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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
224 kB
Erstellt
25.12.14, 12:33
Aktualisiert
27.01.18, 11:09

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20132582 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 928 - Franziskusstraße hier: Auslegungsbeschluss Beschlussvorschriften §§ 22 ff BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Südwest Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 27.11.2013 04.12.2013 Anlagen Anlage 1: Abwägung zu eingegangenen Stellungnahmen Anlage 2: Anregungen der Träger öffentlicher Belange (frühzeitigen Beteiligung) Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 928 Anlage 4: Übersichtskarte Anlage 5: Bebauungsplan Nr. 928 in der Fassung vom 30.10.2013 Anlage 6: Protokoll der Bürgerversammlung Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20132582 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20132582 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Anlass des Bebauungsplanes ist die Absicht der Grundstückseigentümer, das Plangebiet mit Wohngebäuden zu bebauen. Vorgesehen ist eine aufgelockerte Bauweise, vorwiegend mit zweigeschossigen Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, die im nördlichen Bereich durch zwei dreigeschossige Gebäude ergänzt werden. Diese können ggf. dem Seniorenwohnen dienen, während die Einfamilienhäuser ein familienfreundliches Angebot in ruhiger Umgebung darstellen. Geplant sind etwa 60 Häuser als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie zwei Geschosswohnungsbauten. Ergänzend ist die Anlage eines Spielplatzes vorgesehen. Somit dient dieser Wohnungsbau der Forderung des Baugesetzbuches, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bevölkerungsstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Bevölkerungsentwicklung sowie die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen besonders zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere für den Bebauungsplan Nr. 928, da er im Rahmen des vom Rat der Stadt Bochum beschlossenen Wohnbaulandkonzeptes aufgestellt wird. Dieses hat sich u. a. zum Ziel gesetzt, negative demografische Entwicklungen abzumildern sowie soziale und ökologische Standards zu setzen. Hierbei werden Programme entwickelt für Zielgruppen, die bisher nicht ausreichend mit Grundstücks- und Wohnungsangeboten versorgt werden konnten. Dazu gehören insbesondere Familien mit Kindern. Den o. a. Zielgruppen soll ein Anteil von mind. 20 % der Grundstücke im Bebauungsplanbereich zu vergünstigten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Hierüber wird mit den Grundstückseigentümern ein Vertrag abgeschlossen. Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Da für diesen Standort kein Baurecht gem. § 34 BauGB besteht, ist für die Errichtung der geplanten Wohnbebauung die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. 2. Plangebiet Der Planbereich liegt im Bochumer Stadtteil Weitmar, östlich der Franziskusstraße und südlich der Straße Am Dieckmannshof. Er umfasst ein Fläche von ca. 29.900 m². Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die heutige Nutzung des Plangebietes unterscheidet sich zwischen dem östlichen und westlichen Teil. Der östliche Teil ist die Fläche der ehemaligen Holzhandlung Eggemann, hier handelt es sich also um die Wiedernutzung einer Brachfläche. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20132582 Heute befinden sich ehemals gewerblich genutzten Gebäude sowie überwiegend versiegelte Fahr- und Lagerflächen. Der westliche Teil ist heute durch Bestandsgebäude und Hausgärten bzw. Brachland geprägt, es stehen auch Bäume auf. Bodenuntersuchungen haben stattgefunden, mit dem Ergebnis dass im Rahmen eines erarbeiteten Umnutzungskonzeptes eine Wohnbebauung unter Einhaltung der Grenzwerte der BBodSchV möglich ist. Aus gutachterlicher Sicht werden hier keine Einschränkungen gesehen. In Ost-West-Richtung wird das Plangebiet von einer Hochspannungsleitung überquert. Seitens des Leitungsträgers liegt eine gutachterliche Stellungnahme vor, wonach eine Wohnbebauung im Leitungsbereich auch unter Beachtung der Immissionsgrenzwerte möglich ist. Im Norden schließen an den Geltungsbereich extensive Wiesenflächen und ein Feldgehölz an, südlich finden sich Kleingartenanlagen sowie ein Gehölzbestand. Nordwestlich des Plangebietes liegen die Gärten der Wohnbebauung Am Dieckmannshof, während südwestlich zwischen dem Plangebiet und der Franziskusstraße eine gewerbliche Nutzung besteht. Östlich bzw. südöstlich befinden sich Kleingarten, Gehölze sowie der Grünzug einer ehemaligen Bahntrasse. 3. Inhalte des Bebauungsplanes Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung allgemeiner Wohngebiete. Der Bebauungsplan setzt überbaubare Grundstückflächen, Flächen für Garagen und Stellplätze, das Maß der baulichen Nutzung, die örtlichen Verkehrsflächen sowie eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz fest. 