Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 4: Technische Vorraussetzungen.pdf
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Erstellt
24.12.14, 19:59
Aktualisiert
27.01.18, 11:09
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Anlage 4 –
Vorlage Nr.: 20140151
Anlage 4
4.
Technische Voraussetzungen
4.1
Orientierende Altlastenuntersuchungen auf den Opel-Werksflächen
Berichtsentwürfe Phase II Umweltbewertung der Opel-Werke I bis III in Bochum
4.1.1. Veranlassung
Die Adam Opel AG (Opel) beauftragte am 11.10.2013 die URS Deutschland GmbH (URS)
mit der orientierenden Untersuchungen (Phase II) des Bodens, der Bodenluft und des
Grundwassers im Bereich der Opel-Werke I, II und III in Bochum.
Die Ziele der orientierenden Untersuchung waren:
• im Bereich der untersuchten Kontaminationsverdachtsflächen den hinreichenden
Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast im Sinne des BundesBodenschutzgesetztes (§9 (2) Satz 1) entweder auszuräumen oder nachzuweisen;
• die
Zuordnung
festgestellter
Untergrundverunreinigungen
zur
derzeitigen
Fahrzeugproduktion durch Opel bzw. zur vorherigen Nutzung als Zechenstandort mit
Nebengewinnungsanlagen durchzuführen;
• die Beurteilung einer Gefährdung durch mögliche Methangaszuströmungen infolge der
vorherigen Nutzung als Zechenstandort zu erstellen;
• die Kosten zur Sanierung der festgestellten Boden- und Grundwasserverunreinigungen
zu schätzen und
• die abfallrechtliche Beurteilung verunreinigter natürlicher und aufgefüllter Böden
abzuleiten.
Die Ergebnisse der orientierenden Untersuchungen des Bodens, der Bodenluft und des
Grundwassers wurden der Stadt Bochum anhand von Berichtsentwürfen „Bewertung der
Opel-Werke I bis III in Bochum – Phase II Umweltbewertung“ erstellt am 17. und 19.
Dezember 2013 in der Zeit vom 19. bis 23.12.2013 per Mail zugesandt.
Die Auswertungen sowie Interpretationen der Untersuchungsergebnisse beruhen auf der
Annahme, dass die Örtlichkeiten und großräumigen Versiegelungen der aktuell vorhandenen
Betriebsanlagen der Adam Opel AG ohne wesentliche Änderung weiterhin für eine
zukünftige gewerbliche Nutzung genutzt werden. Die Bewertung erfolgte also auf der
Grundlage des während des Untersuchungszeitraums angetroffenen Zustandes der
untersuchten Örtlichkeiten oder Anlagen ohne Berücksichtigung einer möglichen künftigen
Entwicklung. Die Ergebnisse der orientierenden Untersuchungen stellen sich für die
Werksflächen I bis III zusammenfassend wie nachfolgend beschrieben dar.
4.1.2. Gefährdungsabschätzung
Die Gefährdungsabschätzungen in den Berichtsentwürfen der Opel-Werke I bis III gelten nur
für die zum Zeitpunkt der Untersuchung vorgefundenen Oberflächenbeschaffenheiten.
Sobald die Standortentwicklung / Nutzungsänderung zu einem Abriss und/oder Entsiegelung
des Standortes führt sowie auch bei jeglichen Eingriffen in den Untergrund, müssen erneut
Gefährdungsabschätzungen sämtlicher Wirkungspfade erfolgen.
4.1.2.1 Boden
Die auf den Werksflächen I bis III durchgeführten Oberbodenuntersuchungen zeigen keine
erhöhten Schadstoffgehalte aus denen ein Gefährdungspotential über den Wirkungspfad
Boden – Mensch für die derzeitige Nutzung der Flächen, abzuleiten wäre.
