (Rückbau, Altlasten) im Rahmen der Verkehrswertindikation nur der „Base Case“ (als praxisorientierte Prognose mit einer vorgegebenen 50%igen Wahrscheinlichkeit, dass die tatsächlich eintretenden Kosten nicht über den genannten Kosten liegen) und nicht der „Planning Case“ unterstellt wurde. Dies entspricht einem Interessens- bzw. Risikoausgleich zwischen Verkäufer und Käufer im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, bietet aber keine ausreichende Sicherheit für eine Finanzierungsplanung. Auf Grund der vorliegenden Aufwendungen bzw. Belastungen kann kein positiver Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 BauGB für die Liegenschaften ermittelt bzw. festgestellt werden. Ohne vollständige Berücksichtigung der besonderen finanziellen Verpflichtungen besteht jedoch für die zu betrachtenden Grundstücke kein gewöhnlicher Geschäftsverkehr. Ein Verkehrswert (Marktwert) kann somit nicht angegeben werden. Für derartig belastete Grundstücke, bei denen sich rechnerisch ein negativer Wert (Unwert) ergibt, können z.B. vertragliche Regelungen über die besonderen finanziellen Verpflichtungen vereinbart werden. Außerdem können solche Grundstücke verschenkt oder zu einem symbolischen Anerkennungsbetrag übertragen werden. Bei den in der Wertindikation von KPMG überschlägig geschätzten Werten in Höhe von jeweils 1,00 Euro handelt es sich nach Auffassung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Stadt Bochum nur um einen Anerkennungsbetrag (symbolisch). Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Vorlage Nr.: 20140149 3.3 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) Machbarkeitsstudie der NRW Urban GmbH & Co KG Seit Herbst 2013 wird das sogenannte Werkstattverfahren im Auftrag des Wirtschaftsministeriums durch die NRW Urban GmbH & Co KG durchgeführt. Ziel ist die Vorlage einer Machbarkeitsstudie, die ein grobes Nutzungs- und Strukturkonzept beinhaltet. Darauf aufbauend sollen alle weiteren Planungs– und Umsetzungsschritte erfolgen können. Das Verfahren wurde mit der zweiten Werkstatt am 17.01.2014 zu einem vorläufigen Abschluss gebracht. Die Verwaltung legt in dieser Sitzung mit einer gesonderten Vorlage die Ergebnisse des Werkstattverfahrens vor. Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens bilden nach entsprechender Beschlussfassung des Rates die Grundlage für die weitere Planung des Geländes des Opelwerks I, bis hin zum erforderlichen Bebauungsplan. 4. Grundlagen der Gesellschaft Bochum Perspektive 2022 GmbH 4.1 Gesellschaftsvertrag Mit der Adam Opel AG wurde ein Gesellschaftsvertrag, der die Grundvoraussetzungen für die Gesellschaft Bochum Perspektive 2022 GmbH regelt verhandelt (Anlage 1). Der Gesellschaftszweck ist die Sanierung, Entwicklung und Vermarktung der von Opel künftig nicht mehr benötigten Flächen. Die Bochum Perspektive 2022 GmbH wird als Tochtergesellschaft der Entwicklungsgesellschaft Ruhr Bochum GmbH (EGR) gegründet und wird damit in die neue Holdingstruktur der Wirtschaftsförderung Bochum eingebunden. Das Stammkapital der Gesellschaft wird 25.000 € betragen und zu 51 % (12.750 Geschäftsanteile) von der EGR und zu 49% (12.250 Geschäftsanteile) von der Adam Opel AG übernommen werden. Die Gesellschaft wird zwei Geschäftsführer haben. Die Adam Opel AG hat hierzu bereits Herrn Enno Fuchs benannt. Die Stadt Bochum hat im Rahmen der Festlegung der neuen Holdingstruktur entschieden, dass die Geschäftsführung der EGR auch die Geschäftsführung der Bochum Perspektive 2022 GmbH übernehmen soll. Bis zur Berufung der Nachfolge ist dies für die Stadt Bochum der Interimsgeschäftsführer Herr Paul Aschenbrenner. Beide Akteure sind bereits in den vergangenen Monaten aktiv in die vorbereitenden Arbeiten eingebunden und haben die Verhandlungen wesentlich mit gestaltet. Die Gesellschaft wird einen Aufsichtsrat mit