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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
25.12.14, 13:24
Aktualisiert
27.01.18, 11:17

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Ku (3511) Vorlage Nr. 20132715 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Situation auf dem jüdischen Teil des Friedhofes Wiemelhausen hier: Zustand der Grabmale Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Ausschuss für Kultur und Sport Sitzungstermin akt. Beratung 28.11.2013 07.02.2014 Anlagen Wortlaut Bei einer turnusmäßigen Begehung im Juli 2013 im Rahmen der Standsicherheitskontrollen der Grabmale wurde festgestellt, dass auf dem jüdischen Teil des Friedhofes in Wiemelhausen 35 Steine nicht mehr die erforderliche Standsicherheit aufweisen. Daraufhin wurden umgehend Maßnahmen zur Sicherung der Steine zur Vermeidung von Unfällen durchgeführt Nach dieser sofortigen Sicherung der Gefahrenstellen durch den Technischen Betrieb hat das Umwelt- und Grünflächenamt zunächst versucht, etwaige Nutzungsberechtigte ausfindig zu machen. Diese Ermittlungen waren allerdings erfolglos. Um die Standsicherheit wieder herzustellen, sollte eine entsprechende Ausschreibung zur Beauftragung eines Fachunternehmens erstellt werden. Zu diesem Zweck fand eine zweite Begehung Anfang September zur Ermittlung der Fundamentgrößen statt. Bei dieser Begehung wurde dann festgestellt, dass bei einigen Steinen nicht nur eine Unfallgefahr (Standsicherheit) besteht, sondern an einigen Steinen auch größere Schäden an der Substanz der Steine (Kunststein löst sich auf, Beschriftungen fallen ab; sind nicht mehr lesbar, beschriftete Glaseinlagen sind kaputt) erkennbar wurden. Daraufhin wurde die Untere Denkmalbehörde eingeschaltet. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Ku (3511) Vorlage Nr. 20132715 Am 27.09.13 fand daraufhin eine Begehung mit Vertretern der Unteren Denkmalbehörde und der Denkmalbehörde Münster statt. Dabei wurde festgehalten, dass hier auch aus denkmalpflegerischer Sicht Handlungsbedarf besteht. dringender Es bleibt festzuhalten: • Da keine Nutzungsberechtigen ermittelt werden konnten, ist die Stadt Bochum in der Pflicht die Steine zu unterhalten. • Die Steine sind derzeit gesichert, so dass keine akuten Unfallgefahren von Ihnen ausgehen. • Es ist beabsichtigt, einen Förderantrag an die Stiftung deutsche Denkmalpflege zu stellen. • Hierzu ist es erforderlich, eine detailliere Bestandsaufnahme unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten durchzuführen, notwendige und geeignete Maßnahmen zu beschreiben und eine entspr. Kostenschätzung zu erstellen. • Um das Verfahren zur Wiederherstellung eines "ordnungsgemäßen" Zustandes zu beschleunigen ist beabsichtigt, die vorgenannte Bestandsaufnahme zeitnah extern zu vergeben. Die Vergabe befindet sich derzeit in Vorbereitung.