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Anlage 4: Technische Vorraussetzungen.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 4: Technische Vorraussetzungen.pdf
Größe
39 kB
Erstellt
24.12.14, 19:59
Aktualisiert
27.01.18, 11:09

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage der Verwaltung - Anlage 4 – Vorlage Nr.: 20140151 Anlage 4 4. Technische Voraussetzungen 4.1 Orientierende Altlastenuntersuchungen auf den Opel-Werksflächen Berichtsentwürfe Phase II Umweltbewertung der Opel-Werke I bis III in Bochum 4.1.1. Veranlassung Die Adam Opel AG (Opel) beauftragte am 11.10.2013 die URS Deutschland GmbH (URS) mit der orientierenden Untersuchungen (Phase II) des Bodens, der Bodenluft und des Grundwassers im Bereich der Opel-Werke I, II und III in Bochum. Die Ziele der orientierenden Untersuchung waren: • im Bereich der untersuchten Kontaminationsverdachtsflächen den hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast im Sinne des BundesBodenschutzgesetztes (§9 (2) Satz 1) entweder auszuräumen oder nachzuweisen; • die Zuordnung festgestellter Untergrundverunreinigungen zur derzeitigen Fahrzeugproduktion durch Opel bzw. zur vorherigen Nutzung als Zechenstandort mit Nebengewinnungsanlagen durchzuführen; • die Beurteilung einer Gefährdung durch mögliche Methangaszuströmungen infolge der vorherigen Nutzung als Zechenstandort zu erstellen; • die Kosten zur Sanierung der festgestellten Boden- und Grundwasserverunreinigungen zu schätzen und • die abfallrechtliche Beurteilung verunreinigter natürlicher und aufgefüllter Böden abzuleiten. Die Ergebnisse der orientierenden Untersuchungen des Bodens, der Bodenluft und des Grundwassers wurden der Stadt Bochum anhand von Berichtsentwürfen „Bewertung der Opel-Werke I bis III in Bochum – Phase II Umweltbewertung“ erstellt am 17. und 19. Dezember 2013 in der Zeit vom 19. bis 23.12.2013 per Mail zugesandt. Die Auswertungen sowie Interpretationen der Untersuchungsergebnisse beruhen auf der Annahme, dass die Örtlichkeiten und großräumigen Versiegelungen der aktuell vorhandenen Betriebsanlagen der Adam Opel AG ohne wesentliche Änderung weiterhin für eine zukünftige gewerbliche Nutzung genutzt werden. Die Bewertung erfolgte also auf der Grundlage des während des Untersuchungszeitraums angetroffenen Zustandes der untersuchten Örtlichkeiten oder Anlagen ohne Berücksichtigung einer möglichen künftigen Entwicklung. Die Ergebnisse der orientierenden Untersuchungen stellen sich für die Werksflächen I bis III zusammenfassend wie nachfolgend beschrieben dar. 4.1.2. Gefährdungsabschätzung Die Gefährdungsabschätzungen in den Berichtsentwürfen der Opel-Werke I bis III gelten nur für die zum Zeitpunkt der Untersuchung vorgefundenen Oberflächenbeschaffenheiten. Sobald die Standortentwicklung / Nutzungsänderung zu einem Abriss und/oder Entsiegelung des Standortes führt sowie auch bei jeglichen Eingriffen in den Untergrund, müssen erneut Gefährdungsabschätzungen sämtlicher Wirkungspfade erfolgen. 