Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
25.12.14, 13:31
Aktualisiert
27.01.18, 11:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 S (3865)
Vorlage Nr. 20132674
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Herrn Mustafa Eydemir in der Sitzung des Ausschusses für Migration und
Integration vom 08.10.2013, TOP 6.7
Bezeichnung der Vorlage
Nicht-christliche Feiertage
Beratungsfolge
Ausschuss für Migration und Integration
Sitzungstermin
akt.
Beratung
20.11.2013
Anlagen
Wortlaut
Herr Mustafa Eydemir – gewähltes Mitglied – DTF – stellt folgende Anfrage:
Wenn man drei Kinder in verschiedenen Schulen hat, wie wird es möglich sein, mit allen drei
Kindern zu Hause in der Familie die Feiertage zu begehen, wenn die Entscheidungen für
Freistellungen nicht von zentraler Stelle (Schulamt) sondern jeweils von den einzelnen
Schulleitungen getroffen werden?
Die Frage wird seitens des Schulaufsichtsbeamten des Schulamtes für die Stadt Bochum als
Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde wie folgt beantwortet:
Das Schulamt für die Stadt Bochum ist nur für Grund-, Haupt- und Förderschulen zuständig.
Die Dienst- und Fachaufsicht für die weiteren Schulformen liegen bei der Bezirksregierung
Arnsberg.
Die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern aus Anlass von Feiertagen richtet sich
nach dem Runderlass „Beurlaubung“ (BASS 12-52 Nr. 21). Danach entscheidet die jeweilige
Schulleitung über die Möglichkeit einer Beurlaubung. Die Entscheidung über eine zentrale
Stelle sieht der Runderlass nicht vor.