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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
24.12.14, 19:59
Aktualisiert
27.01.18, 11:08

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Entwicklung der Opelfläche / Ergebnis der Machbarkeitsstudie von NRW.URBAN und weiteres Vorgehen Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Rat Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Rat 30.01.2014 27.02.2014 18.03.2014 26.03.2014 10.04.2014 Anlagen Anlage 1: Bochumer Position Anlage 2: Werkstatt 1 Anlage 3: Werkstatt 2 Anlage 4: Technische Vorraussetzungen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 1. Ausgangslage Mit der im Jahr 2013 angekündigten Schließung der drei Bochumer Opelwerke mit insgesamt ca. 175 ha großen Industrieflächen stand perspektivisch eines der größten zu entwickelnden Areale in NRW zur Verfügung. Bezüglich der Entwicklung der Flächen der drei Bochumer Opelwerke hat die Verwaltung die Ausgangslage und die bisherigen Entwicklungen in der Vorlage 20131560 dargestellt und dem Rat am 18.07.2013 vorgelegt. 2. Bisherige Meilensteine im Prozess zur Entwicklung der Opelflächen 2.1 Städtischer Workshop und Bochumer Position Am 29.06.2013 hat im Rathaus Bochum ein ganztägiger Workshop zur Zukunft der Opel-Standorte unter Beteiligung von wichtigen Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden stattgefunden. Die dort erarbeiteten „Leitlinien der Stadt Bochum zur Entwicklung der Opel-Flächen“ sind mit Ratsbeschluss vom 26.09.2013, Vorlage Nr.: 20131863, beschlossen worden. Im weiteren Prozess um die Zukunft der Opel-Flächen sind die von der Stadt Bochum beschlossen Leitlinien -„Bochumer Position“- (s. Anlage 1) in die durch NRW.URBAN durchgeführte „Machbarkeitsstudie mit zweistufigem Werkstatt-Verfahren zur Entwicklung der OPELWerksflächen in Bochum“ eingebracht worden. 2.2 Entwicklungsperspektiven Nachfolgend aufgeführt sind die im Workshop aufgezeigten Positionen der Stadt Bochum und der Adam Opel AG zu den Entwicklungsperspektiven der Opelflächen: Ergebnis der Bochumer Position: - Grundsätzliche Einschätzungen zur Begabung aller Flächen, - Räumliche Vorgaben und planerische Konzepte für alle Flächen, - Leitlinie zum Vorgehen, - Vorschläge zur Aktivierung der Kunden und der proaktiven Vermarktung, - Ideen zur Partizipation der Bochumer Bürger. Die Adam Opel AG hat auf Basis der vorgestellten Ergebnisse des Beirates der Bochum Perspektive 2022 aus Mai 2013 vorläufige Ziele und Prioritäten formuliert: - Errichtung eines Industrieparks mit den Schwerpunkten Maschinen- und Anlagenbau sowie Metall/Metallverarbeitung, - Einrichtung eines Technologiezentrums in dem neben Forschung und - Bildung auch ein Existenzgründerpark beheimatet werden soll. Bezugnehmend auf die umliegenden Hochschulstandorte und -kompetenzen sind die Schwerpunkte Medizin- und Produktionstechnik vorgesehen. Dabei soll insbesondere ein möglicher zusätzlicher Flächenbedarf der Ruhr Uni Bochum (RUB) bewertet werden, - Ergänzende Flächenbelegung durch produktionsnahe Dienstleistungen und Warenverteilung, wobei auf hinreichende Arbeitsplatzdichte und Tarifbindung geachtet wird. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 2.3 NRW.URBAN 1. Werkstatt Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein Westfalen hat NRW.URBAN damit beauftragt, ein flexibles und möglichst einvernehmliches Nutzungs- und Strukturkonzept für die frei werdenden Flächen zu entwickeln. Im ersten Werkstattverfahren fand ein zweitägiger Workshop (27. und 28. September 2013) mit rund 60 Experten aus der regionalen Wirtschaft, der Kommunalpolitik, der Wissenschaft, der Landesverwaltung, der Adam Opel AG und der Stadtverwaltung zur Entwicklung der Opelflächen in Bochum statt. Der detaillierte Verlauf und die Ergebnisse der 1. Werkstatt von NRW.URBAN sind ausführlich in Anlage 2 beschrieben. Die Ergebnisse sowie die in den vier thematischen Arbeitsgruppen und in der gemeinsamen Diskussion erarbeiteten Leitideen, waren die Basis für die Erstellung eines Folgenutzungskonzeptes in der 2. Werkstatt am 17. Januar 2014. 