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Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:01
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27.01.18, 11:12
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
IV/R (2058)
Vorlage Nr. 20140106
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Musikzentrum Bochum - Sachstandsbericht 4. Quartal
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Sport
Haupt- und Finanzausschuss
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
Sitzungstermin
akt.
Beratung
07.02.2014
12.02.2014
25.03.2014
Anlagen
Wortlaut
Bei der Projektsteuerung des Bauvorhabens Musikzentrum wird die Verwaltung
insbesondere durch das Ingenieurbüro Convis als externem Projektsteuerer unterstützt. Zur
regelmäßigen Information zum Status dieses Bauvorhabens wird durch das Projektbüro
regelmäßig ein Quartalsbericht erstellt. Der Bericht zum 4. Quartal 2013 ist der Mitteilung
beigelegt.
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Vorlage Nr. 20140106
Projektstatus Dezember 2013
Berichtszeitraum: 4. Quartal 2013
1.
Gesamtstatus
Die Baugenehmigung für den Neubau des Musikzentrums wurde am 12.12.2013 auf
Grundlage des abgestimmten Entwurfes erteilt. Die Kosten umfassen nach dem geprüften
Kostenbericht 32,9 Mio EUR brutto – damit wird die Kostenobergrenze eingehalten.
Der Ausschreibungs- und Planungsverlauf ist im Wesentlichen termingerecht. Die
Ausführung der Baustelleneinrichtung, der Abbrucharbeiten und der Baufeldfreimachung
sind zum Jahresende mit nur leichten und unkritischen Verzögerungen abgeschlossen
worden. Der Aushub der Baugrube und das Einbringen der Bohrpfähle wurden ebenfalls
begonnen.
Verzögerungen
durch
zusätzliche
Sondierungen
beim
Kampfmittelbeseitigungsdienst und langanhaltende Niederschläge im Dezember machen es
erforderlich, die Arbeiten auch noch im Januar und Februar fortzuführen. Vorbehaltlich der
Witterung führt dies zu keiner kritischen Verzögerung im Gesamtprojekt, da der Beginn der
Rohbauarbeiten für Anfang März vorgesehen ist.
Die beschlossene und förderrechtlich notwendige Gliederung des Projekts in zwei
Bauabschnitte wurde projektorganisatorisch in den Verträgen, Leistungsverzeichnissen und
dem Kostencontrolling implementiert.
Projektplanungsstand am Ende des Berichtszeitraums:
Leistungsphase 5, 6, 7 und 8 nach HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung und
Durchführung der Vergaben, Bauüberwachung) bzw. Projektstufen 3 und 4 nach AHO
(Ausführungsvorbereitung und Ausführung)
Gesamtkostenstand brutto*
Aktueller Projektstand
SOLL
IST
32,9 Mio
Ausführungsplanung,
Vergaben,
Bauausführung
32,9 Mio
Ausführungsplanung,
Vergaben,
Bauausführung
Geplante Fertigstellungstermine
und abgeschlossene Bezahlung
lt. Rahmenterminplan
für Multifunktionssaal, Kirche, 30.06.2015
Außenanlagen
für
Konzertu. 30.06.2015
Veranstaltungssaal
29.06.2015
29.06.2015
* Gesamtkostenstand auf Basis der Entwurfsplanung Stand 18.11.2013
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2.
derzeitige Hauptprozesse bei der Planung
Im 4. Quartal hat der Generalplaner zur abgeschlossenen Entwurfsplanung die
Entwurfsdokumentation inklusive geprüfter Kostenberechnung vorgelegt. Für den Bauantrag
wurden durch den Generalplaner die Korrekturen an den Bauantragsunterlagen
durchgeführt. Im Zuge der Ausführungsplanung wurden die Planungen der Fachbereiche
Hochbau, Gebäudetechnik, Szenografie und Außenanlagen dabei in Arbeitsgesprächen
aufeinander abgestimmt. Die Ergebnisse hieraus wurden dem Bauherrn und Nutzer in
Planungsgesprächen vorgestellt.
