Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 41 (25 32)
Vorlage Nr. 20132851
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 22.11.2013
Bezeichnung der Vorlage
Plaketten („Denkmal NRW„) an denkmalgeschützten Gebäuden
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Sport
Sitzungstermin
akt.
Beratung
07.02.2014
Anlagen
Wortlaut
Verteilung von Denkmalplaketten:
Bei jeder neuen Unterschutzstellung eines Baudenkmals erhält der jeweilige
Denkmaleigentümer von der Unteren Denkmalbehörde eine Denkmalplakette nebst
Urkunde. Plakette und Urkunde werden entweder zusammen mit dem Bescheid auf dem
Postweg verschickt oder können vom Eigentümer persönlich im Amt abgeholt werden. Die
Plaketten haben die Funktion, Denkmäler für die Öffentlichkeit als solche kenntlich zu
machen und die Bürgerinnen und Bürger für die historische Substanz zu sensibilisieren.
Die Anbringung der Denkmalplakette liegt beim Eigentümer des Baudenkmals. Die Untere
Denkmalbehörde hat sich das Ziel gesetzt, so viele Denkmaleigentümer wie möglich zur
Anbringung dieser Plaketten zu motivieren, da diese nicht nur das öffentliche Interesse auf
die historische Bausubstanz lenken, sondern gleichzeitig auch eine Darstellung der positiven
Grundeinstellung des Eigentümers gegenüber dem Denkmalschutz ausdrücken.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 41 (25 32)
Vorlage Nr. 20132851
In den letzten Jahren führte ein Lieferengpass von Plaketten, die vom Ministerium für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bezogen
werden dazu, dass nicht bei jeder neuen Unterschutzstellung eine Denkmalplakette
vergeben werden konnte. Dies hatte zur Folge, dass heute nicht jedes Baudenkmal über
eine Denkmalplakette verfügt. Deshalb macht die Untere Denkmalbehörde
Denkmaleigentümer bei Außenterminen auf fehlende Plaketten aufmerksam und wirbt um
deren Anbringung.