2.3.1 Ziele auf Basis der „Bochumer Position“ und der 1. Werkstatt: Werk I: - Entwicklung eines nachhaltigen, arbeitsplatzintensiven gewerblich-industriellen Standortes auf Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes - Verbindung produktions- und wissensbasierter Nutzungen, - Innovationscluster Produktionswirtschaft, - Erhalt bzw. Entwicklung von Grünvernetzungen - Langfristige Sicherung von Flächen für Produktions-, Handwerksund Dienstleistungsbetriebe (f. Fläche zwischen Wittener und Alte Wittener Str.) - Vermeidung Verdrängungswettbewerb durch höher rentierliche Nutzungen Werk II+III: - Entwicklung Innovationscluster; Produktionswirtschaft als moderne Gewerbe Industriefläche, - Zusammenführung Akteure Wirtschaft, Wissenschaft, Aus- und Weiterbildung - Erhalt bzw. Entwicklung von Grünvernetzungen 2.3.2 und Entwicklungsgeschwindigkeiten Basierend auf dem städtischen Workshop sind drei Entwicklungsgeschwindigkeiten für die Werksflächen mit folgenden Zeiträumen denkbar: 1. Entwicklung innerhalb eines Jahres nach Nutzungsaufgabe durch OPEL o Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB, o Vorhandene Erschließung, o Altlastenfreiheit, o Kein Abbruch notwendig, o Wirtschaftliche Tragbarkeit gegeben, 2. Entwicklung innerhalb von 5 Jahren nach Nutzungsaufgabe durch OPEL o B-Planverfahren abgeschlossen / Genehmigungsfähigkeit nach § 30 bzw. 33 BauGB, o Ggfls. zusätzliche Erschließungsmaßnahmen, o Erfolgte Altlastensanierung oder –sicherung, Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 o Erfolgter Abbruch, o Wirtschaftliche Tragbarkeit gegeben, (Finanzierung aus Erlösen oder Förderung) 3. Mittelfristige Entwicklung (bis zu 15 Jahren nach Nutzungsaufgabe) zusätzl. zu 2. - Aufbau eines neuen Erschließungssystems - Abgeschlossene Altlastensanierung oder - sicherung - Vollständiger Abbruch und Freimachung aller Flächen - Voraussichtlich insgesamt unrentierlich (Notwendigkeit der Förderung) - ! Voraussetzung: Entwicklung innerhalb des Gesamtkonzeptes ! 2.3.4 - Ergebnisse (Auszüge) aus den vier Arbeitsgruppen der 1. Werkstatt Ziel sind 15 000 Arbeitsplätze auf allen 3 Flächen zu entwickeln (Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen mit einer möglichst hohen Arbeitsplatzdichte) Standorte / Flächen / Räume schaffen für die Zusammenarbeit von regionaler Wissenschaft (Hochschulen) und regionaler Wirtschaft Arbeitsplatzintensive Logistik mit hoher Wertschöpfung vorstellbar Verfügbarkeit einer entsprechenden Verkehrsinfrastruktur Flächen frei von Altlasten und mit Baurecht versehen Vermarktung muss im regionalen Kontext erfolgen Erschließung lässt Werken II und III wenig Zukunft OPEL-Werke kein Standort für Wohnen und Büronutzung, nur als untergeordnete oder ergänzende Nutzung (z.B.Boarding Houses) Stadteingang Wittener Straße soll hochwertig zum „Entree“ oder Stadttor entwickelt werden Höherwertige Entwicklung entlang Alte Wittener Straße Verkehrssituation, Anbindung an klassifizierte Straßen, Ergänzung bestehender Erschließungen, Verbesserung der Radwegenetze, bessere Anbindung an die RUB Gleisanschluss untergeordnet bedeutsam 2.4 NRW.URBAN 2. Werkstatt Am 17. Januar 2014 fand die 2. Werkstatt von NRW.URBAN mit dem Ziel statt, die formulierten Leitlinien aus dem Bochumer Workshop und der 1. Werkstatt von NRW.URBAN in ein tragfähiges Strukturkonzept umzusetzen. Als Ergebnis wird ein Nutzungs- und Strukturkonzept für eine diversifizierte Folgenutzung der Werksstandorte als Leitlinie der weiteren Entwicklung erstellt. Auf dieser Basis können anschließend weitere detaillierte Rahmenkonzepte und städtebauliche Planungen für die Stadt Bochum erarbeitet werden. Der detaillierte Verlauf und die in der 2. Werkstatt vorgestellte „Machbarkeitsstudie zur Entwicklung der Opel-Werksflächen in Bochum“ sind in der beigefügten Anlage 3 beschrieben. Im zweiten Werkstattverfahren wurden zu Beginn die Ergebnisse der I. Werkstatt zusammengefasst und die bisherigen Arbeitsschritte vorgestellt. Hierbei war wichtig, die allgemeinen Zielsetzungen und Leitlinien, die in den einzelnen Arbeitsgruppen ausgearbeitet wurden, den Teilnehmern der II. Werkstatt in Erinnerung zu rufen. Die allgemeinen Zielsetzungen wurden wie folgt formuliert: Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 - Bildung eines zukunftsfähigen Mix aus Produktionsstandort, Wissensstandort und Standort für hochwertige Logistik/Warenverteilung, Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen, Verabschiedung eines konsensualen Nutzungskonzeptes, Nutzungskonzept mit signifikanten Profil, schnelle Restrukturierung der drei Werke, kein Vorab-Verkauf einzelner Grundstücke, wirtschaftliche Folgenutzung, regionaler Konsens. Die vom MWEIMH beauftragte Machbarkeitsstudie an NRW.URBAN beinhaltet des Weiteren eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Gebäude, der Altlastenproblematik, der bergbaulichen Gegebenheiten, der städtebaulichen Situation und der Erschließungsanlagen. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: 2.4.1 - Gebäude: Abbruch / Nachnutzung Gebäude haben Gesamtnutzungsdauer erreicht, Bestehende zentrale Versorgungsstrukturen erschweren, Teilabriss bzw. Nachnutzung einzelner Hallenkomplexe, Vorhaltung von Hallen ohne konkrete Nachfrage erscheint wenig sinnvoll, Nachnutzung ist von untergeordneter Bedeutung. Es wird daher ein großflächiger Abbruch der gesamten Werksflächen empfohlen. Dies ist wirtschaftlicher, schneller und flexibler als Teilabbrüche. Diskutiert wird derzeit noch der Erhalt und die Zwischennutzung der Gebäude D1 und D3. Altlasten, Baugrund, Bergbau: Die im Auftrag von OPEL durch das Gutachterbüro URS ( Essen ) durchgeführten Altlastenuntersuchungen entsprechen zunächst einer orientierenden Gefährdungsabschätzung. Die in allen drei Werken nachgewiesenen lokalen Bodenverunreinigungen sind durch Detailuntersuchungen weiter einzugrenzen. Es handelt sich in erster Linie um bergbauliche Belastungen vor der OPEL- Nutzung. In den Verdachtsbereichen der Opel-Nutzung wurden keine nennenswerten Bodenbelastungen festgestellt. Eine zusammenhängende Bewertung der Grundwassersituation liegt bisher noch nicht vor. Außerhalb der ausgewiesenen Verdachtsflächen sind bisher stichpunktartige Untersuchungen vorgenommen worden, so dass für eine abfallrechtliche Einstufung der vorhandenen Auffüllungen weitere flächendeckende Untersuchungen erforderlich sind. Für die Folgenutzung wird die Aufstellung von Sanierungsplänen gem. BBodSchG empfohlen. Zur Baugrundsituation liegen bisher keine Ergebnisse vor. Hinweise auf oberflächennahen Altbergbau gibt es auf allen drei Standorten, wobei im Werk I die meisten Aktivitäten nachgewiesen wurden. 2.4.2 Erschließung: Für eine Zwischennutzung können die bestehenden Entwässerungsanlagen genutzt werden. Bei einer Umnutzung der Areale ist der Ausbau eines neuen leistungsfähigen Erschließungssystems mit einem neuen Kanalnetz ( Trennsystem ) erforderlich. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 2.4.3 Verabschiedung Nutzungskonzepte: 2.4.3.1 Werk I Für das Werk I wurde in Abstimmung mit der Stadt Bochum, der Adam Opel AG und den regionalen Partnern ein Strukturkonzept entwickelt und verabschiedet. Es enthält vornehmlich folgende Zielsetzungen: - Großansiedlungen sollen ermöglicht werden, GE / GI – Festsetzungen in unterschiedlichen Sortierungen, Wissenschaftsaffine Nutzungen sind vornehmlich im Bereich der Wittener Straße anzusiedeln ( Perspektive Technologietransfer ), Es entsteht ein Standort mit größtmöglicher Flexibilität bei der Vermarktung, Die Anbindung an die Stadtteile soll hergestellt werden, Eine städtebaulich attraktive West-Ost-Allee und wirksame Grünverbindungen sind die Dominanten des Strukturkonzeptes, Unterschiedliche Erschließungsfunktionen ermöglichen eine flexible Vermarktung. Das ansteigende Relief ist zu berücksichtigen. Es soll ein attraktiver Standort mit einem neuen effizienten Energiekonzept entstehen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 Nutzungskonzepte als Ergebnis der 2. Werkstatt: WERK I 2.4.3.2 Werk II und Werk III Die grundsätzlich zwischen NRW.URBAN, Stadt und Opel erarbeiteten Ziele wurden in Form eines ersten Nutzungskonzeptes präsentiert. Die wesentlichen Ziele sind hierbei: Werk II. - Entwicklung einer Lernfabrik - Kleinteiligeres Gewerbe und wissenschaftsaffine Nutzungen - Pioniernutzungen Werk III - Gewerbequartier mit eher konventioneller Ausrichtung - Nachfrageorientierte Entwicklung Die hier von NRW Urban gemachten Vorschläge für die städtebaulichen Entwickungskonzepte konkretisieren die von der Stadt Bochum in der Bochumer Position erstellten Vorstellungen und Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 werden in Ausformung, Struktur und Zielsetzung auch von der Bau- und Planungsverwaltung unterstützt und getragen. 