Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (38 82)
Vorlage Nr. 20132934
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 14.11.2013, TOP 46 3.1
Bezeichnung der Vorlage
Querungshilfe Bergstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Sitzungstermin
akt.
Beratung
16.01.2014
Anlagen
Wortlaut
Die hohe Verkehrsbelastung auf der Bergstraße macht es schwierig, diese zu queren.
Verschiedene Anwohner mit Kindern regen an, im Bereich der Bäckerinnung eine
Querungshilfe (ggf. auch Bedarfsampel) einzubauen.
Die Bezirksvertretung schließt sich dem an und bittet die Verwaltung um Prüfung und
Kostenschätzung. Gegebenenfalls könnte eine (Teil-)Finanzierung aus Mitteln der
Bezirksvertretung erfolgen.
Antwort der Verwaltung
Die Errichtung einer Querungshilfe oder einer Lichtsignalanlage für den Bedarfsfall bedarf
eines bestimmten Verkehrsaufkommens, sowohl des motorisierten Verkehrs als auch des
querenden Fußgängerverkehres.
Leider gibt es für diesen Abschnitt der Bergstraße keinerlei Verkehrserhebungen für den
Fußgängerverkehr, so dass nur von zeitlich punktuellen Beobachtungen ausgegangen
werden kann. Es erscheint so, dass an dieser Stelle nur in geringem Maße die Bergstraße
gequert wird (< 50 Fußgänger selbst in der Spitzenstunde). Gemäß der Rast06 sind für
diesen geringen Querungsverkehr keine Maßnahmen als sinnvoll eingestuft.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (38 82)
Vorlage Nr. 20132934
Die Fahrbahn hat in diesem Bereich eine Gesamtbreite von ca. 7,50 m und ist aufgeteilt je
Richtung in eine allgemeine Fahrspur und ein Angebotsstreifen für Radfahrer von 1,25 m
Breite.
Baulich ist somit eine Querungshilfe in diesem Straßenquerschnitt ohne deutliche
Aufweitung der Fahrbahn nicht möglich. Hierbei würden auf eine Länge von 30 – 40 m an
beiden Seiten die Stellplätze entfallen.
Für eine Lichtsignalanlage werden seitens der Verwaltung Kosten von ca. 30.000 Euro
veranschlagt. Haushaltsmittel stehen in 2014 weder für den Bau der Querungshilfe noch für
die Errichtung der Lichtsignalanlage zur Verfügung.
Die Verwaltung empfiehlt vor einer baulichen Umsetzung die Verkehrsaufkommen erheben
zu lassen, um den realen Bedarf zu ermitteln.