Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Grabdenkmal.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Grabdenkmal.pdf
Größe
970 kB
Erstellt
25.12.14, 13:28
Aktualisiert
27.01.18, 11:23

öffnen download melden Dateigröße: 970 kB

Inhalt der Datei

Fraktion im Rat der Stadt Bochum Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz 12. Dezember 2013 Anfrage zur Sitzung des 1. Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 12. Dezember 2013 2. Ausschusses für Kultur und Sport am 7. Februar 2014 hier: Erhaltung einer Grabplatte von besonderer künstlerischer Bedeutung (Hauptfriedhof am Freigrafendamm, Feld 0016, Grabstätte 0012) Die Unterzeichner bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist das Objekt ein Baudenkmal im Sinne des DSchG NRW? (Wir bitten, dies durch die Untere Denkmalbehörde prüfen zu lassen.) 2. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die oben näher bezeichnete Grabplatte von hoher künstlerischer Qualität, aber auch von besonderer Originalität und in Bochum in ihrer Art wahrscheinlich einmalig, alles in allem also mindestens ein Kulturdenkmal ist? 3. Auch unabhängig von der Denkmalseigenschaft im Sinne des DSchG NRW dürfte es aus den genannten Aspekten (hohe künstlerische Qualität und besondere Originalität) erhaltenswert sein. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, es zu erhalten, wenn das Nutzungsrecht an der Grabstätte abgelaufen und nicht erneuert worden ist? Herr Prof. Dr. Bernard Andreae, Begründer der Kunstsammlungen der RuhrUniversität Bochum, hat mit Schreiben vom 4. Dezember 2013 an das Umwelt- und Grünflächenamt sowie an das Kulturdezernat der Stadt die künstlerische Bedeutung des o.a. Grabdenkmals begründet. Auf diese Begründung weisen wir hin und fügen als Anlage eine Abschrift des Briefes bei. Zusätzlich zu den überzeugenden Argumenten von Herrn Prof. Andreae sehen wir in der Wiedergabe des Sonetts auch einen Anklang an jene Shakespeare-Tradition, von der die darstellende Kunst in Bochum jahrzehntelang geprägt wurde und die 1973, als das Grabdenkmal entstand, in unserer Stadt noch sehr lebendig war. In dem von dem Bochumer Künstler Heinrich Schroeteler entworfenen Grabdenkmal wird auch diese Tradition sichtbar in einer ästhetisch schlichten, aber beeindrucken Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 – Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de den Form. Insofern verweist das Objekt in zweifacher Hinsicht auch auf die Bochumer Kulturgeschichte. Jedenfalls erscheint uns seine kulturelle Bedeutung so groß, dass im Falle des beabsichtigten Abbruchs die Frage seines Erhalts in den parlamentarisch maßgeblichen Fachausschüssen des Rates erörtert werden sollte. Wir bitten darum, vor dem Abschluss der entsprechenden Beratungen keine „vollendeten Tatsachen“ zu schaffen. Anlagen:  Text des Briefes von Herrn Prof. Dr. Bernard Andreae  Fotos der Grabstätte Lothar Gräfingholt Ratsmitglied Clemens Kreuzer Sachkundiger Einwohner Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 – Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de 4.12.2013 An die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum Umwelt und Grünflächenamt c/o Frau Schöneberg, Zimmer 3.2.630 Technisches Rathaus Hans Böckler-Str. 19 44777 Bochum An den Kulturdezernenten der Stadt Bochum Herrn Bernhard Szafranek, Kulturbüro Bochum, Westring 32 44777 Bochum. Betr.: Hauptfriedhof Abt. 0000 Feld 0016 Reihe 00 Grabstätte 0012 Sehr geehrte Frau Schöneberg, sehr geehrter Herr Szafranek, haben Sie vielen Dank für die Zusendung der Mitteilung über den Ablauf