insgesamt neun Mitgliedern haben. Hiervon wird der Rat insgesamt fünf Personen entsenden. Zusätzlich hat die Gesellschaft einen Beirat, der die Entwicklungsarbeit der Gesellschaft unterstützt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Vorlage Nr.: 20140149 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) 4.2 Finanzierung und Förderung 4.2.1 Finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Bochum Der Haushaltsplan 2014 und die mittelfristige Finanzplanung sehen für die städtische Beteiligung (über die EGR) an der Bochum Perspektive 2022 GmbH in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils 1,2 Mio. € (insgesamt 4,8 Mio. € = 51 %) für Kapitaleinzahlungen vor. Der vorgesehene entsprechende Anteil der Adam Opel AG beträgt mit Gründung der Gesellschaft 4,6 Mio. € = 49 %. Die Bochum Perspektive 2022 GmbH wird bis zum geplanten Flächenübergang zum 01.07.2015 bzw. bis zu einem ersten möglichen Fördermittelzufluss in 2015 erhebliche vorhergehende Aufwendungen im Bereich der Vorplanung/Gutachten und für erforderliche Beratungen zu den noch zu klärenden Rechts- und Sachfragen insbesondere in Bezug auf die Komplexe Beihilferecht, Steuerrecht und Grundstückswertermittlung tätigen müssen. Aus diesen Gründen sind die geplanten Kapitaleinlagen in die Bochum Perspektive 2022 GmbH zu leisten. 4.2.2 Entwurfsstand der Finanzierungsplanung (2014 bis 2022) Nach der vorgesehenen Gesellschaftervereinbarung stehen der Bochum Perspektive 2022 GmbH finanzielle Mittel in Höhe von 9,4 Mio. € (4,8 Mio. € EGR, 4,6 Mio. € Adam Opel AG) zur Verfügung. Darüber hinaus werden der Bochum Perspektive 2022 GmbH in den Jahren 2014 bis 2022 geldwerte Personal- und Sachleistungen in Höhe 12,2 Mio. € (6,2 Mio. € EGR, 6,0 Mio. € Adam Opel AG) zur Verfügung gestellt. Der Ausgleich dieser geldwerten Personal- und Sachdienstleistungen für die EGR ist im Innenverhältnis Stadt Bochum ./. EGR zu klären. Auf der Grundlage einer orientierenden Umweltbewertung, einer Schätzung der Rückbaukosten und einer Schätzung der Erschließungskosten für das Opel Werk I hat die Verwaltung für die Altlastensanierung, Brachflächenaufbereitung, Erschließung, Zwischenfinanzierung, Vermarktung etc. pp. der Flächen des Werkes I (auf Grundlage des bisherigen Planungsstandes) eine Spannbreite der Gesamtaufwendungen zwischen 100 und 130 Mio. € ermittelt. Genauere Kalkulationen sind erst mit einer Konkretisierung der Planungen möglich. Die auf dieser Grundlage zu finanzierenden Eigenanteile liegen dann – je nach Annahmen, insbesondere über Landesförderung, Anteil der vermarktbaren Flächen und Vermarktungsgeschwindigkeit – in einer Größenordnung (ohne Personalgestellung) von 10 – 20 Mio. € für die Stadt Bochum; davon sind 4,8 Mio. € in die Haushalte 2014-2017 eingestellt. Die zugrunde gelegte Förderquote beträgt 90% der förderfähigen Aufwendungen. Sollten sich im Planungsprozess – und in der Folge im Abstimmungsprozess mit dem Land – herausstellen, dass Aufwendungen ggf. nicht förderfähig sind, erhöhen sich die Kapitaleinlagen der Gesellschafter anteilig (abschließende Klärungen müssen im Zusammenhang mit der Gesellschaftervereinbarung erfolgen). Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 9 Vorlage Nr.: 20140149 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) Der aktuelle Entwurf einer Finanzierungsplanung für den Zeitraum 2014 bis 2022 erwartet deshalb für die Jahre 2017-2022 weitere Einlagen der Gesellschafter. Die derzeitigen Annahmen des Finanzierungsplanes gründen auf einer kaufmännischen Risikoabschätzung mit Anpassungen durch die Beteiligten Opel, EGR und Stadt Bochum. Sie gründen sich auf folgenden Annahmen: 4.3 Vermarktung der Flächen bis 2022 Förderquote 90 % der unrentierlichen Kosten (gesamter Aufwand abzüglich Vermarktungserlöse) Förderzweck-verträgliche Verkäufe (Erfüllung