Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Verbindliche_Strukturen.pdf
Größe
26 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadt Bochum
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Die Oberbürgermeisterin
Schulamt für die Stadt Bochum
als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde
Verbindliche Strukturen für die
Umsetzung des gemeinsamen Bildungsauftrages von
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
in Bochum
Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist ein wichtiger Schritt im
Leben der Kinder und ihrer Familien. Damit dieser für alle gelingt ist es notwendig, dass Eltern,
Kindertageseinrichtung und Grundschule die Kinder entsprechend ihrer Potentiale individuell
fördern, erziehen, bilden und betreuen. Durch die Schuleingangsdiagnostik und die schulärztliche Untersuchung wird der individuelle kindliche Entwicklungsstand festgestellt. Dadurch
können weitere Fördermaßnahmen eingeleitet werden.
Eine enge Verzahnung aller Beteiligten im Elementar-und Primarbereich schafft Bedingungen
für eine frühzeitige und bestmögliche Förderung eines jeden Kindes. Deshalb ist eine abgestimmte, kooperative und partnerschaftliche Zusammenarbeit unerlässlich.
Diese Notwendigkeit hat der Gesetzgeber erkannt und durch verbindliche Regelungen sowohl
im Kinderbildungsgesetz als auch im Schulgesetz verankert. Nur unter diesen Voraussetzungen sind die Ansprüche, die der gemeinsame Bildungsauftrag von 0 bis 10 Jahren an alle
stellt, zu realisieren.
Darüber hinaus ist durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
zu beachten, dass Kinder mit und ohne Behinderung ein Recht auf eine gemeinsame , wohnortnahe Versorgung in Kitas und Schulen haben.
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sind zu einer verbindlichen Kooperation verpflichtet. Damit diese gelingt, sind folgende Strukturen der praktischen Zusammenarbeit zu
Grunde zu legen:
1.
Die Kindertageseinrichtungen und die Grundschulen informieren sich kontinuierlich
gegenseitig über die gemeinsame Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren
und zu Neuerungen im Angebotsprofil der Kitas und des Schulprogramms der Grundschulen.
Die Form der Zusammenarbeit wird in einem Kooperationskalender (Jahresplan) vor
Ort festgehalten.
Darüber hinaus treffen sich alle Leitungskräfte einmal jährlich zu einer gemeinsamen
Konferenz zum Austausch über alle Bildungsthemen und zu gemeinsamen Fortbildungen.
Diese Veranstaltung wird von Schulamt, Schulverwaltungsamt und Jugendamt gemeinsam organisiert.
2.
In den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen finden mindestens einmal jährlich
wechselseitige Hospitationen statt. Diese dienen der Beobachtung der einzuschulenden Kinder und der Gruppe sowie dem Kennenlernen der jeweiligen Arbeitsinhalte und
-methoden.
3.
Das Schulverwaltungsamt, die Kindertageseinrichtungen und die Grundschulen planen
und führen gemeinsame Informationsveranstaltungen für die Eltern vierjähriger Kinder
durch. Der Schwerpunkt dieser Veranstaltungen liegt auf der vorschulischen Förderung.
Darüber hinaus sollten themenbezogene Elternabende von Kindertageseinrichtung und
Grundschule gemeinsam durchgeführt werden.
4.
Erziehungsberechtigte sind als gleichberechtigte Partner an den Bildungsprozessen
ihrer Kinder in den Kitas und in den Grundschulen beteiligt.
5.
Bis Ende März finden Einschulungsgespräche zwischen Kitas und Grundschulen zu
allen Kindern statt. Hierzu ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.
Im Fall von Beratungs- oder Unterstützungsbedarf im Hinblick auf einen erfolgreichen
Schulstart findet ein Austausch mit Eltern, Kindertageseinrichtungen, Grundschulen
und gegebenenfalls dem Gesundheitsamt statt. Entsprechende Empfehlungen werden
in einem Gesprächsprotokoll schriftlich festgehalten und allen Beteiligten ausgehändigt.
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
6.
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen eines Sozialraumes führen gemeinsame
Projekte, Aktionen und Veranstaltungen (Feste, Vorlesetage, Sport, Ausflüge etc.) für
die Kinder und mit den Kindern durch. Sie dienen unter anderem der Vertiefung der
Kooperation aber auch der emotionalen Vorbereitung auf die Schule.
7.
Die pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Lehrkräfte in Grundschulen nehmen an gemeinsamen sozialräumlichen Arbeitskreisen teil.
Bochum, im November 2013