3. Aktuelle Situation zu den Werksflächen I bis III der Adam Opel AG in Bochum Durch die Einigung vom 18.11.2013 zwischen Arbeitnehmervertretern und Geschäftsleitung der Adam Opel AG auf einen Sozialvertrag hat sich die Ausgangslage bezüglich der zu entwickelnden Flächen geändert. Die Fahrzeugproduktion am Standort Bochum und damit Schließung des Werkes I endet, wie angekündigt, zum 31. Dezember 2014. Nach einer halbjährige Zeit der Demontage und Räumung stehen die Flächen Mitte 2015 zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Das auf der Werksfläche III ansässige Warenverteilzentrum wird über das Jahr 2016 hinaus fortgeführt. Opel plant dort in den kommenden Jahren Investitionen von 60 Millionen Euro und die Ansiedlung über die vorhandenen 430 Arbeitsplätze von zusätzlichen 265 Ersatzarbeitsplätzen. Hierfür besteht ein zusätzlicher Flächenbedarf von rund 100.000 qm Lagerfläche, der auf der vorhandenen Werksfläche III nicht unterzubringen ist. Voraussichtlich werden erhebliche Flächenteile der benachbarten Werksfläche II für diese Nutzung benötigt. Inwieweit damit noch Teile der Werksfläche II in die Gesellschaftsgründung einfließen ist zurzeit nicht absehbar. Die Konkretisierung dieser Entscheidungen soll bis Mitte 2014 von OPEL der Stadt vorgelegt werden. 4. Technische Voraussetzungen Die nachfolgend aufgeführten technischen Voraussetzungen werden in der angefügten Anlage 4 für die Punkte 4.1 bis 4.4 detailliert beschrieben. 4.1 Orientierende Altlastenuntersuchungen auf den Opel-Werksflächen Berichtsentwürfe Phase II Umweltbewertung der Opel-Werke I bis III in Bochum 4.1.1. Boden und Grundwasser Die auf den Werksflächen I bis III durchgeführten Untersuchungen zeigen keine Schadstoffgehalte, aus denen ein Gefährdungspotenzial über den Wirkungspfad Boden – Mensch für die derzeitige Nutzung der Flächen abzuleiten wäre. Werk I Im Rahmen der orientierenden Untersuchung wurden auf dem Standort drei Teilbereiche identifiziert, in denen der Untergrund in hohem Maß mit Schadstoffen aus der ehem. Nutzung belastet ist. Werk II Anhand der Untersuchungen auf dem Standort wurden mehrere Teilbereiche identifiziert, in denen der Untergrund mit Schadstoffen belastet ist. Diese Teilbereiche (Bremsscheibenlackiererei, ehemalige Stehtanks, Spänebunker, Öllager, Härterei, Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 Deponie) stehen im Zusammenhang mit der industriellen Nutzung des Standortes für den Fahrzeugbau. Werk III Im Zuge der Bodenuntersuchungen des Untergrundes auf der Werksfläche wurden im nördlichen Bereich keine nennenswerten Schadstoffeinträge identifiziert. Im südlichen Bereich wurden zum Teil massive Boden- und Grundwasserverunreinigungen angetroffen, die auf die Nutzung des Geländes durch die ehemalige Zeche zurückzuführen sind. Für das Schutzgut Grundwasser gibt es einige Verdachtsflächen, in denen eine mögliche Gefährdung nicht ausgeräumt werden konnte oder das Ausmaß im Rahmen der Erkundung nicht abgeschätzt werden konnte. Auf allen drei Werksflächen besteht weiterer Untersuchungsbedarf (Detailuntersuchung). 4.1.2. Bodenluft und Methanausgasungen aus dem Bergbau Eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden-Bodenluft-Mensch kann bei der derzeitigen Beschaffenheit der Werksflächen ausgeschlossen werden. Die aktuellen Methan-Messungen zeigen erwartungsgemäß erhöhte bis stark erhöhte Methangehalte insbesondere im Bereich der Werksflächen II und III. Daher sind bei jeglicher Nutzungsänderung Sicherungsmaßnahmen erforderlich. 4.1.3. Abfallrechtliche Beurteilung Bei der Planung von Maßnahmen muss mit erhöhten Entsorgungskosten gerechnet werden. 4.1.4. Kostenschätzungen Aus der Untersuchung der URS Deutschland GmbH ergeben sich die nachfolgend aufgeführten zu erwartenden Kosten: Opel-Werk I = Opel-Werk II = Opel-Werk III = 4.2. 5,60 Millionen Euro netto 1,55 Millionen Euro netto 5,80 Millionen Euro netto Umweltbewertung bezüglich Gebäudeschadstoffe an den Standorten der Opel Werke I - III Berichtsentwürfe Phase II der URS Deutschland GmbH, Essen 4.2.1. Veranlassung Beauftragte Durchführung einer Umweltbewertung bezüglich Gebäudeschadstoffe an den Standorten der Opel-Werke I – III in Bochum. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 9 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 Dabei sollten die sich aus der vorangegangenen Phase I ergebenen Verdachtsmomente bezüglich des Vorhandenseins der Gebäudeschadstoffe durch Probenahme und Analytik entweder bestätigt oder entkräftet werden. 4.2.2. Ergebnisse Die festgestellten Gebäudeschadstoffe sind einzig im Hinblick auf den Rückbau der Gebäude bzw. beim Umbau im Zuge einer möglichen Folgenutzung mit Bestand der Gebäude relevant. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit und damit eine unmittelbare Sanierungserfordernis kann aus den bisherigen Befunden bei einem Erhalt der Gebäude nicht hergeleitet werden. 4.2.3. Rückbaukonzept Für die Kostenermittlung sind, getrennt für die einzelnen Schadstoffe, Rückbaukonzepte erstellt worden. Teilweise sind Arbeitsschutztechnischen Maßnahmen nicht in ausreichender Weise angepasst. Hieraus ergeben sich erhebliche Kostenrisiken. 4.2.4. Entsorgung Die Entsorgung der einzelnen Schadstoffe ist grundsätzlich unproblematisch (Ausnahme sind die verschiedenartige Schadstoffe im Bereich der Sheddächer) und relativ genau zu beziffern, wobei die Abfallmengen geschätzt sind. 4.2.5. Kostensschätzung Aus den Berichtsentwürfen der URS Deutschland GmbH ergeben sich die nachfolgend zu erwartenden Kosten vor Rückbau der einzelnen Werke: Opel-Werk I = Opel-Werk II = Opel-Werk III = 10,00 Millionen Euro netto 3,20 Millionen Euro netto 1,20 Millionen Euro netto 4.2.6. Risiken Aufgrund geringer Untersuchungsdichte, fehlender Raumluftmessungen, mangelnder Präzision bei der Massenermittlung, fehlender Berücksichtigung der Überlagerung verschiedenartiger Schadstoffe, sowie zum Teil fehlender Möglichkeit der Probenahme bestehen noch erhebliche Kostenrisiken. 4.3 Bergschadentechnische Risikoanalyse auf den Opel-Werksflächen - Stellungnahme zur Standsicherheit der Geländeoberfläche im Zusammenhang mit den ehemaligen Bergbau unter den Flächen der Opel-Werke I bis III in Bochum - 4.3.1. Veranlassung Beauftragte Durchführung der bergschadentechnischen Risikoanalyse auf Grundlage stattgefundener Grubenbildeinsichtnahmen bei der Bezirksregierung Arnsberg. Unter den Flächen der Opel-Werke I, II und III befinden sich ehemalige Steinkohlengebiete. Hier ist seit langer Zeit Steinkohle abgebaut worden, dadurch sind Hohlräume entstanden. Bei dem sogenannten „tagesnahen Bergbau“ sind Tagesbruchgefährdungen vorhanden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 10 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 Die Ziele der bergschadentechnischen Risikoanalysen waren: • Bewertung der in amtlichen Grubenbilder, Verleihungsrisse und andere bergmännische Kartenwerke dargestellten Grubenbaue, Tagesöffnungen (Schächte) und Stollen hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials für die Dauerstandsicherheit der Tagesoberfläche • Ermittlung und Bewertung von in den Werksflächen liegenden Luftschutzstollensystemen hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials für die Dauerstandsicherheit der Tagesoberfläche • Ermittlung von bereits in der Vergangenheit durchgeführten Erkundungs- und Sicherungsarbeiten • Kostenschätzung der weiteren Erkundung und lagemäßigen Orientierung der Flöze und der in den amtlichen Grubenbildern dargestellten Grubenbaue zu schätzen 4.3.2. Kostenschätzungen Aus der Präsentation der URS Deutschland GmbH ergeben sich die nachfolgend aufgeführten zu erwartenden Kosten: Opel-Werk I = Opel-Werk II = Opel-Werk IIII = 4.4. 12,00 Millionen Euro netto 3,70 Millionen Euro netto 0,70 Millionen Euro netto Verkehr - äußere Erschließung 4.4.1. Erschließung, Verkehrsaufkommen und Leistungsfähigkeit: Opel-Werk I ist das Gebiet mit der verkehrsgünstigsten Anbindung und Leistungsreserven für zukünftige Nutzungen (weitere Untersuchungen werden beauftragt). Die Opel-Werksflächen II und III werden ausschließlich über die Hauptstraße bedient. Mögliche Zusatzverkehre durch eine Nachnutzung der Werke II und III treffen auf einen Raum, der schon heute in Teilbereichen eine hohe Verkehrsbelastung sowie Leistungsfähigkeitseinschränkungen aufweist. Zur Prüfung und Umsetzung von Maßnahmenoptionen ist es sinnvoll, betroffene Akteure wie den Landesbetrieb Straßen.NRW und die Stadt Dortmund einzubinden. 