Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
142 kB
Erstellt
25.12.14, 13:29
Aktualisiert
27.01.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 1 (1841)
Vorlage Nr. 20140107
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der UWG-Fraktion zur 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am
22.11.2013, Vorlage-Nr. 20132807, TOP 6.6
Bezeichnung der Vorlage
Sportplatz Dickebankstraße
hier: SW Wattenscheid 08
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Sport
Sitzungstermin
akt.
Beratung
07.02.2014
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport fragt die UWG-Fraktion an:
„Es war von der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport zugesagt
worden, eine Vorlage zu fertigen, in der die dem o.g. Verein zugesagten Mittel
schlussendlich beschlossen werden sollten.
Vor diesem Hintergrund fragt die UWG-Ratsfraktion:
Hat es zwischenzeitlich eine Verständigung mit dem o.g Verein gegeben?
In der Vorlage Nr. 20132033 hat die Sportverwaltung mitgeteilt, einen Betrag von bis zu
200.000 EUR für die Renovation des Tennenplatzes an der Sportanlage Dickebankstrasse
in Bochum-Wattenscheid-Südfeldmark zur Verfügung zu stellen, um eine Verbesserung der
gegenwärtigen Spiel- und Trainingssituation zu erreichen.
Die geplante Renovation ist weiterhin Bestandteil der Investitionsabsichten aus Mitteln der
Sportpauschale. Dies wurde gegenüber dem Verein – im Rahmen eines
Informationsgesprächs am 15.1.2014 - nochmals bekräftigt.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 1 (1841)
Vorlage Nr. 20140107
Die Verwaltung wird in der Sitzung des Ausschusses im März 2014 eine Mitteilung über die
beabsichtigte Verwendung der für Zwecke der Sportpauschale zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel 2014 vorlegen.
Wann ist mit einer Vorlage zu rechnen?
Im Vorgriff auf die Umsetzung der vorgenannten Maßnahme wurde eine
Grubenbildeinsichtnahme – zur Klärung der Bergbausituation – beauftragt. Dem
vorliegenden Bericht zur Folge, kann davon ausgegangen werden, dass sich der
Bearbeitungsabschnitt nicht im Gefährdungsbereich befindet.
In einem weiteren Schritt wird eine geologische Untersuchung über die oberflächennahe
Bodenstruktur eingeholt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung dienen als Grundlage für die
fachguterachtliche Bewertung und Ausführungsempfehlung sowie für die Ermittlung des
endgültigen Renovationsumfangs.
Sobald diese Informationen vorliegen, wird die Sportverwaltung über die Kosten informieren
und – unter dem Vorbehalt der aufsichtbehördlichen Genehmigung des Haushaltes 2014 –
einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen.