Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
163 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (21 05)
Vorlage Nr.: 20140073
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bochum
Beschlussvorschriften
§§ 7, 27 und 41 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Migration und Integration
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
05.02.2014
12.02.2014
20.02.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (21 05)
Vorlage Nr.: 20140073
Mit Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur
Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2013 ist zukünftig ein
Integrationsrat als einziges Organisationsmodell in der Gemeindeordnung vorgesehen.
Die bislang bestehende Möglichkeit der Bildung eines Integrationsausschusses besteht nicht mehr.
Die wesentlichen Änderungen des § 27 GO NRW beziehen sich darüber hinaus auf folgende
Punkte:
-
Mehrheit der direkt gewählten Vertreter
Zulassung einer Stellvertretung
Wahl der Integrationsräte am Tag der Kommunalwahl
Erweiterung des aktiven Wahlrechtes
Der bisherige Ausschuss für Migration und Integration besteht aus zehn direkt gewählten
Mitgliedern und elf Ratsmitgliedern.
Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der bisher direkt gewählten Mitglieder beizubehalten. Durch
eine Reduzierung der Anzahl der zu bestellenden Ratsmitglieder auf neun Mitglieder werden die
gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Die weiteren Einzelheiten sind im § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und in der
Wahlordnung für die Direktwahl von Mitgliedern des Integrationsgremiums der Stadt Bochum
geregelt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (21 05)
Vorlage Nr.: 20140073
Bezeichnung der Vorlage
Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bochum
Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bochum
Vom .02.2014
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2014 aufgrund der §§ 7 und 27
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der jetzt geltenden Fassung (SGV. NRW.
2023) folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Hauptsatzung der Stadt Bochum vom 17.03.2005 in der Fassung der Zweiten
Änderungssatzung vom 05.04.2013 wird wie folgt geändert:
1. § 7 erhält folgende Fassung:
„§ 7
Integrationsrat
Es wird gem. § 27 Abs. 1 GO NRW ein Integrationsrat gebildet.
Der Integrationsrat besteht aus 19 Mitgliedern. Zehn Mitglieder des Integrationsrates
werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer der
Wahlperiode des Rates nach Listen oder als Einzelbewerber/-innen gewählt. Neun
Mitglieder werden durch den Rat aus seiner Mitte nach dem für Ausschüsse geltenden
Verfahren bestellt.
Die Rechtsstellung der Mitglieder und das Wahlverfahren ergeben sich aus § 27 GO NRW
und der Wahlordnung für die Direktwahl von Mitgliedern des Integrationsgremiums der
Stadt Bochum.“
2. In § 9 Absatz 1 Sätze 1 und 3 werden die Worte „Ausschusses für Migration und Integration“
durch das Wort „Integrationsrates“ ersetzt.
Artikel II
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.