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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
171 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:12

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1889) Vorlage Nr.: 20140032 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Änderung der Entgeltregelungen der Stadt Bochum hier: Anpassung der Tarifstruktur der städtischen Freibäder zur Sommersaison 2014 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Kultur und Sport Haupt- und Finanzausschuss Rat 07.02.2014 12.02.2014 20.02.2014 Anlagen Anlage 1 Eintrittsentgelte für Bäder Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1889) Vorlage Nr.: 20140032 Einführung eines Abendkurztarifes in den Freibädern Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 14.02.2013 die Änderung der Entgeltregelung der Stadt Bochum, Abschnitt B – Eintrittentgelte für Bäder und Sportstätten – im Zuge der Umsetzung der HSK-Maßnahme „Einführung eines Zeittarifs in den Bochumer Bädern“ zum 01.04.2013. Zuvor war die Verwaltung im Fachausschuss am 25.01.13 darum gebeten worden, nach einiger Zeit der Erfahrung das Nutzerverhalten der Besucher zu beobachten und auszuwerten. Dies ist nach lediglich einer noch nicht vollständigen Saison mangels Vergleichszahlen zu gleichen Bedingungen noch nicht möglich - wird aber nachgereicht, sobald aussagekräftige Daten vorliegen. Aufgrund der gemachten Erfahrungen in der ersten Freibadsaison mit Zeittarif in 2013 soll die Entgeltordnung um ein Angebot für Kurzschwimmer in den Abendstunden erweitert werden. Hier soll ab 18 Uhr der Zugang zum Freibad im HFB für 3,00 Euro (statt 4,50 Euro) und entsprechend 2,00 Euro (statt 3,50 Euro) in Werne und Südfeldmark möglich sein, um bis zum Ende der Badezeit um 20 Uhr noch vergünstigt schwimmen zu können. Mit diesem Angebot wird zahlreichen Nachfragen entsprochen, die im Tenor beklagten, dass ein „Kurzschwimmer“ am Abend den Tagestarif bezahlt, obwohl er sich nur noch kurz im Bad aufhalten kann. Das Räumen der Außenanlagen erfolgt in der Regel ab 19:30 Uhr. Ein ebenfalls gewünschtes Angebot für „Kurzschwimmer“ am Morgen (sog. Frühschwimmer) kann nach wie vor nicht erfolgen, da die hierfür erforderliche Wasseraufsicht nicht gestellt werden kann. Mit Umsetzung der HSK Maßnahme „Reduzierung der Öffnungszeiten um 30 %“ ergab sich die Notwendigkeit anderer Sommeröffnungszeiten. Diese wurden nach ausführlicher Erörterung beschlossen und haben sich nach nunmehr 2 Jahren weitestgehend bewährt. In der gesamten Saison 2013 (15.5. bis 15.9.) lag die Zahl der Besucher in allen Freibädern, die nach 18 Uhr kamen bei ca. 1.200. Die Zahl derer, die aufgrund des zu zahlenden Tagespreises die Bäder nach 18:00 Uhr nicht mehr besuchten, ist nicht bekannt. Derzeit wird erwartet, dass die vorgeschlagene Änderung infolge einer höheren Frequentierung in den Abendstunden nicht zu Mindereinnahmen führen wird. Die Maßnahme soll vielmehr den Belangen zahlreicher Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen, ohne die Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes zu gefährden. Abschließend beurteilen lässt sich die Maßnahme sicherlich erst nach mehreren Jahren, da als Kriterium das Sommerwetter – wie immer im Freibadbereich - eine Rolle spielt. Eine Änderung der Haushaltsplanansätze ist nicht erforderlich. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1889) Vorlage Nr.: 20140032 Saunatarif Mit der letzten Änderung der Entgeltregelung für den Bäderbereich im Jahr 2013 wurde die begriffliche Änderung im Tarifsystem von Erwachsenen hin zu Vollzahlern im Tarif Sauna redaktionell nicht übernommen. Diese Änderung wird nunmehr nachgeholt. Saunatarif (inkl. Schwimmen) für Jugendliche unter 16 Jahren Für den Saunabesuch von Jugendlichen unter 16 Jahren in Begleitung von Erwachsenen sind derzeit 2,00 Euro zu entrichten. In 2013 wurde dieser Tarif von 59 Jugendlichen genutzt. Es ist erforderlich, diesen Tarif auf 3,50 Euro anzupassen, damit er dem Tagestarif „Jugendliche Schwimmen“ von 3,00 Euro zuzüglich 0,50 Euro für die Saunanutzung entspricht. Die beabsichtigten, in der 01.04.2014 in Kraft treten. Anlage in Fett und kursiv dargestellten Änderungen, sollen zum Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1889) Vorlage Nr.: 20140032 Bezeichnung der Vorlage Änderung der Entgeltregelungen der Stadt Bochum hier: Anpassung der Tarifstruktur der städtischen Freibäder zur Sommersaison 2014 § 2 Tarifverzeichnis, Buchstabe B, I, Ziffer 1 der Entgeltregelungen der Stadt Bochum wird wie folgt geändert: a) Es werden nachstehende Tarife eingefügt: Schwimmen im Hallenbad bzw. in den Kombibädern (Hallenbad- und Freibadbereich) Einzeleintritt Vollzahler ab 16 Jahren Ab 18 Uhr Kurztarif im Freibad Tageskarte zu 3,00 Euro Schwimmen im Freibad (Wellenfreibad Südfeldmark und Freibad Werne) Einzeleintritt Vollzahler ab 16 Jahren Ab 18 Uhr Kurztarif im Freibad Tageskarte zu 2,00 Euro b) Im Tarif Sauna wird das Wort Erwachsene durch Vollzahler ersetzt. c) Der Tarif Sauna ‚Einzeleintritt Jugendliche unter 16 Jahren in Begleitung Erwachsener’ beträgt 3,50 EUR Diese Änderungen treten zum 01.04.2014 in Kraft.