aller Förderkriterien, Beihilfe-Konformität) Brutto-Fläche 70 ha (davon Grünfläche ca. 16,8 ha und Erschließung 7,6 ha) Nettobauland 45,2 ha (GE/GI Fläche) Gesellschaftervereinbarung Es ist beabsichtigt, zwischen der Adam Opel AG und der EGR in Abstimmung mit der Stadt Bochum zeitnah eine Gesellschaftervereinbarung abzuschließen, die insbesondere die abschließende Abstimmung zwischen den Gesellschaftern der Bochum Perspektive 2022 GmbH über die Grundstücksübertragung und den Finanzierungsplan (einschl. der Eigenanteile der Gesellschafter) regelt. Abhängig von den fortschreitenden Erkenntnissen über die Rahmenbedingungen ist der Finanzierungsplan in den Folgejahren fortzuschreiben und die Höhe der Einzahlungen in die Kapitalrücklage zu überprüfen. Die Gesellschaftervereinbarung ist dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 4.4 Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Die Gesellschaft wird die Entwicklungen der Opelflächen umfassend operativ verantworten und gestalten. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit den Gesellschaften der Wirtschaftsförderung und den Fachbereichen der Stadtverwaltung zu definieren sein. Gemeinsam wird hierzu eine Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Dezernates der Oberbürgermeisterin eingerichtet. Die Verantwortlichen der Bochum Perspektive 2022 GmbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaften und der Stadtverwaltung (i.B. Dezernat I, II und VI) werden in der Arbeitsgemeinschaft sämtliche Planungs- und Umsetzungsschritte miteinander abstimmen und an der Sache orientiert kooperativ gestalten. 4.5 Regionale Zusammenarbeit Mit den Nachbarkommunen wurden in den vergangenen Wochen Fragen der regionalen Zusammenarbeit beraten. Sowohl in Gesprächen auf Einladung der Oberbürgermeisterin, wie auch in weiteren Arbeitsgesprächen mit den Wirtschaftsförderungen wurde das Interesse an einer engen Abstimmung und Zusammenarbeit festgehalten. Die Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH wird nach Abschluss des Werkstattverfahrens in Abstimmung mit der Stadt Bochum und Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 10 Vorlage Nr.: 20140149 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) der Wirtschaftsförderung Bochum GmbH die Moderation zur Entwicklung eines regionalen Konsenses für den weiteren Entwicklungsprozess in der Bochum Perspektive 2022 übernehmen. 4.6 Beihilferechtliche Aspekte Zur Sicherstellung der Beihilferechtskonformität sind bei der beabsichtigten Vorgehensweise die aktuellen Vorgaben des Europäischen Beihilfe- und Wettbewerbsrechtes (EU-Recht) zu beachten. Hierbei ist Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu berücksichtigen. Danach sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Im Zusammenhang mit der Bochum Perspektive 2022 GmbH ergeben sich drei beihilferechtlich relevante Bereiche: 1. Grundsätzliche finanzielle Ausstattung der Gesellschaft durch die Stadt Bochum (über die EGR), sowie die unentgeltliche Personal- und Sachgestellung 2. Förderkulisse durch das Land NRW 3. Grundstücksübertragung von der Adam Opel AG auf die Bochum Perspektive 2022 GmbH 4.6.1 um Bereich 1: „grundsätzliche finanzielle Ausstattung der Gesellschaft durch die Stadt Bochum (über die EGR), sowie die unentgeltliche Personal- und Sachgestellung“ Nach Maßgabe des Freistellungsbeschlusses 2012/21/EU der EU-Kommission könnte die Finanzierung der Bochum Perspektive 2022 beihilferechtskonform ausgestaltet werden, wenn  die Ausgleichszahlungen an die begünstigten Tochtergesellschaften für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) den Betrag von 15.000.000,00 € pro Jahr nicht übersteigt,  es sich bei den von der Bochum Perspektive 2022 zu erledigenden Aufgaben/zu erbringenden Leistungen um DAWI handelt und  die Bochum Perspektive 2022 als Empfänger der Ausgleichszahlung von EGR als Zuwendungsgeber gemäß Art. 4 des Freistellungsbeschlusses förmlich mit der Erfüllung der DAWI durch einen entsprechenden Betrauungsakt (BA) betraut worden ist. Diese beihilferechtliche Problematik wurde eingehend geprüft. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die hier in Rede stehende Strukturentwicklungsaufgabe der Bochum Perspektive 2022 hinsichtlich der Opel-Werksflächen I als DAWI subsumiert werden kann, woraus folgt, dass Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 11 Vorlage Nr.: 20140149 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) die grundsätzliche finanzielle Ausstattung der Gesellschaft durch die Stadt und auch die unentgeltliche Personal- und Sachgestellung durch die EGR als durch den DAWIFreistellungsbeschluss abgedeckt anzusehen sind. Hierfür ist es erforderlich, dass die Stadt Bochum die Bochum Perspektive 2022 GmbH mit diesen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut. Dies erfolgt durch den als Anlage beigefügten Betrauungsakt, der durch den Rat der Stadt Bochum zu beschließen ist. 4.6.2 zu den Bereichen Nr. 2 und 3: „Förderkulisse durch das Land NRW“ / Grundstücksübertragung von der Adam Opel AG auf die Bochum Perspektive 2022 GmbH Nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob und wie die Förderung der Bochum Perspektive 2022 GmbH durch das Land NRW aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW (RWP) – Infrastrukturrichtlinie – beihilferechtskonform erfolgen könnte. Die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen wurden mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen erörtert. Wegen der derzeitigen Haltung der EU-Kommission zur Infrastrukturförderung (sie wird zunehmend als unzulässige Beihilfe gewertet) wurde der Stadt Bochum eine Einzelfall-Notifizierung dringend empfohlen. Zur Einzelfall-Notifizierung führten die Vertreter des Ministeriums aus, dass für eine positive Kommissionsentscheidung u. a. folgende Gesichtspunkte bearbeitet werden müssen:  Mit dem Projekt müssen Ziele von allgemeinem europäischem Interesse verbunden sein.  Da es sich bei der Beihilfe um staatliche Mittel handelt, muss genau beschrieben werden, wer welchen Vorteil hiervon hat.  Ebenso muss der Anreizeffekt der Beihilfe beschrieben und bewertet werden.  Bezogen auf die Entwicklungsfläche muss ein (europaweites) Marktversagen nachgewiesen werden.  Die Beihilfeintensität aller staatlichen Beihilfen (einschl. kommunaler Eigenanteile) insgesamt sollte nicht wesentlich über 50% liegen.  Die positiven Effekte zur Stadtentwicklung können -anders als bei anderen eher regional ausgeprägten Förderwegen – unter die EU 2020-Strategie subsummiert werden und damit ebenfalls Grundlage eines entsprechenden Antrags sein. Vor diesem Hintergrund prüft die EU-Kommission nicht nur materielle, sondern inzwischen vermehrt auch immaterielle Vorteile, z.B. die Frage ob die Durchführung der Maßnahme das Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 12 Vorlage Nr.: 20140149 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) Image der Adam Opel AG verbessert und hieraus ein wirtschaftlicher Vorteil generiert wird. Zur Prüfung eventueller materieller Vorteile wird die Untersuchung gehören, ob die Adam Opel AG als Marktteilnehmer im europäischen Markt begünstigt wird, wenn sie die Grundstücke an die Bochum Perspektive 2022 GmbH zu einem Preis von jeweils 1,00 € verkauft, obwohl die für einen späteren Verkauf notwendige Aufbereitung zunächst Beträge im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich verbraucht. Auch die Frage der Unabhängigkeit der mit der Bewertung der Grundstücke beauftragten Gutachter muss berücksichtigt werden. Die in diesem Zusammenhang angesprochene Frage der mindestens notwendigen Stillstandskosten führt dem Grunde nach zu dem