Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
(46) 2480
Vorlage Nr. 20140006
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage aus dem Ausschuss für Kultur und Sport am 22.11.2013 (Vorlage Nr. 20132695)
Bezeichnung der Vorlage
Stadtbücherei - Umgang mit geschenkten Medien _ Mitteilung
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Sport
Sitzungstermin
akt.
Beratung
07.02.2014
Anlagen
Wortlaut
In der 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 22. November 2013 stellte die
Fraktion Freie Bürger folgende Anfrage:
„Es gibt Beschwerden darüber, dass hochwertige Mediengeschenke (DVDs, Bücher) nicht
in ihrer Vollständigkeit in den Bestand der Stadtbücherei übergehen. Prüfungen vor Ort und
Rückfragen bei den Fachbereichsleitern "Film" und "Musikliteratur" ergaben in einem
aktuellen Fall, dass der fehlende Teil der Medien (u.a. eine neunteilige TV-Serie, eine
zweiteilige Literaturverfilmung, diverse gut erhaltene und aktuelle Musikbücher), weder in
den Verkauf noch "auf Halde" für den Flohmarkt gesammelt wurden, sondern – ärgerlich für
den Betroffenen – ohne plausible Erklärung letztlich unauffindbar blieben.
Die Fraktion Freie Bürger fragt daher an:
Gibt es Gründe dafür, warum es in der Stadtbücherei kein gesichertes und transparentes
Regelwerk (u.a. mit Quittungsausgaben) bzw. Kontrollsystem gibt, wie man dort mit
geschenkten Medien verfährt?
Ist in absehbarer Zeit geplant, das Prozedere so zu gestalten, dass es für den Schenker
nachvollziehbar bleibt, wann und in welcher Rubrik die geschenkten Medien in den
Bestand eingestellt werden, bzw sie bei Nichtbenötigung an den Bürger
zurückzugeben?“
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
(46) 2480
Vorlage Nr. 20140006
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
Der Stadtbücherei werden fast täglich Medien als Geschenk angeboten. Bei allen Anfragen
dieser Art wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bücherei sich vorbehalten muss,
wie nach einer fachlichen Bewertung der Medien weiter verfahren wird. Die Bearbeitung der
geschenkten Medien erfolgt im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Bibliothek.
Entsprechend dem Ergebnis der Bewertung ergeben sich folgende Alternativen:
- Einarbeitung in den Bestand, wenn inhaltlich aktuell, zum Bestandsprofil passend und
auch äußerlich gut erhalten,
- Verkauf über den Bücherflohmarkt, wenn bereits in ausreichender Exemplarzahl
vorhanden oder inhaltlich nicht für den Bestand geeignet, aber noch in gutem äußeren
Zustand,
- Entsorgung, wenn auch für den Flohmarkt nicht geeignet oder dort nicht verkäuflich.
Der Schenkende erklärt sich mit dieser Vorgehensweise bei Überlassung der Medien
ausdrücklich einverstanden.
Nach Annahme der Medien werden diese vom zuständigen Büchereipersonal hinsichtlich
ihrer Eignung für den Bestand geprüft:
- Die als geeignet eingestuften Medien werden in den üblichen Arbeitsgang zur
Einarbeitung von Medien gegeben. Gekaufte und geschenkte Medien erhalten
Zugangsnummern aus dem gleichen Nummernkontingent und werden nach dem gleichen
Verfahren (Katalogisierung, Sacherschließung, Foliierung und Anbringen von Besitz-,
Sicherungs- und Signaturetiketten) bearbeitet. Daher kann man später weder am Medium
noch an der Katalogaufnahme erkennen, ob es sich um ein geschenktes oder um ein
gekauftes Exemplar handelt. Für die spätere Nutzung ist dies ohnehin nicht relevant.
- Die für die Aufnahme in den Bibliotheksbestand nicht geeigneten Medien werden für den
Bücherflohmarkt zurückgelegt. Wenn Sie auch dort nicht verkäuflich sind, werden sie
später entsorgt. Es lässt sich nicht feststellen, ob und wann ein Medium verkauft wurde,
da bei Zahlung am Kassenautomaten nur die Anzahl der Exemplare, nicht aber Autor
oder Titel registriert werden.
Weder die Annahme der Geschenke noch die Verwertungsentscheidung werden
dokumentiert, da der Arbeitsaufwand personell nicht leistbar ist. Daher ist es auch nicht
möglich, nach Abgabe der Mediengeschenke Auskunft darüber zu geben, was mit den
einzelnen Medien geschehen ist. Nur in ganz wenigen Einzelfällen - bei sehr hochwertigen
Geschenken und nach vorheriger Absprache - werden Spendenquittungen ausgestellt.
Jedes andere Verfahren - Quittungsausgaben, Rückmeldung an den Schenkenden oder
sogar die Rückgabe, wenn die Entscheidung gegen die Einarbeitung in den Bestand fällt –
wäre zu aufwendig. Für die Medien, die aus fachlichen Gründen nicht in den Bestand der
Stadtbücherei aufgenommen werden können, ein eigenes Erfassungssystem einzurichten,
wäre unwirtschaftlich und angesichts rückläufiger Mitarbeiterzahlen nicht zu leisten.
Es ist daher zurzeit nicht möglich, das oben beschriebene Verfahren zu ändern.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 3 Vorlage Nr. 20140006
Stadtamt
(46) 2480
TOP/akt. Beratung