Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Grabdenkmal.pdf
Größe
970 kB
Erstellt
25.12.14, 13:28
Aktualisiert
27.01.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion
im Rat der Stadt Bochum
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
12. Dezember 2013
Anfrage zur Sitzung des
1. Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 12. Dezember 2013
2. Ausschusses für Kultur und Sport am 7. Februar 2014
hier: Erhaltung einer Grabplatte von besonderer künstlerischer Bedeutung (Hauptfriedhof am Freigrafendamm, Feld 0016, Grabstätte 0012)
Die Unterzeichner bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist das Objekt ein Baudenkmal im Sinne des DSchG NRW? (Wir bitten, dies
durch die Untere Denkmalbehörde prüfen zu lassen.)
2. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die oben näher bezeichnete Grabplatte von hoher künstlerischer Qualität, aber auch von besonderer Originalität
und in Bochum in ihrer Art wahrscheinlich einmalig, alles in allem also mindestens ein Kulturdenkmal ist?
3. Auch unabhängig von der Denkmalseigenschaft im Sinne des DSchG NRW
dürfte es aus den genannten Aspekten (hohe künstlerische Qualität und besondere Originalität) erhaltenswert sein. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit,
es zu erhalten, wenn das Nutzungsrecht an der Grabstätte abgelaufen und
nicht erneuert worden ist?
Herr Prof. Dr. Bernard Andreae, Begründer der Kunstsammlungen der RuhrUniversität Bochum, hat mit Schreiben vom 4. Dezember 2013 an das Umwelt- und
Grünflächenamt sowie an das Kulturdezernat der Stadt die künstlerische Bedeutung
des o.a. Grabdenkmals begründet. Auf diese Begründung weisen wir hin und fügen
als Anlage eine Abschrift des Briefes bei.
Zusätzlich zu den überzeugenden Argumenten von Herrn Prof. Andreae sehen wir in
der Wiedergabe des Sonetts auch einen Anklang an jene Shakespeare-Tradition,
von der die darstellende Kunst in Bochum jahrzehntelang geprägt wurde und die
1973, als das Grabdenkmal entstand, in unserer Stadt noch sehr lebendig war. In
dem von dem Bochumer Künstler Heinrich Schroeteler entworfenen Grabdenkmal
wird auch diese Tradition sichtbar in einer ästhetisch schlichten, aber beeindrucken
Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de
den Form. Insofern verweist das Objekt in zweifacher Hinsicht auch auf die Bochumer Kulturgeschichte.
Jedenfalls erscheint uns seine kulturelle Bedeutung so groß, dass im Falle des beabsichtigten Abbruchs die Frage seines Erhalts in den parlamentarisch maßgeblichen
Fachausschüssen des Rates erörtert werden sollte. Wir bitten darum, vor dem Abschluss der entsprechenden Beratungen keine „vollendeten Tatsachen“ zu schaffen.
Anlagen:
Text des Briefes von Herrn Prof. Dr. Bernard Andreae
Fotos der Grabstätte
Lothar Gräfingholt
Ratsmitglied
Clemens Kreuzer
Sachkundiger Einwohner
Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de
4.12.2013
An die Oberbürgermeisterin
der Stadt Bochum
Umwelt und Grünflächenamt
c/o Frau Schöneberg, Zimmer 3.2.630
Technisches Rathaus
Hans Böckler-Str. 19
44777 Bochum
An den
Kulturdezernenten der Stadt Bochum
Herrn Bernhard Szafranek, Kulturbüro Bochum,
Westring 32
44777 Bochum.
Betr.: Hauptfriedhof Abt. 0000 Feld 0016 Reihe 00 Grabstätte 0012
Sehr geehrte Frau Schöneberg, sehr geehrter Herr Szafranek,
haben Sie vielen Dank für die Zusendung der Mitteilung über den
Ablauf des Nutzungsrechtes der oben genannten Grabstätte 0012.
