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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:17

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1889) Vorlage Nr. 20140064 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Haus- und Badeordnung für die Bochumer Bäder Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Sport Sitzungstermin akt. Beratung 07.02.2014 Anlagen Anlage 1 Haus- und Badeordnung Anlage 2 Synopse alt - neu Wortlaut Die letzte Änderung der Haus- und Badeordnung datiert vom 01.03.2007. Sie entspricht in einigen Bereichen nicht mehr den Anforderungen an den heutigen Badebetrieb. Zahlreiche Veränderungen haben Auswirkungen auf die notwendigen Regelungen in den städtischen Bädern. Seit 2010 wurden zahlreiche Maßnahmen in den Bädern umgesetzt. Dazu gehörte die Einführung eines neuen Kassensystems verbunden mit Zeittarifen, die Schlüsselübertragung an Vereine außerhalb der Öffnungszeiten, aber auch das Einrichten von Aquakursen, die besondere Rücksichtnahme unter den Nutzergruppen erfordern. Hinzu kam ein in den vergangenen Jahren sehr sensibel betriebenes Beschwerdemanagement. Nach Austausch mit zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern wurden Anregungen und Verbesserungsvorschläge ausgewertet und soweit möglich berücksichtigt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1889) Vorlage Nr. 20140064 Hieraus folgte das Erfordernis bestehende Regelungen ausführlicher und soweit zulässig, auch kundenfreundlicher zu formulieren oder zu ergänzen. Der neue Text soll zu Beginn der Freibadsaison 2014 in allen Bädern auch in den verbreiteten Fremdsprachen vorliegen. Die Verwaltung beabsichtigt, die beigefügte Neufassung, die in Abstimmung mit der Rechtsverwaltung erarbeitet wurde, unter Aufhebung der derzeitigen Badeordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft zu setzen.