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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
164 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:18

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr. 20140152 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) 20132797 vom 03.12.2013 Bezeichnung der Vorlage Schulentwicklungsplan Förderschulen hier: Neue Mindestgrößenverordnung vom 16.10.2013 Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Sitzungstermin akt. Beratung 11.02.2014 Anlagen Wortlaut Mit der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 sind die für die Errichtung und Fortführung dieser öffentlichen Schulen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I erforderlichen Mindestgrößen festgelegt worden. Vor diesem Hintergrund wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 03.12.2013 angefragt: 1. Wie stellt sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler dar, die im Schuljahr 2013/2014 eine Förderschule besuchen? Die Verwaltung wird gebeten, die Schülerzahlen getrennt nach Förderschwerpunkten und einzelnen Schulstandorten mitzuteilen. Die Beantwortung der Frage kann der Übersicht entnommen werden: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr. 20140152 Förderschule Anschrift Förderschule Mitte Peter-Petersen-Schule Jacob-Muth-Schule Fröbelschule Cruismannstr. 2 Hegelstr. 6 Unterstr. 66 a Sommerdellenstr. 23 Hilda-HeinemannSchule Janusz-KorczakSchule Eiffelstr. 15/17 Förderschwerpunkt Mindestgröße Schülerzahl 2013/2014 166 116 103 66 Lernen 144 Geistige Entwicklung 50 Alleestr. 117 130 118 Brüder-Grimm-Schule Drusenbergstr. 33 Sprache 55 107 Paul-Dohrmann-Schule Wasserstr. 46 33 84 Mansfeld-Schule Eislebener Str. 14 - 16 55 83 Ferdinand-KrügerSchüle Axstr. 35 12 54 Emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe - Sek. I Schule für Kranke 2. Ist eine Fortschreibung des am 07. April 2011 beschlossenen Schulentwicklungsplans Teilplan Förderschulen erforderlich, um die Vorgaben der Mindestgrößen umzusetzen? Nach der o. g. Mindestgrößenverordnung haben die Schulträger spätestens mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2015/2016 die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse zu fassen. Die Fröbelschule soll bereits zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2014) aufgelöst werden (siehe Beschlussvorlage Nr. 20140031 für die Sitzung des Rates am 20.02.2014). Zu den drei im Schuljahr 2014/2015 verbleibenden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird die Verwaltung zeitnah ein Umsetzungskonzept erarbeiten. Eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplans - Teilplanes Förderschulen ist hierfür nicht erforderlich. Die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung sowie die Schule für Kranke übersteigen aktuell die Mindestgrößen. Es ist davon auszugehen, dass diese auch in den kommenden Schuljahren nicht unterschritten werden.