gleichen negativen Ergebnis. Das Ministerium wies außerdem darauf hin, dass durch das Projekt und eine Förderung die Adam Opel AG nicht von Verpflichtungen nach nationalem Recht befreit werden darf und auch in bestimmten Kostenbereichen das Verursacherprinzip zu Lasten der Adam Opel AG betrachtet und bewertet werden muss. 4.6.3 Verfahren zur Feststellung der beihilferechtlichen Zulässigkeit durch eine EinzelfallNotifizierung In der Bundesrepublik Deutschland ist die Anmeldung der Beihilfen Aufgabe des Bundes. Sie wird vor allem durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wahrgenommen. Dorthin versenden die zuständigen Landesbehörden die erforderlichen Unterlagen. Diese werden danach über die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union an das Generalsekretariat der Kommission übermittelt. Später vollzieht sich der Kontakt direkt mit der Generaldirektion Wettbewerb. Eine Einzelfall-Notifizierung ist von der Bochum Perspektive 2022 GmbH nach Ihrer Gründung vorzubereiten. Die weiteren notwendigen Schritte sind durch die Bochum Perspektive 2022 GmbH dann über das Land und den Bund einzuleiten. Das Prüfverfahren gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil, dem vorläufigen Prüfverfahren, entscheidet die Kommission innerhalb von zwei Monaten, ob überhaupt ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet wird. Im zweiten Teil, dem eigentlichen förmlichen Prüfverfahren, soll die Kommission innerhalb von 18 Monaten entscheiden, ob die beabsichtigte Beihilfe, ggf. bedingt, zulässig ist. Bei der Einzelfall-Notifizierung handelt es sich um ein umfangreiches und ggf. langwieriges Verfahren, das mit Kosten, z.B. durch externe Berater verbunden ist. Zudem verhindert das Beihilfeverbot die Gewährung der betroffenen Beihilfen vor erfolgter Notifizierung. Betroffen hiervon sind die Bereiche Landesförderung und Grundstücksübertragung, nicht jedoch die grundsätzliche finanzielle Ausstattung der Gesellschaft durch die Stadt Bochum (über die EGR), sowie die unentgeltliche Personal- und Sachgestellung, da diese durch den Betrauungsakt legitimiert werden können. Um eine lückenlose Finanzierung der von der Bochum Perspektive 2022 GmbH durchzuführenden Sanierungs-, Aufbereitungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit ergänzenden Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 13 Vorlage Nr.: 20140149 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) Mitteln aus dem Kapitalmarkt sicherzustellen, ist davon auszugehen, dass auch gegenüber den finanzierenden Banken der Nachweis einer rückforderungssicheren Förderung erbracht werden muss. 4.7 Steuerrechtliche Aspekte Durch die Übernahme der gesellschaftsvertraglich vereinbarten Maßnahmen im Bereich der Sanierung, Entwicklung und Vermarktung der Opelflächen fallen bei der Gesellschaft Aufwendungen an, die - zumindest in den ersten Jahren - nicht durch entsprechende Erträge gedeckt sind. Die Gesellschaft ist somit auf finanzielle Unterstützung durch die Gesellschafter und Dritte (insb. das Land Nordrhein-Westfalen als Zuwendungsgeber) angewiesen, um allein ihren gesellschaftsvertraglichen Zweck zu erfüllen, da ansonsten eine Insolvenzantragspflicht aufgrund von Zahlungsunfähigkeit bestehen würde. Diese Unterstützung erbringen die Gesellschafter gegenüber der Bochum Perspektive 2022 GmbH durch finanzielle Gesellschafterbeiträge (Einzahlungen in die Kapitalrücklage) und durch unentgeltliche Leistungen (Personal- und Sachdienstleistungen). Bei der Erfüllung von Aufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts durch einen Unternehmer, der in diesem Zusammenhang finanzielle Ausgleichszahlungen erhält, beurteilt sich die Steuerbarkeit der Leistungen nach den getroffenen Vereinbarungen. Im vorliegenden Fall stattet die EGR die Gesellschaft aus