Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Antrag Transparenz AR.pdf
Größe
235 kB
Erstellt
24.12.14, 19:59
Aktualisiert
27.01.18, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
im Rat der Stadt Bochum
Altes Postgebäude
Willy-Brandt-Platz 1-3
44777 Bochum
An die Oberbürgermeisterin
Telefon: (0234) 910 - 1295 / -1296
Fax:
(0234) 910 - 1297
email:
linksfraktion@bochum.de
www.linksfraktion-bochum.de
der Stadt Bochum
Frau Dr. Ottilie Scholz
Bochum, den 07.01.2014
Antrag
zur Sitzung des Rates am 30.01.2014
Transparenz Aufsichtsratssitzung städtische Gesellschaften
Der Rat möge folgenden Beschluss fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Geschäftsführungen und
Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften, ein Verfahren für mehr Transparenz der
Aufsichtsräte dem Rat vorzulegen. Dazu gehört:
1. Die Sitzungen der Gesellschaften mit fakultativen Aufsichtsräten werden in einen
öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil aufgeteilt. Im nichtöffentlichen Teil
werden die Tagesordnungspunkte behandelt, die zwingend zum Wohl der
jeweiligen Gesellschaft der Verschwiegenheit bedürfen. Welche Angelegenheiten
der Verschwiegenheit bedürfen, ist gesetzlich bestimmt und wird in den
jeweiligen Satzungen bzw. Geschäftsordnungen unter Einbeziehung des Rates
geregelt.
2. Die
Geheimhaltungspflicht
der
Aufsichtsratmitglieder
wird
auf
die
nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte beschränkt.
3. Der Rat ist vor allen wichtigen Entscheidungen der Aufsichtsräte anzuhören. Die
Protokolle des öffentlichen Teils der Aufsichtsratssitzungen werden den
Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
4. Die Presse wird über die Tagesordnungspunkte vor der Aufsichtsratsitzung
informiert.
5. Diese Regelungen bzw. ähnliche Verfahren werden möglichst weitgehend auch
auf die obligatorischen Aufsichtsräte ausgeweitet.
Begründung:
Weil immer mehr Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge in Unternehmen mit
privater Rechtsform ausgelagert sind, gibt es ein Demokratiedefizit. Denn obwohl diese
Unternehmen öffentliches Eigentum sind, haben die gewählten Vertreterinnen und
Vertreter der Eigentümer, also der Bürgerinnen und Bürger, nur sehr indirekte
Informationsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten. Je mehr sich diese Unternehmen
weiter verschachteln und verselbständigen umso geringer werden diese Rechte, bis sie
fast verschwinden. Ein gutes Beispiel ist der im Bochumer Rat und anderen Räten
gefasste Beschluss zur Einführung eines kommunalen Beirates bei der STEAG, der
einfach ignoriert wird.
Aus diesen Gründen sollten zumindest die wenigen vorhandenen Möglichkeiten für
mehr Transparenz genutzt werden. Zu diesen Möglichkeiten gehört das im Antrag der
Linksfraktion vorgeschlagene Verfahren.
Dazu gibt es zwei wegweisende Gerichtsurteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts
Regensburg (Az. RN 3 K 04.1408) und des Bundesgerichtshofes (Az. III ZR 294/04).
Eine Expertise der Anwaltskanzlei Michels, Lederer und Michels aus Essen, die unserer
Fraktion vorliegt, kommt zu dem Ergebnis, dass diese Urteile kommunal übertragbar
sind.
Für die Fraktion
Uwe Vorberg