Werk I
Im Rahmen der orientierenden Untersuchung wurden auf dem Standort des OpelWerkes I in Bochum drei Teilbereiche identifiziert, in denen der Untergrund in hohem
Maß mit Schadstoffen belastet ist. Diese drei Teilbereiche stehen im Zusammenhang
mit
der
industriellen
Vornutzung
des
Standortes
als
Kokerei
mit
Nebengewinnungsanlagen. Weiterhin wurden im Bereich der ehemaligen Kläranlagen
auf dem südwestlichen Standortteil und im Südosten der Werksfläche im Bereich der
ehemaligen
Ziegelei
Bodenkontaminationen
angetroffenen.
Nennenswerte
Schadstoffeinträge, die auf die Nutzung von Opel zurückzuführen sind, wurden lokal
im Südosten der Werksfläche angetroffen (Werkstattbereich, Lackiererei).
Werk II
Anhand der Untersuchungen auf dem Standort des Opel-Werkes II wurden mehrere
Teilbereiche identifiziert, in denen der Untergrund in signifikantem Maß mit
Schadstoffen belastet ist. Diese Teilbereiche (Bremsscheibenlackiererei, ehemalige
Stehtanks, Spänebunker, Öllager, Härterei, Deponie) stehen im Zusammenhang mit
der industriellen Nutzung des Standortes für den Fahrzeugbau.
Werk III
Im Zuge der Bodenuntersuchungen des Untergrundes auf der Werksfläche III wurden
im nördlichen Bereich keine nennenswerten Schadstoffeinträge identifiziert, die auf
die Nutzung von Opel zurückzuführen sind. Im südlichen Bereich wurden zum Teil
massive Boden- und Grundwasserverunreinigungen angetroffen, die auf die Nutzung
des Geländes durch die ehemalige Zeche zurückzuführen sind.
Aufgrund der großflächigen Versiegelungen auf allen Werksflächen der Adam Opel AG ist
jedoch für das Schutzgut Mensch in der gegenwärtigen Situation keine Gefährdung zu
besorgen.
4.1.2.2 Grundwasser
Für das Schutzgut Grundwasser gibt es einige Verdachtsflächen, in denen eine mögliche
Gefährdung nicht ausgeräumt werden konnte oder das Ausmaß im Rahmen der Erkundung
nicht abgeschätzt werden konnte. Des Weiteren wurden auf den Werksflächen schädliche
Bodenveränderungen nachgewiesen, die zu einer Beeinträchtigung des Schutzgutes
Grundwasser geführt haben.
Die bislang ermittelten Schadstoffgehalte im Grundwasser erfordern ggf. eine
Grundwassersanierung. Daher sind weitere Untersuchungen und die Errichtung von
zusätzlichen Messstellen erforderlich.
4.1.2.3 Bodenluft
Eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden-Bodenluft-Mensch kann bei der derzeitigen
Beschaffenheit der Werksflächen ausgeschlossen werden.
4.1.2.4 Methanausgasungen aus dem Bergbau
Die aktuellen Messungen zeigen erwartungsgemäß erhöhte bis stark erhöhte Methangehalte
insbesondere im Bereich der Werksflächen II und III.
4.1.3. Abfallrechtliche Beurteilung
Im Rahmen der durchgeführten Untersuchung wurden Bereiche mit Bodenkontaminationen
und erhöhten Schadstoffgehalten nachgewiesen, die auf die früheren industriellen
Nutzungen z.B. als Zechenstandorte aber auch durch die Nutzung durch die Adam Opel AG
zurückzuführen sind. Im Zuge der orientierenden Untersuchung wurde eine Einschätzung
der Verwertungsmöglichkeiten durchgeführt. Jedoch wurden in der orientierenden Phase
nicht alle relevanten Parameter zur Qualitätsbeurteilung der Auffüllungen im Hinblick auf
mögliche Verwertungsoptionen untersucht. Deshalb muss bei der Planung von Maßnahmen
mit erhöhten Entsorgungskosten und entsprechenden Schutzmaßnahmen gerechnet
werden. Hier sind dann weitere Detailuntersuchungen durchzuführen.