Gründen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, mit dem notwendigen Kapital aus und erbringt Sach- und Dienstleistungen unentgeltlich, um der Gesellschaft die weitere Tätigkeit überhaupt erst zu ermöglichen. In diesem Falle liegen echte, nicht steuerbare Gesellschafterbeiträge vor. Zur Absicherung der vorgenannten Rechtsauffassung ist ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abgabenordnung (AO) beim Finanzamt Bochum-Mitte gestellt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Vorlage Nr.: 20140149 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) Bezeichnung der Vorlage Bochum Perspektive 2022 1. Der Rat der Stadt Bochum stimmt der beabsichtigten Gründung der Bochum Perspektive 2022 GmbH sowie dem Gesellschaftsvertrag - Anlage 1 - zu. 2. Als Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der Bochum Perspektive 2022 GmbH wird benannt: Herr Dr. Busch 3. Der Rat beschließt die Gründung der Gesellschaft mit einem Stammkapital von 25.000 € (Anteil Stadt 12.750 €, Anteil Opel 12.250 €) durch die Entwicklungsgesellschaft RuhrBochum mbH. Die Verwaltung und die Geschäftsführung der Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH werden beauftragt, sämtliche mit der Errichtung der Gesellschaft erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, sobald die Verbindliche Auskunft des Finanzamtes wie beantragt ausfällt. Für den Fall, dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht redaktionelle Änderungen am Gesellschaftsvertrag ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. 4. Der Rat betraut die Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH der Bochum Perspektive 2022 GmbH in den Jahren 2014 bis 2022 geldwerte Personal- und Sachleistungen in Höhe von 6,2 Mio. € zur Verfügung zu stellen. 5. Der Rat beauftragt die EGR in Abstimmung mit der Stadt Bochum a) eine Gesellschaftervereinbarung mit der Adam Opel AG zu verhandeln und zeitnah dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. In dieser Gesellschaftervereinbarung werden die Einzahlungen der Gesellschafter in die Kapitalrücklage, die unentgeltliche Erbringung von Personal- und Sachleistungen und die Nachschusspflichten geregelt. Als Anlage hierzu ist auch eine Finanzierungsplanung zu erarbeiten. Es werden die von der Adam Opel AG nicht mehr benötigten Teilflächen abschließend definiert und Übergangszeiträume für die Übertragung des Eigentums auf die Gesellschaft festgelegt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Vorlage Nr.: 20140149 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2103) /62 (3800) /20 (2200) /67 (2355) Des Weiteren wird die Bochum Perspektive 2022 GmbH beauftragt, b) c) die notwendigen Fördermittel zu beantragen. die Flächen des Opelwerkes I zu erwerben. Vorab sind alle beihilfe- und steuerrechtlichen Fragestellungen rechtssicher zu klären (insbesondere die Verbindliche Auskunft und das Einzelfall-Notifizierungsverfahren). Sollten aufgrund der weiteren Prüf- und Planungsschritte organisatorische, aufgabenbezogene oder gesellschaftsrechtliche Weiterentwicklungen der Bochum Perspektive 2022 GmbH erforderlich werden, sind diese dem Rat mitzuteilen. 6. Für den Aufsichtsrat werden benannt: 1. _______________________ (Vorschlag OB) 2. _______________________ 3. _______________________ 4. _______________________ 5. _______________________ 7. Der Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH wird angewiesen, entsprechende Beschlüsse zu fassen. 8. Der Rat der Stadt Bochum beauftragt die Bochum Perspektive 2022 GmbH gemäß vorliegendem Betrauungsakt – Anlage 2 - mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Form der Wirtschaftsförderung / Strukturentwicklung ehemaliger Opel-Flächen und aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Wirtschaftsförderung / Strukturentwicklung ehemaliger OpelFlächen im Raum Bochum dienen.