Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Stadtamt
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr. 20140125
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Bildung der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2014/2015
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
akt.
Beratung
11.02.2014
Anlagen
Wortlaut
Auf der Basis des Gesetzes zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnortnahen
Schulangebots in Nordrhein-Westfalen (8. Schulrechtsänderungsgesetz) wurde der § 6 a in
die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz neu aufgenommen. Seit dem
Schuljahr 2013/2014 ist erstmals bei der Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen die
sogenannte kommunale Klassenrichtzahl zu beachten, die im Gebiet eines Schulträgers
nicht überschritten werden darf.
Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden
Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die
Höchstzahl, wenn sie über 60 ist, um eins zu vermindern.
Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl in Bochum ergibt sich folgende
Berechnung:
einzuschulende
Kinder an städt.
Grundschulen
dividiert durch
abgerundet
23
auf
minus 1
Ergebnis
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr. 20140125
Schuljahr
2014/2015
(Stand:
22.01.2014)
2.752
119,65
119
118
118
Bei der abschließenden Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl ist jedoch zu
beachten, dass im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 379 Schülerinnen und Schüler in den im
letzten Schuljahr bereits gebildeten 30 Eingangsklassen verbleiben. Dadurch ergibt sich die
abschließende Berechnung:
einzuschulende
Kinder an städt.
Grundschulen
dividiert durch
abgerundet
23
auf
136,13
136
minus 1
minus der
bereits
eingerichteten
30
Eingangsklassen
135
105
Schuljahr
2014/2015
zzgl.
der in den
Eingangsklassen
verbleibenden
Kinder
3.131
Im Schuljahr 2014/2015 können 105 neue Eingangsklassen an den Bochumer
Grundschulen errichtet werden. Nach dem derzeitigen Anmeldestand (22.01.2014) besteht
die Notwendigkeit von weniger als einhundert Eingangsklassen.