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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
164 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:10

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 (2000) 62 (3800) Vorlage Nr. 20140074 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 04.12.2013, TOP 6.1 Bezeichnung der Vorlage Bedeutung der Buchwerte im Zusammenhang mit dem Sachstandsbericht der Flächenkonferenz Beratungsfolge Kommission Grundstücke Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Haupt- und Finanzausschuss Bezirksvertretung Bochum-Südwest Bezirksvertretung Bochum-Süd Bezirksvertretung Bochum-Nord Bezirksvertretung Bochum-Ost Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Sitzungstermin akt. Beratung 29.01.2014 04.02.2014 06.02.2014 11.02.2014 12.02.2014 26.02.2014 04.03.2014 11.03.2014 13.03.2014 18.03.2014 Anlagen Wortlaut Die Fraktion DIE GRÜNEN hatte in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 04.12.2013 aus Anlass des Sachstandsberichtes der Flächenkonferenz (Vorlage Nr. 20132719) gefragt: 1) Welche Auswirkungen werden die zu erwartenden Buchwertverluste auf die Defizite der jeweiligen Ergebnisrechnungen haben? 2) Welche Auswirkungen werden die zu erwartenden Buchwertverluste auf die Stadt haben? 3) Bilanz der Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 (2000) 62 (3800) Vorlage Nr. 20140074 Sind die Ziele der Haushaltskonsolidierung bis 2022 auch unter Berücksichtigung dieser Buchwertverluste zu erreichen? Wir bitten um eine zeitnahe Beantwortung - auch an die weiteren mit der Vorlage beschäftigten Gremien (Bezirksvertretungen und Ausschüsse). Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Vorbemerkung Die Immobilienbewertung für die Eröffnungsbilanz erfolgte nach den Vorschriften des NKF zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten, die durch geeignete Verfahren ermitteln wurden. Die vorsichtig geschätzten Zeitwerte entsprechen, insbesondere bei den kommunalnutzungsorientierten Immobilien, wie Einrichtungen auf den Gebieten - Erziehung und Sport Sport und Erholung Gesundheits- und Sozialwesen - Feuerschutz und Rettungswesen nicht den Marktwerten und geben daher nicht den möglichen Verkaufspreis für eine Immobilie wieder. Das ist damit zu begründen, dass es für diese Immobilien im Allgemeinen keinen funktionierenden Markt gibt und eine langfristige kommunale Nutzung auf Grund des Pflichtaufgabencharakters vorgesehen ist. Somit liegen in der Regel in der Bilanz die vorsichtig geschätzten Zeitwerte über dem Marktwert. Um den Haushalt im Ergebnisplan und in der Ergebnisrechnung nicht zu belasten, erlaubt der Gesetzgeber - in bestimmten Fällen - ab 2013 die Verrechnung solcher Verluste mit der allgemeinen Rücklage. Ein Ausweis im Ergebnisplan und in der Ergebnisrechnung wird dadurch vermieden, der Eigenkapitalverzehr jedoch nicht. Der Eigenkapitalverzehr und der dadurch bedingte Eintritt der Überschuldung haben weitreichende Konsequenzen für die Gestaltungsspielräume der Stadt Bochum, da in diesem Fall die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung gelten und ein Sanierungsplan zur Beseitigung der Überschuldungssituation aufgestellt werden muss, der auch Vermögensveräußerungen umfasst. Zu 1) In Bezug auf städtische Grundstücke wirken sich Erträge und Aufwendungen positiv oder negativ auf die Ergebnisrechnung aus, wenn die entsprechenden Vorgänge zur laufenden Verwaltungstätigkeit zählen und insofern ergebniswirksam abzuwickeln sind, wie zum Beispiel die Entwicklung und Vermarktung von Wohn- oder Gewerbeflächen. Dagegen wirken sich nach aktueller Rechtslage die Erträge und Aufwendungen, die durch Veräußerung oder Abgang von nicht mehr zur dauernden Aufgabenerfüllung benötigten Vermögensgegenständen entstehen (§ 90 Abs. 3 S. 1 GO), nicht auf die Ergebnisrechnung aus. Die Erträge und Aufwendungen aus solchen Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 (2000) 62 (3800) Vorlage Nr. 20140074 Veräußerungsgeschäften sind unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Diese Pflicht zur ergebnisneutralen Verrechnung der Erträge und Aufwendungen direkt mit der allgemeinen Rücklage bezieht sich demnach auf Abgänge und Veräußerungen von Vermögensgegenständen aus so genannten Sondersachverhalten, die im Zusammenhang mit der Einstellung einer Aufgabe stehen, wie z.B. dem Verkauf oder dem Abgang durch Abriss von nicht mehr benötigten Schulgebäuden. Wenn also in dem Abgang bzw. in der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes aus dem Anlagevermögen, der nicht mehr benötigt wird, das Hauptanliegen des gemeindlichen Handelns liegt, so sind die daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge gegen die allgemeine Rücklage zu verrechnen und haben keine Auswirkungen auf die jeweilige Ergebnisrechnung. Im Jahresabschluss werden die unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechneten Erträge und Aufwendungen nur nachrichtlich in der Ergebnisrechnung nach dem Jahresergebnis ausgewiesen und im Anhang erläutert. Zu 2) Die nach den entsprechenden rechtlichen Vorgaben bewerteten Vermögensgegenstände werden nach Aufgabe der spezifischen Nutzung (z. B. Aufgabe eines Schulstandortes) in der Bilanz den allgemeinen Wertverhältnissen angepasst. Zu 3) Im Sachstandsbericht zur Flächenkonferenz wird bezüglich der Aufgabe von Schulstandorten über Sondersachverhalte berichtet, die sich nicht auf die Ergebnisrechnung auswirken. Entsprechende Buchwertabgänge werden gegen die allgemeine Rücklage gebucht. Diese Aufwände verringern zwar das Eigenkapital, führen aber nicht zu einer Verschlechterung des geplanten jährlichen Defizits.