4.4.2. Lärmemissionen und Lärmschutz: Für die Bebauung an der Hauptstraße wird eine Überschreitung der Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung und die Prüfung von Lärmminderungsmaßnahmen im Rahmen der Aktionsplanung vorausgesagt. Bei verschiedenen Planungsvarianten werden die Lärmsanierungsgrenzwerte zum Teil erreicht bis deutlich überschritten! Daher sind wirksame Lärmminderungsmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen, die die Lärmzunahme durch die zukünftigen Nutzungen auf den Opelflächen mindestens kompensieren. Dies können z.B. sein: - lärmmindernder Straßenbelag (z.B. Splittmastix LA, LOA 5D), - Tempo 30 (Nacht, Tag / Nacht), - lärmoptimierte Querschnittsgestaltung, - Nutzungseinschränkung für Opel-Flächen zur Minimierung der nächtlichen Zunahme, Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 11 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 - Entlastungsstraße westlich der Hauptstraße zur A 40 (evtl. in Kombination mit Tempo 30, Querschnittsgestaltung und Wegfall der LSA Hauptstr. / Somborner Str). 4.4.3. Regionale Abstimmung einer Entlastungsstraße (westlich der Hauptstraße zur A 40) Eine mögliche Alternative zur Entlastung der Hauptstraße (Leistungsfähigkeit zukünftig überschritten) ist es, die Opel-Flächen in Langendreer an die A40 über eine neue Straße anzubinden. Dieses Vorhaben ist durch die Verwaltung auf der Grundlage einer Trassenbestimmung auf Fachplanerebene erörtert worden. Es greift in die Absicht der Stadt Dortmund ein, direkt angrenzend an die Abfahrt der A40 ein Gewerbegebiet auszuweisen. Da die Erschließung über Bochumer Stadtgebiet erfolgen soll, gibt es gegenseitige Abhängigkeiten. Die Stadt Dortmund lehnt gegenwärtig eine solche Trassenführung ab. Für den zukünftigen Ausbau des Warenverteilzentrums auf Werk III und Teilflächen von Werk II um ca. 100.000 qm und der zukünftigen Ansiedlung eines Baumarktes wurde festgestellt, dass die Stadt Bochum diese Anbindung für wichtig und für die Entwicklung der OPEL-Werke als existenziell ansieht. Sie will dieses Vorhaben in der Konkretisierung und Umsetzung fortsetzen. Die Stadt Bochum wird dies im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für das Gewerbegebiet auf Dortmunder Stadtgebiet deutlich machen und sich entsprechend positionieren. Feststellbar ist also, dass hier ein planerischer Dissens zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Bochum besteht. Es wurde vereinbart, dass die Fachleute beider Städte die Zahlen noch einmal durch externe Büros aufarbeiten lassen, die Frage der Notwendigkeit eingrenzen und Entscheidungsgrundlagen für weitere Gespräche und einen Dialog vorbereiten. Durch die Planung ergeben sich Kostenforderungen gegenüber der Adam Opel AG oder der zukünftigen Entwicklungsgesellschaft, da diese als Verursacher zur Umsetzung herangezogen wird. 4.4.4. ÖPNV-Anbindung und Erschließung der Opelstandorte Die Schaffung neuer Arbeitsplätze auf den Werksstandorten bedingt auch eine weitere Verbesserung der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Durch die Verlängerung der Straßenbahnlinie 302 zum S-Bahnhaltepunkt Langendreer werden die Werke II und III besser an die Bochumer Innenstadt, aber auch in Richtung Dortmund angebunden. Ob die langfristige Option einer Weiterführung der Linie nach Norden entlang der Hauptstraße besteht, ist zu prüfen. Das Werk I wird über die Straßenbahnlinien 302 und 310 an die Bochumer Innenstadt angebunden. Vor dem Hintergrund der geplanten Nutzungen auf dem Werk I, speziell im Bereich der Wittener Straße, sind auch die Möglichkeiten zu prüfen, eine schienengebundene Verbindung zwischen dem Werksgelände und dem Campus Bochum (RUB, Hochschule Bochum, Gesundheitscampus NRW, Technologiequartier) zu schaffen. Erste Szenarien werden derzeit im Rahmen des integrierten Mobilitätskonzepts zum Campus Bochum betrachtet. Diese Untersuchungen sollen zeitnah fortgeführt werden mit folgenden Zielrichtungen:  Schaffung einer direkten Verbindung