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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:12

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 0 (3200/01) Vorlage Nr. 20140108 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Projekt des Gesundheitsamtes: Impfungen und Tuberkulosetests bei Kindern ohne Krankenversicherung Beratungsfolge Ausschuss für Migration und Integration Sitzungstermin akt. Beratung 05.02.2014 Anlagen Wortlaut Bei den Zuwanderern aus Südosteuropa nach Bochum sind konkrete Erkenntnisse über das Bestehen einer Krankenversicherung in der Regel nicht zu gewinnen. Es ist davon auszugehen, dass eine Krankenversicherung im Heimatland überwiegend nicht vorhanden ist. Daher steht das Kassenarztsystem zur gesundheitlichen Versorgung in Deutschland nur für Notfälle zur Verfügung. Das Gesundheitsamt hat nach dem Infektionsschutzgesetz sowie nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW die Aufgabe, übertragbare Erkrankungen zu verhüten und zu bekämpfen. Dabei „wirkt die untere Gesundheitsbehörde auf die Sicherstellung des notwendigen Impfangebotes hin“. Bei materiell schlecht gestellten Zuwanderern ohne Krankenversicherung werden vielfach die notwendigen Impfungen nicht von niedergelassenen Ärzten geleistet. Das Gesundheitsamt verfügt nicht über die finanziellen und personellen Ressourcen, um dies zu übernehmen. Daher entsteht eine Versorgungslücke bei der epidemiologisch bedeutsamen Vorbeugung gegen die Weiterverbreitung ansteckender Erkrankungen. Dieses Risiko ist in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten besonders groß. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 0 (3200/01) Vorlage Nr. 20140108 An dieser Stelle setzt ein Projekt des Gesundheitsamtes an. Der Beginn des mit einem Jahr Laufzeit geplanten Projekts ist für Februar 2014 geplant. Die Kampagne hat subsidiären Charakter und soll nur dann zum Tragen kommen, wenn kein Krankenversicherungsschutz besteht. Um die Zielgruppe zu erreichen, ist eine Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum Bochum vorgesehen. Das Projekt wird an eine Routinetätigkeit des Gesundheitsamtes angehängt, nämlich an die Einschulungsuntersuchung. Diese wird auch bei sogenannten Seiteneinsteigern durchgeführt. Als solche werden schulpflichtige Kinder jeden Alters bezeichnet, die ihren Wohnort neu nach Deutschland verlegten. Die zugewanderten Familien benötigen zur Beantragung von Kindergeld für ihre schulpflichtigen Kinder eine Bescheinigung der örtlichen Grund- oder weiterführenden Schule über den Schulbesuch. Zwischen dem Gesundheitsamt, dem Schulverwaltungsamt und den Bochumer Schulen wurde abgestimmt, dass keine Schulbescheinigungen ohne eine vorherige Untersuchung durch das Gesundheitsamt ausgestellt werden. Die bei den Schulen anfragenden Erziehungsberechtigten ohne Nachweis einer erfolgten Seiteneinsteiger-Untersuchung werden zunächst an das Gesundheitsamt verwiesen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass alle schulpflichtigen Kinder aus neu zugewanderten Familien medizinisch begutachtet werden. Bei Seiteneinsteigern können häufig keine Impfdokumente vorgelegt werden. Es ist davon auszugehen, dass zumindest teilweise erhebliche Impflücken bestehen. Das Gesundheitsamt will diesen Kontakt mit allen Seiteneinsteigern vor dem Schulbesuch nutzen, um die Impfungen selbst durchzuführen. Ebenso wird nach nicht schulpflichtigen Geschwistern gefragt, die in der Folge ebenfalls ins Impfprogramm aufgenommen werden. Besonders wichtig ist der Schutz gegen Tuberkulose. Daher sind nach Prüfung der Notwendigkeit auch Tuberkulosetests geplant. Das Angebot zur Durchführung von Impfungen ist freiwillig. Da gegen mehrere Krankheiten geimpft wird und es sich jeweils um zwei bis vier Einzelimpfungen handelt, entsteht ein komplexes Geflecht an (Folge-)Terminen, die zu organisieren sind. Es ist damit zu rechnen, dass bei einem Teil der Geimpften die Grundimmunisierung nicht beendet werden kann, da diese sich nicht lange genug in Bochum aufhalten. Die Eltern werden mündlich und schriftlich über die Notwendigkeit eines Impfschutzes aufgeklärt. Damit soll auch erreicht werden, dass die Betroffenen sich am Zielort selbstständig um den Abschluss der Impfungen bemühen. Die Erziehungsberechtigten werden im Rahmen des Projektes auch über die Notwendigkeit eines Krankenversicherungsschutzes aufgeklärt. Informationsflyer zu diesem Thema in z.B. rumänischer oder bulgarischer Sprache liegen leider nicht vor. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung plant solche Flyer im Herbst 2014 zu veröffentlichen. Das Gesundheitsamt hat daher in Eigeninitiative einen Informationsflyer erstellt. Dieser wird zunächst in Deutsch, rumänisch und bulgarisch angeboten. Ferner stehen Einladungsschreiben, Informationsblätter zur Masern-MumpsRöteln-Impfung, Aufklärung und Einverständniserklärung zur Impfung in diesen Sprachen zur Verfügung. Je nach Akzeptanz und Nachfrage können ggf. andere Sprachen folgen. Mit Bescheid der Bezirksregierung vom 14.11.2013 wurde die Projektförderung bewilligt. Das Landesministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) wird einen Teil Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 0 (3200/01) Vorlage Nr. 20140108 des Projektes fördern, die Bezirksregierung Arnsberg einen anderen Teil. Die Fördersumme liegt insgesamt bei ca. 65.000 EUR. Während der Laufzeit des Projektes erfolgt eine laufende Dokumentation der durchgeführten Tbc-Tests und Impfungen. Am Projektende wird eine Auswertung der gewonnenen Daten vorgenommen. Die Evaluation soll klären, ob die beschriebene Versorgung der Kinder ohne Krankenversicherung in dieser Form zielführend ist. Da dies auch für die Landesregierung interessant ist, hat sie sich ausnahmsweise auch zur Förderung der Personalkosten bereit erklärt. Das Besondere an diesem Projekt ist, dass es sich an Routine-Tätigkeiten des Amtes angliedert und einen hohen Effekt mit im Vergleich noch moderatem Aufwand verspricht. Für die Gesundheitsverwaltung wird sich nach Projektende die Frage der weiteren Kostenübernahme für diese Leistungen stellen, wenn der Zuzug von EU-Bürgern ohne Krankenversicherung anhält und die Aufnahme dieser Personen in das deutsche Krankenversicherungssystem problematisch bleibt.