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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
142 kB
Erstellt
25.12.14, 13:29
Aktualisiert
27.01.18, 11:23

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1841) Vorlage Nr. 20140107 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der UWG-Fraktion zur 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 22.11.2013, Vorlage-Nr. 20132807, TOP 6.6 Bezeichnung der Vorlage Sportplatz Dickebankstraße hier: SW Wattenscheid 08 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Sport Sitzungstermin akt. Beratung 07.02.2014 Anlagen Wortlaut In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport fragt die UWG-Fraktion an: „Es war von der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport zugesagt worden, eine Vorlage zu fertigen, in der die dem o.g. Verein zugesagten Mittel schlussendlich beschlossen werden sollten. Vor diesem Hintergrund fragt die UWG-Ratsfraktion: Hat es zwischenzeitlich eine Verständigung mit dem o.g Verein gegeben? In der Vorlage Nr. 20132033 hat die Sportverwaltung mitgeteilt, einen Betrag von bis zu 200.000 EUR für die Renovation des Tennenplatzes an der Sportanlage Dickebankstrasse in Bochum-Wattenscheid-Südfeldmark zur Verfügung zu stellen, um eine Verbesserung der gegenwärtigen Spiel- und Trainingssituation zu erreichen. Die geplante Renovation ist weiterhin Bestandteil der Investitionsabsichten aus Mitteln der Sportpauschale. Dies wurde gegenüber dem Verein – im Rahmen eines Informationsgesprächs am 15.1.2014 - nochmals bekräftigt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 52 1 (1841) Vorlage Nr. 20140107 Die Verwaltung wird in der Sitzung des Ausschusses im März 2014 eine Mitteilung über die beabsichtigte Verwendung der für Zwecke der Sportpauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2014 vorlegen. Wann ist mit einer Vorlage zu rechnen? Im Vorgriff auf die Umsetzung der vorgenannten Maßnahme wurde eine Grubenbildeinsichtnahme – zur Klärung der Bergbausituation – beauftragt. Dem vorliegenden Bericht zur Folge, kann davon ausgegangen werden, dass sich der Bearbeitungsabschnitt nicht im Gefährdungsbereich befindet. In einem weiteren Schritt wird eine geologische Untersuchung über die oberflächennahe Bodenstruktur eingeholt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung dienen als Grundlage für die fachguterachtliche Bewertung und Ausführungsempfehlung sowie für die Ermittlung des endgültigen Renovationsumfangs. Sobald diese Informationen vorliegen, wird die Sportverwaltung über die Kosten informieren und – unter dem Vorbehalt der aufsichtbehördlichen Genehmigung des Haushaltes 2014 – einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen.