Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 19:59
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27.01.18, 11:08
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 41 (37 08)
Vorlage Nr.: 20140151
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Entwicklung der Opelfläche / Ergebnis der Machbarkeitsstudie von NRW.URBAN und weiteres
Vorgehen
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
30.01.2014
27.02.2014
18.03.2014
26.03.2014
10.04.2014
Anlagen
Anlage 1: Bochumer Position
Anlage 2: Werkstatt 1
Anlage 3: Werkstatt 2
Anlage 4: Technische Vorraussetzungen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
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Vorlage Nr.: 20140151
1.
Ausgangslage
Mit der im Jahr 2013 angekündigten Schließung der drei Bochumer Opelwerke mit insgesamt ca.
175 ha großen Industrieflächen stand perspektivisch eines der größten zu entwickelnden Areale in
NRW zur Verfügung.
Bezüglich der Entwicklung der Flächen der drei Bochumer Opelwerke hat die Verwaltung die
Ausgangslage und die bisherigen Entwicklungen in der Vorlage 20131560 dargestellt und dem Rat
am 18.07.2013 vorgelegt.
2.
Bisherige Meilensteine im Prozess zur Entwicklung der Opelflächen
2.1
Städtischer Workshop und Bochumer Position
Am 29.06.2013 hat im Rathaus Bochum ein ganztägiger Workshop zur Zukunft der Opel-Standorte
unter Beteiligung von wichtigen Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und
Verbänden stattgefunden. Die dort erarbeiteten „Leitlinien der Stadt Bochum zur Entwicklung der
Opel-Flächen“ sind mit Ratsbeschluss vom 26.09.2013, Vorlage Nr.: 20131863, beschlossen
worden.
Im weiteren Prozess um die Zukunft der Opel-Flächen sind die von der Stadt Bochum beschlossen
Leitlinien -„Bochumer Position“- (s. Anlage 1) in die durch NRW.URBAN durchgeführte
„Machbarkeitsstudie mit zweistufigem Werkstatt-Verfahren zur Entwicklung der OPELWerksflächen in Bochum“ eingebracht worden.
2.2
Entwicklungsperspektiven
Nachfolgend aufgeführt sind die im Workshop aufgezeigten Positionen der Stadt Bochum und der
Adam Opel AG zu den Entwicklungsperspektiven der Opelflächen:
Ergebnis der Bochumer Position:
- Grundsätzliche Einschätzungen zur Begabung aller Flächen,
- Räumliche Vorgaben und planerische Konzepte für alle Flächen,
- Leitlinie zum Vorgehen,
- Vorschläge zur Aktivierung der Kunden und der proaktiven Vermarktung,
- Ideen zur Partizipation der Bochumer Bürger.
Die Adam Opel AG hat auf Basis der vorgestellten Ergebnisse des Beirates der Bochum
Perspektive 2022 aus Mai 2013 vorläufige Ziele und Prioritäten formuliert:
- Errichtung eines Industrieparks mit den Schwerpunkten Maschinen- und Anlagenbau sowie
Metall/Metallverarbeitung,
- Einrichtung eines Technologiezentrums in dem neben Forschung und - Bildung auch ein
Existenzgründerpark beheimatet werden soll. Bezugnehmend auf die umliegenden
Hochschulstandorte und -kompetenzen sind die Schwerpunkte Medizin- und
Produktionstechnik vorgesehen. Dabei soll insbesondere ein möglicher zusätzlicher
Flächenbedarf der Ruhr Uni Bochum (RUB) bewertet werden,
- Ergänzende
Flächenbelegung
durch
produktionsnahe
Dienstleistungen
und
Warenverteilung, wobei auf hinreichende Arbeitsplatzdichte und Tarifbindung geachtet wird.
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2.3
NRW.URBAN 1. Werkstatt
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes
Nordrhein Westfalen hat NRW.URBAN damit beauftragt, ein flexibles und möglichst
einvernehmliches Nutzungs- und Strukturkonzept für die frei werdenden Flächen zu entwickeln. Im
ersten Werkstattverfahren fand ein zweitägiger Workshop (27. und 28. September 2013) mit rund
60 Experten aus der regionalen Wirtschaft, der Kommunalpolitik, der Wissenschaft, der
Landesverwaltung, der Adam Opel AG und der Stadtverwaltung zur Entwicklung der Opelflächen
in Bochum statt. Der detaillierte Verlauf und die Ergebnisse der 1. Werkstatt von NRW.URBAN
sind ausführlich in Anlage 2 beschrieben.
Die Ergebnisse sowie die in den vier thematischen Arbeitsgruppen und in der gemeinsamen
Diskussion erarbeiteten Leitideen, waren die Basis für die Erstellung eines
Folgenutzungskonzeptes in der 2. Werkstatt am 17. Januar 2014.
2.3.1
Ziele auf Basis der „Bochumer Position“ und der 1. Werkstatt:
Werk I:
- Entwicklung eines nachhaltigen, arbeitsplatzintensiven gewerblich-industriellen Standortes
auf Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
- Verbindung produktions- und wissensbasierter Nutzungen,
- Innovationscluster Produktionswirtschaft,
- Erhalt bzw. Entwicklung von Grünvernetzungen
- Langfristige
Sicherung
von
Flächen
für
Produktions-,
Handwerksund
Dienstleistungsbetriebe (f. Fläche zwischen Wittener und Alte Wittener Str.)
- Vermeidung Verdrängungswettbewerb durch höher rentierliche Nutzungen
Werk II+III:
- Entwicklung Innovationscluster; Produktionswirtschaft als moderne Gewerbe
Industriefläche,
- Zusammenführung Akteure Wirtschaft, Wissenschaft, Aus- und Weiterbildung
- Erhalt bzw. Entwicklung von Grünvernetzungen
2.3.2
und
Entwicklungsgeschwindigkeiten
Basierend auf dem städtischen Workshop sind drei Entwicklungsgeschwindigkeiten für die
Werksflächen mit folgenden Zeiträumen denkbar:
1. Entwicklung innerhalb eines Jahres nach Nutzungsaufgabe durch OPEL
o Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB,
o Vorhandene Erschließung,
o Altlastenfreiheit,
o Kein Abbruch notwendig,
o Wirtschaftliche Tragbarkeit gegeben,
2. Entwicklung innerhalb von 5 Jahren nach Nutzungsaufgabe durch OPEL
o B-Planverfahren abgeschlossen / Genehmigungsfähigkeit nach § 30 bzw. 33
BauGB,
o Ggfls. zusätzliche Erschließungsmaßnahmen,
o Erfolgte Altlastensanierung oder –sicherung,
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o Erfolgter Abbruch,
o Wirtschaftliche Tragbarkeit gegeben, (Finanzierung aus Erlösen oder Förderung)
3. Mittelfristige Entwicklung (bis zu 15 Jahren nach Nutzungsaufgabe) zusätzl. zu 2.
- Aufbau eines neuen Erschließungssystems
- Abgeschlossene Altlastensanierung oder - sicherung
- Vollständiger Abbruch und Freimachung aller Flächen
- Voraussichtlich insgesamt unrentierlich (Notwendigkeit der Förderung)
- ! Voraussetzung: Entwicklung innerhalb des Gesamtkonzeptes !
2.3.4
-
Ergebnisse (Auszüge) aus den vier Arbeitsgruppen der 1. Werkstatt
Ziel sind 15 000 Arbeitsplätze auf allen 3 Flächen zu entwickeln (Schaffung von
nachhaltigen Arbeitsplätzen mit einer möglichst hohen Arbeitsplatzdichte)
Standorte / Flächen / Räume schaffen für die Zusammenarbeit von regionaler Wissenschaft
(Hochschulen) und regionaler Wirtschaft
Arbeitsplatzintensive Logistik mit hoher Wertschöpfung vorstellbar
Verfügbarkeit einer entsprechenden Verkehrsinfrastruktur
Flächen frei von Altlasten und mit Baurecht versehen
Vermarktung muss im regionalen Kontext erfolgen
Erschließung lässt Werken II und III wenig Zukunft
OPEL-Werke kein Standort für Wohnen und Büronutzung, nur als untergeordnete oder
ergänzende Nutzung (z.B.Boarding Houses)
Stadteingang Wittener Straße soll hochwertig zum „Entree“ oder Stadttor entwickelt werden
Höherwertige Entwicklung entlang Alte Wittener Straße
Verkehrssituation, Anbindung an klassifizierte Straßen, Ergänzung bestehender
Erschließungen, Verbesserung der Radwegenetze, bessere Anbindung an die RUB
Gleisanschluss untergeordnet bedeutsam
2.4
NRW.URBAN 2. Werkstatt
Am 17. Januar 2014 fand die 2. Werkstatt von NRW.URBAN mit dem Ziel statt, die formulierten
Leitlinien aus dem Bochumer Workshop und der 1. Werkstatt von NRW.URBAN in ein tragfähiges
Strukturkonzept umzusetzen. Als Ergebnis wird ein Nutzungs- und Strukturkonzept für eine
diversifizierte Folgenutzung der Werksstandorte als Leitlinie der weiteren Entwicklung erstellt. Auf
dieser Basis können anschließend weitere detaillierte Rahmenkonzepte und städtebauliche
Planungen für die Stadt Bochum erarbeitet werden.
Der detaillierte Verlauf und die in der 2. Werkstatt vorgestellte „Machbarkeitsstudie zur Entwicklung
der Opel-Werksflächen in Bochum“ sind in der beigefügten Anlage 3 beschrieben.
Im zweiten Werkstattverfahren wurden zu Beginn die Ergebnisse der I. Werkstatt
zusammengefasst und die bisherigen Arbeitsschritte vorgestellt. Hierbei war wichtig, die
allgemeinen Zielsetzungen und Leitlinien, die in den einzelnen Arbeitsgruppen ausgearbeitet
wurden, den Teilnehmern der II. Werkstatt in Erinnerung zu rufen. Die allgemeinen Zielsetzungen
wurden wie folgt formuliert:
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-
Bildung eines zukunftsfähigen Mix aus Produktionsstandort, Wissensstandort und Standort
für hochwertige Logistik/Warenverteilung,
Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen,
Verabschiedung eines konsensualen Nutzungskonzeptes,
Nutzungskonzept mit signifikanten Profil,
schnelle Restrukturierung der drei Werke,
kein Vorab-Verkauf einzelner Grundstücke,
wirtschaftliche Folgenutzung,
regionaler Konsens.
Die vom MWEIMH beauftragte Machbarkeitsstudie an NRW.URBAN beinhaltet des Weiteren eine
umfangreiche Bestandsaufnahme der Gebäude, der Altlastenproblematik, der bergbaulichen
Gegebenheiten, der städtebaulichen Situation und der Erschließungsanlagen. Die Ergebnisse
lassen sich wie folgt zusammenfassen:
2.4.1
-
Gebäude: Abbruch / Nachnutzung
Gebäude haben Gesamtnutzungsdauer erreicht,
Bestehende zentrale Versorgungsstrukturen erschweren,
Teilabriss bzw. Nachnutzung einzelner Hallenkomplexe, Vorhaltung von Hallen ohne
konkrete Nachfrage erscheint wenig sinnvoll,
Nachnutzung ist von untergeordneter Bedeutung.
Es wird daher ein großflächiger Abbruch der gesamten Werksflächen empfohlen. Dies ist
wirtschaftlicher, schneller und flexibler als Teilabbrüche. Diskutiert wird derzeit noch der Erhalt und
die Zwischennutzung der Gebäude D1 und D3.
Altlasten, Baugrund, Bergbau:
Die im Auftrag von OPEL durch das Gutachterbüro URS ( Essen )
durchgeführten
Altlastenuntersuchungen entsprechen zunächst einer orientierenden Gefährdungsabschätzung.
Die in allen drei Werken nachgewiesenen lokalen Bodenverunreinigungen sind durch
Detailuntersuchungen weiter einzugrenzen. Es handelt sich in erster Linie um bergbauliche
Belastungen vor der OPEL- Nutzung. In den Verdachtsbereichen der Opel-Nutzung wurden keine
nennenswerten Bodenbelastungen festgestellt. Eine zusammenhängende Bewertung der
Grundwassersituation liegt bisher noch nicht vor. Außerhalb der ausgewiesenen Verdachtsflächen
sind bisher stichpunktartige Untersuchungen vorgenommen worden, so dass für eine
abfallrechtliche Einstufung der vorhandenen Auffüllungen weitere flächendeckende
Untersuchungen erforderlich sind. Für die Folgenutzung wird die Aufstellung von
Sanierungsplänen gem. BBodSchG empfohlen. Zur Baugrundsituation liegen bisher keine
Ergebnisse vor. Hinweise auf oberflächennahen Altbergbau gibt es auf allen drei Standorten,
wobei im Werk I die meisten Aktivitäten nachgewiesen wurden.
2.4.2 Erschließung:
Für eine Zwischennutzung können die bestehenden Entwässerungsanlagen genutzt werden. Bei
einer Umnutzung der Areale ist der Ausbau eines neuen leistungsfähigen Erschließungssystems
mit einem neuen Kanalnetz ( Trennsystem ) erforderlich.
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2.4.3
Verabschiedung Nutzungskonzepte:
2.4.3.1 Werk I
Für das Werk I wurde in Abstimmung mit der Stadt Bochum, der Adam Opel AG und den
regionalen Partnern ein Strukturkonzept entwickelt und verabschiedet. Es enthält vornehmlich
folgende Zielsetzungen:
-
Großansiedlungen sollen ermöglicht werden,
GE / GI – Festsetzungen in unterschiedlichen Sortierungen,
Wissenschaftsaffine Nutzungen sind vornehmlich im Bereich der Wittener Straße
anzusiedeln ( Perspektive Technologietransfer ),
Es entsteht ein Standort mit größtmöglicher Flexibilität bei der Vermarktung,
Die Anbindung an die Stadtteile soll hergestellt werden,
Eine städtebaulich attraktive West-Ost-Allee und wirksame Grünverbindungen sind die
Dominanten des Strukturkonzeptes,
Unterschiedliche Erschließungsfunktionen ermöglichen eine flexible Vermarktung. Das
ansteigende Relief ist zu berücksichtigen.
Es soll ein attraktiver Standort mit einem neuen effizienten Energiekonzept entstehen.
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Nutzungskonzepte als Ergebnis der 2. Werkstatt: WERK I
2.4.3.2 Werk II und Werk III
Die grundsätzlich zwischen NRW.URBAN, Stadt und Opel erarbeiteten Ziele wurden in Form
eines ersten Nutzungskonzeptes präsentiert. Die wesentlichen Ziele sind hierbei:
Werk II.
- Entwicklung einer Lernfabrik
- Kleinteiligeres Gewerbe und wissenschaftsaffine Nutzungen
- Pioniernutzungen
Werk III
- Gewerbequartier mit eher konventioneller Ausrichtung
- Nachfrageorientierte Entwicklung
Die hier von NRW Urban gemachten Vorschläge für die städtebaulichen Entwickungskonzepte
konkretisieren die von der Stadt Bochum in der Bochumer Position erstellten Vorstellungen und
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werden in Ausformung, Struktur und Zielsetzung auch von der Bau- und Planungsverwaltung
unterstützt und getragen.
3.
Aktuelle Situation zu den Werksflächen I bis III der Adam Opel AG in Bochum
Durch die Einigung vom 18.11.2013 zwischen Arbeitnehmervertretern und Geschäftsleitung der
Adam Opel AG auf einen Sozialvertrag hat sich die Ausgangslage bezüglich der zu entwickelnden
Flächen geändert.
Die Fahrzeugproduktion am Standort Bochum und damit Schließung des Werkes I endet, wie
angekündigt, zum 31. Dezember 2014. Nach einer halbjährige Zeit der Demontage und Räumung
stehen die Flächen Mitte 2015 zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung.
Das auf der Werksfläche III ansässige Warenverteilzentrum wird über das Jahr 2016 hinaus
fortgeführt. Opel plant dort in den kommenden Jahren Investitionen von 60 Millionen Euro und die
Ansiedlung über die vorhandenen 430 Arbeitsplätze von zusätzlichen 265 Ersatzarbeitsplätzen.
Hierfür besteht ein zusätzlicher Flächenbedarf von rund 100.000 qm Lagerfläche, der auf der
vorhandenen Werksfläche III nicht unterzubringen ist. Voraussichtlich werden erhebliche
Flächenteile der benachbarten Werksfläche II für diese Nutzung benötigt. Inwieweit damit noch
Teile der Werksfläche II in die Gesellschaftsgründung einfließen ist zurzeit nicht absehbar. Die
Konkretisierung dieser Entscheidungen soll bis Mitte 2014 von OPEL der Stadt vorgelegt werden.
4.
Technische Voraussetzungen
Die nachfolgend aufgeführten technischen Voraussetzungen werden in der angefügten Anlage 4
für die Punkte 4.1 bis 4.4 detailliert beschrieben.
4.1
Orientierende Altlastenuntersuchungen auf den Opel-Werksflächen
Berichtsentwürfe Phase II Umweltbewertung der Opel-Werke I bis III in Bochum
4.1.1. Boden und Grundwasser
Die auf den Werksflächen I bis III durchgeführten Untersuchungen zeigen keine
Schadstoffgehalte, aus denen ein Gefährdungspotenzial über den Wirkungspfad Boden –
Mensch für die derzeitige Nutzung der Flächen abzuleiten wäre.
Werk I
Im Rahmen der orientierenden Untersuchung wurden auf dem Standort drei Teilbereiche
identifiziert, in denen der Untergrund in hohem Maß mit Schadstoffen aus der ehem.
Nutzung belastet ist.
Werk II
Anhand der Untersuchungen auf dem Standort wurden mehrere Teilbereiche identifiziert, in
denen der Untergrund mit Schadstoffen belastet ist. Diese Teilbereiche
(Bremsscheibenlackiererei, ehemalige Stehtanks, Spänebunker, Öllager, Härterei,
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Deponie) stehen im Zusammenhang mit der industriellen Nutzung des Standortes für den
Fahrzeugbau.
Werk III
Im Zuge der Bodenuntersuchungen des Untergrundes auf der Werksfläche wurden im
nördlichen Bereich keine nennenswerten Schadstoffeinträge identifiziert. Im südlichen
Bereich wurden zum Teil massive Boden- und Grundwasserverunreinigungen angetroffen,
die auf die Nutzung des Geländes durch die ehemalige Zeche zurückzuführen sind.
Für das Schutzgut Grundwasser gibt es einige Verdachtsflächen, in denen eine mögliche
Gefährdung nicht ausgeräumt werden konnte oder das Ausmaß im Rahmen der Erkundung
nicht abgeschätzt werden konnte.
Auf allen drei Werksflächen besteht weiterer Untersuchungsbedarf (Detailuntersuchung).
4.1.2. Bodenluft und Methanausgasungen aus dem Bergbau
Eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden-Bodenluft-Mensch kann bei der
derzeitigen Beschaffenheit der Werksflächen ausgeschlossen werden. Die aktuellen
Methan-Messungen zeigen erwartungsgemäß erhöhte bis stark erhöhte Methangehalte
insbesondere im Bereich der Werksflächen II und III. Daher sind bei jeglicher
Nutzungsänderung Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
4.1.3. Abfallrechtliche Beurteilung
Bei der Planung von Maßnahmen muss mit erhöhten Entsorgungskosten gerechnet
werden.
4.1.4. Kostenschätzungen
Aus der Untersuchung der URS Deutschland GmbH ergeben sich die nachfolgend
aufgeführten zu erwartenden Kosten:
Opel-Werk I =
Opel-Werk II =
Opel-Werk III =
4.2.
5,60 Millionen Euro netto
1,55 Millionen Euro netto
5,80 Millionen Euro netto
Umweltbewertung bezüglich Gebäudeschadstoffe an den Standorten der Opel Werke
I - III
Berichtsentwürfe Phase II der URS Deutschland GmbH, Essen
4.2.1. Veranlassung
Beauftragte Durchführung einer Umweltbewertung bezüglich Gebäudeschadstoffe an den
Standorten der Opel-Werke I – III in Bochum.
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Dabei sollten die sich aus der vorangegangenen Phase I ergebenen Verdachtsmomente
bezüglich des Vorhandenseins der Gebäudeschadstoffe durch Probenahme und Analytik
entweder bestätigt oder entkräftet werden.
4.2.2. Ergebnisse
Die festgestellten Gebäudeschadstoffe sind einzig im Hinblick auf den Rückbau der
Gebäude bzw. beim Umbau im Zuge einer möglichen Folgenutzung mit Bestand der
Gebäude relevant.
Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit und damit eine unmittelbare
Sanierungserfordernis kann aus den bisherigen Befunden bei einem Erhalt der Gebäude
nicht hergeleitet werden.
4.2.3. Rückbaukonzept
Für die Kostenermittlung sind, getrennt für die einzelnen Schadstoffe, Rückbaukonzepte
erstellt worden. Teilweise sind Arbeitsschutztechnischen Maßnahmen nicht in
ausreichender Weise angepasst. Hieraus ergeben sich erhebliche Kostenrisiken.
4.2.4. Entsorgung
Die Entsorgung der einzelnen Schadstoffe ist grundsätzlich unproblematisch (Ausnahme
sind die verschiedenartige Schadstoffe im Bereich der Sheddächer) und relativ genau zu
beziffern, wobei die Abfallmengen geschätzt sind.
4.2.5. Kostensschätzung
Aus den Berichtsentwürfen der URS Deutschland GmbH ergeben sich die nachfolgend zu
erwartenden Kosten vor Rückbau der einzelnen Werke:
Opel-Werk I =
Opel-Werk II =
Opel-Werk III =
10,00 Millionen Euro netto
3,20 Millionen Euro netto
1,20 Millionen Euro netto
4.2.6. Risiken
Aufgrund geringer Untersuchungsdichte, fehlender Raumluftmessungen, mangelnder
Präzision bei der Massenermittlung, fehlender Berücksichtigung der Überlagerung
verschiedenartiger Schadstoffe, sowie zum Teil fehlender Möglichkeit der Probenahme
bestehen noch erhebliche Kostenrisiken.
4.3
Bergschadentechnische Risikoanalyse auf den Opel-Werksflächen
- Stellungnahme zur Standsicherheit der Geländeoberfläche im Zusammenhang mit
den ehemaligen Bergbau unter den Flächen der Opel-Werke I bis III in Bochum -
4.3.1. Veranlassung
Beauftragte Durchführung der bergschadentechnischen Risikoanalyse auf Grundlage
stattgefundener Grubenbildeinsichtnahmen bei der Bezirksregierung Arnsberg. Unter den
Flächen der Opel-Werke I, II und III befinden sich ehemalige Steinkohlengebiete. Hier ist
seit langer Zeit Steinkohle abgebaut worden, dadurch sind Hohlräume entstanden.
Bei dem sogenannten „tagesnahen Bergbau“ sind Tagesbruchgefährdungen vorhanden.
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Die Ziele der bergschadentechnischen Risikoanalysen waren:
•
Bewertung der in amtlichen Grubenbilder, Verleihungsrisse und andere bergmännische
Kartenwerke dargestellten Grubenbaue, Tagesöffnungen (Schächte) und Stollen
hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials für die Dauerstandsicherheit der Tagesoberfläche
•
Ermittlung und Bewertung von in den Werksflächen liegenden Luftschutzstollensystemen
hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials für die Dauerstandsicherheit der Tagesoberfläche
•
Ermittlung von bereits in der Vergangenheit durchgeführten Erkundungs- und
Sicherungsarbeiten
•
Kostenschätzung der weiteren Erkundung und lagemäßigen Orientierung der Flöze und der
in den amtlichen Grubenbildern dargestellten Grubenbaue zu schätzen
4.3.2. Kostenschätzungen
Aus der Präsentation der URS Deutschland GmbH ergeben sich die nachfolgend
aufgeführten zu erwartenden Kosten:
Opel-Werk I =
Opel-Werk II =
Opel-Werk IIII =
4.4.
