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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
163 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:12

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (21 05) Vorlage Nr.: 20140073 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bochum Beschlussvorschriften §§ 7, 27 und 41 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Migration und Integration Haupt- und Finanzausschuss Rat 05.02.2014 12.02.2014 20.02.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (21 05) Vorlage Nr.: 20140073 Mit Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2013 ist zukünftig ein Integrationsrat als einziges Organisationsmodell in der Gemeindeordnung vorgesehen. Die bislang bestehende Möglichkeit der Bildung eines Integrationsausschusses besteht nicht mehr. Die wesentlichen Änderungen des § 27 GO NRW beziehen sich darüber hinaus auf folgende Punkte: - Mehrheit der direkt gewählten Vertreter Zulassung einer Stellvertretung Wahl der Integrationsräte am Tag der Kommunalwahl Erweiterung des aktiven Wahlrechtes Der bisherige Ausschuss für Migration und Integration besteht aus zehn direkt gewählten Mitgliedern und elf Ratsmitgliedern. Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der bisher direkt gewählten Mitglieder beizubehalten. Durch eine Reduzierung der Anzahl der zu bestellenden Ratsmitglieder auf neun Mitglieder werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Die weiteren Einzelheiten sind im § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und in der Wahlordnung für die Direktwahl von Mitgliedern des Integrationsgremiums der Stadt Bochum geregelt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (21 05) Vorlage Nr.: 20140073 Bezeichnung der Vorlage Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bochum Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bochum Vom .02.2014 Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2014 aufgrund der §§ 7 und 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der jetzt geltenden Fassung (SGV. NRW. 2023) folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Hauptsatzung der Stadt Bochum vom 17.03.2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 05.04.2013 wird wie folgt geändert: 1. § 7 erhält folgende Fassung: „§ 7 Integrationsrat Es wird gem. § 27 Abs. 1 GO NRW ein Integrationsrat gebildet. Der Integrationsrat besteht aus 19 Mitgliedern. Zehn Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode des Rates nach Listen oder als Einzelbewerber/-innen gewählt. Neun Mitglieder werden durch den Rat aus seiner Mitte nach dem für Ausschüsse geltenden Verfahren bestellt. Die Rechtsstellung der Mitglieder und das Wahlverfahren ergeben sich aus § 27 GO NRW und der Wahlordnung für die Direktwahl von Mitgliedern des Integrationsgremiums der Stadt Bochum.“ 2. In § 9 Absatz 1 Sätze 1 und 3 werden die Worte „Ausschusses für Migration und Integration“ durch das Wort „Integrationsrates“ ersetzt. Artikel II Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.