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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
25.12.14, 13:31
Aktualisiert
27.01.18, 11:17

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 S (3865) Vorlage Nr. 20132674 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage des Herrn Mustafa Eydemir in der Sitzung des Ausschusses für Migration und Integration vom 08.10.2013, TOP 6.7 Bezeichnung der Vorlage Nicht-christliche Feiertage Beratungsfolge Ausschuss für Migration und Integration Sitzungstermin akt. Beratung 20.11.2013 Anlagen Wortlaut Herr Mustafa Eydemir – gewähltes Mitglied – DTF – stellt folgende Anfrage: Wenn man drei Kinder in verschiedenen Schulen hat, wie wird es möglich sein, mit allen drei Kindern zu Hause in der Familie die Feiertage zu begehen, wenn die Entscheidungen für Freistellungen nicht von zentraler Stelle (Schulamt) sondern jeweils von den einzelnen Schulleitungen getroffen werden? Die Frage wird seitens des Schulaufsichtsbeamten des Schulamtes für die Stadt Bochum als Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde wie folgt beantwortet: Das Schulamt für die Stadt Bochum ist nur für Grund-, Haupt- und Förderschulen zuständig. Die Dienst- und Fachaufsicht für die weiteren Schulformen liegen bei der Bezirksregierung Arnsberg. Die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern aus Anlass von Feiertagen richtet sich nach dem Runderlass „Beurlaubung“ (BASS 12-52 Nr. 21). Danach entscheidet die jeweilige Schulleitung über die Möglichkeit einer Beurlaubung. Die Entscheidung über eine zentrale Stelle sieht der Runderlass nicht vor.