4.1.4. Kostenschätzungen
Aus den Berichtsentwürfen der URS Deutschland GmbH ergeben sich die nachfolgend
aufgeführten zu erwartenden Kosten für Maßnahmen zur weiteren Erkundung und Sanierung
der vorgefundenen Schadensbilder auf den Opel-Werksflächen I bis III:
Opel-Werk I
Opel-Werk II
Opel-Werk III
4.2
=
=
=
5,60 Millionen Euro netto
1,55 Millionen Euro netto
5,80 Millionen Euro netto
Umweltbewertung bezüglich Gebäudeschadstoffe an den Standorten der Opel
Werke I - III
Berichtsentwürfe Phase II der URS Deutschland GmbH, Essen
4.2.1. Veranlassung
Die Adam Opel AG (Opel) beauftragte am 04.07.2013 die URS Deutschland GmbH (URS)
mit der Durchführung einer Umweltbewertung (Phase II) bezüglich Gebäudeschadstoffe an
den Standorten der Opel-Werke I – III in Bochum.
Dabei sollten die sich aus der vorangegangenen Phase I ergebenen Verdachtsmomente bezüglich des Vorhandenseins der Gebäudeschadstoffe Asbest, Polychlorierte Biphenyle
(PCB), Künstliche Mineralfasern (KMF), Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK) sowie nutzungsbedingter Verunreinigungen (Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW),
Schwermetalle und PCB durch Probenahme und Analytik entweder bestätigt oder entkräftet
werden.
4.2.2. Ergebnisse
Die Ergebnisse der Untersuchungen der Umweltbewertung bezüglich Gebäudeschadstoffe
wurden der Stadt Bochum anhand von Berichtsentwürfen „Bewertung der Opel-Werke I – III
in Bochum – Phase II“ am 17. 12 2013 und aktualisiert am 18.12.2013 per Mail zugesandt.
Die festgestellten Gebäudeschadstoffe sind einzig im Hinblick auf den Rückbau der
Gebäude bzw. beim Umbau im Zuge einer möglichen Folgenutzung mit Bestand der
Gebäude relevant. In diesem Fall sind die entsprechenden abfallrechtlichen, technischen
und arbeitsschutzrelevanten Richtlinien und Regelwerke zu berücksichtigen.
Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit und damit eine unmittelbare Sanierungserfordernis kann aus den bisherigen Befunden bei einem Erhalt der Gebäude nicht
hergeleitet werden. Es sind allerdings im Rahmen der Phase II ausschließlich MaterialProben untersucht worden; Raumluftmessungen sind nicht durchgeführt worden. Somit kann
aus den vorliegenden Erkenntnissen der Phase II keine qualifizierte Aussage zur Raumluftsituation getroffen werden.
Auf Grundlage der vorliegenden Laboranalysen der Materialproben werden in einigen
Bereichen weitere Probenahmen erforderlich, um zu präziseren Aussagen zu kommen.
4.2.3. Rückbaukonzept
Für die Kostenermittlung sind, getrennt für die einzelnen Schadstoffe, Rückbaukonzepte
erstellt worden. Diese sind noch sehr allgemein gehalten und müssen abschließend im
Rahmen der Phase III präzisiert werden, damit eine verlässliche Kostenaussage möglich
wird. So sind beispielsweise einerseits die notwendigen Arbeitsschutztechnischen Maßnahmen und andererseits die erforderlichen Abschottungsmaßnahmen, die zur Ausglasung
der Sheddächer der Werkhallen unumgänglich sind, im Berichtsentwurf der Phase II nicht
den örtlichen Anforderungen in ausreichender Weise angepasst. Hieraus ergeben sich
erhebliche Kostenrisiken.
4.2.4. Entsorgung
Die Entsorgung der einzelnen Schadstoffe ist grundsätzlich unproblematisch und relativ
genau zu beziffern, wobei die Abfallmengen geschätzt sind. Ein Problem ergibt sich aus der
Überlagerung (Querkontamination) verschiedenartiger Schadstoffe im Bereich der Sheddächer. Hier sind die Metallrahmen mit PCB-haltigem Anstrich versehen, der Glasanschlusskitt ist asbesthaltig. Eine Trennung dieser unterschiedlichen Abfallarten ist nicht möglich.