zwischen Opel-Werk I und dem Campus Bochum  Entlastung der U 35 zwischen Hauptbahnhof und Campus Bochum  Verbesserung der Verbindung von Bochum-Langendreer und den Werken II und III mit dem Campus Bochum  Schaffung einer attraktiven Anbindung der geplanten Wohnquartiere im Bereich Feldmark / Havkenscheid (Ostpark) an das Opel Werk I und den Campus Bochum Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 12 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 4.5 Landschaftsplanerische Belange Auf Grundlage des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags, und die Betrachtung des Artenschutzes, ist ein Grünordnungsplan für die Folgeplanung der Opelflächen zu erstellen. Ziel ist es, eine Verzahnung zwischen Grüngestaltung (Repräsentationsgrün) und stadtökologischen Belangen zur erreichen. Vorzugsweise für das Opel Werk I gilt:  Den Lückenschluss und die Erweiterung des Regionalen Grünzuges E über die Grüngestaltung des Areals „Opel Werkt I“ zu erzielen.  Kommunale Ost-West-Vernetzung über das Repräsentationsgrün der Opel-Fläche zu schaffen.  Anbindung des Repräsentationsgrüns an die umliegenden Wohnquartiere mit den vorhandenen Park- und Grünanlagen zu erstellen.  Der grüne Ring soll geschlossen werden und als Besonderheit des Bochumer Freiraumes entwickelt werden. Durch die Aufgabe der Opel-Parkplätze ist dieser Lückenschluss möglich.  Zugänglichkeit des Repräsentationsgrüns der Opelfolgenutzungsfläche für die Öffentlichkeit. Auch unter dem Gesichtspunkt, Nutzung von „Grünen Wegen“ als Stadtteilverbindungen. Damit wird dem städtebaulichen Ideal, „Stadt der kurzen Wege“ entsprochen. 4.6 Denkmalpflegerische Belange Im Rahmen der Bebauungspläne Nr. 947, 498 und 951 für die Opel Werke 1, 2 und 3 ist eine Stellungnahme der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen einer ersten informellen Beteiligung durchgeführt worden. Der LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen hat diesbezüglich eine Stellungnahme abgegeben und die Untersuchung der drei Opel Standorte auf ihren Denkmalwert hin gefordert. Das Amt für Bodendenkmalpflege in Olpe hat ebenfalls angekündigt, dass bergbauliche Hinterlassenschaften auf den Opelflächen aus bodendenkmal-pflegerischer Sicht von Interesse sind und durch archäologische Methoden dokumentiert werden können. Im südlichen Randbereich des Bebauungsplanes 947 befindet sich eine eisenzeitliche bis neuzeitliche Lesefundstelle. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 13 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 4.7 Stilllegungs-/Stillstandskosten Stilllegungskosten Mit der Beendigung des Betriebes für die Autoproduktion fällt der Rückbau des gesamten Inventars einschließlich der entsprechenden Genehmigungen nach BImSch durch die Adam Opel AG an. Stillstandskosten Die Stillstandskosten (Bewachung, Entwässerung, Grundsteuer, Versicherung, Unterhaltung und Instandhaltung) fallen unabhängig von einer Entwicklung der Flächen an und werden im Finanzierungsplan der Bochum Perspektive 2022 berücksichtigt. 5. Weiteres Vorgehen nach der 2. Werkstatt Als Ergebnis des Werkstattprozesses ist festzuhalten, dass sich die Stadt Bochum, die Adam Opel AG und die beteiligten Akteure aus der Region einvernehmlich auf die Umsetzung des Konzeptes für Werk I verständigt haben. Die nächsten Schritte zur Realisierung sind diskutiert und festgelegt worden: 5.1. Gründung der Perspektive 2022 GmbH nach Ratsbeschluss am 30.01.2014 Weiterführung der Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes Erstellung notwendiger Gutachten (Verkehr, Ökologie, Schallschutz, Artenschutz, etc.) Qualifizierung der Planung Das Struktur- und Nutzungskonzept aus der 2. Werkstatt ist in der Folge im Detail zu prüfen, zu konkretisieren und weiter zu qualifizieren. Ergebnisse aus Untersuchungen und Gutachten sind sukzessive einzuarbeiten und die Planung ist gegebenenfalls anzupassen. Im Einzelnen sind folgende Schritte bzw. Maßnahmen notwendig: - Qualifizierung und Konkretisierung des Struktur- und Nutzungskonzeptes Regionale Abstimmung Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtstadt Konkretisierung der Anbindung und Aufwertung der umgebenden Stadtteile Weiterführung der Bauleitplanverfahren auf