Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
164 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 (2000)
62 (3800)
Vorlage Nr. 20140074
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
am 04.12.2013, TOP 6.1
Bezeichnung der Vorlage
Bedeutung der Buchwerte im Zusammenhang mit dem Sachstandsbericht
der Flächenkonferenz
Beratungsfolge
Kommission Grundstücke
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Haupt- und Finanzausschuss
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
29.01.2014
04.02.2014
06.02.2014
11.02.2014
12.02.2014
26.02.2014
04.03.2014
11.03.2014
13.03.2014
18.03.2014
Anlagen
Wortlaut
Die Fraktion DIE GRÜNEN hatte in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft,
Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 04.12.2013 aus Anlass des Sachstandsberichtes der
Flächenkonferenz (Vorlage Nr. 20132719) gefragt:
1)
Welche Auswirkungen werden die zu erwartenden Buchwertverluste auf die Defizite der
jeweiligen Ergebnisrechnungen haben?
2)
Welche Auswirkungen werden die zu erwartenden Buchwertverluste auf die
Stadt haben?
3)
Bilanz der
Stadt Bochum
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Vorlage Nr. 20140074
Sind die Ziele der Haushaltskonsolidierung bis 2022 auch unter Berücksichtigung dieser
Buchwertverluste zu erreichen?
Wir bitten um eine zeitnahe Beantwortung - auch an die weiteren mit der Vorlage
beschäftigten Gremien (Bezirksvertretungen und Ausschüsse).
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Die Immobilienbewertung für die Eröffnungsbilanz erfolgte nach den Vorschriften des NKF
zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten, die durch geeignete Verfahren ermitteln wurden. Die
vorsichtig geschätzten Zeitwerte entsprechen, insbesondere bei den kommunalnutzungsorientierten Immobilien, wie Einrichtungen auf den Gebieten
-
Erziehung und Sport
Sport und Erholung
Gesundheits- und Sozialwesen
-
Feuerschutz und Rettungswesen
nicht den Marktwerten und geben daher nicht den möglichen Verkaufspreis für eine
Immobilie wieder. Das ist damit zu begründen, dass es für diese Immobilien im
Allgemeinen keinen funktionierenden Markt gibt und eine langfristige kommunale Nutzung
auf Grund des Pflichtaufgabencharakters vorgesehen ist. Somit liegen in der Regel in der
Bilanz die vorsichtig geschätzten Zeitwerte über dem Marktwert.
Um den Haushalt im Ergebnisplan und in der Ergebnisrechnung nicht zu belasten, erlaubt
der Gesetzgeber - in bestimmten Fällen - ab 2013 die Verrechnung solcher Verluste mit
der allgemeinen Rücklage. Ein Ausweis im Ergebnisplan und in der Ergebnisrechnung wird
dadurch vermieden, der Eigenkapitalverzehr jedoch nicht.
Der Eigenkapitalverzehr und der dadurch bedingte Eintritt der Überschuldung haben
weitreichende Konsequenzen für die Gestaltungsspielräume der Stadt Bochum, da in
diesem Fall die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung gelten und ein Sanierungsplan zur Beseitigung der Überschuldungssituation aufgestellt werden muss, der auch
Vermögensveräußerungen umfasst.
Zu 1) In Bezug auf städtische Grundstücke wirken sich Erträge und Aufwendungen positiv
oder negativ auf die Ergebnisrechnung aus, wenn die entsprechenden Vorgänge zur
laufenden Verwaltungstätigkeit zählen und insofern ergebniswirksam abzuwickeln
sind, wie zum Beispiel die Entwicklung und Vermarktung von Wohn- oder
Gewerbeflächen.
Dagegen wirken sich nach aktueller Rechtslage die Erträge und Aufwendungen, die
durch Veräußerung oder Abgang von nicht mehr zur dauernden Aufgabenerfüllung
benötigten Vermögensgegenständen entstehen (§ 90 Abs. 3 S. 1 GO), nicht auf die
Ergebnisrechnung aus. Die Erträge und Aufwendungen aus solchen
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Veräußerungsgeschäften sind unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu
verrechnen.
Diese Pflicht zur ergebnisneutralen Verrechnung der Erträge und Aufwendungen
direkt mit der allgemeinen Rücklage bezieht sich demnach auf Abgänge und
Veräußerungen von Vermögensgegenständen aus so genannten Sondersachverhalten, die im Zusammenhang mit der Einstellung einer Aufgabe stehen, wie z.B.
dem Verkauf oder dem Abgang durch Abriss von nicht mehr benötigten
Schulgebäuden.
Wenn also in dem Abgang bzw. in der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes
aus dem Anlagevermögen, der nicht mehr benötigt wird, das Hauptanliegen des
gemeindlichen Handelns liegt, so sind die daraus resultierenden Aufwendungen und
Erträge gegen die allgemeine Rücklage zu verrechnen und haben keine
Auswirkungen auf die jeweilige Ergebnisrechnung.
Im Jahresabschluss werden die unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage
verrechneten Erträge und Aufwendungen nur nachrichtlich in der Ergebnisrechnung
nach dem Jahresergebnis ausgewiesen und im Anhang erläutert.
Zu 2) Die nach den entsprechenden rechtlichen Vorgaben bewerteten Vermögensgegenstände werden nach Aufgabe der spezifischen Nutzung (z. B. Aufgabe eines
Schulstandortes) in der Bilanz den allgemeinen Wertverhältnissen angepasst.
Zu 3) Im Sachstandsbericht zur Flächenkonferenz wird bezüglich der Aufgabe von
Schulstandorten über Sondersachverhalte berichtet, die sich nicht auf die
Ergebnisrechnung auswirken. Entsprechende Buchwertabgänge werden gegen die
allgemeine Rücklage gebucht. Diese Aufwände verringern zwar das Eigenkapital,
führen aber nicht zu einer Verschlechterung des geplanten jährlichen Defizits.