Folglich ergeben sich erhöhte Entsorgungskosten.
4.2.5. Kostensschätzung
Aus den Berichtsentwürfen der URS Deutschland GmbH ergeben sich die nachfolgend zu
erwartenden Kosten vor Rückbau der einzelnen Werke:
Opel-Werk I =
Opel-Werk II =
Opel-Werk III =
10,00 Millionen Euro netto
3,20 Millionen Euro netto
1,20 Millionen Euro netto
Nicht enthalten sind in diesen Kosten die Mehrwertsteuer sowie Honorarkosten für die
gutachterliche Begleitung der Schadstoffsanierung.
4.2.6. Risiken
Die Phase II der Umweltbewertung bezüglich Gebäudeschadstoffe auf den Standorten der
Opel-Werke I – III beinhaltet gegenüber der Phase I die Probenahme und Analytik von
Materialproben. Dadurch ist gegenüber der Phase I eine erheblich verlässlichere Aussage
möglich. Gleichwohl beinhaltet auch die Phase II aufgrund geringer Untersuchungsdichte,
fehlender Raumluftmessungen, mangelnder Präzision bei der Massenermittlung, fehlender
Berücksichtigung der Überlagerung verschiedenartiger Schadstoffe, sowie zum Teil fehlender Möglichkeit der Probenahme (z. B. Bereich der Lackiererei) noch immer erhebliche
Kostenrisiken, auch wenn im Berichtsentwurf von „High-Case-Scenario“ die Rede ist.
Insgesamt können sich die genannten Kosten im Rahmen der weiteren Bearbeitung somit
erheblich erhöhen.
4.3
Bergschadentechnische Risikoanalyse auf den Opel-Werksflächen
- Stellungnahme zur Standsicherheit der Geländeoberfläche im Zusammenhang
mit den ehemaligen Bergbau unter den Flächen der Opel-Werke I bis III in
Bochum -
4.3.1. Veranlassung
Die Adam Opel AG (Opel) beauftragte am 04.07.2013 die URS Deutschland GmbH (URS)
mit der bergschadentechnischen Risikoanalyse (Phase I) auf Grundlage vom am 30.07.2013
und 13.08.2013 stattgefundenen Grubenbildeinsichtnahmen bei der Bezirksregierung
Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie, für die Flächen der Opel-Werke I, II und III in
Bochum.
Unter den Flächen der Opel-Werke I, II und III befindet sich unterhalb einer geringen
Überdeckung aus quartären und kreidezeitlichen Ablagerungen die Oberfläche des
Niederrheinisch-Westfälischen Steinkohlengebietes. Hier ist seit langer Zeit von nahe der
Tagesoberfläche bis auch in größere Teufen Steinkohle abgebaut worden. Mit diesen
Abbautätigkeiten sind untertägige Hohlräume geschaffen worden, die durch ihren Einsturz
unterschiedlichste Bodenbewegungen ausgelöst haben bzw. auslösen können. Die
Nachwirkungen unterscheiden sich in ihrem Ausmaß und ihrer zeitlichen Abfolge je nach
dem Abstand der Grubenbaue zur Tagesoberfläche. So kehrt beim Tiefbau nach
abgeschlossenem Senkungsvorgang wieder vollständige Bodenruhe ein, beim
oberflächennahen Bergbau sind durch das Aufbringen großer Lasten noch
Nachverdichtungen möglich. Bei dem sogenannten „tagesnahen Bergbau“ sind
Tagesbruchgefährdungen auch noch Jahrhunderte nach Abbauende vorhanden, da zeitlich
nicht abschätzbare Erosionsprozesse die hier nur dünnen überdeckenden Felsschichten in
ihrer tragende Funktion schrittweise schwächen und diese bei der Überschreitung ihrer
Elastizitätsgrenzen zum Einsturz kommen. Ähnliche Gefährdungen gehen auch aus dem
Vorhandensein von Tagesöffnungen, wie z. B. Schächten aus.