Gleichzeitig zu den o. g. Planungsvorgängen bearbeiteten Generalplaner und Szenografen
die Ausführungsplanung. Für Abbruchmaßnahmen der Kirchenanbauten, für die
Baufeldfreimachung, die Baugrube und die Pfähle wurde die Ausführungsplanung
abgeschlossen und, wo erforderlich, durch die Werkplanungen der ausführenden Firmen
ergänzt.
In den Planungsgesprächen wurde besonderer Wert auf Detailabstimmungen gelegt, um
beispielsweise Schnittstellen bei der Planung der Gebäudetechnik mit der Planung der
Außenanlagen zu klären.
Die Sanierung der Fassade von Kirchturm und Langhaus stellt einen separaten Vorgang im
Gesamtprojekt dar. In der Bauablaufplanung wurden die Abschnitte der Gerüststellung und
der Sanierungsflächen definiert und flossen in das LV für die Fassadensanierung ein: Das
Turmgerüst wird im Frühjahr errichtet, das Gerüst entlang des Langhauses erst nach
Abschluss der Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten der angrenzenden Neubauteile.
3.
derzeitige Hauptprozesse in der Ausführung
Die Baustelleneinrichtung ist wie geplant errichtet worden. Baustraße und
Medienversorgung sind eingerichtet. An Absperrungen und Verkehrssicherungen wurden
nachträglich Ergänzungen vorgenommen, um das Wildparken einzuschränken. Zur Abwehr
von Vandalismus und Einbruchversuchen wurde außerdem der Bauzaun nachträglich
verstärkt. Das Bauschild wurde an der Fassade der benachbarten Viktoriaklinik montiert.
Die Schutzmaßnahmen der Altbausubstanz im Kirchengebäude sind ebenso wie eine
provisorische Dachentwässerung entlang des Kirchenlanghauses installiert.
Die Abbruchmaßnahmen an den Kirchenanbauten, der Altarempore und den alten
Kellerräumen in der Marienkirche wurden im Zeit- und Kostenrahmen durchgeführt. Der
Abbruch der Empore wurde zurückgestellt und im Zuge der Rohbaumaßnahmen neu
ausgeschrieben, weil das Tragwerk der vorhandenen Empore stärker in die
Kirchenkonstruktion eingreift als vorab erkennbar.
Die Baufeldfreimachung ist vollzogen, sodass für die nachfolgenden Bauaktivitäten
Baufreiheit besteht. Hierzu gehört der Baugrubenaushub, der zunächst mit einem
Oberbodenabtrag begann und anschließend im Süden des Baufeldes mit dem Aushub bis
auf ca. 4 Meter Tiefe fortgesetzt wurde. Im Vorfeld wurden dem gesamten Baufeld
Bodenproben entnommen, anhand derer Ergebnisse die Klassifizierung des Bodens für die
Zuordnung zu den vom Unternehmer angebotenen Preisen erfolgte. Bis Jahresende war
etwa die Hälfte der Baugrube im südlichen Baufeld ausgehoben. Im restlichen Baufeld war
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mit dem Oberbodenabtrag das erforderliche Planum geschaffen worden, von dem aus die
Bohrpfähle in den Boden eingebracht wurden.
Ein weiteres Unternehmen hat mit den Bohrpfahlarbeiten begonnen. Entlang der KirchenLanghauswände wurden außen zwei Bohrpfahlwände aus Pfählen mit 60 cm Durchmesser
in den Boden eingebracht. Die Einzelpfahllänge beträgt bis zu 7,2 m. Diese Bohrpfahlwände
stützen den Kirchenbau gegen Abrutschen in die auszuhebenden Baugruben. Im
Kircheninneren wird eine ähnliche Konstruktion mit Kleinbohrpfählen (30 cm Durchmesser,
4,5 m lang) eingebracht, die die Innenstützen gegen Wegknicken schützen, sobald zwischen
den Stützen der Aushub für die geplante Untergeschoss-Toilettenanlage beginnt. Im
nördlichen Baufeld unter dem Multifunktionssaal wurde zudem begonnen, die 13
Großbohrpfähle bis zu 15,5 Meter tief in den Boden einzubringen, um den Multifunktionssaal
sicher über dem darunter befindlichen Stollenabgang zu gründen.
