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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
141 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:23

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 21 (30 38) Vorlage Nr. 20132894 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 14.11.2013, Vorlage Nr. 20132729 Bezeichnung der Vorlage In der Provitze Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Mitte Sitzungstermin akt. Beratung 16.01.2014 Anlagen Wortlaut Wie aus der WAZ zu erfahren war, soll der Schrotthandel an der Provitze verlegt werden. So wie die WAZ mitteilte, soll der Baudezernent zwei andere Gebiete in Aussicht gestellt haben. Die SPD-Fraktion fragt an: In welchen Bereichen will er seiner Meinung nach dem Betreiber den Schrotthandel genehmigen? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 21 (30 38) Vorlage Nr. 20132894 Antwort: Im Rahmen des laufenden Verwaltungsstreitverfahrens zur Untersagung der Nutzung des Geländes „In der Provitze“ / Hertastraße“ als Schrotthandel, hat die Verwaltung angeboten, Ausweichstandorte zu sondieren. Zwischenzeitlich hat der Betreiber signalisiert, dass eine Erweiterung der Nutzung geplant sei. Der Umfang der Betriebserweiterung führt dann zu einer Genehmigungspflicht nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Der Standort „In der Provitze“ ist für solche eine Erweiterung ungeeignet. Der angedachten Umsiedlung des Betriebes begegnen planungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen, die die Ermittlung einer Standortalternative erheblich erschweren. Keiner der bislang erwogenen Standorte drängt sich für die Nutzung als Schrotthandel unmittelbar auf. Die Verwaltung steht in Kontakt zur gemeinsamen Umweltschutzbehörde Bochum, Dortmund, Hagen, die für eine Genehmigung nach dem BImSchG zuständig ist. Sobald ein Standort für die Umsiedlung hinreichend planungsund immissionsschutzrechtlich geeignet erscheint, wird die Verwaltung über das Ergebnis der Standortermittlung berichten.