Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
141 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 21 (30 38)
Vorlage Nr. 20132894
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 14.11.2013, Vorlage Nr. 20132729
Bezeichnung der Vorlage
In der Provitze
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Sitzungstermin
akt.
Beratung
16.01.2014
Anlagen
Wortlaut
Wie aus der WAZ zu erfahren war, soll der Schrotthandel an der Provitze verlegt werden.
So wie die WAZ mitteilte, soll der Baudezernent zwei andere Gebiete in Aussicht gestellt
haben.
Die SPD-Fraktion fragt an:
In welchen Bereichen will er seiner Meinung nach dem Betreiber den Schrotthandel
genehmigen?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 21 (30 38)
Vorlage Nr. 20132894
Antwort:
Im Rahmen des laufenden Verwaltungsstreitverfahrens zur Untersagung der Nutzung des
Geländes „In der Provitze“ / Hertastraße“ als Schrotthandel, hat die Verwaltung angeboten,
Ausweichstandorte zu sondieren.
Zwischenzeitlich hat der Betreiber signalisiert, dass eine Erweiterung der Nutzung geplant
sei. Der Umfang der Betriebserweiterung führt dann zu einer Genehmigungspflicht nach § 4
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Der Standort „In der Provitze“ ist für solche
eine Erweiterung ungeeignet.
Der angedachten Umsiedlung des Betriebes begegnen planungsrechtliche und
immissionsschutzrechtliche
Rahmenbedingungen,
die
die
Ermittlung
einer
Standortalternative erheblich erschweren. Keiner der bislang erwogenen Standorte drängt
sich für die Nutzung als Schrotthandel unmittelbar auf. Die Verwaltung steht in Kontakt zur
gemeinsamen Umweltschutzbehörde Bochum, Dortmund, Hagen, die für eine Genehmigung
nach dem BImSchG zuständig ist.
Sobald
ein
Standort
für
die
Umsiedlung
hinreichend
planungsund
immissionsschutzrechtlich geeignet erscheint, wird die Verwaltung über das Ergebnis der
Standortermittlung berichten.