Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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25.12.14, 12:33
Aktualisiert
27.01.18, 11:09
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 62)
Vorlage Nr.: 20132582
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 928 - Franziskusstraße hier: Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§§ 22 ff BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
27.11.2013
04.12.2013
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 2: Anregungen der Träger öffentlicher Belange (frühzeitigen Beteiligung)
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 928
Anlage 4: Übersichtskarte
Anlage 5: Bebauungsplan Nr. 928 in der Fassung vom 30.10.2013
Anlage 6: Protokoll der Bürgerversammlung
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20132582
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
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Vorlage Nr.: 20132582
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Anlass des Bebauungsplanes ist die Absicht der Grundstückseigentümer, das Plangebiet
mit Wohngebäuden zu bebauen.
Vorgesehen ist eine aufgelockerte Bauweise, vorwiegend mit zweigeschossigen Einzel-,
Doppel- und Reihenhäusern, die im nördlichen Bereich durch zwei dreigeschossige
Gebäude ergänzt werden. Diese können ggf. dem Seniorenwohnen dienen, während die
Einfamilienhäuser ein familienfreundliches Angebot in ruhiger Umgebung darstellen.
Geplant sind etwa 60 Häuser als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie zwei
Geschosswohnungsbauten. Ergänzend ist die Anlage eines Spielplatzes vorgesehen.
Somit dient dieser Wohnungsbau der Forderung des Baugesetzbuches, die
Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler
Bevölkerungsstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die
Bevölkerungsentwicklung sowie die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und
behinderten Menschen besonders zu berücksichtigen.
Das gilt insbesondere für den Bebauungsplan Nr. 928, da er im Rahmen des vom Rat der
Stadt Bochum beschlossenen Wohnbaulandkonzeptes aufgestellt wird. Dieses hat sich
u. a. zum Ziel gesetzt, negative demografische Entwicklungen abzumildern sowie soziale
und ökologische Standards zu setzen. Hierbei werden Programme entwickelt für
Zielgruppen, die bisher nicht ausreichend mit Grundstücks- und Wohnungsangeboten
versorgt werden konnten. Dazu gehören insbesondere Familien mit Kindern. Den o. a.
Zielgruppen soll ein Anteil von mind. 20 % der Grundstücke im Bebauungsplanbereich zu
vergünstigten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Hierüber wird mit den
Grundstückseigentümern ein Vertrag abgeschlossen.
Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Da für diesen Standort kein Baurecht
gem. § 34 BauGB besteht, ist für die Errichtung der geplanten Wohnbebauung die
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
2.
Plangebiet
Der Planbereich liegt im Bochumer Stadtteil Weitmar, östlich der Franziskusstraße und
südlich der Straße Am Dieckmannshof. Er umfasst ein Fläche von ca. 29.900 m².
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil
dieses Beschlusses ist.
Die heutige Nutzung des Plangebietes unterscheidet sich zwischen dem östlichen und
westlichen Teil. Der östliche Teil ist die Fläche der ehemaligen Holzhandlung Eggemann,
hier handelt es sich also um die Wiedernutzung einer Brachfläche.
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Heute befinden sich ehemals gewerblich genutzten Gebäude sowie überwiegend
versiegelte Fahr- und Lagerflächen.
Der westliche Teil ist heute durch Bestandsgebäude und Hausgärten bzw. Brachland
geprägt, es stehen auch Bäume auf.
Bodenuntersuchungen haben stattgefunden, mit dem Ergebnis dass im Rahmen eines
erarbeiteten Umnutzungskonzeptes eine Wohnbebauung unter Einhaltung der Grenzwerte
der BBodSchV möglich ist. Aus gutachterlicher Sicht werden hier keine Einschränkungen
gesehen.
In Ost-West-Richtung wird das Plangebiet von einer Hochspannungsleitung überquert.
Seitens des Leitungsträgers liegt eine gutachterliche Stellungnahme vor, wonach eine
Wohnbebauung im Leitungsbereich auch unter Beachtung der Immissionsgrenzwerte
möglich ist.
Im Norden schließen an den Geltungsbereich extensive Wiesenflächen und ein Feldgehölz
an, südlich finden sich Kleingartenanlagen sowie ein Gehölzbestand. Nordwestlich des
Plangebietes liegen die Gärten der Wohnbebauung Am Dieckmannshof, während
südwestlich zwischen dem Plangebiet und der Franziskusstraße eine gewerbliche Nutzung
besteht. Östlich bzw. südöstlich befinden sich Kleingarten, Gehölze sowie der Grünzug
einer ehemaligen Bahntrasse.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung allgemeiner
Wohngebiete. Der Bebauungsplan setzt überbaubare Grundstückflächen, Flächen für
Garagen und Stellplätze, das Maß der baulichen Nutzung, die örtlichen Verkehrsflächen
sowie eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz fest.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan ermöglicht die Bebauung dieser zum Großteil bereits in Anspruch
genommenen Fläche mit Wohngebäuden im Sinne der Innenentwicklung. Er entspricht
somit der Forderung des BauGB nach sparsamem Umgang mit Grund und Boden.
Dadurch, dass ein Großteil des Geltungsbereiches aus der Fläche einer ehemaligen
gewerblichen Nutzung besteht, wird nur vergleichsweise wenig unversiegelte Fläche in
Anspruch genommen. Die heute noch unversiegelten Bereich sind zum Großteil
Hausgärten und dementsprechend auch bereits anthropogen in Anspruch genommen.
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Dennoch werden in diesem Bereich bestehende Bäume der geplanten Wohnbebauung
weichen müssen. Ihr Schutz bzw. Ersatz richtet sich nach der Baumschutzsatzung der
Stadt Bochum.
