Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
164 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr. 20140152
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
20132797 vom 03.12.2013
Bezeichnung der Vorlage
Schulentwicklungsplan Förderschulen
hier: Neue Mindestgrößenverordnung vom 16.10.2013
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Sitzungstermin
akt.
Beratung
11.02.2014
Anlagen
Wortlaut
Mit der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke
(MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 sind die für die Errichtung und Fortführung dieser
öffentlichen Schulen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I erforderlichen
Mindestgrößen festgelegt worden.
Vor diesem Hintergrund wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und
Wissenschaften am 03.12.2013 angefragt:
1. Wie stellt sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler dar, die im Schuljahr 2013/2014
eine Förderschule besuchen? Die Verwaltung wird gebeten, die Schülerzahlen getrennt
nach Förderschwerpunkten und einzelnen Schulstandorten mitzuteilen.
Die Beantwortung der Frage kann der Übersicht entnommen werden:
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr. 20140152
Förderschule
Anschrift
Förderschule Mitte
Peter-Petersen-Schule
Jacob-Muth-Schule
Fröbelschule
Cruismannstr. 2
Hegelstr. 6
Unterstr. 66 a
Sommerdellenstr. 23
Hilda-HeinemannSchule
Janusz-KorczakSchule
Eiffelstr. 15/17
Förderschwerpunkt
Mindestgröße
Schülerzahl
2013/2014
166
116
103
66
Lernen
144
Geistige
Entwicklung
50
Alleestr. 117
130
118
Brüder-Grimm-Schule
Drusenbergstr. 33
Sprache
55
107
Paul-Dohrmann-Schule
Wasserstr. 46
33
84
Mansfeld-Schule
Eislebener Str. 14 - 16
55
83
Ferdinand-KrügerSchüle
Axstr. 35
12
54
Emotionale
und soziale
Entwicklung
- Primarstufe - Sek. I Schule für
Kranke
2. Ist eine Fortschreibung des am 07. April 2011 beschlossenen Schulentwicklungsplans Teilplan Förderschulen erforderlich, um die Vorgaben der Mindestgrößen umzusetzen?
Nach der o. g. Mindestgrößenverordnung haben die Schulträger spätestens mit Wirkung
zum Schuljahresbeginn 2015/2016 die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse zu
fassen.
Die Fröbelschule soll bereits zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst
werden (siehe Beschlussvorlage Nr. 20140031 für die Sitzung des Rates am 20.02.2014).
Zu den drei im Schuljahr 2014/2015 verbleibenden Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen wird die Verwaltung zeitnah ein Umsetzungskonzept erarbeiten.
Eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplans - Teilplanes Förderschulen ist hierfür nicht
erforderlich.
Die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Sprache,
Emotionale und soziale Entwicklung sowie die Schule für Kranke übersteigen aktuell die
Mindestgrößen. Es ist davon auszugehen, dass diese auch in den kommenden Schuljahren
nicht unterschritten werden.