Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 1: Bochumer Position.pdf
Größe
592 kB
Erstellt
24.12.14, 19:59
Aktualisiert
27.01.18, 11:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Anlage 1 Vorlage Nr.: 20140151
Anlage 1
Beschluss:
„Leitlinien der Stadt Bochum zur Entwicklung der Opel Flächen
Workshop-Ergebnisse und weiteres Vorgehen“
Der Rat der Stadt Bochum nimmt die Ergebnisse des Workshops vom 29.06.2013
zustimmend zur Kenntnis und beschließt die im Folgenden formulierte Bochumer
Position, die als städtischer Beitrag in das Werkstattverfahren des Landes NRW
eingebracht wird sowie die in den Anlagen 1 und 2 als Orientierungsrahmen
beigefügten räumlichen Vorgaben, Flächenvorgaben (Diagramme), Nutzungsverteilungen
und Flächenaufteilungen für alle drei Opel-Standorte. Diese sollen als Leitlinien in den
weiteren Dialog mit Opel, dem Land NRW, den Bürgern und der Fachöffentlichkeit
eingebracht werden und anschließend in die Bauleitplanung für alle drei Standorte
einfließen.
Bochumer Position
Die Stadt Bochum sieht die Neuentwicklung der Areale der Opelwerke als Chance und
entwickelt eine neue Vorstellung für die Zukunft der Flächen der drei Bochumer OpelStandorte als integrierte Bestandteile von Gesamtstadt und Region und zur Schaffung von
neuen Arbeitsplätzen. Aufgrund der überregionalen Bedeutung der drei Standorte ist ein weit
gedachtes und langfristiges Gesamtkonzept mit großer Strahlkraft und Vernetzung mit Stadt
und Region aufzustellen. Die bestmöglichen Nutzungsoptionen sind aus den Begabungen
der Flächen heraus und ihrer Bedeutung sowohl aus Bochumer und nachbarstädtischer als
auch regionaler und nationaler Sicht heraus zu entwickeln. Hierbei ergeben sich für die drei
Flächen aufgrund ihrer Größe, Lage und Anbindung unterschiedliche Perspektiven.
Die Entwicklung der drei Opel-Standorte muss im Kontext und in enger Verbindung mit der
angrenzenden stadträumlichen und funktionalen Umgebung erfolgen. Die Entwicklung der
Standorte ist als interaktiver Prozess zu gestalten, der über einen längeren Zeitraum hinweg
zukunftsoffen und konstant verfolgt werden kann.
Der Standort Opel I soll durch das Zusammenwirken von Dienstleistungsbetrieben,
Forschung, Entwicklung und Produktion geprägt werden. Er kann neue Nutzungsoptionen für
die Kooperation der Bochumer Hochschulen sowie für die regionale Universitäts- und
Hochschulallianz bieten. Es muss ein zukunftsfähiges, ganzheitliches Quartier mit
ergänzenden städtischen Nutzungen entwickelt werden.
Die Standorte Opel II und Opel III eignen sich für zukunftsfähige und innovative Produktion,
primär für die wünschenswerte Fortführung der derzeitigen Nutzung (Opel-Zentrallager), ggf.
auch für wertschöpfungsintensive Logistik.
Alle drei Standorte benötigen ein flexibles neues Erschließungsraster, das Unternehmen in
unterschiedlichen Größen eine Ansiedlung ermöglicht. Die Vermarktung einzelner Flächen
oder Teilflächen der drei Opel-Standorte darf erst dann erfolgen, wenn ein abgestimmtes
Nutzungs- und Erschließungskonzept für alle drei Standorte als Ergebnis des
Werkstattprozesses NRW.URBAN als Vorgabe vorliegt und beschlossen wurde.
Mit dieser Zielvorstellung sind unabgestimmte Vorab-Vermarktungen von Teilflächen
(Filettierung) grundsätzlich nicht vereinbar.
Die Branchen und Nutzergruppen für die Standorte müssen aus den spezifischen
Potenzialen der Flächen und in Hinblick auf die Nachfrage regionaler und internationaler
Märkte hin entwickelt werden. Es ist zudem ein Kommunikations- und Marketingkonzept
aufzustellen, das die Vermarktung entsprechend der Vorgaben der Nutzungen und
Flächenqualitäten unterstützt. Das Marketing muss proaktiv erfolgen. Dabei soll direkt, auch
im internationalen Kontext, auf die identifizierten Zielgruppen zugegangen werden.
Der Standort Opel I muss vorrangig und unter Qualitätsgesichtspunkten entwickelt werden.
Im Vordergrund steht die Wirkung auf die Gesamtstadt, die Nachbarschaft sowie die positive
Anstoßwirkung für die Entwicklung der Standorte Opel II und III. Für die Entwicklung aller
drei Opel-Standorte ist ein Regiebuch zu schreiben, welches die Entwicklungen zeitlich
priorisiert und miteinander abstimmt. Ein Baustein des Regiebuchs sind städtebauliche
Masterpläne für alle drei Opel-Standorte, die auch der Vorbereitung der Bauleitplanung
dienen. In dem Regiebuchprozess müssen die unterschiedlichen Akteure und
Fördermöglichkeiten identifiziert, zeitlich getaktet und zusammengebracht werden.
Die Entwicklung der Flächen kann nur in einem intensiven und offenen Dialog zwischen der
Stadt Bochum, der Adam Opel AG, dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bürgerschaft und
der Fachöffentlichkeit gelingen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bauleitplanung für alle drei Opel-Standorte
voranzutreiben und notwendige Vorarbeiten weiterzuführen. Die Sicherung der Planungsziele ist durch entsprechende rechtliche Instrumente vorzunehmen.
Der Rat der Stadt Bochum erwartet die kurzfristige einvernehmliche Bewertung der
Grundstücksflächen, sowie die Klärung der Eigentumsfrage für die Opelflächen und die
darauf gerichtete Gründung der angekündigten Gesellschaft. Es muss sichergestellt werden,
dass das Handeln aller beteiligten Akteure aus einer Hand gesteuert und auf effiziente
Zielverfolgung ausgerichtet wird.