Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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171 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 1 (1889)
Vorlage Nr.: 20140032
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Änderung der Entgeltregelungen der Stadt Bochum
hier: Anpassung der Tarifstruktur der städtischen Freibäder zur Sommersaison 2014
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Sport
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
07.02.2014
12.02.2014
20.02.2014
Anlagen
Anlage 1 Eintrittsentgelte für Bäder
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 1 (1889)
Vorlage Nr.: 20140032
Einführung eines Abendkurztarifes in den Freibädern
Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 14.02.2013 die Änderung der Entgeltregelung der Stadt
Bochum, Abschnitt B – Eintrittentgelte für Bäder und Sportstätten – im Zuge der Umsetzung der
HSK-Maßnahme „Einführung eines Zeittarifs in den Bochumer Bädern“ zum 01.04.2013.
Zuvor war die Verwaltung im Fachausschuss am 25.01.13 darum gebeten worden, nach einiger
Zeit der Erfahrung das Nutzerverhalten der Besucher zu beobachten und auszuwerten. Dies ist
nach lediglich einer noch nicht vollständigen Saison mangels Vergleichszahlen zu gleichen
Bedingungen noch nicht möglich - wird aber nachgereicht, sobald aussagekräftige Daten
vorliegen.
Aufgrund der gemachten Erfahrungen in der ersten Freibadsaison mit Zeittarif in 2013 soll die
Entgeltordnung um ein Angebot für Kurzschwimmer in den Abendstunden erweitert werden. Hier
soll ab 18 Uhr der Zugang zum Freibad im HFB für 3,00 Euro (statt 4,50 Euro) und entsprechend
2,00 Euro (statt 3,50 Euro) in Werne und Südfeldmark möglich sein, um bis zum Ende der
Badezeit um 20 Uhr noch vergünstigt schwimmen zu können.
Mit diesem Angebot wird zahlreichen Nachfragen entsprochen, die im Tenor beklagten, dass ein
„Kurzschwimmer“ am Abend den Tagestarif bezahlt, obwohl er sich nur noch kurz im Bad
aufhalten kann. Das Räumen der Außenanlagen erfolgt in der Regel ab 19:30 Uhr.
Ein ebenfalls gewünschtes Angebot für „Kurzschwimmer“ am Morgen (sog. Frühschwimmer) kann
nach wie vor nicht erfolgen, da die hierfür erforderliche Wasseraufsicht nicht gestellt werden kann.
Mit Umsetzung der HSK Maßnahme „Reduzierung der Öffnungszeiten um 30 %“ ergab sich die
Notwendigkeit anderer Sommeröffnungszeiten. Diese wurden nach ausführlicher Erörterung
beschlossen und haben sich nach nunmehr 2 Jahren weitestgehend bewährt.
In der gesamten Saison 2013 (15.5. bis 15.9.) lag die Zahl der Besucher in allen Freibädern, die
nach 18 Uhr kamen bei ca. 1.200. Die Zahl derer, die aufgrund des zu zahlenden Tagespreises
die Bäder nach 18:00 Uhr nicht mehr besuchten, ist nicht bekannt.
Derzeit wird erwartet, dass die vorgeschlagene Änderung infolge einer höheren Frequentierung in
den Abendstunden nicht zu Mindereinnahmen führen wird.
Die Maßnahme soll vielmehr den Belangen zahlreicher Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen,
ohne die Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes zu gefährden.
Abschließend beurteilen lässt sich die Maßnahme sicherlich erst nach mehreren Jahren, da als
Kriterium das Sommerwetter – wie immer im Freibadbereich - eine Rolle spielt.
Eine Änderung der Haushaltsplanansätze ist nicht erforderlich.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 1 (1889)
Vorlage Nr.: 20140032
Saunatarif
Mit der letzten Änderung der Entgeltregelung für den Bäderbereich im Jahr 2013 wurde die
begriffliche Änderung im Tarifsystem von Erwachsenen hin zu Vollzahlern im Tarif Sauna
redaktionell nicht übernommen. Diese Änderung wird nunmehr nachgeholt.
Saunatarif (inkl. Schwimmen) für Jugendliche unter 16 Jahren
Für den Saunabesuch von Jugendlichen unter 16 Jahren in Begleitung von Erwachsenen sind
derzeit 2,00 Euro zu entrichten. In 2013 wurde dieser Tarif von 59 Jugendlichen genutzt.
Es ist erforderlich, diesen Tarif auf 3,50 Euro anzupassen, damit er dem Tagestarif „Jugendliche
Schwimmen“ von 3,00 Euro zuzüglich 0,50 Euro für die Saunanutzung entspricht.
Die beabsichtigten, in der
01.04.2014 in Kraft treten.
Anlage in Fett und kursiv dargestellten Änderungen, sollen zum
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 1 (1889)
Vorlage Nr.: 20140032
Bezeichnung der Vorlage
Änderung der Entgeltregelungen der Stadt Bochum
hier: Anpassung der Tarifstruktur der städtischen Freibäder zur Sommersaison 2014
§ 2 Tarifverzeichnis, Buchstabe B, I, Ziffer 1 der Entgeltregelungen der Stadt Bochum wird wie
folgt geändert:
a) Es werden nachstehende Tarife eingefügt:
Schwimmen im Hallenbad bzw. in den Kombibädern (Hallenbad- und Freibadbereich)
Einzeleintritt Vollzahler ab 16 Jahren
Ab 18 Uhr Kurztarif im Freibad Tageskarte zu 3,00 Euro
Schwimmen im Freibad (Wellenfreibad Südfeldmark und Freibad Werne)
Einzeleintritt Vollzahler ab 16 Jahren
Ab 18 Uhr Kurztarif im Freibad Tageskarte zu 2,00 Euro
b) Im Tarif Sauna wird das Wort Erwachsene durch Vollzahler ersetzt.
c) Der Tarif Sauna ‚Einzeleintritt Jugendliche unter 16 Jahren in Begleitung Erwachsener’
beträgt 3,50 EUR
Diese Änderungen treten zum 01.04.2014 in Kraft.