4.1.2.1 Boden Die auf den Werksflächen I bis III durchgeführten Oberbodenuntersuchungen zeigen keine erhöhten Schadstoffgehalte aus denen ein Gefährdungspotential über den Wirkungspfad Boden – Mensch für die derzeitige Nutzung der Flächen, abzuleiten wäre. Werk I Im Rahmen der orientierenden Untersuchung wurden auf dem Standort des OpelWerkes I in Bochum drei Teilbereiche identifiziert, in denen der Untergrund in hohem Maß mit Schadstoffen belastet ist. Diese drei Teilbereiche stehen im Zusammenhang mit der industriellen Vornutzung des Standortes als Kokerei mit Nebengewinnungsanlagen. Weiterhin wurden im Bereich der ehemaligen Kläranlagen auf dem südwestlichen Standortteil und im Südosten der Werksfläche im Bereich der ehemaligen Ziegelei Bodenkontaminationen angetroffenen. Nennenswerte Schadstoffeinträge, die auf die Nutzung von Opel zurückzuführen sind, wurden lokal im Südosten der Werksfläche angetroffen (Werkstattbereich, Lackiererei). Werk II Anhand der Untersuchungen auf dem Standort des Opel-Werkes II wurden mehrere Teilbereiche identifiziert, in denen der Untergrund in signifikantem Maß mit Schadstoffen belastet ist. Diese Teilbereiche (Bremsscheibenlackiererei, ehemalige Stehtanks, Spänebunker, Öllager, Härterei, Deponie) stehen im Zusammenhang mit der industriellen Nutzung des Standortes für den Fahrzeugbau. Werk III Im Zuge der Bodenuntersuchungen des Untergrundes auf der Werksfläche III wurden im nördlichen Bereich keine nennenswerten Schadstoffeinträge identifiziert, die auf die Nutzung von Opel zurückzuführen sind. Im südlichen Bereich wurden zum Teil massive Boden- und Grundwasserverunreinigungen angetroffen, die auf die Nutzung des Geländes durch die ehemalige Zeche zurückzuführen sind. Aufgrund der großflächigen Versiegelungen auf allen Werksflächen der Adam Opel AG ist jedoch für das Schutzgut Mensch in der gegenwärtigen Situation keine Gefährdung zu besorgen. 4.1.2.2 Grundwasser Für das Schutzgut Grundwasser gibt es einige Verdachtsflächen, in denen eine mögliche Gefährdung nicht ausgeräumt werden konnte oder das Ausmaß im Rahmen der Erkundung nicht abgeschätzt werden konnte. Des Weiteren wurden auf den Werksflächen schädliche Bodenveränderungen nachgewiesen, die zu einer Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser geführt haben. Die bislang ermittelten Schadstoffgehalte im Grundwasser erfordern ggf. eine Grundwassersanierung. Daher sind weitere Untersuchungen und die Errichtung von zusätzlichen Messstellen erforderlich. 4.1.2.3 Bodenluft Eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden-Bodenluft-Mensch kann bei der derzeitigen Beschaffenheit der Werksflächen ausgeschlossen werden. 4.1.2.4 Methanausgasungen aus dem Bergbau Die aktuellen Messungen zeigen erwartungsgemäß erhöhte bis stark erhöhte Methangehalte insbesondere im Bereich der Werksflächen II und III. 4.1.3. Abfallrechtliche Beurteilung Im Rahmen der durchgeführten Untersuchung wurden Bereiche mit Bodenkontaminationen und erhöhten Schadstoffgehalten nachgewiesen, die auf die früheren industriellen Nutzungen z.B. als Zechenstandorte aber auch durch die Nutzung durch die Adam Opel AG zurückzuführen sind. Im Zuge der orientierenden Untersuchung wurde eine Einschätzung der Verwertungsmöglichkeiten durchgeführt. Jedoch wurden in der orientierenden Phase nicht alle relevanten Parameter zur Qualitätsbeurteilung der Auffüllungen im Hinblick auf mögliche Verwertungsoptionen untersucht. Deshalb muss bei der Planung von Maßnahmen mit erhöhten Entsorgungskosten und entsprechenden Schutzmaßnahmen gerechnet werden. Hier sind dann weitere Detailuntersuchungen durchzuführen. 4.1.4. Kostenschätzungen Aus den Berichtsentwürfen der URS Deutschland GmbH ergeben sich die nachfolgend aufgeführten zu erwartenden Kosten für Maßnahmen zur weiteren Erkundung und Sanierung der vorgefundenen Schadensbilder auf den Opel-Werksflächen I bis III: Opel-Werk I Opel-Werk II Opel-Werk III 4.2 = = = 5,60 Millionen Euro netto 1,55 Millionen Euro netto 5,80 Millionen Euro netto Umweltbewertung bezüglich Gebäudeschadstoffe an den Standorten der Opel Werke I - III Berichtsentwürfe Phase II der URS Deutschland GmbH, Essen 4.2.1. Veranlassung Die Adam Opel AG (Opel) beauftragte am 04.07.2013 die URS Deutschland GmbH (URS) mit der Durchführung einer Umweltbewertung (Phase II) bezüglich Gebäudeschadstoffe an den Standorten der Opel-Werke I – III in Bochum. Dabei sollten die sich aus der vorangegangenen Phase I ergebenen Verdachtsmomente bezüglich des Vorhandenseins der Gebäudeschadstoffe Asbest, Polychlorierte Biphenyle (PCB), Künstliche Mineralfasern (KMF), Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie nutzungsbedingter Verunreinigungen (Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Schwermetalle und PCB durch Probenahme und Analytik entweder bestätigt oder entkräftet werden. 4.2.2. Ergebnisse Die Ergebnisse der Untersuchungen der Umweltbewertung bezüglich Gebäudeschadstoffe wurden der Stadt Bochum anhand von Berichtsentwürfen „Bewertung der Opel-Werke I – III in Bochum – Phase II“ am 17. 12 2013 und aktualisiert am 18.12.2013 per Mail zugesandt. Die festgestellten Gebäudeschadstoffe sind einzig im Hinblick auf den Rückbau der Gebäude bzw. beim Umbau im Zuge einer möglichen Folgenutzung mit Bestand der Gebäude relevant. In diesem Fall sind die entsprechenden abfallrechtlichen, technischen und arbeitsschutzrelevanten Richtlinien und Regelwerke zu berücksichtigen. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit und damit eine unmittelbare Sanierungserfordernis kann aus den bisherigen Befunden bei einem Erhalt der Gebäude nicht hergeleitet werden. Es sind allerdings im Rahmen der Phase II ausschließlich MaterialProben untersucht worden; Raumluftmessungen sind nicht durchgeführt worden. Somit kann aus den vorliegenden Erkenntnissen der Phase II keine qualifizierte Aussage zur Raumluftsituation getroffen werden. Auf Grundlage der vorliegenden Laboranalysen der Materialproben werden in einigen Bereichen weitere Probenahmen erforderlich, um zu präziseren Aussagen zu kommen. 4.2.3. Rückbaukonzept Für die Kostenermittlung sind, getrennt für die einzelnen Schadstoffe, Rückbaukonzepte erstellt worden. Diese sind noch sehr allgemein gehalten und müssen abschließend im Rahmen der Phase III präzisiert werden, damit eine verlässliche Kostenaussage möglich wird. So sind beispielsweise einerseits die notwendigen Arbeitsschutztechnischen Maßnahmen und andererseits die erforderlichen Abschottungsmaßnahmen, die zur Ausglasung der Sheddächer der Werkhallen unumgänglich sind, im Berichtsentwurf der Phase II nicht den örtlichen Anforderungen in ausreichender Weise angepasst. Hieraus ergeben sich erhebliche Kostenrisiken. 