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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
172 kB
Erstellt
25.12.14, 13:31
Aktualisiert
27.01.18, 11:18

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2254) Vorlage Nr. 20132810 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der 25. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (ABW) am 01.10.2013 (Vorlage Nr. 20132131 – TOP 3.1) Bezeichnung der Vorlage Aufwendungen (Investitionsmieten) für kreditähnliche Rechtsgeschäfte hinsichtlich der Schulbaumaßnahmen I, II und III (Erich-Kästner-Schule u.a. bzw. Neues Gymnasium Bochum bzw. Hans-Böckler-Realschule) Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Anlagen Wortlaut Unter Hinweis auf die Aufwendungen für kreditähnliche Rechtsgeschäfte (Investitionsmieten in Höhe von 3,6 Mio. EUR) und deren Einführung im Rahmen der alten Kameralistik wurde von dem Vorsitzenden des ABW die Frage aufgeworfen, wie diese Ausgaben vor dem Hintergrund des neuen/heutigen Haushaltsrechtes (Doppik) zu beurteilen sind. Die Frage wird durch das Amt für Finanzsteuerung mit Bezug auf die Entwicklung und die bilanziellen Auswirkungen der Gesamtkosten für alle Schulbaumaßnahmen wie folgt beantwortet: Die der Kommunalaufsicht angezeigten, von ihr beurteilten und für unbedenklich eingestuften kreditähnlichen Rechtsgeschäfte sind in der Zeit der Kameralistik abgeschlossen worden. Zu diesem Zeitpunkt stand die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements bereits fest. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2254) Vorlage Nr. 20132810 Ein Vergleich zwischen dem alten und neuen Haushaltsrecht hinsichtlich der Beurteilung der Ausgaben für die von der Stadt Bochum an die Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH (EGR) zu zahlenden Investitionsmieten zeigt lediglich Unterschiede in der bilanziellen Darstellung auf, nicht jedoch in ihren Auswirkungen auf den Ergebnisplan (Doppik) bzw. Verwaltungshaushalt (Kameralistik). Während der Umbau- bzw. Bauphase der Schulbauten waren die Ausgaben sowie deren Planung nicht im kameralen Haushalt der Stadt, sondern in der Sphäre der EGR abzubilden. Dies wäre nach der vertraglichen Gestaltung auch in der Doppik der Fall gewesen. Für die Stadt entstehen in dieser Phase keine Aufwendungen/Erträge und/oder Forderungen/ Verbindlichkeiten. Nach Fertigstellung der Schulbaumaßnahme werden die auf einem Sonderkonto der EGR aufgelaufenen Baukosten von ihr langfristig umfinanziert, je nach Marktlage mit einer fünfjährigen Zinsbindung oder auch darüber hinaus. Vermögenshaushalt / Bilanz In der Kameralistik wäre dies nicht im Vermögenshaushalt dargestellt worden, da es bei der Stadt Bochum zu keinerlei Zahlung kommt. In der Doppik sind die fertigen Gebäude mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bilanzieren, da sie sich im Eigentum der Stadt befinden. Gleichzeitig besteht eine Verbindlichkeit der Stadt gegenüber der EGR. Diese wird in der städtischen Bilanz unter der Position AVerbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen@ abgebildet. Verwaltungshaushalt /Ergebnisrechnung Die Verpflichtung zur Refinanzierung der Schuldendienstleistungen durch die EGR wurde ursprünglich als AInvestitionsentgelt@ bezeichnet. Tatsächlich sind diese Zahlungen Zinsaufwand und Tilgungsleistung für eine Verbindlichkeit aus einem kreditähnlichen Rechtsgeschäft. Sowohl in der Kameralistik als auch in der Doppik belasten diese Zahlungen den Haushaltsplan und die Jahresrechnung bzw. den Jahresabschluss. Refinanzierung aus der Bildungspauschale Zum Zeitpunkt des Abschlusses der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wurde von allen Beteiligten einvernehmlich festgelegt, dass die nach Fertigstellung der Schulbaumaßnahmen zu zahlenden jährlichen Investitionsentgelte (d.h. Zins- und Tilgungsleistungen) aus der Bildungspauschale erfolgen werden. Dementsprechend sind die Investitionsentgelte heute im konsumtiven Teil des Schuletats bei der Produktgruppe 21.01 sowie - bezogen auf die einzelnen Schulbauten - bei den entsprechenden Teilproduktgruppen abgebildet. Eine Finanzierung dieser Schulmaßnahmen über eine direkte Darlehensaufnahme der Stadt würde ebenfalls zu Zins- und Tilgungszahlungen führen. Diese wären in der Produktgruppe 61.02 abzubilden, da die Zinsaufwendungen derzeit noch nicht den Produktgruppen zugeordnet werden. Entsprechend der Festlegung zur Refinanzierung über die Bildungspauschale wären die Zins- und Tilgungszahlungen deshalb über eine Erhöhung des Vorwegabzuges von derzeit 3,6 Mio. Euro ebenfalls aus der Bildungspauschale zu refinanzieren bzw. dort darzustellen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2254) Vorlage Nr. 20132810 Es würde sich dadurch lediglich die Darstellung in der Aufstellung der Verwendung der Mittel der Bildungspauschale ändern. Aus Gründen der Transparenz wird die Einzeldarstellung in der Aufteilung der Bildungspauschale beibehalten.