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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
206 kB
Erstellt
24.12.14, 20:02
Aktualisiert
27.01.18, 11:19

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2549) Vorlage Nr.: 20140121 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Einlage in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bochum Netz GmbH Beschlussvorschriften § 41 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 12.02.2014 20.02.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2549) Vorlage Nr.: 20140121 Ausgangslage Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH (nachfolgend `SWBO NetzA) benötigt Liquidität in Höhe von 5 Mio. i aufgrund altersbedingter Ersatzinvestitionen in Anlagen und Netze. Da die Investitionen die Abschreibungen überschreiten, ist eine reine Innenfinanzierung nicht möglich. Für die Deckung der entstehenden Liquiditätslücke in 2014 ff. ergeben sich für die SWBO Netz grundsätzlich zwei Alternativen der Finanzierung: $ Darlehensaufnahme oder $ Einlage der Stadtwerke Bochum Holding GmbH (nachfolgend `SWBO HoldingA) in die Kapitalrücklage der SWBO Netz. Maßnahme bzw. Vorschlag Aus regulatorischer Sicht ist eine Einlage der SWBO Holding in die Kapitalrücklage der SWBO Netz vorteilhafter, da hierdurch höhere kalkulatorische Netzkosten generiert werden können. Eine Darlehensaufnahme führt zu höheren Fremdkapitalzinsen bei SWBO Netz, die gemäß ' 5 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bzw. Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) im Rahmen der Netzkostenermittlung in gleicher Höhe angesetzt werden dürfen, wenn sie kapitalmarktüblichen Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen entsprechen. Im Ergebnis erhöht der Ansatz des höheren Zinsaufwands 1:1 die Erlösobergrenze, ohne zu einem höheren Ergebnis zu führen (durchlaufender Posten). Eine Einlage in die Kapitalrücklage wirkt sich hingegen anders auf die Netzkostenermittlung aus. Im Rahmen der Netzkostenermittlung können kalkulatorische Eigenkapitalzinsen angesetzt werden. Die Höhe der kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen ist abhängig von der Höhe der Verzinsungsbasis, dem betriebsnotwendigen Eigenkapital. Das betriebsnotwendige Eigenkapital wird dabei wie folgt ermittelt: betriebsnotwendiges Eigenkapital = betriebsnotwendiges Vermögen abzüglich Fremdkapital (z.B. Darlehen) Der Verzicht auf eine Darlehensaufnahme durch eine Einlage in die Kapitalrücklage erhöht demnach das betriebsnotwendige Eigenkapital, da es nicht zu einem Abzug vom betriebsnotwendigen Vermögen und somit zu einer höheren kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung führt. Da dieser höheren Eigenkapitalverzinsung in der SWBO Netz kein höherer Zinsaufwand gegenüber steht, führt die Erhöhung der Erlösobergrenze zu einem entsprechend höheren Ergebnis. Allerdings muss die SWBO Holding den Betrag, den sie in die Kapitalrücklage einlegt, wiederum durch eine Darlehensaufnahme finanzieren. Die Finanzierungskosten sind jedoch deutlich geringer als die durch die Bundesnetzagentur derzeit gewährte Verzinsung in Höhe von 4,19 % (Gas) bzw. 3,98 % (Strom). Der Vorteil der Einlage in die Kapitalrücklage besteht demnach aus der Differenz zwischen 4,19 % (Gas) bzw. 3,98 % (Strom) und dem Zinssatz, zu dem sich die SWBO Holding refinanzieren kann. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2549) Vorlage Nr.: 20140121 In der Stadtwerke Bochum Gruppe ändert sich die Gesamtverschuldung nicht, d.h. durch die geplante Maßnahme bleibt die Summe der Verbindlichkeiten gleich, die Erlöse hingegen erhöhen sich. Kommunalrechtliches Verfahren Die Durchführung einer Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Bochum Netz GmbH ist der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) gem. ' 115 GO NRW anzuzeigen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2549) Vorlage Nr.: 20140121 Bezeichnung der Vorlage Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Einlage in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bochum Netz GmbH Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hat Gesellschafterversammlung folgende Beschlussempfehlung unterbreitet: am 17.12.2013 der `Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH beschließt, im Geschäftsjahr 2014 einen Betrag von 5.000.000,00 i in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bochum Netz GmbH einzulegen.A Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hat am 20.12.2013 B unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Bochum B dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Der Rat der Stadt Bochum stimmt dem unter Vorbehalt gefassten Beschluss zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.