4.2.4. Entsorgung Die Entsorgung der einzelnen Schadstoffe ist grundsätzlich unproblematisch und relativ genau zu beziffern, wobei die Abfallmengen geschätzt sind. Ein Problem ergibt sich aus der Überlagerung (Querkontamination) verschiedenartiger Schadstoffe im Bereich der Sheddächer. Hier sind die Metallrahmen mit PCB-haltigem Anstrich versehen, der Glasanschlusskitt ist asbesthaltig. Eine Trennung dieser unterschiedlichen Abfallarten ist nicht möglich. Folglich ergeben sich erhöhte Entsorgungskosten. 4.2.5. Kostensschätzung Aus den Berichtsentwürfen der URS Deutschland GmbH ergeben sich die nachfolgend zu erwartenden Kosten vor Rückbau der einzelnen Werke: Opel-Werk I = Opel-Werk II = Opel-Werk III = 10,00 Millionen Euro netto 3,20 Millionen Euro netto 1,20 Millionen Euro netto Nicht enthalten sind in diesen Kosten die Mehrwertsteuer sowie Honorarkosten für die gutachterliche Begleitung der Schadstoffsanierung. 4.2.6. Risiken Die Phase II der Umweltbewertung bezüglich Gebäudeschadstoffe auf den Standorten der Opel-Werke I – III beinhaltet gegenüber der Phase I die Probenahme und Analytik von Materialproben. Dadurch ist gegenüber der Phase I eine erheblich verlässlichere Aussage möglich. Gleichwohl beinhaltet auch die Phase II aufgrund geringer Untersuchungsdichte, fehlender Raumluftmessungen, mangelnder Präzision bei der Massenermittlung, fehlender Berücksichtigung der Überlagerung verschiedenartiger Schadstoffe, sowie zum Teil fehlender Möglichkeit der Probenahme (z. B. Bereich der Lackiererei) noch immer erhebliche Kostenrisiken, auch wenn im Berichtsentwurf von „High-Case-Scenario“ die Rede ist. Insgesamt können sich die genannten Kosten im Rahmen der weiteren Bearbeitung somit erheblich erhöhen. 4.3 Bergschadentechnische Risikoanalyse auf den Opel-Werksflächen - Stellungnahme zur Standsicherheit der Geländeoberfläche im Zusammenhang mit den ehemaligen Bergbau unter den Flächen der Opel-Werke I bis III in Bochum - 4.3.1. Veranlassung Die Adam Opel AG (Opel) beauftragte am 04.07.2013 die URS Deutschland GmbH (URS) mit der bergschadentechnischen Risikoanalyse (Phase I) auf Grundlage vom am 30.07.2013 und 13.08.2013 stattgefundenen Grubenbildeinsichtnahmen bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie, für die Flächen der Opel-Werke I, II und III in Bochum. Unter den Flächen der Opel-Werke I, II und III befindet sich unterhalb einer geringen Überdeckung aus quartären und kreidezeitlichen Ablagerungen die Oberfläche des Niederrheinisch-Westfälischen Steinkohlengebietes. Hier ist seit langer Zeit von nahe der Tagesoberfläche bis auch in größere Teufen Steinkohle abgebaut worden. Mit diesen Abbautätigkeiten sind untertägige Hohlräume geschaffen worden, die durch ihren Einsturz unterschiedlichste Bodenbewegungen ausgelöst haben bzw. auslösen können. Die Nachwirkungen unterscheiden sich in ihrem Ausmaß und ihrer zeitlichen Abfolge je nach dem Abstand der Grubenbaue zur Tagesoberfläche. So kehrt beim Tiefbau nach abgeschlossenem Senkungsvorgang wieder vollständige Bodenruhe ein, beim oberflächennahen Bergbau sind durch das Aufbringen großer Lasten noch Nachverdichtungen möglich. Bei dem sogenannten „tagesnahen Bergbau“ sind Tagesbruchgefährdungen auch noch Jahrhunderte nach Abbauende vorhanden, da zeitlich nicht abschätzbare Erosionsprozesse die hier nur dünnen überdeckenden Felsschichten in ihrer tragende Funktion schrittweise