Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2: Betrauungsakt Bochum Perspektive 2022 GmbH.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
24.12.14, 19:59
Aktualisiert
27.01.18, 11:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Betrauungsakt
(Zuwendungsbescheid)
der Stadt Bochum für die
Bochum Perspektive 2022 GmbH
auf der Grundlage
des
Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011
über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten
bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind
(2012/21/EU), ABI. EU vom 11. Januar 2012 Nr. L 7/3),
der
Mitteilung der Kommission über den Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen
in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen
(2012/C 8/03, ABI. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/15), und
der
Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen
Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse
(2012/C 8/02, ABI. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/4)
Präambel
Die Stadt Bochum betraut die Bochum Perspektive 2022 GmbH — im Folgenden BOCHUM
PERSPEKTIVE 2022 — im Rahmen dieses Betrauungsaktes mit nachfolgend näher definierten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Bei Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse handelt es sich um wirtschaftliche Tätigkeiten, die
mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden.
Gegenstand der BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 ist im Rahmen der lokalen Strukturentwicklung die Sanierung, Entwicklung und Vermarktung nicht mehr benötigter Grundstücksteilflächen des ehemaligen Bochumer Opel-Werkes I. Gegenstand der Gesellschaft ist gleichermaßen die Unterstützung von Ansiedlungen und Neugründungen, insbesondere zur Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen auf dem Gelände und in der Umgebung der Opel-Werke in Bochum. Hierzu gehören auch die Entwicklung und der weitere
Aufbau des „Innovationsclusters Produktionswirtschaft“. Auf den Gesellschaftsvertrag der
BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 wird verwiesen.
§1
Betrautes Unternehmen und Art der Gemeinwohlverpflichtung
(1)
Die Stadt Bochum betraut die BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 mit der Erbringung von
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Form der Wirtschaftsförderung / Strukturentwicklung ehemaliger Opel-Flächen und aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Wirtschaftsförderung / Strukturentwicklung
ehemaliger Opel-Flächen im Raum Bochum dienen.
(2)
Zu den operativen Aufgaben der Wirtschaftsförderung / Strukturentwicklung ehemaliger Opel-Flächen als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
zählen insbesondere
a)
Unterstützung von Ansiedlungen und Neugründungen, insbesondere zur
Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen auf dem Gelände und in der Umgebung der ehemaligen Opel-Werke in Bochum;
b)
Entwicklung und Aufbau des „Innovationsclusters Produktionswirtschaft“.
Dies umfasst insbesondere:
-
Analyse aktueller Infrastrukturverhältnisse der Produktionswirtschaft am Produktionsstandort Bochum zur aktiven Gestaltung des lokalen Strukturwandels;
-
Sicherung des Produktionsstandortes Bochum unter Berücksichtigung bestehender wirtschaftlicher Infrastruktur, insbesondere Abwendung der Abwanderung weiterer Unternehmen der Produktionswirtschaft, um damit verbundene
Verluste gemeindlicher Einnahmen und eine weitere Schwächung des Wirtschaftsstandortes Bochum zu verhindern;
-
Nutzung vorhandener Potentiale zur Weiterentwicklung der Produktionswirtschaft mit dem Ziel der nachhaltigen Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und der zukunftsfähigen Gestaltung der Ansiedlungspolitik;
-
Intensivierung des Wissenstransfers zwischen den in Bochum ansässigen Unternehmen und Know-How-Trägern der Produktionswirtschaft und Ausbau zu
einem standortsichernden Netzwerk.
(3)
Zu den operativen Aufgaben der Wirtschaftsförderung / Strukturentwicklung ehemaliger Opel-Flächen als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
zählen insoweit alle Maßnahmen, die zur Herstellung der Marktfähigkeit der Grundstücke erforderlich sind, insbesondere die Beseitigung baulicher Anlagen, die Behandlung von Altlasten, Bergschäden und Bodenverunreinigungen, die Durchführung
städtebaulicher Entwicklungswettbewerbe, die Realisierung von Maßnahmen der
Verkehrsinfrastruktur, Versorgung und Entsorgung sowie die Verwertung / Vermarktung der Grundstücke. Hiervon nicht umfasst ist der Abschluss von Mietverträgen
über Gewerbeimmobilien.
(4)
Die BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 ist darüber hinaus zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, der Wahrnehmung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unmittelbar zu dienen und diese
zu fördern.
(5)
Sollte sich eine Änderung der Aufgaben der BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 ergeben, wird der Betrauungsakt entsprechend angepasst.
(6)
Gemäß Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission (AEUV) in Verbindung mit dem Freistellungsbeschluss der EU-Kommission
sind die Dienstleistungen, mit denen die BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 betraut wird,
von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, d.h. die hierfür geleisteten Ausgleichszahlungen sind mit dem gemeinsamen Markt vereinbar und bedürfen keiner gesonderten Genehmigung der Europäischen Kommission, soweit die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn und soweit die BOCHUM PERSPEKTIVE 2022
Grundstücke zur Ausführung ihrer DAWI-Tätigkeiten erwirbt, stellt sie die Beihilfenkonformität sicher.