12,00 Millionen Euro netto
3,70 Millionen Euro netto
0,70 Millionen Euro netto
Verkehr - äußere Erschließung
4.4.1. Erschließung, Verkehrsaufkommen und Leistungsfähigkeit:
Opel-Werk I ist das Gebiet mit der verkehrsgünstigsten Anbindung und Leistungsreserven für
zukünftige Nutzungen (weitere Untersuchungen werden beauftragt).
Die Opel-Werksflächen II und III werden ausschließlich über die Hauptstraße bedient. Mögliche
Zusatzverkehre durch eine Nachnutzung der Werke II und III treffen auf einen Raum, der schon
heute in Teilbereichen eine hohe Verkehrsbelastung sowie Leistungsfähigkeitseinschränkungen
aufweist.
Zur Prüfung und Umsetzung von Maßnahmenoptionen ist es sinnvoll, betroffene Akteure wie den
Landesbetrieb Straßen.NRW und die Stadt Dortmund einzubinden.
4.4.2. Lärmemissionen und Lärmschutz:
Für die Bebauung an der Hauptstraße wird eine Überschreitung der Auslösewerte für eine
Lärmaktionsplanung und die Prüfung von Lärmminderungsmaßnahmen im Rahmen der
Aktionsplanung vorausgesagt.
Bei verschiedenen Planungsvarianten werden die Lärmsanierungsgrenzwerte zum Teil erreicht
bis deutlich überschritten!
Daher sind wirksame Lärmminderungsmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen, die die
Lärmzunahme durch die zukünftigen Nutzungen auf den Opelflächen mindestens kompensieren.
Dies können z.B. sein:
- lärmmindernder Straßenbelag (z.B. Splittmastix LA, LOA 5D),
- Tempo 30 (Nacht, Tag / Nacht),
- lärmoptimierte Querschnittsgestaltung,
- Nutzungseinschränkung für Opel-Flächen zur Minimierung der nächtlichen Zunahme,
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-
Entlastungsstraße westlich der Hauptstraße zur A 40 (evtl. in Kombination mit Tempo 30,
Querschnittsgestaltung und Wegfall der LSA Hauptstr. / Somborner Str).
4.4.3. Regionale Abstimmung einer Entlastungsstraße (westlich der Hauptstraße zur A 40)
Eine mögliche Alternative zur Entlastung der Hauptstraße (Leistungsfähigkeit zukünftig
überschritten) ist es, die Opel-Flächen in Langendreer an die A40 über eine neue Straße
anzubinden. Dieses Vorhaben ist durch die Verwaltung auf der Grundlage einer
Trassenbestimmung auf Fachplanerebene erörtert worden. Es greift in die Absicht der Stadt
Dortmund ein, direkt angrenzend an die Abfahrt der A40 ein Gewerbegebiet auszuweisen. Da die
Erschließung über Bochumer Stadtgebiet erfolgen soll, gibt es gegenseitige Abhängigkeiten.
Die Stadt Dortmund lehnt gegenwärtig eine solche Trassenführung ab. Für den zukünftigen
Ausbau des Warenverteilzentrums auf Werk III und Teilflächen von Werk II um ca. 100.000 qm
und der zukünftigen Ansiedlung eines Baumarktes wurde festgestellt, dass die Stadt Bochum
diese Anbindung für wichtig und für die Entwicklung der OPEL-Werke als existenziell ansieht. Sie
will dieses Vorhaben in der Konkretisierung und Umsetzung fortsetzen. Die Stadt Bochum wird
dies im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für das Gewerbegebiet auf Dortmunder Stadtgebiet
deutlich machen und sich entsprechend positionieren. Feststellbar ist also, dass hier ein
planerischer Dissens zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Bochum besteht. Es wurde
vereinbart, dass die Fachleute beider Städte die Zahlen noch einmal durch externe Büros
aufarbeiten lassen, die Frage der Notwendigkeit eingrenzen und Entscheidungsgrundlagen für
weitere Gespräche und einen Dialog vorbereiten.
Durch die Planung ergeben sich Kostenforderungen gegenüber der Adam Opel AG oder der
zukünftigen Entwicklungsgesellschaft, da diese als Verursacher zur Umsetzung herangezogen
wird.
4.4.4. ÖPNV-Anbindung und Erschließung der Opelstandorte
Die Schaffung neuer Arbeitsplätze auf den Werksstandorten bedingt auch eine weitere
Verbesserung der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Durch die Verlängerung der
Straßenbahnlinie 302 zum S-Bahnhaltepunkt Langendreer werden die Werke II und III besser an
die Bochumer Innenstadt, aber auch in Richtung Dortmund angebunden. Ob die langfristige Option
einer Weiterführung der Linie nach Norden entlang der Hauptstraße besteht, ist zu prüfen.