Die Ziele der bergschadentechnischen Risikoanalysen waren:
•
Bewertung der in amtlichen Grubenbilder, Verleihungsrisse und andere
bergmännische Kartenwerke dargestellten Grubenbaue, Tagesöffnungen (Schächten)
und Stollen hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials für die Dauerstandsicherheit der
Tagesoberfläche
•
Ermittlung und Bewertung von in den Werksflächen liegenden Luftschutzstollensystemen hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials für die Dauerstandsicherheit
der Tagesoberfläche
•
Ermittlung von bereits in der Vergangenheit durchgeführten Erkundungs- und
Sicherungsarbeiten
•
die Kosten der weiteren Erkundung und lagemäßigen Orientierung der Flöze und der
in den amtlichen Grubenbildern dargestellten Grubenbaue zu schätzen
Die Ergebnisse der bergschadentechnische Risikoanalyse wurden der Stadt Bochum
anhand von am 24.10.2013 erstellten Finalberichten
„Bewertung der Opel-Werke I bis III in Bochum“, am 21.11.2013 im Werk I vorgestellt.
Die Ergebnisse der eingesehenen Unterlagen stellen sich für die Werksflächen I bis III
zusammenfassend wie nachfolgend beschrieben dar.
4.3.2. Kostenschätzungen
Werk I
Im Rahmen der bergschadentechnischen Risikoanalyse ist durch Archivrecherchen bei der
E.ON SE und durch OPEL-Unterlagen bekannt, dass in den Bereichen des möglichen
flächenhaften Kohleabbaus, die von den Hallen D 4 bis D 6 überbaut sind, in der
Vergangenheit zumindest eine bergbauliche Teilsicherung erfahren haben.
Für die Kostenermittlung wurden für die ausgewiesenen Einwirkungsbereiche vorbehaltlich
der noch durchzuführenden Such- und Erkundungsbohrungen
Sicherungsnotwendigkeitsfaktoren festgelegt die sich auf die sachverständige Einstufung der
Bereiche in eine Tagesbruchgefahr mit mittlerer bzw. hoher Wahrscheinlichkeit beziehen.
Danach ergibt sich eine Kostenschätzung in Höhe von ca. 12,0 Mio € zzgl. MwSt.
Werk II
Nach der den Archivrecherchen bei der E.ON SE und bei OPEL haben auf dem
Werksgelände wohl keine nennenswerten bergbaulichen Erkundungs- und
Sicherungsmaßnahmen in der Vergangenheit stattgefunden.
Für die Kostenermittlung wurden für die ausgewiesenen Einwirkungsbereiche vorbehaltlich
der noch durchzuführenden Such- und Erkundungsbohrungen
Sicherungsnotwendigkeitsfaktoren festgelegt die sich auf die sachverständige Einstufung der
Bereiche in eine Tagesbruchgefahr mit geringer bzw. mittlerer Wahrscheinlichkeit beziehen.
Bei den Bereichen mit geringer Wahrscheinlichkeit einer Tagesbruchgefahr ist es durchaus
möglich, dass im Rahmen der Bearbeitungsphase II bereits die Standsicherheit der
Tagesoberfläche nachgewiesen werden kann.
Danach ergibt sich eine Kostenschätzung in Höhe von ca. 3,7 Mio € zzgl. MwSt.
Werk III
Nach der den Archivrecherchen bei der E.ON SE und bei OPEL haben auf dem
Werksgelände wohl keine nennenswerten bergbaulichen Erkundungs- und
Sicherungsmaßnahmen in der Vergangenheit stattgefunden.
Für die Kostenermittlung wurden für die ausgewiesenen Einwirkungsbereiche vorbehaltlich
der noch durchzuführenden Such- und Erkundungsbohrungen
Sicherungsnotwendigkeitsfaktoren festgelegt die sich auf die sachverständige Einstufung der
Bereiche in eine Tagesbruchgefahr mit geringer bzw. mittlerer Wahrscheinlichkeit beziehen.
