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Antrag Transparenz AR.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Antrag Transparenz AR.pdf
Größe
235 kB
Erstellt
24.12.14, 19:59
Aktualisiert
27.01.18, 11:09

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Inhalt der Datei

im Rat der Stadt Bochum Altes Postgebäude Willy-Brandt-Platz 1-3 44777 Bochum An die Oberbürgermeisterin Telefon: (0234) 910 - 1295 / -1296 Fax: (0234) 910 - 1297 email: linksfraktion@bochum.de www.linksfraktion-bochum.de der Stadt Bochum Frau Dr. Ottilie Scholz Bochum, den 07.01.2014 Antrag zur Sitzung des Rates am 30.01.2014 Transparenz Aufsichtsratssitzung städtische Gesellschaften Der Rat möge folgenden Beschluss fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Geschäftsführungen und Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften, ein Verfahren für mehr Transparenz der Aufsichtsräte dem Rat vorzulegen. Dazu gehört: 1. Die Sitzungen der Gesellschaften mit fakultativen Aufsichtsräten werden in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil aufgeteilt. Im nichtöffentlichen Teil werden die Tagesordnungspunkte behandelt, die zwingend zum Wohl der jeweiligen Gesellschaft der Verschwiegenheit bedürfen. Welche Angelegenheiten der Verschwiegenheit bedürfen, ist gesetzlich bestimmt und wird in den jeweiligen Satzungen bzw. Geschäftsordnungen unter Einbeziehung des Rates geregelt. 2. Die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratmitglieder wird auf die nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte beschränkt. 3. Der Rat ist vor allen wichtigen Entscheidungen der Aufsichtsräte anzuhören. Die Protokolle des öffentlichen Teils der Aufsichtsratssitzungen werden den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. 4. Die Presse wird über die Tagesordnungspunkte vor der Aufsichtsratsitzung informiert. 5. Diese Regelungen bzw. ähnliche Verfahren werden möglichst weitgehend auch auf die obligatorischen Aufsichtsräte ausgeweitet. Begründung: Weil immer mehr Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge in Unternehmen mit privater Rechtsform ausgelagert sind, gibt es ein Demokratiedefizit. Denn obwohl diese Unternehmen öffentliches Eigentum sind, haben die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Eigentümer, also der Bürgerinnen und Bürger, nur sehr indirekte Informationsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten. Je mehr sich diese Unternehmen weiter verschachteln und verselbständigen umso geringer werden diese Rechte, bis sie fast verschwinden. Ein gutes Beispiel ist der im Bochumer Rat und anderen Räten gefasste Beschluss zur Einführung eines kommunalen Beirates bei der STEAG, der einfach ignoriert wird. Aus diesen Gründen sollten zumindest die wenigen vorhandenen Möglichkeiten für mehr Transparenz genutzt werden. Zu diesen Möglichkeiten gehört das im Antrag der Linksfraktion vorgeschlagene Verfahren. Dazu gibt es zwei wegweisende Gerichtsurteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg (Az. RN 3 K 04.1408) und des Bundesgerichtshofes (Az. III ZR 294/04). Eine Expertise der Anwaltskanzlei Michels, Lederer und Michels aus Essen, die unserer Fraktion vorliegt, kommt zu dem Ergebnis, dass diese Urteile kommunal übertragbar sind. Für die Fraktion Uwe Vorberg