Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
215 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 2 (1833)
Vorlage Nr. 20140016
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfragen der CDU-Fraktion zur 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am
22.11.2013, Vorlage-Nr. 20132708, TOP 6.3 und Vorlage-Nr. 20132785, TOP 6.4
Bezeichnung der Vorlage
Vereinssport in Schulturnhallen und Schlüsselgewalt für Sportvereine, HSK 2014 ff.
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Sport
Sitzungstermin
akt.
Beratung
07.02.2014
Anlagen
Wortlaut
In der o.g. Sitzung stellt die CDU-Fraktion zu beiden Themen verschiedene Fragen. Vor der
Beantwortung der einzelnen Fragen ist grundsätzlich auf folgendes hinzuweisen:
Die Arbeitsgruppe zur Sicherung und Weiterentwicklung des HSK 2014 ff. hat sich am
16.10.13 mit der erforderlichen Kompensation verschiedener nicht zu realisierender HSKMaßnahmen beschäftigt.
Zur Kompensation wurden der Verwaltung seitens der Arbeitsgruppe mehrere neue HSKMaßnahmen für 2014 zur Prüfung vorgeschlagen. Der Prüfauftrag wurde vom HaFa am
13.11.13 und vom Rat am 19.12.13 beschlossen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 2 (1833)
Vorlage Nr. 20140016
Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten u.a. aus der
Produktgruppe 2.21 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen –
Standortoptimierungen Sportflächen
-
ab 2017 jährlich
200.000 EUR
Begründung:
Insbesondere im Zuge von Schulstandortschließungen sollen ebenfalls verstärkt
Schulturnhallen aufgegeben werden, um die frei werdenden Flächen vermarktbar zu
machen. Außerdem können so Betriebskosten gespart werden, da freie Kapazitäten in
anderen Turnhallen oder ggf. neu zu errichtende Mehrfachturnhallen nach aktuellem
energetischen Standard genutzt werden können.
Schlüsselgewalt für Sportvereine
-
ab 2016 jährlich
300.000 EUR
Begründung:
Durch eine konsequente Einführung der Schlüsselgewalt für Sportvereine in
Schulsporthallen können Hausmeisterkapazitäten abgebaut werden. Die bezifferte jährliche
Einsparung umfasst nur Personalaufwendungen.
Aus Sicht der Sportverwaltung ist dazu zunächst auf folgendes hinzuweisen:
Alle Bochumer Sporthallen werden durch den Schul- und Vereinssport genutzt. Der für den
Trainings- und Wettkampfbetrieb des Vereinssports festgestellte Auslastungsgrad aller
Hallen beträgt nach der Sportverhaltens-Studie der TU Wuppertal aus dem Jahr 2007 ca.
89,7 %, im Bereich der Mehrfach-Hallen über 96 %. Nicht berücksichtigt hierbei wurden
Trainingsmöglichkeiten anderer Fachämter, z.B. Feuerwehr und Betriebssport.
Freie Kapazitäten sind daher so gut wie nicht vorhanden, eine Verlagerung kann in keinem
Fall eins zu eins erfolgen und wird daher mit erheblichen Einschränkungen der Schulsport-,
Trainings- und Wettkampfzeiten verbunden sein. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass
verschiedene Sportarten nur in einer 3-fach-Halle ausgeübt werden können (s. vorheriger
Absatz). Inwieweit durch Neubauten zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung stehen werden,
kann z.Zt. nicht gesagt werden.
Mit Einführung einer Schlüsselgewalt für Sportvereine entfällt für die Sporthallen die
„Objektbetreuung“ durch städtisches Personal. Da diese Betreuung unabdingbar für den
Status des Betriebes gewerblicher Art ist, muss der Wegfall der Vorsteuererstattung für alle
Sachaufwendungen berücksichtigt werden.
Bisher nicht betrachtet wurden evtl. haftungsrechtliche Auswirkungen (Personen- und
Sachschäden).