Bei den Bereichen mit geringer Wahrscheinlichkeit einer Tagesbruchgefahr ist es durchaus
möglich, dass im Rahmen der Bearbeitungsphase II bereits die Standsicherheit der
Tagesoberfläche nachgewiesen werden kann.
Danach ergibt sich eine Kostenschätzung in Höhe von ca. 0,7 Mio € zzgl. MwSt.
Nach den vorhandenen Grubenbildern hat im Bereich des Plangebietes Gewinnung von
Steinkohle im tiefen-, oberflächennahen- und tagesnahen Bereich stattgefunden. Aufgrund
der Lagerstättenverhältnisse kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass
innerhalb des Plangebietes möglicherweise auch widerrechtlicher Bergbau durch Dritte oder
Bergbau vor der Anlegung von zeichnerischen Unterlagen ab 1865 (sog. Uraltbergbau) im
tagesnahen Bereich umgegangen ist. Ebenfalls nicht erfasst sind die Raubbaue sowie die
Abbaue in den Notjahren des Krieges und der frühen Nachkriegszeiten. Entsprechende
Untersuchungen weisen ein Risiko von ca. 40 % aus.
Die Frage, ob derartiger Bergbau geführt worden ist, lässt sich erst nach Durchführung
entsprechender Such- und Erkundungsmaßnahmen abschließend beantworten.
Die zuvor genannten Kosten basieren bei der derzeitigen Bearbeitungsphase I nur auf
Aktenrecherchen und sind daher nur als grober Anhalt zu bewerten.
Genauere belastbare Zahlen können erst nach Abschluss der Such- und
Erkundungsmaßnahmen (Phase II) ermittelt werden.
Diese Bearbeitungsphase II wird mit größeren Bohrgeräten und Wasserspülung
durchgeführt. Eine Durchführung dieser Arbeiten unter dem noch laufenden Betrieb ist im
Gegensatz der Altlastenuntersuchung, die mit erheblich geringerem Aufwand und
Gerätschaften ausgeführt wurde, derzeit jedoch noch nicht möglich. Erst mit dem Stillstand
der Produktion können diese Arbeiten beginnen.
Die Kosten der bergbaulichen Sicherungsarbeiten ergeben sich aus den Aufwendungen für
die Beseitigung einer Senkungsgefahr als auch in erheblichem Maße für den Ausschluss von
Setzungen und sind von der jeweiligen Nutzung der Flächenanteile abhängig.
Für diese gegenwärtig erkennbaren aber nicht abschließend bewerteten Risiken sind
entsprechende Rückstellungen in der Entwicklungsgesellschaft vorzunehmen.
4.4.
Verkehr
4.4.1. Erschließung, Verkehrsaufkommen und Leistungsfähigkeit:
Opel Werk I ist das Gebiet mit der verkehrsgünstigsten Anbindung und Leistungsreserven für
zukünftige Nutzungen.
Die Opel-Werksflächen II und III werden ausschließlich über die Hauptstraße bedient. Durch
den Schichtbetrieb liegen diese Verkehre zudem, für die Leistungsfähigkeit günstig,
außerhalb der Spitzenstunden. Mögliche Zusatzverkehre durch eine Nachnutzung der Werke
II und III treffen auf einen Raum, der schon heute in Teilbereichen eine hohe
Verkehrsbelastung sowie Leistungsfähigkeitseinschränkungen aufweist (Knotenpunkte
Provinzialstraße / Lütgendortmunder Hellweg, Hauptstraße / Unterstraße).
Der geplante Kreisverkehr Opel / Hauptstraße verträgt nach Fertigstellung des Projekts
(Baumarkt, Einzelhandel, Gewerbe) hinsichtlich der Verkehrsabwicklung im Knotenpunkt nur
noch eine moderate Verkehrszunahme durch die Nachnutzung auf den Opelflächen.
