Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
ABW Aufgabe von Schulstandorten - bilanzielle Auswirkungen 11.02.2014.pdf
Größe
38 kB
Erstellt
24.12.14, 20:01
Aktualisiert
27.01.18, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
11.02.2014
Anfrage
zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 11. Februar 2014
Aufgabe von Schulstandorten – bilanzielle Auswirkungen
Auf die Mitteilung „Bedeutung der Buchwerte im Zusammenhang mit dem Sachstandsbericht
der Flächenkonferenz“, Vorlage Nr. 20140074 wird Bezug genommen.
Die Verwaltung wird gebeten, ergänzend noch nachstehende Fragen zu beantworten:
1. Zur Frage 2 wird mitgeteilt, dass die Vermögensgegenstände nach Aufgabe der
spezifischen Nutzung (z. B. Aufgabe eines Schulstandortes) in der Bilanz den
allgemeinen Wertverhältnissen angepasst werden.
Wann erfolgt die Wertberichtigung? Bereits bei Freizug des Schulgebäudes oder erst
wenn über die endgültige Folgenutzung entschieden ist.
Wie hoch ist die ungefähre Differenz zwischen einer kommunal genutzten Immobilie
und den allgemeinen Wertverhältnissen?
2. Muss aus Sicht der Finanzverwaltung künftig mit dem Beschluss über die Aufgabe
eines Schulstandortes auch der Beschluss über den Abriss des Gebäudes und
Bereitstellung der für den Abriss erforderlichen Mittel erfolgen?
Ernst Steinbach