Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
206 kB
Erstellt
24.12.14, 20:02
Aktualisiert
27.01.18, 11:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (2549)
Vorlage Nr.: 20140121
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum
Holding GmbH
hier: Einlage in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bochum Netz GmbH
Beschlussvorschriften
§ 41 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
12.02.2014
20.02.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (2549)
Vorlage Nr.: 20140121
Ausgangslage
Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH (nachfolgend `SWBO NetzA) benötigt Liquidität in Höhe von
5 Mio. i aufgrund altersbedingter Ersatzinvestitionen in Anlagen und Netze. Da die Investitionen die
Abschreibungen überschreiten, ist eine reine Innenfinanzierung nicht möglich. Für die Deckung der
entstehenden Liquiditätslücke in 2014 ff. ergeben sich für die SWBO Netz grundsätzlich zwei
Alternativen der Finanzierung:
$ Darlehensaufnahme oder
$ Einlage der Stadtwerke Bochum Holding GmbH (nachfolgend `SWBO HoldingA) in die
Kapitalrücklage der SWBO Netz.
Maßnahme bzw. Vorschlag
Aus regulatorischer Sicht ist eine Einlage der SWBO Holding in die Kapitalrücklage der SWBO
Netz vorteilhafter, da hierdurch höhere kalkulatorische Netzkosten generiert werden können.
Eine Darlehensaufnahme führt zu höheren Fremdkapitalzinsen bei SWBO Netz, die gemäß ' 5
Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bzw. Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) im
Rahmen der Netzkostenermittlung in gleicher Höhe angesetzt werden dürfen, wenn sie
kapitalmarktüblichen Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen entsprechen. Im Ergebnis erhöht
der Ansatz des höheren Zinsaufwands 1:1 die Erlösobergrenze, ohne zu einem höheren Ergebnis
zu führen (durchlaufender Posten).
Eine Einlage in die Kapitalrücklage wirkt sich hingegen anders auf die Netzkostenermittlung aus.
Im Rahmen der Netzkostenermittlung können kalkulatorische Eigenkapitalzinsen angesetzt
werden. Die Höhe der kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen ist abhängig von der Höhe der
Verzinsungsbasis, dem betriebsnotwendigen Eigenkapital. Das betriebsnotwendige Eigenkapital
wird dabei wie folgt ermittelt:
betriebsnotwendiges Eigenkapital = betriebsnotwendiges Vermögen abzüglich Fremdkapital (z.B.
Darlehen)
Der Verzicht auf eine Darlehensaufnahme durch eine Einlage in die Kapitalrücklage erhöht
demnach das betriebsnotwendige Eigenkapital, da es nicht zu einem Abzug vom betriebsnotwendigen Vermögen und somit zu einer höheren kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung führt.
Da dieser höheren Eigenkapitalverzinsung in der SWBO Netz kein höherer Zinsaufwand
gegenüber steht, führt die Erhöhung der Erlösobergrenze zu einem entsprechend höheren
Ergebnis. Allerdings muss die SWBO Holding den Betrag, den sie in die Kapitalrücklage einlegt,
wiederum durch eine Darlehensaufnahme finanzieren. Die Finanzierungskosten sind jedoch
deutlich geringer als die durch die Bundesnetzagentur derzeit gewährte Verzinsung in Höhe von
4,19 % (Gas) bzw. 3,98 % (Strom).
Der Vorteil der Einlage in die Kapitalrücklage besteht demnach aus der Differenz zwischen 4,19 %
(Gas) bzw. 3,98 % (Strom) und dem Zinssatz, zu dem sich die SWBO Holding refinanzieren kann.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (2549)
Vorlage Nr.: 20140121
In der Stadtwerke Bochum Gruppe ändert sich die Gesamtverschuldung nicht, d.h. durch die
geplante Maßnahme bleibt die Summe der Verbindlichkeiten gleich, die Erlöse hingegen erhöhen
sich.
Kommunalrechtliches Verfahren
Die Durchführung einer Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Bochum Netz GmbH ist der
Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) gem. ' 115 GO NRW anzuzeigen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (2549)
Vorlage Nr.: 20140121
Bezeichnung der Vorlage
Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum
Holding GmbH
hier: Einlage in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bochum Netz GmbH
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hat
Gesellschafterversammlung folgende Beschlussempfehlung unterbreitet:
am
17.12.2013
der
`Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH beschließt, im
Geschäftsjahr 2014 einen Betrag von 5.000.000,00 i in die Kapitalrücklage der Stadtwerke
Bochum Netz GmbH einzulegen.A
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hat am 20.12.2013 B
unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Bochum B dem Beschlussvorschlag
zugestimmt.
Der Rat der Stadt Bochum stimmt dem unter Vorbehalt gefassten Beschluss zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.