Durch das Projekt sind an den Knotenpunkten Provinzialstraße / Lütgendortmunder Hellweg
z.T. deutliche Kapazitätsengpässe zu erwarten, durch Zusatzverkehre der Nachnutzung
„Opel“ (Szenarienbetrachtung) verschlechtert sich die Lage weiter. Auch für den Knoten
Hauptstraße / Unterstraße sind negative Effekte zu erwarten.
Mögliche verkehrsplanerische und -technische Maßnahmenoptionen umfassen u. a.:
- die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte im Rahmen der
Signalisierung oder durch Umbau,
- den Bau einer Entlastungsstraße mit Anschluss an die BAB 40 (verlegte AS
Lütgendortmund) und/oder
- durch weitere Verbesserung der ÖV-Erschließung der Flächen.
Zur Prüfung und Umsetzung dieser Maßnahmenoptionen erscheint es sinnvoll, betroffene
Akteure wie den Landesbetrieb Straßen.NRW und die Stadt Dortmund einzubinden.
4.4.2. Lärmemissionen und Lärmschutz:
Die Auswertung der 2. Stufe der Lärmkartierung ergab für die Bebauung an der Hauptstraße
Pegelwerte zwischen 65 – 70 dB(A), teilweise auch über 70 dB(A), wenn dichte Bebauung
mit geringem Abstand zur Straße vorhanden ist. Beim LNight (= Nachtwert (22.00-06.00
Uhr)) liegen die Pegel zwischen 55 – 60 dB(A), teilweise auch über 60 dB(A). Dies bedeutet
eine Überschreitung der Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung und die Prüfung von
Lärmminderungsmaßnahmen im Rahmen der Aktionsplanung.
Da das Verkehrsaufkommen der Hauptstraße durch den Arbeitsplatzabbau in den
Opelwerken II / III deutlichen Veränderungen unterliegt, wurde auf der Basis einer aktuellen
Verkehrszählung vom September 2013 eine Lärmberechnung an den Gebäuden und den
Außenbereichen im Bereich der Hauptstraße durchgeführt. Aufbauend auf den Bestandsdaten wurden dann für verschiedene Planungsvarianten (s. Verkehrsuntersuchung) die
Auswirkungen auf die Lärmbelastung an den schutzbedürftigen Nutzungen untersucht:
- Planung Baumarkt: Erhöhung um rund + 1 dB(A), der Lärmsanierungsgrenzwert von
60 dB(A) für den Nachtzeitraum wird erreicht!
- Planung „Baumarkt +Opel “GE-Mix“: Lärmzunahme von + 3 dB(A) im Vergleich zum
Bestand. Die Lärmsanierungsgrenzwerte werden am Tag (70) und in der Nacht (60)
überschritten!
- Planung Baumarkt +Opel “Nutzungs-Mix“: Lärmzunahme von + 4dB(A) im Vergleich
zum Bestand. Die Lärmsanierungsgrenzwerte werden deutlich überschritten!
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass je nach Höhe der Ziel- und Quellverkehre für die
verschiedenen Szenarien mit einer deutlichen Zunahme der Lärmbelastung im Bereich der
Hauptstraße gerechnet werden muss. Daher sind wirksame Lärmminderungsmaßnahmen zu
prüfen und umzusetzen, die die Lärmzunahme durch die zukünftigen Nutzungen auf den
Opelflächen mindestens kompensieren. Dies können z.B. sein:
- lärmmindernder Straßenbelag (z.B. Splittmastrix LA, LOA 5D),
- Tempo 30 (Nacht, Tag / Nacht),
- lärmoptimierte Querschnittsgestaltung,
- Nutzungseinschränkung für Opel-Flächen zur Minimierung der nächtlichen Zunahme,
- Entlastungsstraße (westlich der Hauptstraße zur A 40) (evtl. in Kombination mit
Tempo 30, Querschnittsgestaltung und Wegfall der LSA Hauptstr. / Sombornerstr).
Eine Lärmzunahme im nachgeordneten Straßennetz (z. B. Somborner Str.) durch
Verdrängungsverkehre sollte ebenfalls verhindert werden.