Diese Grabstätte ist gekennzeichnet durch eine sehr schwere,
kunstvolle Granitplatte mit der Wiedergabe eines berühmten Sonetts
von William Shakespeare in Bronzelettern. In diesem Gedicht äußert
der Dichter den Wunsch, wenn er bestattet wird, seinen armen
Namen nicht zu nennen. Diese Inschrift des Grabes einer in Bochum
gut bekannten Persönlichkeit dürfte einmalig sein: Denn dem Gedicht
entsprechend ist ihr Name nicht auf dem Grabstein verzeichnet. Die
Grabplatte stellt auf jeden Fall ein bedeutendes, einzigartiges
Kunstwerk dar.
Als ehemaliger o. Professor der Archäologie an der RuhrUniversität Bochum und als Begründer der RUB Kunstsammlungen
sowie als Erster Direktor des Deutschen Archäologischen Instituts
Rom i. R. habe ich gründliche Erfahrung im Denkmalschutz.
Demgemäß erachte ich die Grabplatte 0012 des Bochumer Bildhauers
Heinrich Schröteler, der unter anderem die Bildnisse der Bochumer
Universitätsrektoren im Audimax der RUB gechaffen hat, als
unbedingt würdig für den Denkmalschutz.
Da der Denkmalschutz ohne Ende ist, hat es auch keinen Sinn,
das Nutzungsrecht des Grabes einmalig zu verlängern. Ich habe dies
in meinem vierundachtzigsten Lebensjahr auch nicht erwogen, da die
Grabplatte über meinen Tod hinaus geschützt werden muss. Sie hebt
die Bedeutung des Friedhofs als ganzen.
Die Grabplatte sollte auch nicht in ein Museum gestellt werden,
da sich ihr Sinn aus der GrabsteIle der Bochumer Obermedizinalrätin
Agnes Lackmann ergibt.
Frau Dr. Lackmann war eine in Bochum sehr
angesehene Persönlichkeit. Vor zwei Jahren wurde sie in
einer Ausstellung des Bochumer Stadtarchivs als eine der
fünf bekanntesten weiblichen Personen in den bisherigen
Diensten der Stadt geehrt.
Sie war es, die vor ihrem Tod den Wunsch geäußert
hatte, das ergreifende Sonett von William Shakespeare auf
ihren Grabstein zu setzen, auf dem sie nicht genannt werden
wollte. Sie hat diesen Grabstein nicht mehr selbst bestellen
und bezahlen können, sondern er wurde gestiftet. Die
kunstsinnigen Stifter, deren Namen nicht genannt werden
sollten, haben den Entwurf des Bildhauers Heinrich
Schröteler persönlich begutachtet und für gut befunden. Der
künstlerische Einfall, die granitene Grabplatte mit zum
Fußende hin ansteigenden Plattenstufen zu versehen, so
dass demjenigen der vor dem Grab steht, die bronzene
Inschriftplatte entgegen gehoben wird und er die Zeilen gut
lesen kann, ergab sich aus einer Diskussion mit dem
Bildhauer. Auch das verdeutlicht den künstlerischen Wert
dieses Denkmals, bei dem Auftraggeber, Schöpfer und
Betrachter des Kunstwerkes unmittelbar einbezogen wurden.
Die Stadt Bochum kann sich rühmen, bedeutende
zeitgenössische Kunstwerke zu besitzen und zur Anschauung
anzubieten. Ich erwähne nur das gewaltige Werk
>Terminal< von Richard Serra, Mitglied des Ordens Pour le
merite seit 2002, in dem das Stürzende das Fallende hält.
Die Stadt Bochum sollte nicht zulassen, dass ein nicht
weniger bedeutendes und ebenso an seinen Ort gebundenes
zeitgenössisches Kunstwerk von Heinrich
Schröteler > kostenlos entfernt und das Grab eingeebnet<
wird.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, sehr geehrte Frau Schöneberg
und sehr geehrter Herr Szafranek, wenn Sie sich das Anliegen
der Erhaltung dieses Kunstwerkes zu eigen machen und dieses
Schreiben allen für eine Entscheidung zuständigen
Persönlichkeiten in Bochum zur Kenntnis geben wollten.
Mit den freundlichsten Grüßen,
Anlage 2: Grabmal (Hauptfriedhof am Freigrafendamm, Feld 0016, Grabstätte 0012)
Anlage 3: Grabmal mit Shakespeare-Sonett