Baugruben- und Bohrpfahlarbeiten wurden unter Einbindung des Bodengutachters und des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes durchgeführt. Es wurden bisher keine Kampfmittel
entdeckt.
4.
Vergaben / Verträge
Die größte Einzelvergabe des Vorhabens, die Rohbauleistungen, wurde zum Jahresende
submittiert. Das wirtschaftlichste Angebot übersteigt das kalkulierte Budget nur
unwesentlich, sodass vorbehaltlich der noch laufenden Vergabeprüfung eine wirtschaftliche
und budgetverträgliche Vergabe durchgeführt werden kann.
Die Police für die Bauwesenversicherung wurde über einen Versicherungsdienstleister
verhandelt und mittlerweile abgeschlossen. Die Versicherung deckt Sachschäden an
eingebauten Bauteilen und –materialien ab, die durch Diebstahl abhanden kommen oder
durch ungewöhnliche Wetterereignisse oder andere Einflüsse beschädigt werden.
In Vorbereitung sind die Vergaben für die Natursteinarbeiten (die Sanierung der
Kirchenfassade), für die Aufzüge sowie die Gerüstbauarbeiten.
Im Zuge der Beweissicherung des Landesbehördenhauses (Arbeitsgericht) wurde ein
geringer Nachtrag an das beauftragte Büro erteilt, um einen größeren Riss im Gebäude, der
vor Beginn der Bauarbeiten zum Musikzentrum entdeckt worden war, genauer zu
dokumentieren.
In Abstimmung mit den Stadtwerken wurde auf eine Stromversorgung der provisorischen,
öffentlichen Straßenbeleuchtung am Bauzaun Marienplatz wegen des unverhältnismäßigen
Aufwands verzichtet. Stattdessen wurde dem Nachtrag über eine Stromversorgung durch
den Baustromversorger des Projektes stattgegeben.
Darüber hinaus stehen diese Nachträge zur Prüfung an: Abfräsen eines Baumstumpfes im
Gehweg Viktoriastraße, zusätzliche Entwässerungsarbeiten an der Kirche sowie
Frostschutzmaßnahmen für die Bauwasseranschlüsse.
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Die Submissionsergebnisse der Vergaben und der Nachträge werden im Kostencontrolling
erfasst und mit den Budgets abgeglichen, sobald die Gewerke-Budgetierung durch den
Generalplaner vorliegt.
5.
Planung / Entwurf
Mit Abschluss der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung sowie der darauf
aufbauenden Baugenehmigung ist die Grundlage für die Ausführungsplanung der
Fachgewerke gelegt (vgl. Kapitel 2). Entsprechend des Projektstandes wurden keine
Entwurfsänderungen vorgenommen. Vielmehr konzentrierte sich die planerische Arbeit auf
die Festlegung von Konstruktionsweisen, Anschlüssen und Schnittstellen zwischen den
Gewerken. Ebenso wurden etliche Detailfestlegungen zur technischen Ausstattung geplant
und festgelegt. Dieser Prozess wird in den nächsten Monaten im Zuge der weiteren
Ausführungsplanung fortgeführt werden.
Als Ergänzung zur bisherigen Planung wurde vom Generalplaner der Verlauf des
Flachdaches entlang beider Seiten des Kirchenlanghauses angepasst: Im mittleren
Fassadenfeld wird es auf eine Höhe angehoben, die die über der Durchgangstür
befindlichen Wimperge (steiler Giebel als Bekrönung des Portals) einschließt, sodass dieses
gotische Schmuckwerk von den Innenräumen aus sichtbar bleibt.
Der Haupteingangsbereich an der Viktoriastraße wurde hinsichtlich der Ausstattung mit
einem Windfang untersucht. Die Ergebnisse sind funktional und gestalterisch nicht
zufriedenstellend. Entsprechend wurde festgelegt, auf einen Windfang zu verzichten. Es
werden aber Versorgungsleitungen für eine optional später zu montierende Luftschleieranlage verlegt.