Das Werk I wird über die Straßenbahnlinien 302 und 310 an die Bochumer Innenstadt
angebunden. Vor dem Hintergrund der geplanten Nutzungen auf dem Werk I, speziell im Bereich
der Wittener Straße, sind auch die Möglichkeiten zu prüfen, eine schienengebundene Verbindung
zwischen dem Werksgelände und dem Campus Bochum (RUB, Hochschule Bochum,
Gesundheitscampus NRW, Technologiequartier) zu schaffen. Erste Szenarien werden derzeit im
Rahmen des integrierten Mobilitätskonzepts zum Campus Bochum betrachtet. Diese
Untersuchungen sollen zeitnah fortgeführt werden mit folgenden Zielrichtungen:
Schaffung einer direkten Verbindung zwischen Opel-Werk I und dem Campus Bochum
Entlastung der U 35 zwischen Hauptbahnhof und Campus Bochum
Verbesserung der Verbindung von Bochum-Langendreer und den Werken II und III mit dem
Campus Bochum
Schaffung einer attraktiven Anbindung der geplanten Wohnquartiere im Bereich Feldmark /
Havkenscheid (Ostpark) an das Opel Werk I und den Campus Bochum
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4.5
Landschaftsplanerische Belange
Auf Grundlage des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags, und die Betrachtung des
Artenschutzes, ist ein Grünordnungsplan für die Folgeplanung der Opelflächen zu erstellen. Ziel ist
es, eine Verzahnung zwischen Grüngestaltung (Repräsentationsgrün) und stadtökologischen
Belangen zur erreichen.
Vorzugsweise für das Opel Werk I gilt:
Den Lückenschluss und die Erweiterung des Regionalen Grünzuges E über die
Grüngestaltung des Areals „Opel Werkt I“ zu erzielen.
Kommunale Ost-West-Vernetzung über das Repräsentationsgrün der Opel-Fläche zu
schaffen.
Anbindung des Repräsentationsgrüns an die umliegenden Wohnquartiere mit den
vorhandenen Park- und Grünanlagen zu erstellen.
Der grüne Ring soll geschlossen werden und als Besonderheit des Bochumer Freiraumes
entwickelt werden.
Durch die Aufgabe der Opel-Parkplätze ist dieser Lückenschluss möglich.
Zugänglichkeit des Repräsentationsgrüns der Opelfolgenutzungsfläche für die
Öffentlichkeit.
Auch unter dem Gesichtspunkt, Nutzung von „Grünen Wegen“ als Stadtteilverbindungen.
Damit wird dem städtebaulichen Ideal, „Stadt der kurzen Wege“ entsprochen.
4.6
Denkmalpflegerische Belange
Im Rahmen der Bebauungspläne Nr. 947, 498 und 951 für die Opel Werke 1, 2 und 3 ist eine
Stellungnahme der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen einer ersten
informellen Beteiligung durchgeführt worden.
Der LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in
Westfalen hat diesbezüglich eine Stellungnahme abgegeben und die Untersuchung der drei Opel
Standorte auf ihren Denkmalwert hin gefordert.
Das Amt für Bodendenkmalpflege in Olpe hat ebenfalls angekündigt, dass bergbauliche
Hinterlassenschaften auf den Opelflächen aus bodendenkmal-pflegerischer Sicht von Interesse
sind und durch archäologische Methoden dokumentiert werden können. Im südlichen Randbereich
des Bebauungsplanes 947 befindet sich eine eisenzeitliche bis neuzeitliche Lesefundstelle.
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4.7
Stilllegungs-/Stillstandskosten
Stilllegungskosten
Mit der Beendigung des Betriebes für die Autoproduktion fällt der Rückbau des gesamten
Inventars einschließlich der entsprechenden Genehmigungen nach BImSch durch die Adam Opel
AG an.
Stillstandskosten
Die Stillstandskosten (Bewachung, Entwässerung, Grundsteuer, Versicherung, Unterhaltung und
Instandhaltung) fallen unabhängig von einer Entwicklung der Flächen an und werden im
Finanzierungsplan der Bochum Perspektive 2022 berücksichtigt.
5.
Weiteres Vorgehen nach der 2. Werkstatt
Als Ergebnis des Werkstattprozesses ist festzuhalten, dass sich die Stadt Bochum, die Adam Opel
AG und die beteiligten Akteure aus der Region einvernehmlich auf die Umsetzung des Konzeptes
für Werk I verständigt haben.
Die nächsten Schritte zur Realisierung sind diskutiert und festgelegt worden:
5.1.
Gründung der Perspektive 2022 GmbH nach Ratsbeschluss am 30.01.2014
Weiterführung der Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes
Erstellung notwendiger Gutachten (Verkehr, Ökologie, Schallschutz, Artenschutz, etc.)
Qualifizierung der Planung
Das Struktur- und Nutzungskonzept aus der 2. Werkstatt ist in der Folge im Detail zu prüfen, zu
konkretisieren und weiter zu qualifizieren. Ergebnisse aus Untersuchungen und Gutachten sind
sukzessive einzuarbeiten und die Planung ist gegebenenfalls anzupassen.