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 3 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 2 (1833)
Vorlage Nr. 20140016
Die konkreten Fragen zum „Vereinssport in Schulturnhallen“ aus der o.a. Sitzung werden
nachstehend soweit möglich beantwortet.
1.
2.
„Welche Hallen, die im Eigentum des Schulverwaltungsamtes sind, werden derzeit
von welchen Vereinen in welchem Umfang genutzt?
Welche dieser Hallen sind derzeit gesperrt? Wie lange dauern diese Sperrungen?
Eine komplette Übersicht wird z.Zt. anhand der vorliegenden, auf Zuweisungen
beruhenden Belegungen und der bekannten Sperrzeiten für alle Hallen erstellt. Nach
Abstimmung dieser Übersicht mit dem Schulverwaltungsamt und den Zentralen
Diensten werden diese Pkt. in der nächsten Sitzung des KUS beantwortet.
3.
Im Rahmen der HSK-Konsolidierungsmaßnahmen „Standortoptimierungen
Sportflächen“ sollen zukünftig verstärkt Schulturnhallen aufgegeben werden, um die
frei werdenden Flächen vermarktbar zu entwickeln. Außerdem können so
Betriebskosten gespart werden.
a)
Wann wird dem KUS ein entsprechendes Konzept vorgestellt?
b)
Wann, wie und von welchem Amt werden die betroffenen Vereine informiert?
Es handelt sich bei den o.a. HSK-Kompensationsmaßnahmen um Maßnahmen aus
dem Etat des Schulverwaltungsamtes.
Die Arbeitsgruppe „Schulstandorte“ beschäftigt sich seit langem unter Beteiligung der
StA 40 und 52 mit verschiedenen Schulstandorten (mit und ohne Turnhallen).
Grundlage dieser Gespräche war bisher, dass die vorhandene Turnhallenkapazität
grundsätzlich erhalten bleiben muss, um den Schul- und Vereinssport weiterhin
sicher zu stellen. Konkrete Einzel-Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die Turnhallen
betreffen, liegen bislang nicht vor. Nach Vorliegen evtl. Ergebnisse kann dem KUS
erst ein Konzept vorgelegt werden.
4.
Wie kann die Kommunikation zwischen allen Beteiligten (Schulverwaltungsamt,
Vereinen, Sport- und Bäderamt) zukünftig und dauerhaft verbessert werden?
Eine intensive Kommunikation mit den evtl. betroffenen Vereinen und den beteiligten
Fachämtern hat nach Auffassung der Verwaltung bislang immer stattgefunden und
soll natürlich auch zukünftig stattfinden.
Die dann ggf. betroffenen Vereine werden in die anzustellenden Überlegungen von
Beginn an durch das Sport- und Bäderamt einbezogen und umfassend informiert.
Hier kann auf die bisher gemachten Erfahrungen aus den Schließungen der Hallen
Bramheide und Westring zurück gegriffen werden., da in diesen Fällen eine gut
Abstimmung und eine durchaus zufrieden stellende Verlegung erfolgte
(Einzelgespräche und Gespräche mit Bürgerbeteiligungen).
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 4 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 2 (1833)
Vorlage Nr. 20140016
Zur Beantwortung der nachstehend aufgeführten Fragen zur „Schlüsselgewalt für
Sportvereine“ aus der o.a. Sitzung wird zunächst auf die Ausführungen zu den HSKMaßnahmen und auf die Beantwortung zu Vereinssport in Schulturnhallen hingewiesen.
Ein Konzept kann nur zusammenhängend nach Vorliegen konkreter Ergebnisse erstellt und
vorgelegt werden.
Die folgenden Fragen werden dann zur gegebener Zeit in die Beantwortung bzw. das
Konzept einbezogen:
1.
Für welche Hallen soll diese Regelung gelten?
2.
Viele Hallen werden von mehreren Vereinen genutzt. Erhalten alle Nutzer einen
Schlüssel?
3.
Wann kann in den Fachausschüssen mit der Vorstellung eines Konzeptes gerechnet
werden?