Parallel zur fachtechnischen Planung wird die Ausarbeitung eines Betriebskonzeptes durch
die Kulturverwaltung und die zukünftigen Nutzer fortgeführt.
6.
Projektorganisation
Der Projektstrukturplan, der sämtliche planerischen wie baulichen Leistungen des Projektes
gliedert und einem der beiden Bauabschnitte zuordnet, wurde in Abstimmung mit den
Planern verfeinert. Er bildet die Grundlage u. a. der Kostenstruktur, sodass die Budgets
beider Bauabschnitte (Bauabschnitt 1 - Konzert- und Veranstaltungssaal, Bauabschnitt 2 Kirche, Multifunktionssaal, und Außenanlagen) getrennt voneinander ausgewiesen werden
können.
Diverse Regelabläufe für die interne Projektorganisation (z. B. Durchführung VOBVergaben, Prüfung von Abschlagsrechnungen) wurden modifiziert, mit den Beteiligten
besprochen und beschlossen und in das Projekthandbuch aufgenommen.
Der Generalplaner ist nicht wie bisher vorgesehen in der Lage, die Leistungen der
Bauüberwachung mit eigenem Personal aus Stuttgart zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund
wurden zwei weitere Planungsbüros als Subunternehmer des Generalplaners gebunden, die
die Bauüberwachung separat für die Kirchensanierung und die Neubauarbeiten durchführen
werden. Der Beauftragung der Subunternehmer wurde von den Zentralen Diensten
zugestimmt. Die Einbindung der externen Bauüberwachung führte vorübergehend zu einem
höheren Koordinierungsaufwand bei Bauherr und Projektsteuerung.
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7.
Kosten
In der bestehenden Gesamtkostentabelle wurden einzelne Planungs- und Bauleistungen
den Bauabschnitten in veränderter Form zugeordnet (z. B. Kosten der Bohrpfähle). Damit
wurde erreicht, dass die Aufteilung der Leistungen entsprechend der mit dem
Fördermittelgeber vereinbarten Trennlinie zwischen den beiden Bauabschnitten umgesetzt
wird.
Die Gesamtkosten umfassen unverändert 32.928.999 €. Die Kostenobergrenze wird
eingehalten. Der Generalplaner hat dies als Kostenbericht als Teil der Entwurfsplanung am
12.12.2013 vorgelegt. Der Kostenbericht beinhaltet die Prüfkorrekturen der Projektsteuerung
und basiert auf der abgestimmten Entwurfs-/ Genehmigungsplanung vom 30.08.2013.
Zum Jahresende beträgt der Zahlungsstand rd. 4,2 Mio. EUR brutto.
8.
Förderungen
Die im vorgegangenen Quartal abgerufenen Mittel (1. Mittelabruf für den 2. Bauabschnitt
und 2. Mittelabruf für den 1. Bauabschnitt) wurden der Stadt Bochum ausgezahlt.
Im Nachgang wurde durch die EU eine erste Prüfung des EU-Mittelabrufes für den 1.
Bauabschnitt durchgeführt. Bei den Planungshonoraren wurden lediglich AnwaltsBeratungskosten als nicht förderfähig eingestuft. Bei den Bauleistungen wurden die
Ingenieurbauleistungen des Generalplaners als nicht über die EU-Mittel förderfähige Kosten
herausgenommen und stattdessen dem 2. Bauabschnitt zugeordnet. Die Förderung dieser
Leistungen wird im Zuge des nächsten Mittelabrufes zum 2. Bauabschnitt nachgeholt
werden. Alle übrigen Leistungen über rund 981 T€ brutto werden als förderfähige Kosten
bestätigt.
9.
Qualitäten
Bauherr und Projektsteuerung haben die Ausschreibungsunterlagen des Generalplaners für
die nächsten Vergaben hinsichtlich der Qualität geprüft und fehlende Angaben
nachgefordert. Auch bei Vergabevermerken und Kostenunterlagen musste der
Generalplaner gelegentlich Korrekturen beibringen.
Die Einbindung der beiden Verantwortlichen für die Bauüberwachung (Subunternehmen des
Generalplaners) schuf gelegentlich Qualitätseinbußen bei der Weitergabe von Informationen
und beim Ablauf der Rechnungsprüfung. Die aufgetretenen Probleme sind
Anlaufschwierigkeiten zuzurechnen und wurden beseitigt.
