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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:18

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr. 20140125 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Bildung der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2014/2015 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Bildung und Wissenschaften akt. Beratung 11.02.2014 Anlagen Wortlaut Auf der Basis des Gesetzes zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Schulangebots in Nordrhein-Westfalen (8. Schulrechtsänderungsgesetz) wurde der § 6 a in die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz neu aufgenommen. Seit dem Schuljahr 2013/2014 ist erstmals bei der Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen die sogenannte kommunale Klassenrichtzahl zu beachten, die im Gebiet eines Schulträgers nicht überschritten werden darf. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die Höchstzahl, wenn sie über 60 ist, um eins zu vermindern. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl in Bochum ergibt sich folgende Berechnung: einzuschulende Kinder an städt. Grundschulen dividiert durch abgerundet 23 auf minus 1 Ergebnis Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr. 20140125 Schuljahr 2014/2015 (Stand: 22.01.2014) 2.752 119,65 119 118 118 Bei der abschließenden Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl ist jedoch zu beachten, dass im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 379 Schülerinnen und Schüler in den im letzten Schuljahr bereits gebildeten 30 Eingangsklassen verbleiben. Dadurch ergibt sich die abschließende Berechnung: einzuschulende Kinder an städt. Grundschulen dividiert durch abgerundet 23 auf 136,13 136 minus 1 minus der bereits eingerichteten 30 Eingangsklassen 135 105 Schuljahr 2014/2015 zzgl. der in den Eingangsklassen verbleibenden Kinder 3.131 Im Schuljahr 2014/2015 können 105 neue Eingangsklassen an den Bochumer Grundschulen errichtet werden. Nach dem derzeitigen Anmeldestand (22.01.2014) besteht die Notwendigkeit von weniger als einhundert Eingangsklassen.