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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
177 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:18

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 212 (3019) Vorlage Nr. 20140154 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage aus der 25. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften vom 01.10.2013 Bezeichnung der Vorlage Finanzielle Entwicklung des Schulbudgets Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Sitzungstermin akt. Beratung 11.02.2014 Anlagen Wortlaut 3.2 - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 hier: Beratungen für den Produktbereich 1.21 Schulträgeraufgaben sowie der Produktgruppe 1.25.01 (VHS) Folgende Bitte wird geäußert: 1. Herr Dr. Reinirkens (zu Seite 7): Die Verwaltung wird um Vorlage einer Mitteilung gebeten, aus der die finanzielle Entwicklung des Schulbudgets der zurückliegenden Jahre, getrennt nach Lehr- und Lernmitteln, unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Schülerzahlen erkennbar wird. Antwort der Verwaltung: Nachfolgend ist die Entwicklung der  Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz  Lehrmittel (hier: sonstiger Geschäftsaufwand Schulbudget)  jeweils aktuelle Schülerzahlen für die Jahre 2005, 2007, 2009, 2011, 2012, 2013 und 2014 dargestellt: Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - TOP/akt. Beratung 40 212 (3019) Vorlage Nr. 20140154 Kalenderjahr 2005 2007 2009 2011 2012 2013 2014 Schülerzahl 50.827 49.986 49.227 47.906 47.019 45.903 44.236 Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 1.452.027 1.357.552 1.801.212 1.899.184 1.869.444 1.840.466 1.806.852 sonstiger Geschäftsaufwand Schulbudget 958.568 853.938 939.821 949.701 944.283 983.357 955.138 Die ausgewiesene Höhe der jeweiligen Lernmittel errechnet sich nach den Vorschriften des Schulgesetzes (SchulG) und der dazu erlassenen Durchschnittsbetragsverordnung.