Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Jugendschutz Werbung Bundeswehr.pdf
Größe
195 kB
Erstellt
24.12.14, 19:59
Aktualisiert
27.01.18, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
im Rat der Stadt Bochum
An die Oberbürgermeisterin
der Stadt Bochum
Frau Dr. Ottilie Scholz
Altes Postgebäude
Willy-Brandt-Platz 1-3
44777 Bochum
Telefon: (0234) 910 - 1295 / -1296
Fax:
(0234) 910 - 1297
email:
linksfraktion@bochum.de
www.linksfraktion-bochum.de
Bochum, den 08.1.2014
Anfrage
zur Sitzung des Rates am 30.1.2014
Jugendschutz vor Werbung der Bundeswehr
Nach § 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für
das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den
Familiennamen, den Vornamen und die gegenwärtige Anschrift aller Personen mit
deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Allerdings können
die Betroffenen der Datenübermittlung widersprechen. Sie sind auf dieses
Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch
öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Dieser Hinweis ist eine wichtige Aufgabe der Verwaltung zum Schutz von Jugendlichen
und jungen Erwachsenen. Denn 120 Soldaten sind seit 1992 bei Auslandseinsätzen der
Bundeswehr ums Leben gekommen. Viele Opfer waren jünger als 25 Jahre, 20 töteten
sich selbst. Die Zahl von Soldatinnen und Soldaten mit erkannten posttraumatischen
Belastungsstörungen ist 2012 erneut auf 1143 gestiegen. Die wissenschaftliche Studie
des Leiters des Instituts für Klinische Psychologie und Psychotherapie der TU Dresden
schätzt die Dunkelziffer auf wenigstens 50%, weil Betroffene „massive Barrieren“
wahrnehmen sich zu offenbaren. 20% der Soldatinnen und Soldaten gehen mit
psychischen Vorerkrankungen in Einsätze mit dann vier- bis sechsfach erhöhtem Risiko
einer Erkrankung nach dem Einsatz.
Die körperliche und seelische Gesundheit von Kindern zu fördern ist eine fundamentale
Pflicht der Eltern (§1666 BGB); der Staat wacht darüber und bietet Hilfen an (Art. 6 GG),
im Jugendhilferecht auch jungen Erwachsenen. Trotz der erheblichen Gefahren des
Soldatenberufs für Leib, Leben und seelische Gesundheit vor allem junger Menschen
erleichtert das Soldatengesetz, sie für einen Beruf des Tötens und Sterbens zu werben.
Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE. im Rat:
1.
Sieht die Verwaltung in der Verpflichtung, auf das Widerspruchsrecht gegen
eine Datenübermittlung an die Bundeswehr hinzuweisen, eine wichtige
Aufgabe des Jugendschutzes im Sinne einer Beratung junger Menschen und
ihrer Eltern vor Gefahren für Leib, Leben und seelische Gesundheit?
2.
Falls nein: Warum ist ein Hinweis, der Werbung für den Soldatenberuf
erschweren kann, weniger wichtig als beispielsweise die Warnung Jugendlicher
vor Gefahren von Alkohol und Nikotin?
3.
Wie viele Widersprüche gab es in Bochum nach Einführung der gesetzlichen
Hinweispflicht?
4.
Wie kommt die Verwaltung der Hinweispflicht nach? Ist angesichts der Form
des Hinweises nach Einschätzung der Verwaltung gewährleistet, dass dieser in
Bochum die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern zuverlässig erreicht?
5.
Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, die Zugangseffizienz des
Hinweises dadurch zu steigern, dass er Schülerinnen und Schülern etwa am
Ende der 10. Klasse oder beim Schulabgang über die Schule mit besonderem
Anschreiben übersandt wird?
6.
Falls eine solche Verwaltungspraxis nicht befürwortet wird: Würde die
Verwaltung entsprechendes bürgerschaftliches Engagement für eine
Information der Jugendlichen und ihrer Eltern über die Schulen unterstützen?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung.
Für die Linksfraktion
Ralf Feldmann