Bei der Bauüberwachung der Bautätigkeiten bis Jahresende bestand vielfach die
Schwierigkeit, dass das Personal des Generalplaners nicht in ausreichendem zeitlichem
Umfang vor Ort war. Dies wurde mit dem Generalplaner mehrfach erörtert, die Baustelle
wurde darauf hin etwas häufiger besetzt. Für Januar hat der Generalplaner eine tägliche
Besetzung für die Tage mit Bauaktivität in Aussicht gestellt. Bei nicht ausreichender
Überwachung erhöht sich das Risiko, dass Erdmassen durch die ausführenden
Unternehmen nicht korrekt erfasst werden und keine ausreichende oder nachvollziehbare
Abrechnungsgrundlage erstellt wird.
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Das Bauordnungsamt hatte dem Bauherrn aufgetragen, umfassende Teile des Bauantrags
inhaltlich zu ergänzen. Die ergänzten bzw. überarbeiteten Unterlagen wurden durch den
Generalplaner beigebracht und vom Bauherrn Anfang Dezember umgehend beim
Bauordnungsamt eingereicht. Auch dieser Unterlagensatz musste nach einer Vorprüfung
des Bauordnungsamtes erneut durch den Generalplaner ergänzt werden. Mangelnde
Sorgfalt beim Generalplaner führte trotz erheblicher Unterstützung und Moderation durch
den Bauherrn und die Projektsteuerung hier zu einer zeitlich kritischen Entwicklung, da der
Bauantrag vor Weihnachten nicht nur abgegeben, sondern auch geprüft und genehmigt
werden sollte.
Die Ausführung der Abriss- und Aushubarbeiten erfolgte fachgerecht und ohne dass
nennenswerte Schäden an der Altbausubstanz verursacht wurden.
Die Qualität des Bauzauns weist in puncto Stabilität Mängel auf. Der Unternehmer wurde
bereits mehrfach zu Reparaturen bzw. dem Austausch beschädigter Drahtzaunelemente
aufgefordert. Die mit einem Nachtrag beauftragte zusätzliche rückseitige Abstrebung mindert
die Einwirkung durch Vandalismus, schließt diese jedoch nicht aus.
10.
Termine
Mit Abgabe des korrigierten Bauantrags wurde die Phase der Genehmigungsplanung
beendet. Gleichzeitig wurde die Entwurfsplanung formell beendet, wenngleich der
zusammenfassende Entwurfsbericht noch aussteht. Die Baugenehmigung wurde am
12.12.2013 erteilt.
Die Ausführungsplanung begann für die Gewerke Baufeldfreimachung, Baugrube, Gründung
und Bohrpfähle sowie Abriss bereits während der Erstellung der Genehmigungsunterlagen.
Für Rohbau, Ausbau, Szenografie und technische Gebäudeausstattung wurde die
Ausführungsplanung im Berichtszeitraum ebenfalls begonnen. Gleichzeitig werden durch
den Generalplaner und die Arge für Szenografie weitere Vergaben vorbereitet. Die
Durchführung der Vergabe Rohbau konnte zum Jahresende termingerecht submittiert
werden.
Durch den Generalplaner wurde zum Quartalsende ein Terminplan vorgelegt, der die
weiteren Vergabeprozesse und die dazugehörigen Ausführungsprozesse im
Gesamtprojektverlauf terminiert. Eine detaillierte Abstimmung hierzu ist nun unmittelbar
vorgesehen, da der Terminplan noch nicht in allen Teilen die erforderliche Tiefe aufweist
und hinsichtlich des Bauablaufes noch nicht die von der Projektsteuerung im November
aufgetragenen Optimierungen enthält.
Die Terminplanung der Bauüberwachung für die derzeit laufenden Gewerke sieht eine
Fertigstellung der Baugrube Ende Februar 2014 vor, die Bohrpfahlarbeiten werden Ende
Januar abgeschlossen werden. Dies steht mit der Gesamtterminplanung in Einklang, die ein
Beginn der Rohbauarbeiten für Anfang März 2014 vorsieht.
