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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:12

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 40 (23 49) Vorlage Nr. 20132932 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage 20132730 vom 14.11.2013 Bezeichnung der Vorlage „Teilgebiete der Stadtumbau-Förderprogramme" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Mitte Sitzungstermin akt. Beratung 16.01.2014 Anlagen Wortlaut In der Sitzung am 14.11.2013 wurde angefragt, nach welchen Kriterien die Teilgebiete der Stadtumbau-Förderprogramme festgelegt bzw. vergeben werden. Außerdem wurde nachgefragt, ob es möglich sei, zukünftig ein „gläsernes“ Verfahren, z. B. in Form eines Kreativwettbewerbes einzuführen. Einführend sei erwähnt, dass Stadtumbauprogramme sehr langwierige und betreuungsintensive Verfahren sind, die Personalkapazitäten über Jahre hinweg binden. Aufgrund der begrenzten Ressourcen kann immer nur eine bestimmte Anzahl an Stadtumbau-Projekten gleichzeitig durchgeführt werden. Zurzeit arbeitet die Verwaltung an den Stadtumbauprojekten „Westend“, Lennershof und Innere Hustadt. Da die Städtebauförderung durchlaufende Förderprogramme bietet, ist es erforderlich, dass die Verwaltung zukünftige Stadtumbaugebiete schon vorbereitend bearbeitet, während sich andere Projekte noch in der Realisierungsphase befinden. Dabei handelt es sich um ein transparentes Verfahren, da die einzelnen Schritte jeweils aufeinander aufbauen und mit der Politik abgestimmt werden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 40 (23 49) Vorlage Nr. 20132932 Indikatoren für potenzielle Stadtumbaugebiete sind vielfältig und umfassen unter anderem sozio-demografische Merkmale die in der Sozialberichtserstattung zusammengefasst sind, städtebauliche Indikatoren wie Leerstandsquoten, Bausubstanz und städtebauliche Grundstruktur, aber auch wirtschaftlich ausgerichtete Indikatoren wie Zentrenrelevanz, Wirtschaftsstärke oder Entwicklungschancen bestimmter Standorte im Gebiet. Auf Basis dieser Daten erarbeitet die Verwaltung entsprechende Vorschläge. Für Voruntersuchungen zur Beantragung weiterer Fördermittel wurden die Untersuchungsräume Ost und West ausgewählt, die im Wesentlichen die Gebiete Wattenscheid bzw. Langendreer und Werne umfassen. In diesen Gebieten konnte davon ausgegangen werden, dass eine große Anzahl der Indikatoren in Teilräumen eine Förderwürdigkeit für Programme des Stadtumbaus bzw. der Sozialen Stadt anzeigen würden. Für eine Untersuchung, Bewertung und Priorisierung des gesamten Stadtgebietes zur Identifikation möglicher Fördergebiete fehlt der Verwaltung die Bearbeitungskapazität. Die Festlegung auf die Untersuchungsräume Ost und West erfolgte mit Vorlage Nr. 20122046. Die Entscheidung für die Bearbeitung eines Fördergebietes auf Basis der Voruntersuchungen wird ebenso durch die Politik getroffen. Der Rat trifft regelmäßig Entscheidungen unter Berücksichtung der Anforderungen der Gesamtstadt, daher ist beispielsweise die Integration der Opel-Flächen in ein zukünftiges Fördergebiet nachvollziehbar. Dass zusätzlich das Gebiet um die Wattenscheider Innenstadt als künftiges Fördergebiet „Soziale Stadt“ priorisiert wurde, bedeutet nicht, dass nicht auch an anderer Stelle im Stadtgebiet Handlungsbedarf besteht und von der Verwaltung erkannt wurde. Aber aufgrund der begrenzten Bearbeitungskapazität der Verwaltung und der nur in begrenztem Maße zu erlangenden Fördermittel können Förderbedarfe nur schrittweise ermittelt und Abgearbeitet werden. Bei der Auswahl eines Fördergebietes geht es nicht darum, im welchem Gebiet die kreativsten Ideen für Stadtumbaumaßnahmen entwickelt werden, sondern in welchem der benachteiligten Gebiete sich die meisten Negativindikatoren konzentrieren und an welchem Standort somit am dringendsten Erneuerungsmaßnahmen erforderlich sind. Ein Kreativwettbewerb kann daher in diesem Fall kein Kriterium zur Identifikation möglicher Fördergebiete sein.