des Nutzungsrechtes der oben genannten Grabstätte 0012. Diese Grabstätte ist gekennzeichnet durch eine sehr schwere, kunstvolle Granitplatte mit der Wiedergabe eines berühmten Sonetts von William Shakespeare in Bronzelettern. In diesem Gedicht äußert der Dichter den Wunsch, wenn er bestattet wird, seinen armen Namen nicht zu nennen. Diese Inschrift des Grabes einer in Bochum gut bekannten Persönlichkeit dürfte einmalig sein: Denn dem Gedicht entsprechend ist ihr Name nicht auf dem Grabstein verzeichnet. Die Grabplatte stellt auf jeden Fall ein bedeutendes, einzigartiges Kunstwerk dar. Als ehemaliger o. Professor der Archäologie an der RuhrUniversität Bochum und als Begründer der RUB Kunstsammlungen sowie als Erster Direktor des Deutschen Archäologischen Instituts Rom i. R. habe ich gründliche Erfahrung im Denkmalschutz. Demgemäß erachte ich die Grabplatte 0012 des Bochumer Bildhauers Heinrich Schröteler, der unter anderem die Bildnisse der Bochumer Universitätsrektoren im Audimax der RUB gechaffen hat, als unbedingt würdig für den Denkmalschutz. Da der Denkmalschutz ohne Ende ist, hat es auch keinen Sinn, das Nutzungsrecht des Grabes einmalig zu verlängern. Ich habe dies in meinem vierundachtzigsten Lebensjahr auch nicht erwogen, da die Grabplatte über meinen Tod hinaus geschützt werden muss. Sie hebt die Bedeutung des Friedhofs als ganzen. Die Grabplatte sollte auch nicht in ein Museum gestellt werden, da sich ihr Sinn aus der GrabsteIle der Bochumer Obermedizinalrätin Agnes Lackmann ergibt. Frau Dr. Lackmann war eine in Bochum sehr angesehene Persönlichkeit. Vor zwei Jahren wurde sie in einer Ausstellung des Bochumer Stadtarchivs als eine der fünf bekanntesten weiblichen Personen in den bisherigen Diensten der Stadt geehrt. Sie war es, die vor ihrem Tod den Wunsch geäußert hatte, das ergreifende Sonett von William Shakespeare auf ihren Grabstein zu setzen, auf dem sie nicht genannt werden wollte. Sie hat diesen Grabstein nicht mehr selbst bestellen und bezahlen können, sondern er wurde gestiftet. Die kunstsinnigen Stifter, deren Namen nicht genannt werden sollten, haben den Entwurf des Bildhauers Heinrich Schröteler persönlich begutachtet und für gut befunden. Der künstlerische Einfall, die granitene Grabplatte mit zum Fußende hin ansteigenden Plattenstufen zu versehen, so dass demjenigen der vor dem Grab steht, die bronzene Inschriftplatte entgegen gehoben wird und er die Zeilen gut lesen kann, ergab sich aus einer Diskussion mit dem Bildhauer. Auch das verdeutlicht den künstlerischen Wert dieses Denkmals, bei dem Auftraggeber, Schöpfer und Betrachter des Kunstwerkes unmittelbar einbezogen wurden. Die Stadt Bochum kann sich rühmen, bedeutende zeitgenössische Kunstwerke zu besitzen und zur Anschauung anzubieten. Ich erwähne nur das gewaltige Werk >Terminal< von Richard Serra, Mitglied des Ordens Pour le merite seit 2002, in dem das Stürzende das Fallende hält. Die Stadt Bochum sollte nicht zulassen, dass ein nicht weniger bedeutendes und ebenso an seinen Ort gebundenes zeitgenössisches Kunstwerk von Heinrich Schröteler > kostenlos entfernt und das Grab eingeebnet< wird. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, sehr geehrte Frau Schöneberg und sehr geehrter Herr Szafranek, wenn Sie sich das Anliegen der Erhaltung dieses Kunstwerkes zu eigen machen und dieses Schreiben allen für eine Entscheidung zuständigen Persönlichkeiten in Bochum zur Kenntnis geben wollten. Mit den freundlichsten Grüßen, Anlage 2: Grabmal (Hauptfriedhof am Freigrafendamm, Feld 0016, Grabstätte 0012) Anlage 3: Grabmal mit Shakespeare-Sonett