§2
Dauer der Gemeinwohlverpflichtung und
geografischer Geltungsbereich (Stadt Bochum)
(1)
Die Gesellschaftervereinbarung sieht vor, dass der BOCHUM PERSPEKTIVE 2022
bis zum Geschäftsjahr 2022 geldwerte Sach- und Personalleistungen in Höhe von 6,2
Mio. € und finanzielle Leistungen in Höhe von 4,8 Mio. € als Festbetragseinlagen zur
Verfügung gestellt werden. Die finanzielle Leistung wird als eine Einlage in die Kapitalrücklage der BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 nach Eintragung der Gesellschaft im
Handelsregister erbracht.
(2)
Die Betrauung der BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung /Strukturentwicklung ehemaliger Opel-Flächen erfolgt für 8 Jahre bis zum
31.12.2022. Die Betrauung mit der Aufgabe der Wirtschaftsförderung verlängert sich
automatisch um jeweils ein Jahr, wenn die Stadt Bochum zum Ablauf dieses Zeitraumes jeweils geprüft hat, ob die Voraussetzungen für die Betrauung mit dieser Aufgabe, die Parameter zur Berechnung der Ausgleichszahlungen sowie zur Vermeidung
der Überkompensation noch den Anforderungen gemäß Freistellungsentscheidung
der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AUEV auf
staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichszahlungen zu Gunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichem Interesse betraut sind, entsprechen.
§3
Berechnung der Ausgleichszahlungen
(zu Art. 5 der Freistellungsentscheidung)
(1)
Die Stadt Bochum hat die Entwicklungsgesellschaft Ruhr mbH in deren Eigenschaft
als Gesellschafterin der BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 verpflichtet, die Tätigkeiten
der BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse durch Kapitaleinzahlungen bzw. unentgeltliche Sach- und Personalgestellung zu finanzieren, damit die BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 die ihr übertragenen Aufgaben von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse übernehmen kann.
Die Kapitaleinzahlungen sind summenfixiert und der Einlagezeitpunkt wird festgelegt.
Die Höhe der Festbetragseinlage beruht auf einem Finanzierungsplan. Die Gestellung der Sach- und Personalleistungen erfolgt auf Basis eines Stellenplans.
(2)
Der Umfang der Ausgleichszahlungen in Form der Kapitaleinzahlungen darf nicht
über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der Gemeinwohlverpflichtung verursachten Kosten unter Berücksichtigung der dabei erzielten
Einnahmen und der angemessenen Rendite aus dem für die Erfüllung dieser Verpflichtungen eingesetzten Eigenkapital abzudecken. Die BOCHUM PERSPEKTIVE
2022 hat durch getrennten Ausweis in der Buchführung sicherzustellen, dass die
durch die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse entstehenden
Kosten von den Kosten für ggf. andere Tätigkeitsbereiche abgegrenzt werden. Dabei
dürfen Aufwendungen, die nicht auf den Bereich der Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichem Interesse entfallen, keinesfalls zu einer Ausgleichszahlung der
Stadt Bochum führen. Der Ausgleich muss ausschließlich zur Deckung der Kosten
der in § 1 benannten Aufgaben verwendet werden.
(3)
Führen unvorhersehbare Ereignisse aufgrund der Erbringung von Dienstleistungen
von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach § 1 zu höheren, nicht gedeckten
Kosten, können im Falle positiver Beschlüsse auf Gesellschafterebene auch diese
ausgeglichen werden. Die BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 hat den Bedarf einer höheren Finanzausstattung rechtzeitig anzuzeigen. Die Gesellschafter werden dann im
Rahmen der Gesellschafterversammlung unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages über eine variable Einlage beschließen. Die BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 hat den etwaigen Nachschussbedarf durch Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nachvollziehbar darzulegen.
§4
Vermeidung von Überkompensation und Rückerstattungsverpflichtungen
(zu Art. 6 der Freistellungsentscheidung)
(1)
Um sicherzustellen, dass durch die Ausgleichszahlung in Form der Kapitaleinzahlungen keine Überkompensation für die Erbringung von Dienstleistungen nach § 1 entsteht, führt die BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres den Nachweis für die Verwendung der Mittel. Dies geschieht auf Grundlage
des Jahresabschlusses.
(2)
Die Stadt Bochum ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen
prüfen zu lassen.
(3)
Im Falle von zuviel geleisteten Ausgleichszahlungen in Form der Kapitaleinzahlungen
ist der überschießende Betrag durch die BOCHUM PERSPEKTIVE 2022 an die Stadt
Bochum zurückzugewähren.
§5
Vorhaltepflicht von Unterlagen
(zu Art. 8 der Freistellungsentscheidung)
Unbeschadet weitergehender Vorschriften sind sämtliche Unterlagen, anhand derer sich
festhalten lässt, ob die Ausgleichszahlungen in Form der Kapitaleinzahlungen mit den Bestimmungen der Freistellungsentscheidung vereinbar sind, während des Betrauungszeitraums
und für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Ende des Betrauungszeitraums aufzubewahren.
§6
Hinweis auf Grundlagenbeschluss
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung vom 30.01.2014 diesen Betrauungsakt beschlossen.
Bochum, den