Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
215 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:23

öffnen download melden Dateigröße: 215 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 2 (1833) Vorlage Nr. 20140016 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfragen der CDU-Fraktion zur 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 22.11.2013, Vorlage-Nr. 20132708, TOP 6.3 und Vorlage-Nr. 20132785, TOP 6.4 Bezeichnung der Vorlage Vereinssport in Schulturnhallen und Schlüsselgewalt für Sportvereine, HSK 2014 ff. Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Sport Sitzungstermin akt. Beratung 07.02.2014 Anlagen Wortlaut In der o.g. Sitzung stellt die CDU-Fraktion zu beiden Themen verschiedene Fragen. Vor der Beantwortung der einzelnen Fragen ist grundsätzlich auf folgendes hinzuweisen: Die Arbeitsgruppe zur Sicherung und Weiterentwicklung des HSK 2014 ff. hat sich am 16.10.13 mit der erforderlichen Kompensation verschiedener nicht zu realisierender HSKMaßnahmen beschäftigt. Zur Kompensation wurden der Verwaltung seitens der Arbeitsgruppe mehrere neue HSKMaßnahmen für 2014 zur Prüfung vorgeschlagen. Der Prüfauftrag wurde vom HaFa am 13.11.13 und vom Rat am 19.12.13 beschlossen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 2 (1833) Vorlage Nr. 20140016 Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten u.a. aus der Produktgruppe 2.21 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen – Standortoptimierungen Sportflächen - ab 2017 jährlich 200.000 EUR Begründung: Insbesondere im Zuge von Schulstandortschließungen sollen ebenfalls verstärkt Schulturnhallen aufgegeben werden, um die frei werdenden Flächen vermarktbar zu machen. Außerdem können so Betriebskosten gespart werden, da freie Kapazitäten in anderen Turnhallen oder ggf. neu zu errichtende Mehrfachturnhallen nach aktuellem energetischen Standard genutzt werden können. Schlüsselgewalt für Sportvereine - ab 2016 jährlich 300.000 EUR Begründung: Durch eine konsequente Einführung der Schlüsselgewalt für Sportvereine in Schulsporthallen können Hausmeisterkapazitäten abgebaut werden. Die bezifferte jährliche Einsparung umfasst nur Personalaufwendungen. Aus Sicht der Sportverwaltung ist dazu zunächst auf folgendes hinzuweisen: Alle Bochumer Sporthallen werden durch den Schul- und Vereinssport genutzt. Der für den Trainings- und Wettkampfbetrieb des Vereinssports festgestellte Auslastungsgrad aller Hallen beträgt nach der Sportverhaltens-Studie der TU Wuppertal aus dem Jahr 2007 ca. 89,7 %, im Bereich der Mehrfach-Hallen über 96 %. Nicht berücksichtigt hierbei wurden Trainingsmöglichkeiten anderer Fachämter, z.B. Feuerwehr und Betriebssport. Freie Kapazitäten sind daher so gut wie nicht vorhanden, eine Verlagerung kann in keinem Fall eins zu eins erfolgen und wird daher mit erheblichen Einschränkungen der Schulsport-, Trainings- und Wettkampfzeiten verbunden sein. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass verschiedene Sportarten nur in einer 3-fach-Halle ausgeübt werden können (s. vorheriger Absatz). Inwieweit durch Neubauten zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung stehen werden, kann z.Zt. nicht gesagt werden. Mit Einführung einer Schlüsselgewalt für Sportvereine entfällt für die Sporthallen die „Objektbetreuung“ durch städtisches Personal. Da diese Betreuung unabdingbar für den Status des Betriebes gewerblicher Art ist, muss der Wegfall der Vorsteuererstattung für alle Sachaufwendungen berücksichtigt werden. Bisher nicht betrachtet wurden evtl. haftungsrechtliche Auswirkungen (Personen- und Sachschäden). Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 2 (1833) Vorlage Nr. 20140016 Die konkreten Fragen zum „Vereinssport in Schulturnhallen“ aus der o.a. Sitzung werden nachstehend soweit möglich beantwortet. 1. 2. „Welche Hallen, die im Eigentum des Schulverwaltungsamtes sind, werden derzeit von welchen Vereinen in welchem Umfang genutzt? Welche dieser Hallen sind derzeit gesperrt? Wie lange dauern diese Sperrungen? Eine komplette Übersicht wird z.Zt. anhand der vorliegenden, auf Zuweisungen beruhenden Belegungen und der bekannten Sperrzeiten für alle Hallen erstellt. Nach Abstimmung dieser Übersicht mit dem Schulverwaltungsamt und den Zentralen Diensten werden diese Pkt. in der nächsten Sitzung des KUS beantwortet. 3. Im Rahmen der HSK-Konsolidierungsmaßnahmen „Standortoptimierungen Sportflächen“ sollen zukünftig verstärkt Schulturnhallen aufgegeben werden, um die frei werdenden Flächen vermarktbar zu entwickeln. Außerdem können so Betriebskosten gespart werden. a) Wann wird dem KUS ein entsprechendes Konzept vorgestellt? b) Wann, wie und von welchem Amt werden die betroffenen Vereine informiert? Es handelt sich bei den o.a. HSK-Kompensationsmaßnahmen um Maßnahmen aus dem Etat des Schulverwaltungsamtes. Die Arbeitsgruppe „Schulstandorte“ beschäftigt sich seit langem unter Beteiligung der StA 40 und 52 mit verschiedenen Schulstandorten (mit und ohne Turnhallen). Grundlage dieser Gespräche war bisher, dass die vorhandene Turnhallenkapazität grundsätzlich erhalten bleiben muss, um den Schul- und Vereinssport weiterhin sicher zu stellen. Konkrete Einzel-Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die Turnhallen betreffen, liegen bislang nicht vor. Nach Vorliegen evtl. Ergebnisse kann dem KUS erst ein Konzept vorgelegt werden. 4. Wie kann die Kommunikation zwischen allen Beteiligten (Schulverwaltungsamt, Vereinen, Sport- und Bäderamt) zukünftig und dauerhaft verbessert werden? Eine intensive Kommunikation mit den evtl. betroffenen Vereinen und den beteiligten Fachämtern hat nach Auffassung der Verwaltung bislang immer stattgefunden und soll natürlich auch zukünftig stattfinden. Die dann ggf. betroffenen Vereine werden in die anzustellenden Überlegungen von Beginn an durch das Sport- und Bäderamt einbezogen und umfassend informiert. Hier kann auf die bisher gemachten Erfahrungen aus den Schließungen der Hallen Bramheide und Westring zurück gegriffen werden., da in diesen Fällen eine gut Abstimmung und eine durchaus zufrieden stellende Verlegung erfolgte (Einzelgespräche und Gespräche mit Bürgerbeteiligungen). Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 2 (1833) Vorlage Nr. 20140016 Zur Beantwortung der nachstehend aufgeführten Fragen zur „Schlüsselgewalt für Sportvereine“ aus der o.a. Sitzung wird zunächst auf die Ausführungen zu den HSKMaßnahmen und auf die Beantwortung zu Vereinssport in Schulturnhallen hingewiesen. Ein Konzept kann nur zusammenhängend nach Vorliegen konkreter Ergebnisse erstellt und vorgelegt werden. Die folgenden Fragen werden dann zur gegebener Zeit in die Beantwortung bzw. das Konzept einbezogen: 1. Für welche Hallen soll diese Regelung gelten? 2. Viele Hallen werden von mehreren Vereinen genutzt. Erhalten alle Nutzer einen Schlüssel? 3. Wann kann in den Fachausschüssen mit der Vorstellung eines Konzeptes gerechnet werden?