Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
172 kB
Erstellt
25.12.14, 13:31
Aktualisiert
27.01.18, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (2254)
Vorlage Nr. 20132810
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der 25. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (ABW) am
01.10.2013 (Vorlage Nr. 20132131 – TOP 3.1)
Bezeichnung der Vorlage
Aufwendungen (Investitionsmieten) für kreditähnliche Rechtsgeschäfte hinsichtlich der
Schulbaumaßnahmen I, II und III (Erich-Kästner-Schule u.a. bzw. Neues Gymnasium
Bochum bzw. Hans-Böckler-Realschule)
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Anlagen
Wortlaut
Unter Hinweis auf die Aufwendungen für kreditähnliche Rechtsgeschäfte (Investitionsmieten
in Höhe von 3,6 Mio. EUR) und deren Einführung im Rahmen der alten Kameralistik wurde
von dem Vorsitzenden des ABW die Frage aufgeworfen, wie diese Ausgaben vor dem
Hintergrund des neuen/heutigen Haushaltsrechtes (Doppik) zu beurteilen sind.
Die Frage wird durch das Amt für Finanzsteuerung mit Bezug auf die Entwicklung und die
bilanziellen Auswirkungen der Gesamtkosten für alle Schulbaumaßnahmen wie folgt
beantwortet:
Die der Kommunalaufsicht angezeigten, von ihr beurteilten und für unbedenklich
eingestuften kreditähnlichen Rechtsgeschäfte sind in der Zeit der Kameralistik
abgeschlossen worden. Zu diesem Zeitpunkt stand die Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements bereits fest.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (2254)
Vorlage Nr. 20132810
Ein Vergleich zwischen dem alten und neuen Haushaltsrecht hinsichtlich der Beurteilung der
Ausgaben für die von der Stadt Bochum an die Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH
(EGR) zu zahlenden Investitionsmieten zeigt lediglich Unterschiede in der bilanziellen Darstellung auf, nicht jedoch in ihren Auswirkungen auf den Ergebnisplan (Doppik) bzw. Verwaltungshaushalt (Kameralistik).
Während der Umbau- bzw. Bauphase der Schulbauten waren die Ausgaben sowie deren
Planung nicht im kameralen Haushalt der Stadt, sondern in der Sphäre der EGR abzubilden.
Dies wäre nach der vertraglichen Gestaltung auch in der Doppik der Fall gewesen. Für die
Stadt entstehen in dieser Phase keine Aufwendungen/Erträge und/oder Forderungen/
Verbindlichkeiten.
Nach Fertigstellung der Schulbaumaßnahme werden die auf einem Sonderkonto der EGR
aufgelaufenen Baukosten von ihr langfristig umfinanziert, je nach Marktlage mit einer
fünfjährigen Zinsbindung oder auch darüber hinaus.
Vermögenshaushalt / Bilanz
In der Kameralistik wäre dies nicht im Vermögenshaushalt dargestellt worden, da es bei der
Stadt Bochum zu keinerlei Zahlung kommt.
In der Doppik sind die fertigen Gebäude mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu
bilanzieren, da sie sich im Eigentum der Stadt befinden. Gleichzeitig besteht eine
Verbindlichkeit der Stadt gegenüber der EGR. Diese wird in der städtischen Bilanz unter der
Position AVerbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen@ abgebildet.
Verwaltungshaushalt /Ergebnisrechnung
Die Verpflichtung zur Refinanzierung der Schuldendienstleistungen durch die EGR wurde
ursprünglich als AInvestitionsentgelt@ bezeichnet. Tatsächlich sind diese Zahlungen Zinsaufwand und Tilgungsleistung für eine Verbindlichkeit aus einem kreditähnlichen Rechtsgeschäft. Sowohl in der Kameralistik als auch in der Doppik belasten diese Zahlungen den
Haushaltsplan und die Jahresrechnung bzw. den Jahresabschluss.
Refinanzierung aus der Bildungspauschale
Zum Zeitpunkt des Abschlusses der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wurde von allen Beteiligten einvernehmlich festgelegt, dass die nach Fertigstellung der Schulbaumaßnahmen
zu zahlenden jährlichen Investitionsentgelte (d.h. Zins- und Tilgungsleistungen) aus der
Bildungspauschale erfolgen werden. Dementsprechend sind die Investitionsentgelte heute
im konsumtiven Teil des Schuletats bei der Produktgruppe 21.01 sowie - bezogen auf die
einzelnen Schulbauten - bei den entsprechenden Teilproduktgruppen abgebildet.
Eine Finanzierung dieser Schulmaßnahmen über eine direkte Darlehensaufnahme der Stadt
würde ebenfalls zu Zins- und Tilgungszahlungen führen. Diese wären in der Produktgruppe
61.02 abzubilden, da die Zinsaufwendungen derzeit noch nicht den Produktgruppen zugeordnet werden. Entsprechend der Festlegung zur Refinanzierung über die
Bildungspauschale wären die Zins- und Tilgungszahlungen deshalb über eine Erhöhung des
Vorwegabzuges von derzeit 3,6 Mio. Euro ebenfalls aus der Bildungspauschale zu
refinanzieren bzw. dort darzustellen.
Stadt Bochum
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (2254)
Vorlage Nr. 20132810
Es würde sich dadurch lediglich die Darstellung in der Aufstellung der Verwendung der Mittel
der Bildungspauschale ändern. Aus Gründen der Transparenz wird die Einzeldarstellung in
der Aufteilung der Bildungspauschale beibehalten.