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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
147 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:17

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 22 (30 36) Vorlage Nr. 20140017 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage des Ausschusses für Migration und Integration vom 20.11.2013, Vorlage Nr. 20132508 Bezeichnung der Vorlage Ümminger Straße Beratungsfolge Ausschuss für Migration und Integration Sitzungstermin 05.02.2014 Anlagen Lageplan Wortlaut Anfrage des Ausschusses für Migration und Integration Wie man Berichten aus der Tageszeitung entnehmen konnte, soll in Langendreer ein Kulturzentrum mit Moschee von der DITIB eröffnet bzw. gebaut werden. Vor diesem Hintergrund frage ich an: Kann die Verwaltung über das Bauvorhaben berichten? Ist eine Baugenehmigung erteilt bzw. wann erfolgt diese? akt. Beratung Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 22 (30 36) Vorlage Nr. 20140017 Antwort: Auf dem Grundstück Ümminger Straße 2c sollen dort bestehende Lagerhallen zu einem Kulturzentrum mit Gebets- und Schulungsräumen sowie mit Seminar- und Jugendraum umgebaut werden. Das Antragsgrundstück liegt nicht im Bereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 907 – Ümminger Straße / Coloniastraße (Aufstellungsbeschluss 25.11.2009). Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanes Nr. 907 ist die Sicherung des Gebietes für die Ansiedlung von produktionsorientierten Gewerbebetrieben. Daneben soll mit dem Bebauungsplan der Ausschluss von nicht erwünschten bzw. störenden Nutzungen erfolgen. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Anlage sowohl für kirchliche, als auch für kulturell und soziale Zwecke, die nach den Zielsetzungen des Bebauungsplanes ausnahmsweise zugelassen werden kann. Die Umnutzung der ehemaligen Lagerhallen zu einem Kulturzentrum mit Gebets- und Schulungsräumen sowie mit Seminar- und Jugendraum betrifft jedoch nur einen untergeordneten Teilbereich des Plangebietes. Zudem eignet sich der Standort aufgrund seiner Nähe zum S-Bahn-Haltepunkt Bochum Langendreer-West, der Anordnung der Stellplätze entlang der Bahntrasse und der wenigen direkt an das Vorhaben angrenzenden empfindlichen Nutzungen, gut für eine solche Nutzung. Der entsprechende Nachweis über die Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte, durch Schallgutachten einer anerkannten Prüfstelle, steht allerdings noch aus. Neben dem Schallgutachten fehlen weitere Unterlagen und Angaben, so dass über die beantragte Baumaßnahme noch nicht abschließend entschieden werden kann. Eine Baugenehmigung wird erteilt, wenn nach Vervollständigung der Antragsunterlagen die Prüfung ergibt, dass der Baumaßnahme keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.