Grundlage des Nutzungskonzepts (Schaffung Planungsrecht inkl. Gutachten - ca. 18 Monate) Erstellung notwendiger Gutachten (Verkehr, Ökologie Schallschutz, Gutachten Artenschutz etc. Erschließung erster Teilbereiche des Werksgeländes I Baureifmachung erster Baufelder Realisierung prägender Grünachsen zur Schaffung der Standortqualität Erste Hochbauten ( Pioniernutzungen ) Zur Qualitätssicherung im Bereich Städtebau / Freiraum / Hochbau sind folgende Verfahren möglich und sinnvoll: - Wettbewerbe Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 14 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 5.2 Gestaltungshandbücher Festsetzungen im Rahmen Bauleitplanung privatrechtliche Regelungen (Sicherung in Kaufverträgen) Gesellschaftsgründung Bochum-Perspektive 2022 Die Bochum-Perspektive 2022 steht für die gemeinschaftliche Initiative des Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW), der Adam Opel AG mit der Stadt Bochum zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen für die Ansiedlung von neuen Unternehmen und der damit verbundenen Schaffung von neuen Arbeitsplätzen auf den von Opel nicht mehr benötigten Werksflächen von Opel in Bochum. Zur Gründung der Bochum-Perspektive 2022 wird zu gleicher Sitzung der Rates der Stadt Bochum eine gesonderte Vorlage eingebracht. 5.3 Abhängigkeiten zwischen Planung und Finanzierung Das Ergebnis des Werkstattverfahrens bildet die Grundlage für die weitere Planung bis hin zum Bebauungsplan. Damit ist es die Grundlage für die weitere Nutzung und damit für die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft: Das Baurecht bestimmt den Bodenwert nach der Entwicklung, damit indirekt die Einnahmen. Gleichzeitig müssen alle Belastungen des Grundstücks ermittelt und technische Lösungen zum weiteren Umgang (z. B. Altlastensanierung, Erschließung) gefunden werden, so dass diese Anforderungen maßgeblich für die Kosten der Flächenentwicklung sind. Die rechtlichen Anforderungen einzuhalten und es sind die inhaltlichen Ziele der Planung umzusetzen. Zudem ist das Planungskonzept Grundlage für die Förderung. In diesem Zusammenhang können sich die finanziellen Grundlagen der Gesellschaft in der weiteren Planung noch ändern. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (37 08) Vorlage Nr.: 20140151 Bezeichnung der Vorlage Entwicklung der Opelfläche / Ergebnis der Machbarkeitsstudie von NRW.URBAN und weiteres Vorgehen Der Rat der Stadt Bochum nimmt die Ergebnisse der von NRW. Urban durchgeführten 1. Werkstatt vom 27. und 28.09.2013 und der 2. Werkstatt vom 17.01.2014 zustimmend zur Kenntnis und beschließt die im Folgenden formulierte Position für die Opel-Werksfläche I: Das Ergebnis aus dem Werkstattverfahren mit dem Nutzungskonzept für Werk I ist grundsätzlich Vorgabe für noch zu erstellende Nutzungs- und Erschließungskonzepte und für die Bauleitplanung. Folgende Bedingungen sind Grundlage der weiteren Planung: o Beachtung des vereinbarten Entwicklungskonzeptes, o Einbeziehung regionaler, gesamtstädtischer und quartiersbezogener Anforderungen, o Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen mit einer möglichst hohen Arbeitsplatzdichte, o Ansiedlung einer heterogenen Mischung von unterschiedlich großen Unternehmen, o Ausweisung als Gewerbe- und Industriegebiet für innovative Produktionswirtschaft, o Entwicklung eines städtebaulichen Clusters für Hochschul- und Universitätseinrichtungen, Technologiequartiere und Forschungsstandorte, o Erhalt des Verwaltungsgebäudes, o nachhaltige und werthaltige Gliederung der Frei- und Grünflächen, o Sicherung eines qualitativ ansprechenden städtebaulichen Erscheinungsbildes. Die aufgeführten technischen Vorgaben sind zu beachten und die technischen Voraussetzungen für die Entwicklung der Flächen sind herzustellen. Alle Belastungen der Grundstücke sind im Einzelnen zu ermitteln und technische Lösungen zur weiteren Entwicklung der Flächen aufzuzeigen. Die finanziellen Auswirkungen der Belastungen und der Maßnahmen sind aufzuzeigen und dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die Beauftragung der notwendigen Gutachten bzw. der notwendigen Maßnahmen zur Herstellung der technischen Voraussetzungen werden von der „Bochum-Perspektive 2022“ beauftragt.