Im Einzelnen sind folgende Schritte bzw. Maßnahmen notwendig:
-
Qualifizierung und Konkretisierung des Struktur- und Nutzungskonzeptes
Regionale Abstimmung
Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtstadt
Konkretisierung der Anbindung und Aufwertung der umgebenden Stadtteile
Weiterführung der Bauleitplanverfahren auf Grundlage des Nutzungskonzepts (Schaffung
Planungsrecht inkl. Gutachten - ca. 18 Monate)
Erstellung notwendiger Gutachten (Verkehr, Ökologie Schallschutz, Gutachten Artenschutz
etc.
Erschließung erster Teilbereiche des Werksgeländes I
Baureifmachung erster Baufelder
Realisierung prägender Grünachsen zur Schaffung der Standortqualität
Erste Hochbauten ( Pioniernutzungen )
Zur Qualitätssicherung im Bereich Städtebau / Freiraum / Hochbau sind folgende Verfahren
möglich und sinnvoll:
-
Wettbewerbe
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 14
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 41 (37 08)
Vorlage Nr.: 20140151
5.2
Gestaltungshandbücher
Festsetzungen im Rahmen Bauleitplanung
privatrechtliche Regelungen (Sicherung in Kaufverträgen)
Gesellschaftsgründung Bochum-Perspektive 2022
Die
Bochum-Perspektive
2022
steht
für
die
gemeinschaftliche
Initiative
des
Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW), der Adam Opel AG mit der Stadt Bochum
zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen für die Ansiedlung von neuen Unternehmen
und der damit verbundenen Schaffung von neuen Arbeitsplätzen auf den von Opel nicht mehr
benötigten Werksflächen von Opel in Bochum.
Zur Gründung der Bochum-Perspektive 2022 wird zu gleicher Sitzung der Rates der Stadt Bochum
eine gesonderte Vorlage eingebracht.
5.3
Abhängigkeiten zwischen Planung und Finanzierung
Das Ergebnis des Werkstattverfahrens bildet die Grundlage für die weitere Planung bis hin zum
Bebauungsplan. Damit ist es die Grundlage für die weitere Nutzung und damit für die
Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft: Das Baurecht bestimmt den Bodenwert nach der Entwicklung,
damit indirekt die Einnahmen. Gleichzeitig müssen alle Belastungen des Grundstücks ermittelt und
technische Lösungen zum weiteren Umgang (z. B. Altlastensanierung, Erschließung) gefunden
werden, so dass diese Anforderungen maßgeblich für die Kosten der Flächenentwicklung sind. Die
rechtlichen Anforderungen einzuhalten und es sind die inhaltlichen Ziele der Planung umzusetzen.
Zudem ist das Planungskonzept Grundlage für die Förderung. In diesem Zusammenhang können
sich die finanziellen Grundlagen der Gesellschaft in der weiteren Planung noch ändern.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 41 (37 08)
Vorlage Nr.: 20140151
Bezeichnung der Vorlage
Entwicklung der Opelfläche / Ergebnis der Machbarkeitsstudie von NRW.URBAN und weiteres
Vorgehen
Der Rat der Stadt Bochum nimmt die Ergebnisse der von NRW. Urban durchgeführten 1. Werkstatt
vom 27. und 28.09.2013 und der 2. Werkstatt vom 17.01.2014 zustimmend zur Kenntnis und
beschließt die im Folgenden formulierte Position für die Opel-Werksfläche I:
Das Ergebnis aus dem Werkstattverfahren mit dem Nutzungskonzept für Werk I ist grundsätzlich
Vorgabe für noch zu erstellende Nutzungs- und Erschließungskonzepte und für die Bauleitplanung.
Folgende Bedingungen sind Grundlage der weiteren Planung:
o
Beachtung des vereinbarten Entwicklungskonzeptes,
o
Einbeziehung regionaler, gesamtstädtischer und quartiersbezogener Anforderungen,
o
Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen mit einer möglichst hohen Arbeitsplatzdichte,
o
Ansiedlung einer heterogenen Mischung von unterschiedlich großen Unternehmen,
o
Ausweisung als Gewerbe- und Industriegebiet für innovative Produktionswirtschaft,
o
Entwicklung eines städtebaulichen Clusters für Hochschul- und Universitätseinrichtungen,
Technologiequartiere und Forschungsstandorte,
o
Erhalt des Verwaltungsgebäudes,
o
nachhaltige und werthaltige Gliederung der Frei- und Grünflächen,
o
Sicherung eines qualitativ ansprechenden städtebaulichen Erscheinungsbildes.
Die aufgeführten technischen Vorgaben sind zu beachten und die technischen Voraussetzungen
für die Entwicklung der Flächen sind herzustellen. Alle Belastungen der Grundstücke sind im
Einzelnen zu ermitteln und technische Lösungen zur weiteren Entwicklung der Flächen
aufzuzeigen. Die finanziellen Auswirkungen der Belastungen und der Maßnahmen sind
aufzuzeigen und dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Die Beauftragung der notwendigen Gutachten bzw. der notwendigen Maßnahmen zur Herstellung
der technischen Voraussetzungen werden von der „Bochum-Perspektive 2022“ beauftragt.