Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
189 kB
Erstellt
25.12.14, 13:29
Aktualisiert
27.01.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 2 (1833)
Vorlage Nr. 20140009
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der UWG-Ratsfraktion, zur 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am
22.11.2013, Vorlage-Nr. 20132808, TOP 6.7
Bezeichnung der Vorlage
Verkauf des bebauten Grundstückes Höntroper Str. 71
hier: Sporthalle (siehe Vorlage 20122782)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Sport
Sitzungstermin
akt.
Beratung
07.02.2014
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung des KUS am 22.11.13 fragte die UWG-Ratsfraktion wie folgt an:
„Wie ist der Stand der Beratungen im Hinblick auf die Sicherung jener Sportaktivitäten, die
heute in der o.g. Sporthalle durchgeführt werden?“
Anmerkung: Ohne eine ausreichende Klärung wird das Grundstücksgeschäft wohl nicht
zustande kommen.
Eine vergleichbare Anfrage hat die SPD-Bezirksfraktion WAT in der Sitzung am 08.10.13
wie folgt gestellt:
„Kann die Verwaltung bis zum Ende des Jahres 2014 der Bezirksvertretung belastbar
darstellen, wie die konkrete Deckung der bislang notwendigen Hallennutzungskapazitäten
ortsnah erfolgen kann?
Falls nein bitten wir um Mitteilung der Hinderungsgründe.“
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 2 (1833)
Vorlage Nr. 20140009
Diese Anfrage wurde zur Sitzung der BV WAT am 03.12.13 beantwortet.
„Eine „belastbare Darstellung, wie die konkrete Deckung der bislang notwendigen
Hallennutzungskapazitäten ortsnah erfolgen kann“, ist zum jetzigen Zeitpunkt und
voraussichtlich auch zum Ende des Jahres 2014 noch nicht möglich.
Es wird seitens der Sportverwaltung mit allen verfügbaren Hallen-Kapazitäten versucht, die
notwendigen Kapazitäten zu decken. Ob dies Ende 2017 dann 1:1 möglich sein wird, kann
derzeit nicht beurteilt werden.
Diese Einschränkung gilt ebenfalls für eine gewünschte ortsnahe Deckung der
Hallenkapazitäten, da über die Ende 2017 noch zur Verfügung stehenden Hallen derzeit
keine Aussage möglich ist. Hier sind insbesondere die Ergebnisse der AG Schulstandorte
und der Kompensationsvorschläge HSK 2014 einzubeziehen.
Ob Ende 2017 zusätzliche Hallenkapazitäten durch Neubauten zur Verfügung stehen
werden, kann derzeit ebenfalls nicht beurteilt werden.
Die Sportverwaltung geht vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den geschlossenen TH
Bramheide und Westring jedoch auch in diesem Fall davon aus, dass eine verträgliche
Lösung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Vereinen und der Schulverwaltung
gefunden werden kann.“
Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen.
Aus Sicht der Sportverwaltung hat sich dieser Sachstand nicht verändert.
Bezüglich der Anmerkung ist darauf hinzuweisen, dass in der Sitzung der BV WAT am
03.12.13 folgende Anfrage gestellt wurde:
„Die Verwaltung möge bitte die Voraussetzung dafür schaffen, dass ein Teilverkauf (ohne
Turnhalle) ermöglicht wird.
Die SPD-Fraktion fragt an:
Wie könnte das bewerkstelligt werden?“
Die Anfrage wird durch StA 62 beantwortet. Die Beantwortung dieser Anfrage wird auch dem
KUS zur Kenntnis gegeben.
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