schwächen und diese bei der Überschreitung ihrer Elastizitätsgrenzen zum Einsturz kommen. Ähnliche Gefährdungen gehen auch aus dem Vorhandensein von Tagesöffnungen, wie z. B. Schächten aus. Die Ziele der bergschadentechnischen Risikoanalysen waren: • Bewertung der in amtlichen Grubenbilder, Verleihungsrisse und andere bergmännische Kartenwerke dargestellten Grubenbaue, Tagesöffnungen (Schächten) und Stollen hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials für die Dauerstandsicherheit der Tagesoberfläche • Ermittlung und Bewertung von in den Werksflächen liegenden Luftschutzstollensystemen hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials für die Dauerstandsicherheit der Tagesoberfläche • Ermittlung von bereits in der Vergangenheit durchgeführten Erkundungs- und Sicherungsarbeiten • die Kosten der weiteren Erkundung und lagemäßigen Orientierung der Flöze und der in den amtlichen Grubenbildern dargestellten Grubenbaue zu schätzen Die Ergebnisse der bergschadentechnische Risikoanalyse wurden der Stadt Bochum anhand von am 24.10.2013 erstellten Finalberichten „Bewertung der Opel-Werke I bis III in Bochum“, am 21.11.2013 im Werk I vorgestellt. Die Ergebnisse der eingesehenen Unterlagen stellen sich für die Werksflächen I bis III zusammenfassend wie nachfolgend beschrieben dar. 4.3.2. Kostenschätzungen Werk I Im Rahmen der bergschadentechnischen Risikoanalyse ist durch Archivrecherchen bei der E.ON SE und durch OPEL-Unterlagen bekannt, dass in den Bereichen des möglichen flächenhaften Kohleabbaus, die von den Hallen D 4 bis D 6 überbaut sind, in der Vergangenheit zumindest eine bergbauliche Teilsicherung erfahren haben. Für die Kostenermittlung wurden für die ausgewiesenen Einwirkungsbereiche vorbehaltlich der noch durchzuführenden Such- und Erkundungsbohrungen Sicherungsnotwendigkeitsfaktoren festgelegt die sich auf die sachverständige Einstufung der Bereiche in eine Tagesbruchgefahr mit mittlerer bzw. hoher Wahrscheinlichkeit beziehen. Danach ergibt sich eine Kostenschätzung in Höhe von ca. 12,0 Mio € zzgl. MwSt. Werk II Nach der den Archivrecherchen bei der E.ON SE und bei OPEL haben auf dem Werksgelände wohl keine nennenswerten bergbaulichen Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen in der Vergangenheit stattgefunden. Für die Kostenermittlung wurden für die ausgewiesenen Einwirkungsbereiche vorbehaltlich der noch durchzuführenden Such- und Erkundungsbohrungen Sicherungsnotwendigkeitsfaktoren festgelegt die sich auf die sachverständige Einstufung der Bereiche in eine Tagesbruchgefahr mit geringer bzw. mittlerer Wahrscheinlichkeit beziehen. Bei den Bereichen mit geringer Wahrscheinlichkeit einer Tagesbruchgefahr ist es durchaus möglich, dass im Rahmen der Bearbeitungsphase II bereits die Standsicherheit der Tagesoberfläche nachgewiesen werden kann. Danach ergibt sich eine Kostenschätzung in Höhe von ca. 3,7 Mio € zzgl. MwSt. Werk III Nach der den Archivrecherchen bei der E.ON SE und bei OPEL haben auf dem Werksgelände wohl keine nennenswerten bergbaulichen Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen in der Vergangenheit stattgefunden. Für die Kostenermittlung wurden für die ausgewiesenen Einwirkungsbereiche vorbehaltlich der noch durchzuführenden Such- und Erkundungsbohrungen Sicherungsnotwendigkeitsfaktoren festgelegt die sich auf die sachverständige Einstufung der Bereiche in eine Tagesbruchgefahr mit geringer bzw. mittlerer Wahrscheinlichkeit beziehen. Bei den Bereichen mit geringer Wahrscheinlichkeit einer Tagesbruchgefahr ist es durchaus möglich, dass im Rahmen der Bearbeitungsphase II bereits die Standsicherheit der Tagesoberfläche nachgewiesen werden kann. Danach ergibt sich eine Kostenschätzung in Höhe von ca. 0,7 Mio € zzgl. MwSt. Nach den vorhandenen Grubenbildern hat im Bereich des Plangebietes Gewinnung von Steinkohle im tiefen-, oberflächennahen- und tagesnahen Bereich stattgefunden. Aufgrund der Lagerstättenverhältnisse kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass innerhalb des Plangebietes möglicherweise auch widerrechtlicher Bergbau durch Dritte oder Bergbau vor der Anlegung von zeichnerischen Unterlagen ab 1865 (sog. Uraltbergbau) im tagesnahen Bereich umgegangen ist. Ebenfalls nicht erfasst sind die Raubbaue sowie die Abbaue in den Notjahren des Krieges und der frühen Nachkriegszeiten. Entsprechende Untersuchungen weisen ein Risiko von ca. 40 % aus. Die Frage, ob derartiger Bergbau geführt worden ist, lässt sich erst nach Durchführung entsprechender Such- und Erkundungsmaßnahmen abschließend beantworten. Die zuvor genannten Kosten basieren bei der derzeitigen Bearbeitungsphase I nur auf Aktenrecherchen und sind daher nur als grober Anhalt zu bewerten. Genauere belastbare Zahlen können erst nach Abschluss der Such- und Erkundungsmaßnahmen (Phase II) ermittelt werden. Diese Bearbeitungsphase II wird mit größeren Bohrgeräten und Wasserspülung durchgeführt. Eine Durchführung dieser Arbeiten unter dem noch laufenden Betrieb ist im Gegensatz der Altlastenuntersuchung, die mit erheblich geringerem Aufwand und Gerätschaften ausgeführt wurde, derzeit jedoch noch nicht möglich. Erst mit dem Stillstand der Produktion können diese Arbeiten beginnen. Die Kosten der bergbaulichen Sicherungsarbeiten ergeben sich aus den Aufwendungen für die Beseitigung einer Senkungsgefahr als auch in erheblichem Maße für den Ausschluss von Setzungen und sind von der jeweiligen Nutzung der Flächenanteile abhängig. Für diese gegenwärtig erkennbaren aber nicht abschließend bewerteten Risiken sind entsprechende Rückstellungen in der Entwicklungsgesellschaft vorzunehmen. 4.4. Verkehr 4.4.1. Erschließung, Verkehrsaufkommen und Leistungsfähigkeit: Opel Werk I ist das Gebiet mit der verkehrsgünstigsten Anbindung und Leistungsreserven für zukünftige Nutzungen. Die Opel-Werksflächen II und III werden ausschließlich über die Hauptstraße bedient. Durch den Schichtbetrieb liegen diese Verkehre zudem, für die Leistungsfähigkeit günstig, außerhalb der Spitzenstunden. Mögliche Zusatzverkehre durch eine Nachnutzung der Werke II und III treffen auf einen Raum, der schon heute in Teilbereichen eine hohe Verkehrsbelastung sowie Leistungsfähigkeitseinschränkungen aufweist (Knotenpunkte Provinzialstraße / Lütgendortmunder Hellweg, Hauptstraße / Unterstraße). Der geplante Kreisverkehr Opel / Hauptstraße verträgt nach Fertigstellung des Projekts (Baumarkt, Einzelhandel, Gewerbe) hinsichtlich der Verkehrsabwicklung im Knotenpunkt nur noch eine moderate Verkehrszunahme durch die Nachnutzung auf den Opelflächen. Durch das Projekt sind an den Knotenpunkten Provinzialstraße / Lütgendortmunder Hellweg z.T. deutliche Kapazitätsengpässe zu erwarten, durch Zusatzverkehre der Nachnutzung „Opel“ (Szenarienbetrachtung) verschlechtert sich die Lage weiter. Auch für den Knoten Hauptstraße / Unterstraße sind negative Effekte zu erwarten. Mögliche verkehrsplanerische und -technische Maßnahmenoptionen umfassen u. a.: - die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte im Rahmen der Signalisierung oder durch Umbau, - den Bau einer Entlastungsstraße mit Anschluss an die BAB 40 (verlegte AS Lütgendortmund) und/oder - durch weitere Verbesserung der ÖV-Erschließung der Flächen. Zur Prüfung und Umsetzung dieser Maßnahmenoptionen erscheint es sinnvoll, betroffene Akteure wie den Landesbetrieb Straßen.NRW und die Stadt Dortmund einzubinden. 4.4.2. Lärmemissionen und Lärmschutz: Die Auswertung der 2. Stufe der Lärmkartierung ergab für die Bebauung an der Hauptstraße Pegelwerte zwischen 65 – 70 dB(A), teilweise auch über 70 dB(A), wenn dichte Bebauung mit geringem Abstand zur Straße vorhanden ist. Beim LNight (= Nachtwert (22.00-06.00 Uhr)) liegen die Pegel zwischen 55 – 60 dB(A), teilweise auch über 60 dB(A). Dies bedeutet eine Überschreitung der Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung und die Prüfung von Lärmminderungsmaßnahmen im Rahmen der Aktionsplanung. Da das Verkehrsaufkommen der Hauptstraße durch den Arbeitsplatzabbau in den Opelwerken II / III deutlichen Veränderungen unterliegt, wurde auf der Basis einer aktuellen Verkehrszählung vom September 2013 eine Lärmberechnung an den Gebäuden und den Außenbereichen im Bereich der Hauptstraße durchgeführt. Aufbauend auf den Bestandsdaten wurden dann für verschiedene Planungsvarianten (s. Verkehrsuntersuchung) die Auswirkungen auf die Lärmbelastung an den schutzbedürftigen Nutzungen untersucht: - Planung Baumarkt: Erhöhung um rund + 1 dB(A), der Lärmsanierungsgrenzwert von 60 dB(A) für den Nachtzeitraum wird erreicht! - Planung „Baumarkt +Opel “GE-Mix“: Lärmzunahme von + 3 dB(A) im Vergleich zum Bestand. Die Lärmsanierungsgrenzwerte werden am Tag (70) und in der Nacht (60) überschritten! - Planung Baumarkt +Opel “Nutzungs-Mix“: Lärmzunahme von + 4dB(A) im Vergleich zum Bestand. Die Lärmsanierungsgrenzwerte werden deutlich überschritten! Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass je nach Höhe der Ziel- und Quellverkehre für die verschiedenen Szenarien mit einer deutlichen Zunahme der Lärmbelastung im Bereich der Hauptstraße gerechnet werden muss. Daher sind wirksame Lärmminderungsmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen, die die Lärmzunahme durch die zukünftigen Nutzungen auf den Opelflächen mindestens kompensieren. Dies können z.B. sein: - lärmmindernder Straßenbelag (z.B. Splittmastrix LA, LOA 5D), - Tempo 30 (Nacht, Tag / Nacht), - lärmoptimierte Querschnittsgestaltung, - Nutzungseinschränkung für Opel-Flächen zur Minimierung der nächtlichen Zunahme, - Entlastungsstraße (westlich der Hauptstraße zur A 40) (evtl. in Kombination mit Tempo 30, Querschnittsgestaltung und Wegfall der LSA Hauptstr. / Sombornerstr). Eine Lärmzunahme im nachgeordneten Straßennetz (z. B. Somborner Str.) durch Verdrängungsverkehre sollte ebenfalls verhindert werden.