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan ermöglicht die Bebauung dieser zum Großteil bereits in Anspruch genommenen Fläche mit Wohngebäuden im Sinne der Innenentwicklung. Er entspricht somit der Forderung des BauGB nach sparsamem Umgang mit Grund und Boden. Dadurch, dass ein Großteil des Geltungsbereiches aus der Fläche einer ehemaligen gewerblichen Nutzung besteht, wird nur vergleichsweise wenig unversiegelte Fläche in Anspruch genommen. Die heute noch unversiegelten Bereich sind zum Großteil Hausgärten und dementsprechend auch bereits anthropogen in Anspruch genommen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20132582 Dennoch werden in diesem Bereich bestehende Bäume der geplanten Wohnbebauung weichen müssen. Ihr Schutz bzw. Ersatz richtet sich nach der Baumschutzsatzung der Stadt Bochum. Ökologisch deutlich wertvollere Bereiche befinden sich im Umfeld des Plangebietes. Diese werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Großteils wird das Plangebiet von Freiraum umgeben. Zwischen der geplanten Wohnbebauung und der bestehenden Wohnbebauung im Westen sowie den Kleingärten im Süden sind keine Konflikte zu erwarten, da es sich nicht um emittierende Nutzungen handelt. Auch die Erschließung des Plangebietes verläuft nicht durch ein bestehendes Wohngebiet. Im Umfeld des Plangebietes besteht nur ein Gewerbebetrieb. Auch hier sind keine Immissionskonflikte zu erwarten, da diesem unmittelbar gegenüber bereits ein bestehendes Wohngebäude liegt. 5. Verfahrensart Der Bebauungsplan Nr. 928 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Dies ist möglich wenn ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird, was im vorliegenden Fall gegeben ist. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes, wobei ein Großteil (ca. 2 von insgesamt 2,9 ha) ehemals gewerbliche genutzte und heute brachliegende Flächen wiedergenutzt werden. Die übrigen Flächen stellen eine sinnvolle Nachverdichtung durch bereits erschlossene Grundstücke zwischen dem ehemals gewerblich genutzten Bereich und der Franziskusstraße dar. Sie werden heute als Gärten genutzt. Im § 13a BauGB werden Grenzwerte für die Festsetzung von Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO genannt (20.000 qm bzw. 70.000 qm unter der Bedingung, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat). Der Schwellenwert von 20.000 m² festgesetzter zulässiger Grundfläche wird eingehalten (29.900 m² bei GRZ 0,4 entspricht knapp 12.000 m² zulässiger Grundfläche). 6. Planverfahren Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 928 - Franziskusstraße - wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 25.05.2011 gefasst, die Bekanntmachung erfolgte am 21.10.2011. Entsprechend wurde die Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Zeit vom21.10.2011 bis zum 20.11.2011 durchgeführt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20132582 Mit Schreiben vom 21.10.2011 wurden die Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Die Bürgerversammlung fand am 08.11.2011 statt. Eingegangene Stellungnahmen Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen mehrere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die Schreiben sind der Mitteilung zum nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung beigefügt. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Abwägung der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage 1 bei. 7. Verträge Über die Übernahme der Kosten für die Verfahrenssteuerung verbunden mit der technischen Vorbereitung für die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes wird ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Ein weiterer Vertrag wird im Rahmen des vom Rat der Stadt in der Sitzung am 06.06.2013 beschlossenen Wohnbaulandkonzeptes geschlossen. Ohne Abschluss der Verträge wird die Verwaltung die Satzung über den Bebauungsplan nicht zur Beschlussfassung vorlegen. 8. Gutachten Im Rahmen der Planaufstellung wurden die folgenden gutachterlichen Stellungnahmen eingeholt:  Kuhlmann & Stucht GbR. Artenschutzbeitrag Franziskusstraße Bochum. Bochum, April 2013. zum Bebauungsplan Nr. 928  Kuhlmann & Stucht GbR. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 928 Franziskusstraße Bochum. Bochum, Dezember 2012.  Kuhlmann & Stucht GbR. Untersuchung der Umweltbelange zum Bebauungsplan Nr. 928 Franziskusstraße Bochum. Bochum, Oktober 2013. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20132582  Dipl.-Geol. B. Blankmeister. Orientierende Gefährdungsabschätzung Franziskusstraße 43, Bochum. Bochum, Dezember 2010.  Dipl.-Geol. B. Blankmeister. Beurteilung der bergbaulichen Situation Franziskusstraße 43, Bochum. Bochum, Dezember 2010.  Dipl.-Geol. B. Blankmeister. Gutachterlicher Bericht Franziskusstraße 51, Bochum. Bochum, Oktober 2010.  CDM Consult GmbH. BV Franziskusstraße in Bochum, Untersuchung zum Gefährdungspotential des Standortes einer ehemaligen Holztauchanlage. Bochum, Oktober 2010.  CDM Consult GmbH. BV Franziskusstraße in Bochum, Baugrunduntersuchung und beurteilung, orientierende Gefährdungsabschätzung, bergbauliche Einwirkungen. Bochum, Juni 2006.  CDM Smith Consult GmbH. BV Franziskusstraße in Bochum, Rückbau- und Entsorgungskonzept Vorfeld der Umnutzung gemäß dem Bebauungsplanverfahren Nr. 928. Bochum September 2013.  CDM Smith Consult GmbH. BV Franziskusstraße in Bochum, Gutachten: Umnutzungskonzept zum Bebauungsplanverfahren Nr. 928. Bochum Oktober 2013.  RWE Eurotest GmbH Elektrotechnisches Prüflaboratorium. Prüfzertifikat Nr. 12_259-1. 110-kV-Freileitung Abzweig Weitmar BL. 1797, Mast W5 – Mast W6, Grundstück: Franziskusstraße 51, 44759 Bochum. Dortmund, August 2012, ergänzt durch Stellungnahme vom 06.06.2013. Die Gutachten können im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum, eingesehen oder elektronisch angefordert werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20132582 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 928 - Franziskusstraße hier: Auslegungsbeschluss Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 928 in der Fassung vom 30.10.2013 ist einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).