Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
25.12.14, 13:24
Aktualisiert
27.01.18, 11:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Ku
(3511)
Vorlage Nr. 20132715
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Situation auf dem jüdischen Teil des Friedhofes Wiemelhausen
hier: Zustand der Grabmale
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Ausschuss für Kultur und Sport
Sitzungstermin
akt.
Beratung
28.11.2013
07.02.2014
Anlagen
Wortlaut
Bei einer turnusmäßigen Begehung im Juli 2013 im Rahmen der Standsicherheitskontrollen
der Grabmale wurde festgestellt, dass auf dem jüdischen Teil des Friedhofes in
Wiemelhausen 35 Steine nicht mehr die erforderliche Standsicherheit aufweisen. Daraufhin
wurden umgehend Maßnahmen zur Sicherung der Steine zur Vermeidung von Unfällen
durchgeführt
Nach dieser sofortigen Sicherung der Gefahrenstellen durch den Technischen Betrieb hat
das Umwelt- und Grünflächenamt zunächst versucht, etwaige Nutzungsberechtigte ausfindig
zu machen. Diese Ermittlungen waren allerdings erfolglos.
Um die Standsicherheit wieder herzustellen, sollte eine entsprechende Ausschreibung zur
Beauftragung eines Fachunternehmens erstellt werden. Zu diesem Zweck fand eine zweite
Begehung Anfang September zur Ermittlung der Fundamentgrößen statt.
Bei dieser Begehung wurde dann festgestellt, dass bei einigen Steinen nicht nur eine
Unfallgefahr (Standsicherheit) besteht, sondern an einigen Steinen auch größere Schäden
an der Substanz der Steine (Kunststein löst sich auf, Beschriftungen fallen ab; sind nicht
mehr lesbar, beschriftete Glaseinlagen sind kaputt) erkennbar wurden.
Daraufhin wurde die Untere Denkmalbehörde eingeschaltet.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Ku
(3511)
Vorlage Nr. 20132715
Am 27.09.13 fand daraufhin eine Begehung mit Vertretern der Unteren Denkmalbehörde
und der Denkmalbehörde Münster statt.
Dabei wurde festgehalten, dass hier auch aus denkmalpflegerischer Sicht
Handlungsbedarf besteht.
dringender
Es bleibt festzuhalten:
•
Da keine Nutzungsberechtigen ermittelt werden konnten, ist die Stadt Bochum in der
Pflicht die Steine zu unterhalten.
•
Die Steine sind derzeit gesichert, so dass keine akuten Unfallgefahren von Ihnen
ausgehen.
•
Es ist beabsichtigt, einen Förderantrag an die Stiftung deutsche Denkmalpflege zu
stellen.
•
Hierzu ist es erforderlich, eine detailliere Bestandsaufnahme unter
denkmalpflegerischen Gesichtspunkten durchzuführen, notwendige und geeignete
Maßnahmen zu beschreiben und eine entspr. Kostenschätzung zu erstellen.
•
Um das Verfahren zur Wiederherstellung eines "ordnungsgemäßen" Zustandes zu
beschleunigen ist beabsichtigt, die vorgenannte Bestandsaufnahme zeitnah extern
zu vergeben. Die Vergabe befindet sich derzeit in Vorbereitung.