Verzögerungen bei den bisherigen Arbeiten traten allenfalls in kleinem Umfang durch
längere Niederschläge auf. Den ausführenden Firmen wurden außerdem Stillstandzeiten
von 14 Werktagen wegen zusätzlicher Kampfmittelsondierungen aufgezwungen. Darüber
hinaus wurden einige Tage Bauzeitverlängerung durch die ausführenden Firmen selbst
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verantwortet, indem das Bohrpfahlgerät mehrfach ausfiel und Analyseergebnisse der
Bodenproben verzögert fertig gestellt wurden. Diese Verzögerungen können nach
derzeitiger Planung in dem Puffer Januar / Februar 2014 aufgefangen werden, sofern Frost
oder übermäßiger Niederschlag nicht die Arbeit behindern.
Als Fertigstellungs- und Eröffnungstermin weist der Rahmenterminplan den mit den
Förderauflagen konformen Termin 29.06.2015 aus.
11.
Genehmigungsverfahren / Bauordnung
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat am 12.12.2013 die Baugenehmigung für die
Errichtung des Musikzentrum Bochum erteilt. Die Genehmigung erging aufgrund des am 8.8.
und am 5.12.2013 eingereichten Bauantrags für die Gesamtbaumaßnahme.
Die in der Baugenehmigung formulierten Auflagen entsprechen dem Standard für Vorhaben
dieser Art und sind planerisch vollständig berücksichtigt.
12.
Sicherheit und Gesundheitsschutz
Die Arbeiten der Schadstoffentsorgung und der beginnenden Baustelleneinrichtung wurden
durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator begleitet und beaufsichtigt.
Sämtliche Arbeiten, insbesondere auch mit Schadstoffen und Gerüsten wurden
entsprechend der Vorschriften für den Gesundheitsschutz durchgeführt.
Bei den Bauaktivitäten gab es keine Unfälle.
Mindestens zweimal wurde der Bauzaun durch Unbekannte beschädigt. Die
Reparaturkosten betragen in Summe etwa 4.000 EUR, die nicht durch die Versicherung
ersetzt
werden,
weil
die
Schadenshöhe
der
Einzelvorfälle
unter
der
Selbstbeteiligungsgrenze liegt.
13.
Infrastruktur / Nebenprojekte (außerhalb des Projekts „Musikzentrum“)
SWBo haben den Wasseranschluss für Bauwasser installiert. Die Anschlussleitung, die
unter der Humboldtstraße auf das Baufeld durchgeführt wurde, ist in von der
Dimensionierung her bereits für die Versorgung des Musikzentrums ausgelegt.
14.
Nächste Schritte
In der Planung werden eine Vielzahl an Details mit den Technikern auf Bauherren- und
Nutzerseite besprochen und festgelegt werden müssen. Die Materialauswahl muss getroffen
werden, Bemusterungen werden durchgeführt werden müssen. Bei der Qualitätssicherung
steht die Sicherstellung der Schnittstellen zwischen den Gewerken sowie die planerische
Überprüfung der Interaktion der technischen Anlagen an.
Die Rohbauarbeiten werden vergeben und können voraussichtlich ab Anfang März 2014
begonnen werden. Die dafür erforderliche Ausführungsplanung wird durch den
Generalplaner weiterentwickelt und sukzessive dem Rohbauunternehmen zur Verfügung
gestellt werden.
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Vorlage Nr. 20140106
Für die nächsten Vergaben werden die Leistungsverzeichnisse erstellt und geprüft werden.
Für die Erweiterung der Baugenehmigung mit einer Betriebserlaubnis für LKWAnlieferverkehr nach 22 Uhr wird im ersten Quartal eine Vorbelastungsuntersuchung
durchgeführt werden müssen. Dies erfordert die Initialisierung einer Anschlussvergabe für
den Bauphysiker.
Für jede Vergabeeinheit (Gewerk) entsprechend der Kostenstruktur sind nun Einzelbudgets
zu bilden, die Grundlage für das Kostencontrolling darstellen.