Ökologisch deutlich wertvollere Bereiche befinden sich im Umfeld des Plangebietes. Diese
werden durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Großteils wird das Plangebiet von Freiraum umgeben. Zwischen der geplanten
Wohnbebauung und der bestehenden Wohnbebauung im Westen sowie den Kleingärten
im Süden sind keine Konflikte zu erwarten, da es sich nicht um emittierende Nutzungen
handelt. Auch die Erschließung des Plangebietes verläuft nicht durch ein bestehendes
Wohngebiet.
Im Umfeld des Plangebietes besteht nur ein Gewerbebetrieb. Auch hier sind keine
Immissionskonflikte zu erwarten, da diesem unmittelbar gegenüber bereits ein bestehendes
Wohngebäude liegt.
5.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan Nr. 928 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
aufgestellt. Dies ist möglich wenn ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von
Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung
aufgestellt wird, was im vorliegenden Fall gegeben ist. Ziel der Planung ist die Entwicklung
eines Wohngebietes, wobei ein Großteil (ca. 2 von insgesamt 2,9 ha) ehemals gewerbliche
genutzte und heute brachliegende Flächen wiedergenutzt werden. Die übrigen Flächen
stellen eine sinnvolle Nachverdichtung durch bereits erschlossene Grundstücke zwischen
dem ehemals gewerblich genutzten Bereich und der Franziskusstraße dar. Sie werden
heute als Gärten genutzt.
Im § 13a BauGB werden Grenzwerte für die Festsetzung von Grundfläche im Sinne des §
19 Abs. 2 BauNVO genannt (20.000 qm bzw. 70.000 qm unter der Bedingung, dass der
Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat). Der
Schwellenwert von 20.000 m² festgesetzter zulässiger Grundfläche wird eingehalten
(29.900 m² bei GRZ 0,4 entspricht knapp 12.000 m² zulässiger Grundfläche).
6.
Planverfahren
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 928 - Franziskusstraße - wurde in der
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 25.05.2011
gefasst, die Bekanntmachung erfolgte am 21.10.2011.
Entsprechend wurde die Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Zeit vom21.10.2011 bis zum
20.11.2011 durchgeführt.
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Mit Schreiben vom 21.10.2011 wurden die Träger öffentlicher Belange an der Planung
beteiligt.
Die Bürgerversammlung fand am 08.11.2011 statt.
Eingegangene Stellungnahmen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen mehrere Stellungnahmen
aus der Öffentlichkeit ein. Die Schreiben sind der Mitteilung zum nicht-öffentlichen Teil
dieser Sitzung beigefügt.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen sind der Beschlussvorlage als Anlage 2
beigefügt.
Die Abwägung der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage 1
bei.
7.
Verträge
Über die Übernahme der Kosten für die Verfahrenssteuerung verbunden mit der
technischen Vorbereitung für die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes wird ein
Städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Ein weiterer Vertrag wird im Rahmen des vom Rat der Stadt in der Sitzung am 06.06.2013
beschlossenen Wohnbaulandkonzeptes geschlossen.
Ohne Abschluss der Verträge wird die Verwaltung die Satzung über den Bebauungsplan
nicht zur Beschlussfassung vorlegen.
8.
Gutachten
Im Rahmen der Planaufstellung wurden die folgenden gutachterlichen Stellungnahmen
eingeholt:
Kuhlmann & Stucht GbR. Artenschutzbeitrag
Franziskusstraße Bochum. Bochum, April 2013.
zum
Bebauungsplan
Nr.
928
Kuhlmann & Stucht GbR. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan
Nr. 928 Franziskusstraße Bochum. Bochum, Dezember 2012.
Kuhlmann & Stucht GbR. Untersuchung der Umweltbelange zum Bebauungsplan Nr.
928 Franziskusstraße Bochum. Bochum, Oktober 2013.
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Dipl.-Geol. B. Blankmeister. Orientierende Gefährdungsabschätzung Franziskusstraße
43, Bochum. Bochum, Dezember 2010.
Dipl.-Geol. B. Blankmeister. Beurteilung der bergbaulichen Situation Franziskusstraße
43, Bochum. Bochum, Dezember 2010.
Dipl.-Geol. B. Blankmeister. Gutachterlicher Bericht Franziskusstraße 51, Bochum.
Bochum, Oktober 2010.
CDM Consult GmbH. BV Franziskusstraße in Bochum, Untersuchung zum
Gefährdungspotential des Standortes einer ehemaligen Holztauchanlage. Bochum,
Oktober 2010.
CDM Consult GmbH. BV Franziskusstraße in Bochum, Baugrunduntersuchung und beurteilung, orientierende Gefährdungsabschätzung, bergbauliche Einwirkungen.
Bochum, Juni 2006.
CDM Smith Consult GmbH. BV Franziskusstraße in Bochum, Rückbau- und
Entsorgungskonzept Vorfeld der Umnutzung gemäß dem Bebauungsplanverfahren Nr.
928. Bochum September 2013.
CDM Smith Consult GmbH. BV Franziskusstraße in Bochum, Gutachten:
Umnutzungskonzept zum Bebauungsplanverfahren Nr. 928. Bochum Oktober 2013.
RWE Eurotest GmbH Elektrotechnisches Prüflaboratorium. Prüfzertifikat Nr. 12_259-1.
110-kV-Freileitung Abzweig Weitmar BL. 1797, Mast W5 – Mast W6, Grundstück:
Franziskusstraße 51, 44759 Bochum. Dortmund, August 2012, ergänzt durch
Stellungnahme vom 06.06.2013.
Die Gutachten können im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Technisches Rathaus,
Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum, eingesehen oder elektronisch angefordert
werden.
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 928 - Franziskusstraße hier: Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 928 in der Fassung vom 30.10.2013 ist einschließlich der
Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).